Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / K. Private Lebensversicherungen

Rz. 406 Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Denn die Einsetzung "meines Ehegatten" als Bezugsberechtigten für eine Lebensversicherung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Einsetzung und nicht auf den "jeweils aktuellen Ehegatten"[607] (siehe § 3 Rdn 241). Rz. 407 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / W. Erbrechtliche Auswirkungen der Trennung

Rz. 248 Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren automatischen Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Antragstellung und Beteiligung

Rz. 357 Der Antrag auf Wohnungszuweisung soll nach § 203 Abs. 3 FamFG die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt des Ehegatten leben. Dementsprechend ist in diesem Fall gemäß § 205 FamFG das Jugendamt anzuhören. Das Jugendamt kann nach § 204 FamFG auf Antrag auch formell beteiligt werden, sofern Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Auch die Entscheidung ist dem Jugendamt...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / Q. Auswirkungen der Trennung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 241 Entsprechende Fragen sind im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zu klären. Hier muss ggf. die Bezugsberechtigung ausdrücklich ggü. der Versicherung geändert werden. Ist die (bisherige) Ehefrau mit Namen im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt bestimmt worden, so ändert sich dies nicht durch die spätere Trennung oder Scheidung der Ehegatten. Die Bezeichnung "je...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / H. Erbrechtliche Auswirkungen

Rz. 72 Mit der Zustellung des Scheidungsantrags wird der andere Ehepartner erbrechtlich ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind (§§ 1933 BGB, 253 Abs. 1, 261 ZPO). Es entfällt dann auch das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Ehegatten,[66] weil der dann nicht mehr von der Erbfolge ausgeschlossen werden konnte. Ein unschlüssiger Scheidungsantr...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Wirksamkeitsprüfung

Rz. 64 Dem Versorgungsausgleich ist die zweithöchste Rangstelle innerhalb des Kernbereichs des Scheidungsfolgenrechts eingeräumt.[104] Eine evident einseitige, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse und die Berücksichtigung der Belange der Ehegatten nicht gerechtfertigte Lastenverteilung ist nicht hinzunehmen.[105] Wesentliche Bedeutung kommt der F...mehr

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Asbest – Anforderungen und ... / 1.4 Gefahren von Asbest

Asbest ist ein hoch potentes Humankanzerogen. Es ist legal als Carc. 1A eingestuft und verursacht Lungen- und Rippenfellkrebs bei inhalativer Aufnahme. Die Latenzzeit bis zur Erkrankung beträgt üblicherweise 20–35 Jahre. Asbestfasern sind sehr fein und extrem lungengängig. Für Asbest existiert eine Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) und in der TRGS 910 ist eine Akzeptanzkonze...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / E. Zuschlagserteilung

Rz. 41 Der Beschluss über die Zuschlagserteilung wird entweder direkt im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Termin verkündet, § 87 Abs. 1 ZVG. Welche der beiden Möglichkeiten das Vollstreckungsgericht wählt, liegt in seinem Ermessen. Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe i...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / III. Nießbrauch

Rz. 16 Der Nießbrauch gibt dem Berechtigten die Befugnis, sämtliche Nutzungen der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Der Ersatzwert für den Nießbrauch wird regelmäßig sehr hoch veranschlagt werden, der Jahresnutzungswert wird mit der statistischen Lebenserwartung multipliziert. Praktisch gesehen dürfte das Bestehenbleiben eines Nießbrauchsrechts ein Versteigerungshindernis sein. E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / IV. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung von Produktivvermögen und sonstigem Verwaltungsvermögen möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend geregelt ist und einer Auslegung u.a. in den Richtlinien der Finanzverwaltung bedarf. Zudem können die Ausnahmeregelungen weg von der Qualifikation als (junges) sonstiges Verwaltungsverm...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / C. Wertermittlung der Rechte aus Abt. II

Rz. 6 Stellt der Gläubiger bei der Durchsicht des Grundbuchauszugs fest, dass bereits ein dingliches Recht in Abt. II des Grundbuchs eingetragen ist, und geht dieses Recht seinem eigenen Anspruch im Range vor, müssen unbedingt Überlegungen zur Bewertung dieses Rechts vorgenommen werden, da u.U. das Zwangsversteigerungsverfahren hierdurch aussichtslos werden kann. Bleibt ein ...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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ZErb 04/2022, Der Tod steht am Ende des Lebens …

Wer macht sich schon gerne Gedanken über sein eigenes Ableben und die damit verbundenen Konsequenzen? Es ist zwar noch niemand allein durch den Gedanken an den Tod gestorben. Doch schieben Menschen insbesondere Dinge, die sie im Zusammenhang mit dem eigenen Tod noch regeln könnten, oftmals auf die lange Bank. Seit einer Diskussion mit einem (seinem?) Vermieter im vergangenen ...mehr

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ZErb 04/2022, Zum Beginn de... / 2 Anmerkung

In der anwaltlichen Beratung kommen Fragen der Ausschlagung regelmäßig in zwei Gewändern daher. Zum einen die Frage, ob eine Ausschlagung noch möglich ist, und zum anderen, ob die Ausschlagung wirksam war. Das Gericht zeigt in diesem Beschluss bilderbuchmäßig auf, welche Anforderungen für den Beginn der Ausschlagungsfrist gelten. Gem. § 1944 Abs. 2 BGB beginnt die Ausschlagung...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 2. Reichweite der Bindungswirkung

Um die Möglichkeiten nachträglicher Einflussnahme beurteilen zu können, bedarf es zunächst eines Blicks auf die Voraussetzungen und den Umfang der Bindungswirkung letztwilliger Verfügungen. Wechselbezügliche Verfügungen von Todes wegen in gemeinschaftlichen Testamenten erzeugen nach § 2271 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB ebenso wie vertragsmäßige Verfügungen nach § 2289 Abs. 1 BGB e...mehr

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ZErb 04/2022, Bindung des T... / 1 Gründe

I. Eingetragene Eigentümer sind die Beteiligte zu 1) zu ½ sowie die Beteiligte zu 1) und M … in Erbengemeinschaft zu 1/2. Grundlage der letztgenannten Eintragung ist ein (auf einem privatschriftlichen Testament beruhender) Erbschein, ausweislich dessen der 2017 verstorbene J … von der Beteiligten zu 1) zu 2/3 und von M … zu 1/3 beerbt worden ist. Weiter heißt es, M … sei nur ...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der zur prononcierteren Darstellung des Praxisproblems stark vereinfachte Sachverhalt lautete wie folgt: Der Erblasser setzte mit seiner Ehegattin ein gemeinschaftliches Testament auf, in dem sich beide Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Nach dem Tod des Erblassers erklärte die Witwe und eines von zwei Kindern die Ausschlagung der Erbschaft. Die Ehefrau gab dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zurechnung bei Rechtsnachfolge

Rn. 170 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem Zeitpunkt des Rechtsübergangs an dem Vermietungsobjekt sind die Einkünfte dem Rechtsnachfolger zuzurechnen. Ob mit dem Rechtsübergang auch die Verteilung von Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV fortgesetzt werden kann, war umstritten (s FG BBg EFG 2017, 811 mwN und Anmerkung Schumann). Der BFH hat mittlerweile mehrere Entscheidung...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Erblasser errichteten handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. folgende Regelung trafen: Zitat Erbteil P./I. fällt an eine Erbengemeinschaft auf 5 befreundeten Familien, da … [die Ehefrau] außer ihrem Ehemann keine Erben hat … Namen und Adressen für das Erbteil Italia sind im PC-Ausdruck angehängt und persönlich unterschrieben. …“ Dem Testament war e...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den zweiten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO)

Tz. 71 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körp...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Als erstes OLG erkennt das KG nunmehr explizit die Wirksamkeit und Verwendbarkeit einer dem Alleinerben erteilten transmortalen Vollmacht an. Die Entscheidung zeigt, dass eine notarielle post- oder transmortale Vollmacht im Grundbuchverkehr genügen kann, um Verfügungen über Nachlassgrundstücke vorzunehmen. Dies kann einen teuren Erbschein ersetzen.[7] Die transmortale Vollma...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die spätere Erblasserin hatte ihr Haus verkauft und den Verkaufserlös der Tochter und späteren Erbin zugewendet. Zugleich trafen die beiden eine schriftliche Vereinbarung, dass die Zuwendung unter Anrechnung auf Pflege/Betreuungsleistungen erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt kümmerte sich die Tochter bereits umfangreich um die Mutter und verrichtete alltägliche Arbeiten wie Erledi...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Anschluss an den Beschluss des BverfG vom 17.12.2014 durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464 mit Wirkung zum 01.07.2016 neu geregelt. Tz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 3. Qualität der Beeinträchtigung

Über die Frage, worin genau die durch bzw. analog § 2289 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Beeinträchtigung des durch die frühere Verfügung von Todes wegen Begünstigten zu liegen und wie genau sie zu beschaffen sein hat, besteht keine Einigkeit. Wortlaut, Historie und systematische Stellung der Regelung sind insoweit bei der Auslegung wenig ergiebig. Unstreitig ist, dass eine bloße e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG . Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (vgl §§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann jedoch auch auf andere Weise beendet werden (zB Aufhebungsvertrag, Auslaufe...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

An dieser Stelle setzt das Urteil des BFH an. Der Kläger war der Alleinerbe seines im Jahre 2013 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte eine vom Vater bis zu seinem Tod selbst genutzte Doppelhaushälfte. Der Kläger bewohnte die hieran direkt angrenzende Doppelhaushälfte. Er verband beide Doppelhaushälften zur gemeinsamen Wohnung. Die Renovierung und Sanierungsarbeiten zoge...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 6. Zuwendungsverzicht?

Dennoch kann die Bindungswirkung durch Rechtsgeschäft mit dem Begünstigten aufgehoben werden. § 2352 BGB lässt es nämlich in Durchbrechung der Bindungswirkung zu, dass der bindend eingesetzte Erbe, aber auch der bindend bedachte Vermächtnisnehmer, auf die betreffende Zuwendung verzichtet. Der Zuwendungsverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung unter persönlicher An...mehr

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ZErb 04/2022, Zum Beginn de... / 1 Gründe

Die Beschwerde, mit der das beteiligte Land sich gegen die Feststellung des Fiskuserbrechts wendet, ist unbegründet. Der Senat kann nicht feststellen, dass andere Erben als das Land Niedersachsen vorhanden sind, nämlich die Beteiligten zu 1 und 2 als Kinder des am 10.9.2020 verstorebenen Erblassers. Die rechtliche Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Aussetzun... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die vollständige Zahlung einer an die Beklagte ausgekehrten Versicherungsleistung. Der Kläger behauptet, alleiniger Erbe seiner am 19.12.2020 verstorbenen … zu sein. Die Erblasserin schloss vor ihrem Tod eine Sterbegeldversicherung zugunsten der Beklagten ab. Die Versicherungssumme wurde nach dem Versterben von … in Höhe von 20.575,37 EUR an die Beklagte ...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Entscheidung lehrt und erinnert daran, dass in der Praxis bei den lenkenden Ausschlagungen ein besonderes Augenmerk auf eine "bombensichere" Subsumtion gelegt werden sollte. Ob insbesondere bei einer fehlerhaft subsumierten und daher fehlgeschlagenen lenkenden Ausschlagung eine Reparatur über die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB gelingt, hängt (derzeit noch) ganz wesentl...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers, sofern diese nicht größer als 200 m² ist. Die Befreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn es sich hierbei auch zukünftig um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt. "Soweit" die Wohnfläche 200 m² übersteigt, greift die Vergünstigung nicht ein. Diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Gegenstand der Entscheidung des Kammergerichts ist eine Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 S. 1 GBO des Grundbuchamts. Dem Grundbuchamt lag ein Antrag auf Eintragung einer Erwerbsvormerkung zugunsten der Erwerber eines Grundstücks vor. Als Eigentümer des Grundstücks war der bereits im Jahre 2014 verstorbene Erblasser eingetragen. Eine Grundbuchberichtigung war nicht erfolgt....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.6.1 Bezug einer Altersrente

Beschäftigte, die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente erhalten oder erhalten haben, sind stets versicherungsfrei (§ 19 Abs. 1 Buchst. e MS, AB V, Abs. 1 Nr. 6 VBL-S). Hintergrund der Regelung ist, dass Versicherungszeiten, die nach Beginn einer Altersrente erworben würden, nicht mehr rentenerhöhend wirken können, da nach Beginn einer Alters...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 3.7 Schädliche Verwendung

Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den eigenen Aufbau einer zusätzlichen dauerhaften Altersvorsorge. Wird daher das geförderte Altersvorsorgevermögen nicht als Rente, im Rahmen eines Auszahlungsplans oder als begünstigte Zwischenentnahme ausgezahlt, so handelt es sich um eine sog. schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 1 EStG). Das ist stets der Fall, wenn die Versich...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.8 Beurlaubung ohne Bezüge (Sonderurlaub)

Während eines (unbezahlten) Sonderurlaubs bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Da aber im Beurlaubungszeitraum kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt erzielt wird, werden auch keine Versorgungspunkte dem Versorgungskonto gutgeschrieben. Allerdings können Bonuspunkte aus Überschüssen dem Konto gutgeschrieben werden, da ja am Jahresende auch während einer Beurlaubung di...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.2 Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Im Falle einer Erwerbsminderung oder bei Tod eines pflichtversicherten Beschäftigten werden bei der Rentenberechnung zusätzliche Zeiten vom Rentenbeginn bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Für diese sogenannten Zurechnungszeiten werden Versorgungspunkte errechnet, die sich rentensteigernd auswirken (vgl. Teil I 5.6.2). Eine solche Berücksichtigung von zusä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1 Versicherungsfall

Die Leistung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Rente besteht. Das kann der Beginn einer Regelaltersrente (frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres) oder eine vorgezogene Altersrente sein (die ab dem 60. Lebensjahr möglich ist – dann allerdings mit Abschlägen). Eine Betriebsrente wird aber auch bei Beginn einer Rent...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.3 Sterbevierteljahr

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nach dem Tod eines Ehegatten die Witwenrente für die Dauer von 3 Monaten in Höhe der ursprünglich an den Versicherten gezahlten Rente geleistet wird, gibt es ein solches "Sterbevierteljahr" in der Zusatzversorgung nicht. Hier gilt gleich von Beginn an die um den Witwenfaktor gekürzte Rente (z. B. 60 oder 55 %).mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung

Tritt eine Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, zahlt die Zusatzversorgung die Rente nicht nur aus den bis dahin angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit). Damit ergibt sich bei Eintr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.4 Weitere Besonderheiten

Bei einer Eheschließung ab 1. 1. 2002 besteht grundsätzlich dann kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Diese gesetzliche Vermutung, dass in Fällen solch kurzer Ehedauer es der alleinige oder überwiegende Grund für die Eheschließung war, eine Versorgung zu verschaffen, kann allerdings vom überlebenden Ehegatten widerlegt w...mehr