Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Katalonien / Literaturtipps

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Spanien: Balearische Inseln / Literaturtipps

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2019 Unternehmertestament / § 3 ErbStG Das Unternehmertestament gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Soll bereits zu Lebzeiten der Ehegatten eine Bindungswirkung erreicht werden, bietet sich eine erbvertragliche Regelung an. Ungünstige Verfügungen...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des Unterschrifterfordernisses bei eigenhändigen Testamenten

Leitsatz 1. Befindet sich der Namenszug des Erblassers neben dem übrigen Text, obwohl unterhalb des Textes ausreichend Raum für eine Unterschrift wäre, stellt dieser Namenszug keine Unterschrift gemäß den Anforderungen zur Errichtung eigenhändiger Testamente dar. 2. Kann erst unter Zuhilfenahme des formunwirksamen Teils einer Verfügung (hier: Überschrift "Last will") der Schlu...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech als Lösung für Probleme im Umgang mit gemeinschaftlichen Testamenten?

1 Ein gemeinschaftliches Testament kann gem. § 2265 BGB nur von Ehegatten oder gem. § 10 Abs. 4 LPartG von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Doch wer eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, der kann diese auch wieder durch eine Scheidung bzw. Aufhebung auflösen. Besonders diese Fallgestaltungen bergen – wie nachfolgend aufgezeigt wird – rec...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / IV. Gesetzgeberische Möglichkeiten

Es sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit den dargelegten Problemen denkbar, wobei hierbei einer Lösungsmöglichkeit unter Abwägung der Vor- und Nachteile Vorzug zu gewähren ist. Die erste – jedoch nicht zu präferierende – Handlungsoption des Gesetzgebers liegt in der Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments. Zwar war die Einführung eines gemeinschaftlic...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Bewertung

Wenngleich Dokumente generierende Online-Plattformen damit zulässig sind, stellt sich die Frage, ob diese auch das in ihnen liegende Potenzial im Hinblick auf den Ausgleich des bestehenden Informationsmangels nutzen. Diese Frage soll am Beispiel von "Smartlaw" exemplarisch beleuchtet werden.[30] "Smartlaw" konzentriert sich bei der Erstellung der gemeinschaftlichen Testament...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Problem des hypothetischen Fortgeltungswillens

Aus dem Erfordernis der Feststellung des hypothetischen Willens resultiert ein erhebliches praktisches Problem: Es ruft zwangsläufig Auslegungsprobleme hervor. Dies gilt insbesondere für die Konstellation, in der die Ehegatten nicht ausdrücklich festgehalten haben, ob das Testament nach der Scheidung seine Wirksamkeit verlieren soll oder nicht. Eine solche Situation wird in ...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Der geschiedene Erblasser war britischer Staatsangehöriger und lebte in Deutschland. Er ist zwischen dem TT.03.2023 und dem TT.03.2023 in Deutschland verstorben. Der Beschwerdeführer ist sein Sohn, die Beteiligten zu 1 bis 6 sind seine Angehörigen. Nach dem Tod des Erblassers wurde am TT.MM.2023 durch die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1 bis 6 beim Nachlassger...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Problem des Widerrufs

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten stellt der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen dar. Da wechselbezügliche Verfügungen nach der Rechtsprechung des BGH auch nach der Scheidung wirksam sein können, bedeutet dies in der Konsequenz, dass die Testierenden wechselbezügliche Verfügungen auch nach der Eheauflösung nur in der in § 2271 Ab...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Erklärung des bisher Berechtigten

Rz. 519 Berechtigt zur Einräumung, Änderung oder Aufhebung eines Bezugsrechts ist zunächst einmal der Versicherungsnehmer als Inhaber der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung. Da das Bestimmungsrecht kein höchstpersönliches Recht ist,[881] kann es bei einer Abtretung, Verpfändung, einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder kraft Gesetzes auf einen and...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1

Ein gemeinschaftliches Testament kann gem. § 2265 BGB nur von Ehegatten oder gem. § 10 Abs. 4 LPartG von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Doch wer eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, der kann diese auch wieder durch eine Scheidung bzw. Aufhebung auflösen. Besonders diese Fallgestaltungen bergen – wie nachfolgend aufgezeigt wird – rechtl...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 7

Auf einen Blick Dokumente generierende Online-Plattformen bieten eine kostengünstige Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, und vereinfachen damit zugleich den Zugang zum Recht. Damit bieten sie auch eine Chance, derzeitige Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten zumindest zu minimieren. Wünschenswert wäre abe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Gesetzliche oder testamentarische Erben

Rz. 538 Bezeichnet der Versicherungsnehmer die Erben als "bezugsberechtigt", erwerben die bezeichneten Personen die Versicherungsleistung nicht als Teil des Nachlasses, sondern als Bezugsberechtigte, die ihr Recht dann im Zweifel auch unabhängig von einer Erbausschlagung behalten sollen.[920] Rz. 539 Mit der Formulierung "gesetzliche Erben" oder "gesetzl. Erbfolge" ist bezugs...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / V. Fazit

In der Gesamtschau bieten Dokumente generierende Online-Plattformen eine kostengünstige Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Sie vereinfachen damit den Zugang zum Recht.[54] Mangels der Möglichkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den familiären Besonderheiten können die Generatoren jedoch keineswegs den Gang zum Rechtsanwalt oder Notar gänzlich...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / III. Einfluss von Rechtsdokumentengeneratoren

Im Wesentlichen beruhen die Probleme rund um die gemeinschaftlichen Testamente auf einem Informationsmangel, welcher nach einer Scheidung, wie aufgezeigt, aufgrund der Bindungswirkung von wechselbezüglichen Verfügungen nachhaltige Folgen nach sich ziehen kann. Denn im Gegensatz zu einem Erbvertrag werden die Testierenden bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / II. Konsequenzen einer Scheidung

Ein gemeinschaftliches Testament ist gem. § 2268 Abs. 1 BGB in den Fällen des § 2077 BGB, mithin im Fall der Auflösung der Ehe vor dem Tod, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. § 2268 Abs. 1 BGB soll jedoch nur als "widerlegbare Auslegungsregel" fungieren.[7] Gem. § 2268 Abs. 2 BGB tritt die Unwirksamkeit nicht ein, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung auch für den Fall d...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / III. Tod des Käufers

Rz. 31 Komplizierter ist der Fall, wenn der Käufer nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verstirbt, bevor der Kaufvertrag vollzogen wurde. In diesen Fällen könnte der geschuldete Kaufpreis ausbleiben oder sich die Zahlung verzögern. Der Notar darf erst nach vertragsgemäßer bargeldlos erfolgter Zahlung des Kaufpreises die seinerzeit vom Erblasser miterklärte Auflassung z...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Vorbefassung

Rz. 120 Untersagt ist dem Notar die Beurkundung in Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, sein Sozius oder eine Person, mit der er eine Bürogemeinschaft unterhält, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder noch tätig ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Die Vorschrift trennt die notarielle Amtstätigkeit von der außernotarie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / c) Gesetzliche Auslegungsregeln

Rz. 550 Ergeben sich auch nach Auslegung des Bezugsrechts Zweifel an dessen Inhalt, ist gegebenenfalls auf die gesetzlichen Auslegungsregeln abzustellen. Rz. 551 So ergibt sich aus § 330 S. 1 BGB , das die Bezugsrechtseinräumung im Zweifel dazu führt, dass es sich bei der Lebensversicherung um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handelt. Nach § 159 Abs. 2 VVG, § 331 Abs. 1 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 1 b bzw. Nr. 2.4.1 ARB 2012

Rz. 406 Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gem. § 2 k ARB sieht § 4 Abs. 1 b ARB einen besonderen Versicherungsfall vor: Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat und einen Rat bzw. eine Auskunft erforderlich macht. Das Problem für d...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des... / Leitsatz

1. Befindet sich der Namenszug des Erblassers neben dem übrigen Text, obwohl unterhalb des Textes ausreichend Raum für eine Unterschrift wäre, stellt dieser Namenszug keine Unterschrift gemäß den Anforderungen zur Errichtung eigenhändiger Testamente dar. 2. Kann erst unter Zuhilfenahme des formunwirksamen Teils einer Verfügung (hier: Überschrift "Last will") der Schluss gezog...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.2.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin

Ein notarielles Testament kann sittenwidrig sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf diesen einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen. OLG Celle v. 9.1.2024 – 6 W 175/23 BGB §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / f) Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

Ein wirksames gemeinschaftliches Testament gem. §§ 2265, 2267 BGB liegt nicht vor, wenn einer der Ehegatten bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Eine Umdeutung des unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament kommt nicht in Betracht, wenn der Erblasser die getroffenen Anordnungen nicht eigenhändig geschrieben, sondern den vom testierunfähigen Ehega...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

Die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Anordnung, dass "nach dem Tode des Überlebenden der Nachlass zu gleichen Teilen an unsere Kinder fallen" soll und "als Nachlass das zum Zeitpunkt des Erstverstorbenen vorhandene Gesamtvermögen" gelte, deutet auch mangels anderer in diese Richtung weisender Umstände nicht darauf hin, dass damit die Anordnung einer Vor- und ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

Die Benennung eines "Nachlassverwalters" kann als Anordnung der Testamentsvollstreckung und der Ernennung eines Testamentsvollstreckers ausgelegt werden. Beim Wegfall des ernannten Testamentsvollstreckers darf das Nachlassgericht nur dann einen Ersatztestamentsvollstrecker ernennen, wenn das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Testierfähigkeit bei Alkoholsucht

Die Alkoholsucht für sich allein begründet keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zur Testierunfähigkeit führt. OLG Brandenburg v. 19.3.2024 – 3 W 28/24 BGB § 2229; FamFG § 26 Beraterhinweis Bei Alkoholismus liegt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit i.S.v. § 2229 Abs. 4 BGB nur dann vor, wenn die Sucht als solche das Symptom einer schon vorhandenen Geistesk...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Verborgene Schlusserbeinsetzung im Ehegattentestament

Hinter einer Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament kann sich eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen. OLG München v. 29.2.2024 – 33 Wx 309/23 E BGB § 133, § 157, § 2269 Beraterhinweis Häufig erscheint testierenden Ehegatten gerade das Bedeutsamste so selbstverständlich, dass sie glauben, es neben einzelnen anderen Bestimmungen nicht ausdrücklich anor...mehr

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ZErb 10/2024, Erbrecht und Testament bei Ehegatten

Schönenberg-Wessel (Hrsg.) FamRZ-Buch 46 2023 462 Seiten, 74 EUR Gieseking, ISBN 978-3-7694-1269-7 Die gesetzliche Erbfolge sowie testamentarische Gestaltungen bei Ehegatten spielen in der beratenden Praxis eine erhebliche Rolle. Denn letztwillige Verfügungen werden typischerweise gerade von solchen Erblasserinnen und Erblasser errichtet, die sich für ihre Hinterbliebenen verantw...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

Leitsatz 1. Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber (hier: auf einem Briefumschlag) benannt werden soll. Das Schriftformerfordernis für eigenhändige Testamente stellt eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann. 2. Eine Verfügung von To...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die ledige Erblasserin ist am TT.MM.2022 kinderlos verstorben. Der Beschwerdeführer begehrt die Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins. Dafür beruft er sich auf ein Schriftstück, das von der Erblasserin herrühren soll. Bei dem Schriftstück handelt es sich um die Vorderseite eines Fensterbriefumschlags im Format 21 cm x 11 cm. In der linken oberen Ecke f...mehr

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ZErb 10/2024, An einen Verz... / 1 Gründe

I. Die Kläger haben in erster Instanz Wertermittlung für Nachlassgrundstücke verlangt und im Wege der Klagerweiterung in zweiter Instanz (Stufenklage) Zahlung von jeweils 1/16 als Zusatzpflichtteil. Der am … 1940 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser G. S. war seit dem … 1978 in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Der Kläger hatte vier Kinder: aus erster Ehe: 1. di...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber (hier: auf einem Briefumschlag) benannt werden soll. Das Schriftformerfordernis für eigenhändige Testamente stellt eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann. 2. Eine Verfügung von Todes wege...mehr

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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ZErb 10/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung rückständiger Raten aus einem Grundstückskaufvertrag. Die Parteien sind Geschwister. Die Mutter der Parteien, Frau CC, veräußerte mit Grundstückskaufvertrag vom 10.4.2014 ihren Grundbesitz in der Straße1 in Ort2 an den Beklagten zu einem Kaufpreis von 300.000 EUR. Der Grundstückskaufvertrag sah in § 5 Abs. 2 eine zinslose Stund...mehr

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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B / 14 Beschlagnahme von Behördenakten [Rdn 1067]

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr