Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 7. Schenkungsversprechen von Todes wegen

In der Praxis noch nicht stark verbreitet sind Versprechensschenkungen, obwohl diese ebenfalls erhebliche Vorteile haben. In der Bankenpraxis werden diese so gut nicht vorkommen, da die Bank die Nachweisproblematik umgehen möchte. Somit ist auch eine Handschenkung einer Bankforderung auf den Todesfall nach § 516 BGB möglich. Dabei wird die Forderung im Wege der Schenkung in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 3. Nachlasszeugnis

Die Beratungen zum Nachlasszeugnis gestalteten sich aus in der Materie liegenden Gründen besonders schwierig. In vielen Mitgliedstaaten war bisher ein solches Nachlasszeugnis unbekannt.[6] Es wurde als eine mit Rechtskraft ausgestattete Entscheidung missverstanden, eine auch in Deutschland häufig anzutreffende Fehleinschätzung. Seine Qualifikation als mit Gutglaubensschutz ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbeneinsetzung ist nicht Ersatzerbeinsetzung

Leitsatz Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeneinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Sachverhalt

Das letzte Testament des Erblassers datiert vom 2.9.1969. Darin hat der Erblasser unter Aufhebung aller vorangegangenen letztwilligen Verfügungen zu seinen Erben zu gleichen Teilen Frau Sch. und seinen Sohn S. eingesetzt. Weiterhin heißt es in dem Testament: "Ersatzerbe für Frau Sch. soll mein Sohn S., Ersatzerbin für meinen Sohn S. soll Frau Ruth Sch. sein". Laut einer vom N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1. Begründung des Bundesgerichtshofs

Bereits in seinen ersten Zeilen der Begründung macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Vielmehr könne er diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen, denn eine solche Pflicht sei vom Gesetzgeber überhaupt nicht gewollt und führe nicht nur zu einer unerträglichen Belästigung des Erben, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Auslegung eine... / Leitsatz

Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeneinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbenden ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Auslegung eine... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Tochter. Der Beteiligte zu 2) ist ein Neffe der zweiten Ehefrau des Erblassers, der Frau C. Als maßgebliche letztwillige Verfügung hat der Erblasser ein gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau errichtetes eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vom 30.3.2005 hinterlassen, in dem die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Die Beteiligte zu 1) ist als einziger Abkömmling des Erblassers dessen Alleinerbin geworden (§§ 1922, 1924 BGB). Ein gesetzliches Erbrecht der Ehefrau des Erblassers besteht nicht, da Frau C2 die Erbschaft aus allen Berufungsgründen wirksam ausgesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1

Mit seiner Entscheidung vom 8.10.2013 hat der 11. Senat des Bundesgerichtshofs[1] klargestellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verkehr mit Verbrauchern, wonach eine Bank beim Tode eines Kunden wählen kann, ob zur Klärung der Rechtsnachfolge ein Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis oder die Eröffnungsverhandlung nebst einer beglaubigten Abschrift des Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2014, Die eidesstatt... / Aus den Gründen

Die Beschwerde (...) hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist unzulässig. Nach § 58 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde nur gegen Endentscheidungen statthaft. Um eine solche handelt es sich bei der Entscheidung über den Erlass der eidesstattlichen Versicherung nicht; die Ablehnung eines entsprechenden Antrags ist damit nach ganz herrschender Meinung nicht selbständig beschwerdefähig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Anforderungen an ein handschriftliches Testament

Leitsatz Die Formanforderung an ein eigenhändiges Testament ist nicht erfüllt, wenn der Erblasser auf einer Karte lediglich einen Aufkleber mit der Beschriftung anbringt "(Vorname) ist meine Haupterbin" und diese mit einem zweiten Aufkleber mit Datum und Unterschrift versieht. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2013 – 2 W 80/13 Aus den Gründen (...) Zu Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Anforderungen ... / Aus den Gründen

(...) Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht gemäß § 352 Abs. 1 FamFG den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin ausweist, abgelehnt. (...) Für das Vorliegen und die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments ist zwar weder eine ausdrückliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, N.U.E.-Seminar zur EU-Erbrechtsverordnung

Berlin, 15. November 2013 Im Rahmen des europaweiten Fortbildungsprogramms zur EU-Erbrechtsverordnung[1] (ErbRVO) fand am 15. November 2013 in Berlin das erste der beiden in Deutschland ausgerichteten Seminare statt.[2] Die zweite, für Teilnehmer kostenfreie Veranstaltung aus der von der Kommission kofinanzierten Fortbildungsreihe[3] des Rates der Notariate der Europäischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Anforderungen ... / Leitsatz

Die Formanforderung an ein eigenhändiges Testament ist nicht erfüllt, wenn der Erblasser auf einer Karte lediglich einen Aufkleber mit der Beschriftung anbringt "(Vorname) ist meine Haupterbin" und diese mit einem zweiten Aufkleber mit Datum und Unterschrift versieht. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2013 – 2 W 80/13mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Familiengerich... / Sachverhalt

Die am 18.11.2011 verstorbene Erblasserin war mit dem Beteiligten zu 4) verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich die Beteiligten zu 2) und 5) sowie Frau Q. Die Beteiligten zu 1) und 3) sind die (einzigen) Kinder der Q. Sie sind am 10.2.1994 geborene Zwillinge. Auf Antrag des Beteiligten zu 4) hat das Nachlassgericht zunächst am 6.12.2011 einen Erbsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war die Ehefrau des Erblassers, der einen Adoptivsohn hatte. Mit jeweils notariell beurkundeten Testamenten setzte der Erblasser 2004 zu seiner alleinigen Erbin – unter Anordnung geringfügiger Vermächtnisse für seine Schwester und deren Tochter – die Beteiligte zu 2. ein, 2005 hingegen – ohne weitere Bestimmungen – seine Schwester und seine Nichte zu gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2014, Zur Beschwerde... / Aus den Gründen

Die gem. § 58 FamFG statthaften Beschwerden sind unzulässig, da es den Beschwerdeführern an der Beschwerdeberechtigung gem. § 59 Abs. 1 FamFG fehlt. Gem. § 59 Abs. 1 FamFG ist beschwerdeberechtigt, wer durch den angefochtenen Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Diese materielle Beschwer ist nur gegeben, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Erblasser hatte zwei Verfügungen von Todes wegen hinterlassen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner Ehefrau heißt es: Zitat "Wir, die Eheleute ... bestimmen für den Fall unseres Todes: Wir setzen uns gegenseitig zu Vollerben unseres dereinstigen Nachlasses ein, dergestalt, dass der Überlebende von uns berechtigt ist, frei und unbeschränkt über den Nachlass zu v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Sachverhalt

Am 20.9.2013 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in Hennef die am 4.12.1923 in R. geborene Frau F. (im Folgenden: Erblasserin). Die Beteiligen zu 1. und. 2 sind die Kinder eines Cousins der Erblasserin und nach eigenen Angaben die nächsten noch lebenden Verwandten der Erblasserin. Die Erblasserin errichtete am 24.7.2012 und am 9.4.2013 zwei notarielle Testamente. Im Testament ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Wechselbezügli... / Anmerkung

Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten und deren Verhältnis zu Verfügungen unter Lebenden gibt immer Anlass zur Auslegungs Wechselbezüglich sind grundsätzlich diejenigen Verfügungen, die ein Ehegatte gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Will...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Sachverhalt

Der Erblasser hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner vorverstorbenen Frau war die gemeinsame Tochter als Schlusserbin eingesetzt. In einem weiteren notariellen Testament hatte der Erblasser nach dem Tod seiner Frau es zwar bei der Erbeinsetzung der Tochter belassen, jedoch Testamentsvollstreckung angeordnet und den gesam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Wechselbezügli... / Leitsatz

1. Bei einem gemeinschaftlichen Testament steht die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit. 2. Die Wechselbezüglichkeit entfällt nicht dadurch, dass im gemeinschaftlichen Testament ausgeführt ist, der Überlebende solle bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Aus den Gründen

(...) Das Amtsgericht hat den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung zu Recht auch in Bezug auf die Einziehung der im Besitz des Beteiligten zu 3. befindlichen Schriftstücke abgelehnt. Im Hinblick auf die Fassung des Beschwerdeantrags ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dem Beteiligten zu 3. keine Ausfertigungen, sondern beglaubigte Abschriften des Testaments vom 9....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 1. Die Zulässigkeit von Behindertentestamenten aus erbrechtlicher Sicht

Das fragliche Testament orientierte sich an dem in den 1970er-Jahren entwickelten Prototyp eines Behindertentestaments.[7] Dieses besteht typischerweise aus einer Kombination mehrerer geschickt miteinander verknüpfter erbrechtlicher Instrumente, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / Einführung

Mit der Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit eines Pflichtteilsverzichtes durch eine behinderte Sozialhilfebezieherin (SGB XII) sind die Würfel zu Gunsten von Sozialhilfebeziehern erbrechtlich gefallen. Im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis beginnt die Diskussion erst. Auf der Grundlage der zivilgerichtlich anerkannten Zulässigkeit von Behindertentestamenten beleu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Leitsatz

Die einem Beteiligten vom Nachlassgericht erteilten beglaubigten Abschriften eines notariellen Testaments und des Protokolls über seine Eröffnung können nicht in entsprechender Anwendung des § 2361 BGB eingezogen werden. Dementsprechend kommt auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Sicherstellung oder die einstweiligen Rückgabe dieser Schriftstücke zu den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Anmerkung

Welche Kosten trägt ein Beschwerdeführer, der gegen einen erteilten Erbschein Beschwerde einlegen will, aber nur zu einer geringen Quote am potentiellen Nachlass beteiligt ist? Man könnte meinen, dass sich der Wert nur nach dem Anteil des Nachlasses richtet. Das OLG Köln hat anders entschieden: der volle Nachlasswert ist anzusetzen; wenn die Beteiligung des Beschwerdeführers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 3. Das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis und die "Erbschaft"

Die Entscheidung des LSG Hessen[36] zeigt erstmalig auf, welche Grenzen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis der erbrechtlichen Gestaltung zieht. Aufwendungsersatzansprüche des Sozialleistungsträgers wurden bejaht, nachdem der Testamentsvollstrecker erbrechtliche Mittel auf Anforderung des Betreuers der Sozialhilfebezieherin an diese freigegeben hatte. Damit stellt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Widerruf eines... / Leitsatz

1. Ein Ehegatte kann den Widerruf seiner in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen gegenüber dem mit dem Aufgabenkreis der Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten bestellten Betreuer seines Ehegatten erklären. 2. Die Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen steht regelmäßig der Ann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Widerruf eines... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind gem. § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache haben die Beschwerden keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Recht zurückgewiesen. Die Verfügungen der Erblasserin in dem gemeinschaftlichen Testament vom 19.4.2004 sind aufgrund Widerrufs durch den Ehemann der Erblasserin unwirksam geworden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Widerruf eines... / Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet mit dem am ... vorverstorbenen X. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Beteiligte zu 2) ist die Schwester der Erblasserin. Die Beteiligte zu 3) ist deren Nichte. Die Beteiligten zu 1) und 4) sind Cousin und Cousine 2. Grades der Erblasserin. Bei den Beteiligten zu 5) und 6) handelt es sich um ein langjährig mit der Erblasserin und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber Betreuer

Leitsatz 1. Ein Ehegatte kann den Widerruf seiner in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen gegenüber dem mit dem Aufgabenkreis der Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten bestellten Betreuer seines Ehegatten erklären. 2. Die Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen steht regelmäßig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Abgrenzung Ver... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur sachlichen Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung insoweit, als der Beklagte zur Auskehrung von jeweils 1/5 des im Nachlass befindlichen Sparkassenguthabens an die Klägerinnen verurteilt worden ist. Im Übrigen scheitert es. 1. Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass der Beklagte jeder der Klägerinnen auf der Grundlage des Testaments vom 3.7.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt im ausgeurteilten Umfang zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) 1. Rechtsfehlerfrei sind allerdings die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Wechselbezüglichkeit. Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Beeinträchtigu... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt – soweit für das Revisionsverfahren noch erheblich – als Schlusserbe des am 27. Februar 2009 verstorbenen Erblassers Georg Z. vom Beklagten, dem Sohn der verstorbenen zweiten Ehefrau des Erblassers, Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks. Der Kläger wurde am 16. September 1945 als außerehelicher Sohn der R.Z. geboren. Die Mutter des Klägers heiratete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, FF / Erbrecht

Bei einer den Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung kann die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des § 812 BGB verlangt werden (BGH, Urt. v. 20.11.2013 – IV ZR 54/13, FamRZ 2014, 200 mit z.T. krit. Anm. Schwab, S. 203). a) Eine letztwillige Verfügung (Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Abgrenzung Ver... / Sachverhalt

Die Klägerinnen zu 1. und zu 2. sowie der Beklagte streiten über den Nachlass des gemeinsamen Vaters Egon G., der am 13.8.2011 verstarb. Egon G. hatte am 3.7.1998 – in insoweit autorisierter Änderung eines am 12.3.1984 mit seiner damaligen Ehefrau errichteten Berliner Testaments – seine fünf Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Dem Beklagten wandte er "im Voraus u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / bb) Gemeinschaftliches Testament

Würde ein gemeinschaftliches Testament errichtet werden, so bestünde keine "Wechselbezüglichkeit", also gerade keine Bindungswirkung für den japanischen Ehegatten. Diese ist aber gerade beim Regelfall des gemeinschaftlichen Testaments, dem Berliner Testament, gegeben, sodass ein solches praktisch als Erbregelung für einen japanischen Staatsbürger derzeit ausscheidet. Eine Rü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verfügung von ... / Aus den Gründen

Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu. Sie ist an ihrer Geltendmachung durch den mit notarieller Urkunde vom 19.12.1988 erklärten Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht gehindert. Die nach den §§ 2348, 2352 BGB notwendige Beurkundung der entsprechenden Erklärungen ist nicht nach den §§ 7, 27 BeurkG unwirksam. 1. Die Beurkundung des Erb-, Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verwendung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Einziehung des am 8.3.2013 erteilten Alleinerbscheins zugunsten des Beteiligten zu 1 vorliegen. 1. Die Erbfolge nach der Erblasserin bestimmt sich entgegen der Meinung des Nachlassgerichts (weiterhin) nach dem gemeinschaftlichen Testam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verwendung des... / Sachverhalt

Die am 23.12.2012 im Alter von 87 Jahren verstorbene Erblasserin war verheiratet mit F. K., der am 11.1.2009 verstorben ist. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn des Ehemanns der Erblasserin. Es liegt ein von der Erblasserin geschriebenes und von ihrem Ehemann unterschriebenes gemeinschaftliches Testament vom 1.2.1990 vor, das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verfügung von ... / Sachverhalt

Die Klägerin ist die Halbschwester des Beklagten. Am 30.12.1980 errichteten der Erblasser und seine Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben einsetzten und den Beklagten zum "Nacherben des Längstlebenden". Der Klägerin wurde ein Vermächtnis ausgesetzt. Beurkundet wurde das Testament von dem Notar S 1, dem Schwiegervater des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / a) Allgemeines

Im Fall der deutsch-japanischen Ehe kann der deutsche Ehegatte nach den Möglichkeiten des deutschen Erbrechts letztwillige Verfügungen treffen. Der japanische Ehegatte kann grundsätzlich nur nach japanischem Recht Verfügungen treffen, also ein Testament errichten, und in diesem die Erbquoten seiner Erben bestimmen, Vermächtnisse aussetzen, Teilungsanordnungen und Auseinanders...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verwendung des... / Leitsatz

Kombinieren Ehepartner in einem gemeinsamen Testament eine "Schlusserbeneinsetzung" mit der Einräumung einer Abänderungsbefugnis zugunsten des überlebenden Ehegatten bei ausdrücklicher Anordnung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen, können dies Anhaltspunkte dafür sein, dass die Ehegatten die Formulierung "für den Fall gleichzeitigen Versterbens" nicht im Wortsinn verwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / II. Fazit:

Vorstehendes zeigt im Detail erhebliche Unterschiede im Bereich des materiellen Erbrechts sowie des Steuerrechts. Nach dem japanischen Erbrecht ist – im Unterschied zum deutschen Erbrecht – eine Erbeinsetzung nur in engem Umfang möglich, ein gemeinschaftliches Testament ist nicht gestattet, auch die Erbquoten in der gesetzlichen Erbfolge sind jeweils anders. Steuerlich ist z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / aa) Grundlegende Unterschiede der möglichen Reichweite eines japanischen Testaments zur möglichen Reichweite eines deutschen Testaments

Zum Verständnis ist vorab nötig, einen wichtigen Aspekt zu realisieren: Das japanische Testament hat einen gänzlich anderen Wirkungskreis als das deutsche Testament. Die Testierfreiheit des japanischen Erblassers ist im Vergleich zu einem deutschen Erblasser erheblich eingeschränkt. Hierbei sind aber als elementare Unterschiede zum deutschen Erbrecht zu beachten:mehr