Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 11/2024, Durchsetzbarkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das hiesige einstweilige Anordnungsverfahren nach § 1666 BGB eingeleit...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2 Sorge- und Umgangsrecht

2.1 EGMR, Entsch. v. 17.10.2023 – Individualbeschwerde Nr. 36647/22 1. Auch wenn die Anordnung eines Umgangs von drei Stunden alle fünf Wochen unter zusätzlicher Einsetzung eines Umgangspflegers eine schwerwiegende Einschränkung des Umgangs darstellt, ist sie sachlich hinreichend gerechtfertigt, wenn sie auf die Erfahrung bei der Umsetzung der erstinstanzlichen Umgangsentsche...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.3 KG, Beschl. v. 20.8.2024 – 16 WF 70/24

Bevor der Rechtspfleger im Hauptsacheverfahren das Ruhen der elterlichen Sorge feststellen und für den im Inland ohne Papiere angetroffenen, minderjährigen unbegleiteten Flüchtling einen Vormund auswählen und bestellen darf, sind das zuständige Jugendamt zu beteiligen, der betroffene Jugendliche anzuhören und es ist zu ermitteln, ob eine vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SG...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.5 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.7.2024 – 20 UF 71/24

Die Einleitung eines Abänderungsverfahrens in einer Kinderschutzsache steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine Abänderung bestehen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob ein bestimmter Sachverhalt wahrscheinlich ist und dieser nach rechtlicher Würdigung ein Einschreiten erfordert. Fehlt es – wie im vorliegenden Fall – daran, beend...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.1 EGMR, Entsch. v. 17.10.2023 – Individualbeschwerde Nr. 36647/22

1. Auch wenn die Anordnung eines Umgangs von drei Stunden alle fünf Wochen unter zusätzlicher Einsetzung eines Umgangspflegers eine schwerwiegende Einschränkung des Umgangs darstellt, ist sie sachlich hinreichend gerechtfertigt, wenn sie auf die Erfahrung bei der Umsetzung der erstinstanzlichen Umgangsentscheidung, den ausdrücklichen Wunsch des zwölfjährigen Kindes und ein p...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 OLG Bamberg, Beschl. v. 7.8.2024 – 7 UF 80/24

1. Das Gebot, dass ein zum Umgang berechtigter Vater während des Umgangs in Gegenwart der Kinder nicht in seiner Wohnung rauchen darf, kann nicht auf § 1684 Abs. 2 oder 3 BGB gestützt werden. 2. Als milderes Mittel gegenüber der Einschränkung oder des Ausschlusses des Umgangs kann ein derartiges Gebot nach § 1684 Abs. 4 S. 2 erfolgen, wenn andernfalls das Wohl der Kinder konk...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.5.2024 – 16 UF 187/23

1. Der Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB ist vorrangig zur Prüfung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB , wenn hierdurch eine eventuell zuvor bestehende Kindeswohlgefährdung abgewendet wird. 2. Dabei spielt keine Rolle, ob das Verfahren ursprünglich wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB od...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 2.6 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.6.2024 – 16 WF 51/24

1. Auf eine von den Eltern getroffene Vereinbarung, die im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren getroffen und durch gerichtlichen Beschluss gebilligt wurde, ist für ein nachfolgendes Verfahren § 1696 Abs. 1 BGB nicht anwendbar. 2. Eine derartige Elternvereinbarung im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahrens, die nicht unter die Legaldefinition der gerichtlich gebilligte...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / 3. Asymmetrisches Wechselmodell

Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein Umgangsrecht wahr, das deutlich über eine übliche Umgangsregelung hinausgeht, kann die auf der Grundlage seiner Einkünfte beschränkte Barunterhaltspflicht nach bisheriger Rechtsprechung des BGH im Einzelfall sogar um mehrere Einkommensstufen bis zum Mindestbedarf herabgesetzt werden.[43] a) Berücksichtigung nach gegenwärtigem R...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / c) Reformbestrebungen

Das asymmetrische Wechselmodell bewegt sich zwischen dem Residenzmodell mit Umgangsrecht bis zu einem Anteil unter 30 % und dem paritätischen Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung durch beide Elternteile. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung betrifft es somit einen Anwendungsbereich mit Betreuung im Umfang von 30 % bis zu weniger als 50 %. Diese Definition will der Ge...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / c) Anteilige Unterhaltspflicht der Eltern

Die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB regelt das Verhältnis der Unterhaltspflichten beider Eltern im klassischen Residenzmodell, indem sie wie ausgeführt eine Gleichwertigkeit des Betreuungs- und des Barunterhalts regelt. Allerdings ist die Aufteilung des Bar- und Betreuungsunterhalts auf der Grundlage des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in der neueren Rechtsprechung des BGH ...mehr

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FF 10/2024, Tücken und Haftungsfallen bei der Kostenregelung

Es kann für die Verfahrensbeteiligten eines familiengerichtlichen Verfahrens einen erheblichen Unterschied machen, ob die Kostenregelung durch gerichtlichen Beschluss erfolgt oder in einem gerichtlichen Vergleich. Ist beispielsweise in einem gerichtlichen Verfahren auf Gesamtschuldnerausgleich als sonstige Familiensache, für das die Antragstellerin die Gerichtskostenvorauszah...mehr

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FF 10/2024, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt die Feststellung seiner "biologischen" Vaterschaft zu dem im April 2015 geborenen betroffenen Kind. [2] Die Beteiligte zu 2 ist die leibliche Mutter des Kindes. Nach der Geburt des Kindes willigte sie im Juni 2015 in die Adoption durch die Beteiligten zu 4 (Eltern) ein. Mit Beschluss aus dem Juni 2016 wurde die Adopt...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / Einführung

Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen grundlegenden Reform durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts[1] ist eine weitere gesellschaftliche Entwicklung eingetreten, die gegenwärtig schon die Gerichte beschäftigt, aus Gründen der Rechtssicherheit aber auch eine erneute Reform erfordert. Des betrifft zunächst den Kindesunterhalt und insoweit die Bemessung des Unterh...mehr

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FF 10/2024, (Offene) Rechts... / VIII. Fazit

Die exemplarisch dargestellten Fälle zeigen deutlich, dass sich bei sorgfältiger Arbeit des Gerichts und des Verfahrensbeistandes gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen. Auch der Gesetzgeber ist aufgerufen, einige Bestimmungen der §§ 158 ff. FamFG neu zu fassen. Vor der Bestellung des Verfahrensbeistandes nach § 158 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 FamFG ist vom Famili...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.1 Rechtliche Gründe

Rechtliche Gründe können sich aus dem Gesetz (Unterhaltspflicht, Schadensersatz z. B. infolge deliktischer Haftung), aus Verfügungen der Behörden (Aufforderung zur Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands) oder aus Verträgen ergeben und dürfen vom Steuerpflichtigen nicht selbst gesetzt sein.[1] Verneint wurde z. B. die rechtliche Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, Au...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Für die Beurteilung der Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten wurde bisher darauf abgestellt, ob der Vorgang, durch den der Rechtsstreit letztlich veranlasst worden ist, für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war, er mithin dem Prozess aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung oder einer tatsächlichen Zwangslage nach den Gegebenheiten des Einzelfalls nicht a...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 16 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie enthält Abs. 1 Satz 1 die gesetzliche widerlegbare Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft geg...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 38 im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten...mehr

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FF 09/2024, Verbesserung de... / 1

Zitat “Wir bringen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit. Dazu gehört auch ein verbesserter Schutz gewaltbetroffener Personen. Mit dem heute veröffentlichten Gesetzentwurf für eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens kommen wir dem nochmals näher. Denn gerade während solcher oft langwierigen und emotional belastenden Prozesse benötigen Opfer von Partnerschaftsgewalt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Entscheidung [Rdn 317]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umgangsrecht der Eltern.

1. Grundzüge. Rn 4 Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art 6 II 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ist ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1685 BGB – Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen.

Gesetzestext (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1684 BGB – Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern.

Gesetzestext (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) 1Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. 2Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bedarfsdeckung durch Umgangsrecht.

Rn 14 Grundsätzlich ändert sich durch die Ausübung des Umgangsrechts am Bedarf eines minderjährigen Kindes nichts. Rn 15 Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil allerdings ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlichen hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Umgangsrecht und Umgangspflicht.

I. Umgangsrecht des Kindes und Umgangspflicht der Eltern. Rn 1 Bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist zentraler Maßstab und oberste Richtschnur das Wohl des Kindes, dem im Konfliktfall der Vorrang vor den Elterninteressen zukommt (BVerfG FamRZ 99, 85, 86). Zum Wohl des Kindes gehört idR der Umgang mit beiden Elternteilen, § 1626 III 1. Denn für die Entwicklu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umgangsrecht des Kindes und Umgangspflicht der Eltern.

Rn 1 Bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist zentraler Maßstab und oberste Richtschnur das Wohl des Kindes, dem im Konfliktfall der Vorrang vor den Elterninteressen zukommt (BVerfG FamRZ 99, 85, 86). Zum Wohl des Kindes gehört idR der Umgang mit beiden Elternteilen, § 1626 III 1. Denn für die Entwicklung des Kindes ist es von besonderer Wichtigkeit, dass es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsnatur.

Rn 15 Das Umgangsrecht ist ein absolutes Recht iSd § 823 I (AG Essen FamRZ 08, 717; Staud/Rauscher § 1684 Rz 25; J/H/A/Rake § 1684 Rz 19; Grüneberg/Götz § 1684 Rz 2). Es wirkt ggü jedermann, auch ggü dem anderen sorgeberechtigten Elternteil. Umgekehrt gilt dies aber auch für das absolute Recht der elterliche Sorge ggü dem umgangsberechtigten Elternteil (vgl BGH FamRZ 90, 966...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderfälle.

Rn 10 Das Umgangsrecht steht jedem Elternteil zu, auch dem nichtehelichen Vater. Der sog biologische Vater, der zwar leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater ist, hat ein Umgangsrecht nach Maßgabe des § 1686a. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht, weshalb auch der Elternteil, dem die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge zusteht, umgangsberechtigt ist, wenn das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Ausgestaltung des Umgangsrechts.

Rn 8 Gem der Verweisung in II 1 gilt insb die Wohlverhaltensklausel und die Anordnungskompetenz des FamG entspr (s § 1684 Rn 19 ff). Die Anordnung einer Umgangspflegschaft setzt gem II 2 aber – anders als bei § 1684 III – eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 voraus. Die Regelung entspricht vollständig § 1685 III. Der Umfang des Umgangsrechts hat sich an den zu § 1685 und ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1 und 2: Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 47 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des – grds bestehenden (Frankf FamRZ 19, 37) – Umgangsrechts (zur Abgrenzung zur Regelung Schlesw FamRZ 16, 1788) setzt gem IV 1 immer voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Soll dies für längere Zeit oder auf Dauer geschehen, so ist gem IV 2 erforderlich, dass andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (BVerf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 4 Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art 6 II 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ist kein Teil der e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 4: Einschränkung und Ausschluss des Umgangsrechts.

I. S 1 und 2: Eingriffsvoraussetzungen. Rn 47 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des – grds bestehenden (Frankf FamRZ 19, 37) – Umgangsrechts (zur Abgrenzung zur Regelung Schlesw FamRZ 16, 1788) setzt gem IV 1 immer voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Soll dies für längere Zeit oder auf Dauer geschehen, so ist gem IV 2 erforderlich, dass andernfalls da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt.

Rn 14 Das Umgangsrecht beinhaltet nicht nur den persönlichen Umgang mit dem Kind, sondern auch den brieflichen und telefonischen Kontakt zu ihm. Es besteht uneingeschränkt auch ggü einem Säugling (Celle FamRZ 90, 1026, 1027), erst recht ggü einem Kleinkind (Stuttg NJW 81, 404), denn nur so kann der Gefahr einer dauerhaften Entfremdung vorgebeugt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Großeltern und Geschwister.

Rn 2 Gem I steht auch den Großeltern und Geschwistern des Kindes ein Umgangsrecht zu. Dabei ist der Verwandtenbegriff des § 1589 zu Grunde zu legen, so dass zwar Halb-, aber keine Stiefgeschwister nach I umgangsberechtigt sind. Der neue Ehegatte eines Großelternteils hat gem I ebenso wenig ein Umgangsrecht wie Tanten und Onkel (Zweibr FamRZ 99, 1161) oder Cousins und Cousine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1755 BGB – Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen.

Gesetzestext (1) 1Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. 2Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten des Umgangsrechts.

Rn 8 Diese können dem Kind ggü entweder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder als Minderung des verfügbaren Einkommens geltend gemacht werden, wenn dem Unterhaltsverpflichteten weniger als die Hälfte des Kindergeldes verbleibt (BGH FamRZ 05, 48). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahl – und nicht die Tabellenbeträge a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kindeswohldienlichkeit.

Rn 6 Unabhängig davon, ob die Umgangsberechtigung auf I oder II beruht, ist stets erforderlich, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der Reformgesetzgeber hat für die Kindeswohlprüfung bewusst diesen erhöhten Maßstab gewählt, um das Umgangsrechts einzugrenzen. Grdl ist, dass § 1685 dem berechtigten Personenkreis zwar eigene subjektive Rechte gibt, jedoch nicht in erste...mehr