Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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§ 18 Transportversicherung / jj) Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter (Ziff. 7.1.10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 229 Der Versicherungsnehmer hat Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Dazu gehört, das Personal hinreichend zu schulen, Arbeitsanweisungen zu erteilen und deren Einhaltung zu überwachen. Der Versicherungsnehmer muss sich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen lassen.[230]mehr

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T / 2 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Allgemeines [Rdn 3112]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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T / 3 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Beweisverwertungsverbote [Rdn 3133]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Teilschaden (Reparaturschaden)

Rz. 207 Ein Reparaturschaden oder Teilschaden liegt vor, wenn die beschädigte Sache durch die Reparaturmaßnahme in einen Gebrauchszustand versetzt werden kann, in dem der weitere Gebrauch der Sache dem Versicherungsnehmer zugemutet werden kann.[203] Gemäß § 11 Nr. 1 b AFB 87/A § 8 Nr. 1 a bb AFB 2010 werden bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zurzeit des ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Beginn, Ende

Rz. 306 Der Versicherungsfall beginnt gem. § 1 Abs. 2 S. 2 MB/KK mit dem Beginn der Heilbehandlung; diese beginnt mit der ersten ärztlichen Untersuchung.[193] Der BGH[194] hat ausdrücklich klargestellt, dass zur Behandlung einer Krankheit nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit gehört, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens ab...mehr

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T / 4 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Verwertung der Erkenntnisse in der Hauptverhandlung [Rdn 3143]

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Kündigungsklauseln

Rz. 86 Darüber hinaus finden sich hier und da Kündigungsklauseln, nach denen Deckungsschutz nur besteht, wenn das schadensverursachende Organmitglied "unverzüglich abberufen wird und einige Jahre keine vergleichbare Position bei dem Versicherungsnehmer" mehr erhält.[274] Um es noch einmal deutlich hervorzuheben: Sofern Innenhaftungsansprüche grundsätzlich gedeckt sind und vo...mehr

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / I. Einführung

In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung u...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. "Europäische Aktiengesellschaft" und deren Konsequenzen für die D&O-Versicherung

Rz. 185 Die Europäische Aktiengesellschaft ist am 8.10.2004 Wirklichkeit geworden. Lange haben die europäischen und nationalen Institutionen gerungen und schließlich die Sociétas Europaea (SE) geschaffen. Inzwischen existiert die SE-Verordnung (SE-VO). Der deutsche Gesetzgeber hat auch die sie ergänzenden Richtlinien (SE-RL) umgesetzt. Am 29.12.2004 trat das deutsche Einführ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 d MB/KK)

Rz. 500 Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind weiter Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger. Nach der vom BGH vorgenommenen Definition der Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und der Rehabilitationsmaßnahmen sowie nach der Abgrenzung dieser Behandlungen von einer Krankenhausbehandlung ergibt sich Folgendes: U...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Schädigung Dritter (Fremdschäden)

Rz. 38 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. §§ 3, 4 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür tatsächlich Schadensersatz geleistet hat. Weitere Voraussetzung ist der Nachw...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 131 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Krankenhäuser (§ 4 Abs. 4 MB/KK)

Rz. 421 Der Versicherungsnehmer hat gem. § 4 Abs. 4 MB/KK das Recht der freien Krankenhauswahl, wenn die Krankenhäusermehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. steht aus abgetretenem Recht gegen die Bekl. ein Anspruch auf bedingungsgemäße Regulierung aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen der Bekl. und Herrn C bestehenden Versicherungsvertrag dem Grunde nach zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist der Antrag auf Feststellung, dass die Bekl. zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist, zulässig. Ob der Kl. eine – teilweise – B...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers i.S.d. § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung des Ar...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

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V / 46 Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines [Rdn 3890]

Rdn 3891 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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ZErb 11/2024, Die Familiens... / 2. Urteil

Der BFH stellte sich auf die Seite der Finanzverwaltung. Der Begriff des Berechtigten i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG entspreche dem nach der Stiftungssatzung potenziell Begünstigten, der durch den Erwerb von Vermögensvorteilen begünstigt sein kann. Eine Unterscheidung dahingehend, dass mit dem Begriff des Berechtigten der sofort Anspruchsberechtigte gemeint sei und sich dies...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung auf dem Weg zur Pflichtversicherung?

Rz. 23 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Der Schutz des Geschädigten ist ein wesentlicher Bereich der Pflichtversicherung. Dieser erhält einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[34] der Versicherer hat die Risiken eines gestörten Versicherungsverhältnisses zu tragen,[35...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Nebengebäude, Garagen

Rz. 152 Nach A 10.1.2 und 4 VHB 2022 wird der Versicherungsschutz auf Hausrat erstreckt, der sich in Nebengebäuden desselben Grundstücks sowie Garagen in der Nähe des Versicherungsortes befindet. Was unter einem Nebengebäude zu verstehen ist, entscheidet die Verkehrsauffassung; Versicherungsort sind danach Geräteschuppen, Tierställe sowie Gewächs- und Gartenhäuser u.Ä., sowe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Kleckerklausel

Rz. 57 Zunächst sind innerhalb der UHV Schäden nicht versichert, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen, zum Beispiel durch Verschütten, Abtropfen, Ablaufen, Verdampfen, Verdunsten oder ähnlichen Vorgängen, bei denen die Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen können. Rz. 58 Während das klassisch versicherte Anlagenrisiko der Bausteine Ziff. 2.1–2.5 UHV entwe...mehr

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.4 Arbeitsfortschritt

Die vereinbarten Ziele enthalten messbare Werte, die z. B. als Zahl der täglichen Buchungen oder als Zeitraum bis zur Bereitstellung von Controllingberichten definiert sein können. Mit der Zielvereinbarung wird also bereits die Möglichkeit bestimmt, den Arbeitsfortschritt im Homeoffice festzustellen. Wie weit der Arbeitnehmer mit seinen Aufgaben bereits ist, lässt sich in de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.1 Umfang der Arbeit im Homeoffice

Zunächst muss der zeitliche Umfang der Arbeit sowie deren Verteilung geregelt werden. Das beginnt damit, eventuell notwendige Präsenztage im Büro zu bestimmen. Zwei Gründe sprechen dafür, dass der Mitarbeiter auch einige Präsenztage im Büro absolviert: Durch Präsenztage können auch Aufgabenbereiche, die für einen Teil der Inhalte persönliche Kontakte oder analoge Dokumente ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfolgreiche Skalierung von... / 6.3 Vermeidung von Abhängigkeiten und Überwachung der Infrastruktur

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern, dem sogenannten „Vendor Lock-in“. Unternehmen sollten darauf achten, dass ihre IT- und KI-Infrastruktur flexibel und anpassungsfähig bleibt, um auf technologische Entwicklungen reagieren zu können, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein. Dies kann durch den Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfolgreiche Skalierung von... / 6.4 Handlungsempfehlungen für das Management

Investition in leistungsfähige IT-Infrastruktur: Unternehmen sollten in moderne und skalierbare IT-Ressourcen investieren, um die Anforderungen von KI-Anwendungen zu erfüllen. Sicherheitsmaßnahmen priorisieren: Ein robustes Sicherheitskonzept ist unerlässlich, um den Schutz sensibler Finanzdaten bei der Nutzung von KI sicherzustellen. Vermeidung von Abhängigkeiten: Um flexibel...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Deponien / 2.1 Sicherer Betrieb

Eine Deponie darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die zuständige Behörde alle Einrichtungen abgenommen hat (§ 5 DepV). Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss der Betreiber einer Deponie gemäß § 4 DepV v. a. dafür sorgen, dass jederzeit ausreichend sach- und fachkundiges Personal vorhanden ist, der Leiter mind. alle 2 Jahre an anerkannten Lehrgängen teilnimmt (s. A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
AwSV 2017 und deren Umsetzu... / 3.1 Anforderungen der AwSV identifizieren

Um Forderungen und Pflichten erfüllen zu können, muss zunächst identifiziert werden, welche für das eigene Unternehmen bzw. betroffene Betriebsstandorte relevant sind (s. Tab. 1).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / 3 Brandstiftung

Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges, vielleicht unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer besteht – mindestens bei kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände). Die Schäden sind nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen Brandstiftung von außen, also durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Durchführung und Umsetzung

Rz. 9 § 89 Abs. 1 Satz 1 BetrVG normiert das Recht und die Pflicht des Betriebsrats, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz und die Unfallverhütung im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat ist demnach in die Kontrolle der Befolgung von Umweltschutzvorschriften einzubeziehen. Die Pflicht obliegt dem Betriebsrat sowohl gegenü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
AwSV 2017 und deren Umsetzu... / 2.5 Prüfungen

Welche Überwachungs- und Prüfpflichten für den Betreiber gelten, welche Prüfungen durch Sachverständige erfolgen müssen und wie und von wem die Beseitigung von Mängeln durchgeführt werden muss, regeln detailliert die §§ 46 bis 48 AwSV. Prüfzeitpunkte und Prüfintervalle legen die Anlagen 5 und 6 AwSV fest. Anzeigepflicht besteht für alle prüfpflichtigen Anlagen (Errichten, Änd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 1: Einführung u... / 2.2 Bund

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Soziales Nachhaltigkeitsman... / 2.3 Der soziale Nachhaltigkeitsmanager als Beauftragter zur Überwachung der Einhaltung von Menschenrechtsstandards

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) ist ein rechtlicher Rahmen, der Unternehmen zur Verantwortung zieht, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten menschenrechtliche und ökologische Standards einhalten. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Die eingeforderte Rolle eines offiziellen Menschenrechtsbeauftragten kann aber sehr gut mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Soziales Nachhaltigkeitsman... / 2.4 Compliance

Auch der Beauftragte für Compliance in einem Unternehmen und ein Sozialer Nachhaltigkeitsmanager haben unterschiedliche Aufgabenbereiche, können jedoch an verschiedenen Stellen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen sowohl soziale Nachhaltigkeitsziele als auch rechtliche Vorschriften und Standards erfüllt. Ein Beauftragter für Compliance stellt schwerpunkt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Soziales Nachhaltigkeitsman... / 2.1 Arbeitsschutzmanagementsystem: Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ein sozialer Nachhaltigkeitsmanager und ein Beauftragter für das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) haben in einem Unternehmen grundsätzlich unterschiedliche Aufgabenbereiche, aber es gibt auch Verbindungen und Überschneidungen, insbesondere wenn es um den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht. Ein AMS-Beauftragter ist für die Planung, Umsetzung, Überwachung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht

Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15.3.2006[1] Anwendung. Diese Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, die Personenbeförderung mit Fahr...mehr