Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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FF 06/2024, Längerer Umgang... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das Verfahren betrifft die Regelung des Umgangs der Kinder H. und H. G. mit ihrem Vater. Wegen der Feststellungen wird auf den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Baden-Baden (6 F 82/20) vom 5.4.2022 Bezug genommen. [2] Das Familiengericht hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das ohne Explorat...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 9 Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 21.2.2024 – XII ZB 401/23 a) Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.2.2012 – XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533). b) Einer Umgang...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.6 Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens

Rz. 25 In diesem Merkmal kommt zum Ausdruck, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht nur das zum Überleben unabdingbar Notwendige erfasst (vgl. auch BVerfG, Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rz. 135). Dabei geht es jedoch nicht um Luxusbedürfnisse, sondern um die Befriedigung alltäglicher Wünsche, die über die bloße physische Existenz hinausgehen. Das...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht

Stellungnahme Nr. 10/2024 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat zu den Eckpunkten des BMJ vom 16.1.2024 A. Zusammenfassung Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die auto...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 14.12.2023 – 1 BvR 1889/23 1. Da ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringt, kann auch ein beeinflusster Kindeswille beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. 2. ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 3. Umgangsvereinbarungen

Eine Vereinbarung zum Umgang soll künftig zwischen den Eltern, aber auch erweitert auf Dritte, ohne gerichtliche Entscheidung oder protokollierten Vergleich allein durch notarielle Urkunde vollstreckbar werden. Das ist, mit Ausnahme der ohne jede Kindeswohlprüfung vorgesehenen Vollstreckungsklausel, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf auch die Möglichkeit der verbindlichen ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 4. Wechselmodell

Dass dessen Benennung und die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung in das Gesetz aufgenommen werden sollen, ist im Lichte der Rechtsprechung des BGH aus Sicht des DAV grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wünschenswert wären darüber hinaus aber besondere Klarstellungen zum Verfahrens- und Vertretungsrecht und zum Verhältnis von sorge- und umgangsrechtlichen Kompetenzen. D...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / II. Elternschaftsvereinbarungen

Für die rechtsverbindliche Begründung der 2. Elternstelle als Vater- oder Mutterschaft soll künftig eine vor der Zeugung (präkonzeptionell) notariell zu beurkundende Elternschaftsvereinbarung (pEV) ausreichen. Die Bestimmung, wer Elternstelle wird, ist dabei einschränkungslos möglich und soll einer Anerkennung mit Zustimmung sowie gerichtlichen Feststellung aufgrund einer ge...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / E. §§ 1684, 1685 BGB

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.1.2023 die Verfassungsbeschwerde des Vaters gegen die einstweilige Anordnung eines unbefristeten Umgangsausschlusses nicht zur Entscheidung angenommen.[39] Hintergrund des Umgangsausschlusses war der von der Mutter erhobene Verdacht des sexuellen Missbrauchs der 2012 und 2016 geborenen Mädchen sowie der von den Kindern ausgehende ...mehr

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FF 05/2024, Zumutbare Fremd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Umgangsregelung. I. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die leiblichen Eltern der betroffenen Kinder A, geboren … 2009, und B, geboren … 2012. Die Eltern haben sich 2016 getrennt und sind seit 9.11.2018 rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben seit der Trennung bei der Mutter. In einer notariellen Scheidung...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / D. §§ 1671, 1626a, 1628 BGB

Entscheidungen des BVerfG zu § 1671 BGB sind eher selten und schon allein deshalb relevant. Die Stattgabe der Kammer vom 17.11.2023[23] ist jedoch auch unabhängig davon von Bedeutung, weil sich die Kammer zum sog. "parental alienation syndrome" (PAS) und dem Konzept der "Eltern-Kind-Entfremdung" (EKE) äußert und sich der international insoweit schon seit langem ablehnenden H...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Sonderregelung Stiefkindadoption

Eine Sonderregelung gilt insbesondere für die Stiefkindadoption beziehungsweise die Adoption eines Kindes des Partners bei eheähnlichem Zusammenleben gemäß Art. 178 Nr. 2 (1) Cc. Die internationale Adoption ist in einem eigenen Gesetz aus dem Jahre 2007 geregelt, das durch Gesetz 26/2015 vom 28.7.2015 grundlegend reformiert wurde. Denn letzteres reformierte nicht nur das Rech...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 2. Umgangsrecht

a) Gesetzliche Regelung des Wechselmodells Erstmals soll das Wechselmodell als Betreuungsform nach der Trennung ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.[95] Das Familiengericht soll die Befugnis erhalten, neben der Betreuung des Kindes im Residenzmodell auch eine Betreuung im Wechselmodell anzuordnen. Ein gesetzliches Leitbild zugunsten eines bestimmten Betreuungsmodells soll...mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Koblenz, Beschl. v. 27.1.2023 – 13 UF 556/22 1. Zur Abgrenzung einer konkreten von einer abstrakten sowie einer hinreichend wahrscheinlichen von einer latenten Kindeswohlgefährdung nach einmaliger körperlicher Misshandlung infolge einer Überlastungssituation. 2. Zum Vorrang von sorgerechtlichen Auflagen gegenüber einem Sorgerechtsentzug nach körperlicher Kindesmisshandlung...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / f) § 1686a BGB

§ 1686a BGB gewährt dem leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Die Norm soll zukünftig geschlechtsneutral formuliert werden, so dass auch der leiblichen, aber nicht rechtlichen Mutter ein Umgangsrecht zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.[108] Auch die in eine Adoption einwilligenden Eltern sollen in den Kreis der umgangsberec...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / e) Umgangskosten

Weiter schlägt das Eckpunktepapier vor, dass das Gericht im Rahmen der Regelung zum Umgangsrecht auch Anordnungen über die Tragung der notwendigen Kosten des Umgangs treffen kann, wenn dies der Billigkeit entspricht.[107] Diese Regelung ist ebenfalls zu begrüßen. Mitunter fallen im Rahmen der Wahrnehmung des Umgangs erhebliche Fahrt- und Übernachtungskosten an. Es ist sinnvol...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 3. Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll eine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs in Betra...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 2 Anmerkung

Die Verknüpfung einer Elternvereinbarung zur Regelung und Durchsetzung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern mit einer Vereinbarung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in der Weise, dass die Fälligkeit der vereinbarten Teilzahlungen auf den Ausgleichsbetrag aufschiebend bedingt ist durch das Stattfinden des Ferienumgangs der bei der Mutter in Peru lebenden Kinder beim aus...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Vollstreckbare Umgangsvereinbarungen zwischen Eltern

Zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung sollen Eltern zukünftig Umgangsvereinbarungen schließen können, in denen sie sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen.[100] Der Anrufung des Familiengerichts soll es dann zur Schaffung eines Umgangstitels nicht mehr bedürfen. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, sollen sich die Eltern aber vor Abschluss einer solchen Umgangs...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / d) Einvernehmliche Anordnung einer Umgangspflegschaft

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht eine Umgangspflegschaft zukünftig schon dann anordnen kann, wenn dies auf dem Einvernehmen beider Eltern beruht.[105] Diese geplante Regelung ist sehr zu begrüßen und entspricht den Bedürfnissen der Praxis. Derzeit kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft bekanntlich nur dann anordnen, wenn wenigstens ein ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Stärkung der Kinderrechte

Zur Stärkung der Kinderrechte soll zunächst der Begriff des Kindeswohl näher konkretisiert werden. Maßgeblich sollen hier die von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien sein.[120] Das Eckpunktepapier plant zudem noch weitere Regelungen: Kinder sollen zukünftig ein eigenes Recht gegenüber ihren Eltern auf Information über die eigene Abstammung erhalten.[121] Zudem steht Kinde...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / c) Umgangsvereinbarungen mit Dritten

Weiter möchte das Eckpunktepapier Eltern zukünftig ermöglichen, schriftliche Umgangsvereinbarungen mit Dritten abzuschließen, die aber nicht vollstreckbar sein sollen.[103] Solche Vereinbarungen sollen auch schon vor der Zeugung des Kindes geschlossen werden können, insbesondere also mit dem Samenspender.[104] Dies ist durchaus sinnvoll. Zwar können Eltern schon jetzt den Umg...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gesetzliche Regelung des Wechselmodells

Erstmals soll das Wechselmodell als Betreuungsform nach der Trennung ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.[95] Das Familiengericht soll die Befugnis erhalten, neben der Betreuung des Kindes im Residenzmodell auch eine Betreuung im Wechselmodell anzuordnen. Ein gesetzliches Leitbild zugunsten eines bestimmten Betreuungsmodells soll hiermit aber nicht verbunden sein. Das Fa...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gemeinsames Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern

Nach wie vor steht die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes nur verheirateten Eltern zu (§§ 1626, 1626a BGB). Nicht verheiratete Eltern müssen entweder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, einander heiraten oder einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat diesem Antrag stattzugeben, wenn dies d...mehr

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AGS 04/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einigungsgebühr in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB, JurBüro 2023, 617 Nach Nr. 1000 VV fällt die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, an. Nach Abs. 5 S. 3 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Gebühr in Kindschaftssachen auch f...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.3 Sonderregelung für Umgangsberechtigte

Rz. 14 Die Neuregelung durch das KICK (BGBl. I S. 2729) ermöglicht für Umgangsberechtigte mit tatsächlichem oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die Beratung und Unterstützung deutscher Jugendämter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Rz. 4a). Die Beratung und Unterstützung soll bei der Ausübung des Um...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2023 – 4 UF 108/23 1. Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 ...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / II. PAS (Parental Alienation Syndrome), Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom

Offensichtlich hat das "PAS-Konzept" auch im deutschsprachigen Raum eine hohe Faszination für Sachverständige und Jurist:innen. Dieses Konzept von Dr. Richard Gardner [5] (2001), welcher die Pseudodiagnose "PAS" (Parental Alienation Syndrome) aufgrund von Beobachtungen in seiner Praxis und der langjährigen Tätigkeit als Gerichtsgutachter in den USA in den 1980er Jahren entwick...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.11 Prozessuales und Verfahrensrecht

Rz. 35 Richtiger Klagegegner soll nach Auffassung des BSG die Behörde sein (Urteil v. 17.6.2008, B 8/9b AY 1/07 R), also z. B. der Bürgermeister, Landrat etc. Dies soll nach dem BSG auch in solchen Bundesländern gelten, deren Ausführungsgesetze zum SGG nur die Regelung enthalten, dass Behörden beteiligtenfähig sind (z. B. Nordrhein-Westfalen, § 3 AG-SGG Nordrhein-Westfalen)....mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.4 Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 7 Sonstige Leistungen können gemäß Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 1 gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 zu sehen. Anzuknüpfen ist damit an ein gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII deutlich abgesenktes Leistungsniveau. Ob nach der Entscheidung des BVerfG v. 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.6 Besondere Bedürfnisse von Kindern

Rz. 21 Die Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern nach Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 3 sind abzugrenzen von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Vorschriften des SGB VIII. Im SGB VIII sind zahlreiche Leistungen normiert, die auch den Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG zustehen. Dazu gehören die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, di...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23 1. Die fachgerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den Vater unterliegt der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Hinblick darauf, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite des Elternrechts der Mutter nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beruht. Da...mehr