Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Tod vor Rechtshängigkeit

Rz. 857 Mit der Einreichung des Scheidungsantrags wird die Scheidung anhängig. Stirbt der Antragsgegner vor Zustellung des von seinem Ehepartner eingereichten Scheidungsantrags, also vor Rechtshängigkeit des Verfahrens, ist der Scheidungsantrag unzulässig und damit zurückzunehmen, weil es an einem Beteiligten fehlt.[848] Geschieht dies nicht, wird das Familiengericht den Antra...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Anwendungsbereich und praktische Bedeutung der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Auch der Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt gem. § 1578 Abs. 2 BGB kann in der Höhe begrenzt oder befristet werden.[2] Eine Ausnahme gilt beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehn...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 1026 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 1027 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtsla...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sättigungsgrenze

Rz. 1597 Für die Bedarfsbemessung des Ehegattenunterhaltes, sowohl des Trennungsunterhaltes als auch des nachehelichen Unterhaltes gibt es keine Obergrenze/Sättigungsgrenze.[1732] Begrenzt wird ein solcher Bedarf bei sehr gehobenen Einkünften allerdings davon, was man unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für einen billigenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann. Die Gre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Rz. 1427 Nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt, dass ein Ehegatte vor dem anderen den "nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute angemessenen Unterhalt" verlangen kann. Die Bestimmungen sind inhaltsgleich[1478] und sind maßgebend für die Unterhaltsbemessung nach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Sonderbedarf

Rz. 701 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 702 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellt eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich, die ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Februar 2023 beim FamG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Verlangt wurde beginnend jeweils ab Februar 2023 die Zahlung von Trennungsunterhalt i.H.v. 10.746,02 EUR sowie Kindesunterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder i.H.v. jeweils 2.400,76 EUR. Zusätzlich wurde beantragt, dem Antragsgegner aufzugeben, einen Verf...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / III. Vergleichsmehrwert

Der Mehrwert für den Vergleich (Trennungsunterhalt Hauptsache) beträgt 12 x 10.746,02 EUR = 128.952,24 EUR. Lediglich der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass auch bei Addition des zu II. genannten Verfahrenswertes und des Wertes des Mehrvergleichs (zusammen 230.011,25 EUR) der geltend gemachte Verfahrenskostenvorschuss wiederum keinen Gebührensprung verursachen w...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[23] hat Eingang in die Rechtsprechung der Obergerichte gefunden. Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung sind die steuerlichen Angaben aus der Anlage V zu geltend gemachten Werbungskosten unterhaltsrechtlich zu bereinigen, sodass u. a. erfolgte Pauschalabschreibungen unberücksichti...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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§ 6 Familienrecht / B. Muster: Trennung

Rz. 2 Muster 6.2: Trennung Muster 6.2: Trennung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen. In diesem Zusammenhang sind einige Dinge zu regeln, zu denen ich Ihnen die notwendigen Gesichtspunkte an die Hand geben möchte: 1. Trennung und Trennungsjahr Eine einvernehmli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Trennungsunterhalt

Rz. 427 Bei der gleichzeitigen außergerichtlichen Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist zu beachten, dass hier eine Gegenstandsverschiedenheit (beide Ansprüche basieren auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen (vgl. §§ 1361, 1569 ff. BGB) vorliegt. Es folgt eine Addition der verschiedenen Gegenstände, §§ 22 Abs. 1 RVG (für die Anwaltsgebühren) un...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[41] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 723 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 482 in diesem Kapitel. Rz. 724 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Bes...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Unterhalt für weniger als 1 Jahr

Rz. 391 Wird der Unterhalt für weniger als ein Jahr verlangt, so ist als Gegenstandswert der geforderte Gesamtbetrag an Unterhalt maßgebend, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Wird für mindestens ein Jahr oder länger Unterhalt geltend gemacht, gilt der Jahresbetrag. Zum Trennungsunterhalt siehe auch Rdn 427 unten. Rz. 392 Beispiel Es wird Trennungsunterhalt in Höhe von 720,00 EUR für 7...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Berechnung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 380 Durch das 2. KostRMoG wurde § 51 FamGKG zum 1.8.2013 wie diverse andere Vorschriften dahingehend abgeändert, dass Begriffe wie "Klage" oder "Prozesskostenhilfe" aus redaktionellen Gründen geändert worden sind, vgl. dazu auch § 113 Abs. 5 FamFG. Ferner wurde Absatz 1 dahingehend erweitert, dass § 51 FamGKG sowohl in Unterhaltssachen als auch in sonstigen den Unterhalt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Zeitpunkt der Wertberechnung, § 34 FamGKG

Rz. 180 Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, § 34 S. 1 FamGKG. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend, § 34 S. 2 FamGKG. Diese beiden Anwendungsfälle sind voneinander zu unterscheiden. Rz. ...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 4. Vorsicht Falle: "Erstberatungs-Hopper" und Falschanlage der Akte

Rz. 51 Eine Interessenkollisions-Prüfung sollte nie anhand des Gedächtnisses, sondern anhand von wirksamen Kontroll-Kriterien vorgenommen werden. Auch bei falscher Aktenanlage kann sich ergeben, dass eine vielleicht vor geraumer Zeit schon erfolgte Erstberatung eines Ehegatten übersehen wird und in die rechtliche Beratung/Vertretung eingestiegen wird, obwohl sich die Mandats...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Mündliche Verhandlung

Rz. 789 Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Rz. 790 Muster 86: Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin In einem Beschwerdeverfahren wegen Trennungsunterhalt vor dem OLG Köln ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Unterhaltsbeschluss. Der Gegenstandswert hat 30.000,00 EUR betr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG

Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit werden addiert; die Gebühren können in ders...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Isolierter Auskunftsantrag/Stufenantrag, § 38 FamGKG

Rz. 399 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Auskunftsverfahren wegen Trennungsunterhalts gestellt und sodann deutlich später (hier: 2 Jahre) ein Hauptsacheverfahren auf Leistung anstrengt, muss sich nach Ansicht des OLG Zweibrücken Mutwilligkeit vorwerfen lassen mit der Folge, dass die VKH nur begrenzt bewilligt wird. Die Entscheidung ist nachvollziehbar; auch aus ...mehr