Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG sein. 2. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substanziiert dargelegt sowie schlüssige B...mehr

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Umgangsrecht des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater

Leitsatz Ein 5 Jahre altes nichtehelich geborenes Kind begehrte - vertreten durch seine Mutter - ein Umgangsrecht mit seinem Vater. Kontakte zwischen Vater und Sohn hatten seit der Geburt des Kindes nicht stattgefunden. Der Vater wehrte sich gegen einen Umgang mit seinem Sohn und verweigerte jeglichen Umgang mit dem Kind. Sachverhalt Der ca. 5 Jahre alte Antragsteller ist das...mehr

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Kosten für Verfassungsbeschwerde und Familienrechtsstreit als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nichtehelichen Kindern können unter Geltung des früheren § 1711 BGB dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert. 2. Die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde sind dann eine außerg...mehr

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Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Leitsatz Leben die Eltern, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge allein überträgt. Diesem Antrag ist u. a. dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wo...mehr

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Vollstreckungsabwehrklage gegen Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen; Kürzung des laufenden Kindesunterhalts bei Versorgung des Kindes während der Ferien durch den Barunterhaltspflichtigen; Zur Bedeutung des Vorbehalts bei Leistung unter Vorbehalt

Leitsatz Einwendungen, die einen durch einen Prozessvergleich festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind nicht im Wege der Vollstreckungsabwehrklage, sondern durch Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend zu machen, wenn der Unterhaltsverpflichtete sich nicht auf die Veränderung wirtschaftlicher Verhältnisse, sondern darauf beruft, dass die Unterhaltsansprüche zum Teil we...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / X. Umgangsrecht mit anderen Personen nach § 1685 BGB

Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht des Kindes mit Bezugspersonen des § 1685 BGB . 1. Berechtigter Personenkreis Enge Bezugspersonen können der Ehegatte oder frühere Ehegatte eines Elternteils bzw. der Lebensgefährte oder frühere Lebensgefährte sein. Erfasst werden auch Pflegepersonen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege gelebt hat, erwachs...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 3. Umfang des Umgangsrechts Dritter

Die Häufigkeit und Dauer der Umgangskontakte steht hinter denen aus § 1684 BGB zurück und soll „in verhältnismäßig engen Grenzen” gehalten werden (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2303;). Bei Konkurrenz zwischen dem Umgangsrecht eines Elternteils nach § 1684 BGB und dem Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 BGB geht ersteres vor (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1818).mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / d) Umgangsrecht mit nicht leiblichem Kind

Mit genauen Vorgaben erläutert das OLG Brandenburg (FuR 2014, 726 – Bearb. Lentz) die Voraussetzungen nach § 1685 BGB für die Einräumung eines Umgangsrechts zugunsten eines nicht mit dem Kind verwandten Dritten auf der Grundlage früherer sozial-familiärer Beziehungen. Es genüge nicht, dass der Umgang nicht dem Kindeswohl zuwiderläuft. Vielmehr komme ein Umgangsrecht nur dann...mehr

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AGS 0809/2019, Einigungsgebühr bei Zwischenvereinbarungen über ein Umgangsrecht

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV ist nicht angefallen, wenn beide Elternteile vor dem FamG eine ausdrücklich als "Zwischenvereinbarung" titulierte Regelung über das Umgangsrecht getroffen haben und hierdurch der Streit oder die Ungewissheit über das erstrebte Umgangsrecht eines Elternteils nicht beseitigt worden ist. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / b) Umgangsrecht des leiblichen samenspendenden Vaters

Nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Hinweis: Hierbei hat der leibliche Vater das Erziehungsrecht der rechtlichen Eltern zu respektieren ohne, dass dies als solches die Eltern zur Ve...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / II. Umgangsrecht

1. Erfordernis einer eindeutigen Regelung Der BGH (Beschl. v. 21.2.2024 – XII ZB 401/23, FamRZ 2024, 950 m. Anm. Giers = MDR 2024, 711 = NJW 2024, 1820 = FamRB 2024, 231 m. Hinweis Clausius) weist darauf hin, dass die Regelungen zum Umgang des Berechtigten mit dem Kind so eindeutig sein müssen, dass sie vollstreckungsfähig sind. Der Inhalt muss eine nach Art, Ort und Zeit ers...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / II. Analyse des BGH-Beschlusses

Als rechtliche Grundlage für das beantragte Umgangsrecht des Kindesvaters kommen verschiedene Normen in Betracht. 1. Rechtsgrundlagen § 1684 Abs. 1 BGB gewährt jedoch nur den Eltern ein Umgangsrecht. Die Ansicht, dass in der vorliegenden Fallkonstellation von einer dreifachen Elternschaft auszugehen sei und ein Umgangsrecht nach § 1684 Abs. 1 BGB nicht verneint werden könne, st...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / II. Grundsätze des Umgangsrechts

Leben die Eltern nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. § 1626 Abs. 3 BGB legt fest, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. § 1684 Abs. 1 BGB definiert dies als eigenes Recht des Kindes. Die in § 1684 Abs. 1 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum Umgang...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 2. Umgangsrecht

Das Umgangsrecht eines Kindes mit seinen Eltern ist gem. §§ 1684 Abs. 2 S. 1, 1697a BGB im Interesse des Kindeswohls individuell auszugestalten. Geschützt wird einerseits das Elternrecht, andererseits das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern. Die Ausgestaltung des Umgangs muss sich in erster Linie an den unmittelbaren Bedürfnissen und Interessen des Kindes orientier...mehr

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ZAP 12/2018, Kindeswohl: Umgangsrecht von Großeltern

(EuGH, Urt. v. 31.5.2018 – C-335/17) • Der Begriff „Umgangsrecht“ im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 v. 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, ABl L 338, S. 1) ist autonom auszulegen. Er erfasst nicht nur das Umgangsrecht ...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / 1. Rechtsgrundlagen

§ 1684 Abs. 1 BGB gewährt jedoch nur den Eltern ein Umgangsrecht. Die Ansicht, dass in der vorliegenden Fallkonstellation von einer dreifachen Elternschaft auszugehen sei und ein Umgangsrecht nach § 1684 Abs. 1 BGB nicht verneint werden könne, steht – so der BGH – mit der geltenden Gesetzeslage nicht im Einklang. Dem trägt das Gesetz Rechnung, indem es mit den §§ 1685 Abs. 2 ...mehr

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FF 07+08/2024, Rechtsprechu... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 10.4.2024 – XII ZB 459/23 a) Allein aus dem Ausschluss eines Elternteils von der (gemeinsamen) elterlichen Sorge für die Geltendmachung von Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind folgt bei nicht miteinander verheirateten Eltern noch nicht, dass auch der andere Elternteil von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist (Fortführung von Senatsbeschl. BGHZ ...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 2. Umgangsrecht

Der gem. § 1684 Abs. 1 BGB i.d.R. zu gewährende persönliche Umgang soll dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhal...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 4. Umgangsrecht des biologischen Vaters

Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernstliches Interesse an dem Kind gezeigt hat, gem. § 1686a Abs. 1 BGB ein Recht auf Umgang, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Nach § 1685 Abs. 2 BGB sind neben den Verwandten des Kindes auch andere enge Bezugspersonen umgangsberechtigt, wenn zwischen ihnen und dem Kind eine sozial-familiär...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 4. Umgangsrecht während der Ferienzeiten

Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte. Dabei bleibt es grds. auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den Ferienumgang geht und zwar unabhängig davon, wo der Ort liegt (vgl. KG, Beschl. v. 1.8.2016 – 13 UF 106/16, FamRZ 2...mehr

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ZAP 16/2021, Umgangsrecht des leiblichen Vaters: Stiefkindadoption nach Samenspende

(BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 58/20) • Ein Umgangsrecht kann dem leiblichen Vater auch im Fall der sog. privaten Samenspende zustehen (Fortführung von Senatsurteil BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 und Senatsbeschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 473/13, FamRZ 2015, 828). Die von § 1686a Abs. 1 BGB vorausgesetzte anderweitige rechtliche Vaterschaft muss nicht durch gesetzliche A...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / 3. Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption

Dass die Stiefkindadoption nicht durch den Ehemann, sondern durch die eingetragene Lebenspartnerin oder Ehefrau der Mutter erfolgt ist, stellt in der Sache keine entscheidende Besonderheit dar. Vielmehr ist eine entsprechende Anwendung der insoweit lückenhaften Vorschrift geboten. Die in der Gesetzesbegründung zu § 1686a BGB (BT-Drucks 17/12163, S. 12) geäußerte gegenläufige...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 2. Umgangsrecht

a) Kindeswille Eine Versagung des nach § 1684 BGB bestehenden und durch Art. 6 GG geschützten Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils ist nur zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte. Je nach Reife und Verständnis ist auch der Wille des Kindes zu beac...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 3. Umgangsrecht Dritter

a) Großelternumgang Im Anschluss an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 2017, 1668) hat das OLG Braunschweig (FamRZ 2021, 1981) betont, dass der Umgang der Großeltern mit dem Kind regelmäßig nicht seinem Wohl entspricht, wenn Eltern und Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehe...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 2. Umgangsrecht

a) Paritätisches Wechselmodell In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob eine gerichtliche Umgangsregelung auch ein Umgangsrecht im Umfang eines strengen und paritätischen Wechselmodells zum Inhalt haben kann. Der BGH (FamRZ 2017, 532 m. Anm. Schwonberg = NJW 2017, 1815 = MDR 2017, 401 = FamRB 2017, 136 m. Hinw. Clausius = FuR 2017, 253 m. Bearb. Soyka) folgt der Min...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / II. Umgangsrecht

1. Zweckrichtung Das OLG Koblenz (FamRZ 2023, 294 m. Anm. Witt = FuR 2023, 341 m. Hinw. Mühl) hat die Frage erörtert, inwieweit bei der Regelung des Umgangs auf die Arbeitszeiten des betreuenden Elternteils Rücksicht zu nehmen ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach §§ 1684, 1697a BGB das Kindeswohl den einzigen Maßstab bildet. Zweck des Umgangs ist es nicht, dem betreuenden E...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht – Update 2021

I. Vorbemerkung Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrechtlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgerechtsfällen (s. hierzu Viefhues ZAP F. 11, S. 1609 ff.) – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen. Auch der professionell tätige Verfahrensbevollmäch...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Kindesadoption im Fall der sog. privaten Samenspende – Anm. zu BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 58/20

Zusammenfassung Ein Umgangsrecht kann dem leiblichen Vater auch im Fall der sog. privaten Samenspende zustehen (Fortführung von Senatsurt. v. 15.5.2013 – XII ZR 49/11, BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 und Senatsbeschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 473/13, FamRZ 2015, 828). Die von § 1686a Abs. 1 BGB vorausgesetzte anderweitige rechtliche Vaterschaft muss nicht durch gesetzliche Absta...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 2. Voraussetzungen

Voraussetzung ist auch hier allein das Kindeswohl, nicht etwa die Akzeptanz des betreuenden Elternteils (KG FamRZ 2009, 1229). Ein Umgangsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.5.2017 – 10 WF 71/17, FamRZ 2017, 1675; OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1818; FamRZ 2014, 1717 = FuR 2014, 726)....mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / Zusammenfassung

Ein Umgangsrecht kann dem leiblichen Vater auch im Fall der sog. privaten Samenspende zustehen (Fortführung von Senatsurt. v. 15.5.2013 – XII ZR 49/11, BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 und Senatsbeschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 473/13, FamRZ 2015, 828). Die von § 1686a Abs. 1 BGB vorausgesetzte anderweitige rechtliche Vaterschaft muss nicht durch gesetzliche Abstammung, sondern ...mehr

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ZAP 3/2023, Rechtsprechungs... / II. Umgangsrecht

Nach § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB gehört zum Wohl des Kindes i.d.R. der Umgang mit beiden Elternteilen. Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangs nicht einigen, kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung regeln (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). 1. Begleiteter Umgang Soweit es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, kann das Familienger...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / VIII. Ausschluss des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam beg...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / b) Umgangsrecht einer engeren Bezugsperson

Enge Bezugspersonen haben gem. § 1685 Abs. 2 BGB ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn sie für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusam...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / 4. Bedeutung der Einwilligung in die Adoption

Mit der Einwilligung in die Adoption ist zwar ein Verzicht auf das Elternrecht verbunden. Nach § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB erlöschen mit der Adoption dementsprechend das (rechtliche) Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Daraus folgt aber nicht ohne Weiteres, dass dem leiblichen Vater nicht einzelne Befugnisse verbleiben könn...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / 2. Anspruchsberechtigung des Erzeugers

Dass das Kind mithilfe einer sog. privaten Samenspende gezeugt worden ist, hindert die Anspruchsberechtigung des Erzeugers und mithin auch die Zulässigkeit des Antrags nach § 167a Abs. 1 FamFG nicht, denn die private Samenspende steht der Beiwohnung in der Sache gleich, zumal beide zur Zeugung des Kindes führen können. Der Zweck des § 167a Abs. 1 FamFG, eine Geltendmachung d...mehr

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ZAP 18/2021, Umgangsrecht d... / I. Einleitung und Sachverhalt

Die Entscheidung des BGH betrifft den Umgangsantrag eines Mannes, der privat Samen an eine Frau gespendet hat. Später wurde das im Jahr 2013 geborene Kind mit Einwilligung des Mannes von der Lebenspartnerin der Mutter adoptiert. Dem Kind war die Vaterschaft des Mannes bekannt; bis 2018 hatten auch Umgangskontakte im Haushalt der rechtlichen Eltern stattgefunden. Den Wunsch d...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 2. Pflichten des betreuenden Elternteils

a) Allgemeine Loyalitätspflicht Die sog. Loyalitätspflicht (§ 1684 Abs. 2 BGB) verlangt von beiden Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen und die Erziehung sowie den Umgang erschweren könnte (Verpflichtung zur wechselseitigen Loyalität). Daher muss der zur Umgangsgewährung verpflichtete Elternteil erzieherisch auf...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / VII. Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft

1. Begleiteter Umgang Das Gericht kann auch anordnen, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person stattzufinden hat (OLG Oldenburg FamRZ 2013, 49; OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 1237; Di Cato FamRB 2014, 389). Entscheidungsmaßstab für die Anordnung begleiteten Umgangs ist § 1684 Abs. 4 BGB (OLG Saarbrücken FamRZ 2015, 344). Dies geschieht meist in den Fällen, in denen eine...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / V. Verpflichtungen der Eltern

1. Befugnisse und Pflichten des umgangsberechtigten Elternteils Es ist grds. die Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils, das Kind zu Beginn des Umgangs abzuholen und es zum Ende des Umgangs wieder zum Obhutselternteil zurückzubringen. a) Erziehungsberechtigung Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1678a BGB in den Zeiten seines Umgangs die alleinige Entscheidungsbef...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / c) Loyalitätskonflikte

Ein umgangsberechtigter Elternteil, der die Erziehung des anderen Elternteils massiv unterwandert und dadurch die Kinder permanent in einen heftigen Loyalitätskonflikt stürzt, der zu erheblichen Auffälligkeiten der Kinder führt, gefährdet diese in ihrer psychischen Entwicklung (OLG Saarbrücken FamRZ 2015, 344).mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / aa) Umgangsrecht

Die Regelung des Umganges des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seinen Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss diesbezüglich seit dem 1.1.2023 ein Aufgabenbereich ...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / IX. Antrag auf Umgangsregelung

Der von dem umgangsbegehrenden Elternteil zu stellende Antrag ist kein echter Verfahrensantrag, sondern letztlich eine Anregung an das Gericht. Die genauen Einzelheiten der Regelungen werden vom Gericht i.d.R. im Rahmen der Anhörung der Beteiligten abgeklärt und dann nach Ermessen festgesetzt.mehr

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FF 07+08/2021, Rechtsprechu... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.5.2021 – 20 UF 18/21 1. Auch in Verfahren nach §§ 1666 ff. BGB kann die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils eine Übertragung des Sorgerechts – als kinderschutzrechtliche Maßnahme – ganz oder teilweise entbehrlich machen (vgl. zum Regelungsbereich des § 1671 BGB BGH, Beschl. v. 29.4.2020 – XII ZB 112/19, BGHZ 225, 184-198, Rn 21...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / 1. Befugnisse und Pflichten des umgangsberechtigten Elternteils

Es ist grds. die Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils, das Kind zu Beginn des Umgangs abzuholen und es zum Ende des Umgangs wieder zum Obhutselternteil zurückzubringen. a) Erziehungsberechtigung Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1678a BGB in den Zeiten seines Umgangs die alleinige Entscheidungsbefugnis in den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Denn „Alltag...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / VI. Wille des Kindes bei Umgangsverweigerung

1. Tatsächlicher und ernsthafter Wille des Kindes In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass das Kind sich weigert oder jedenfalls eine solche Weigerung vom betreuenden Elternteil behauptet wird. Hier muss das Gericht im Rahmen der persönlichen Anhörung des Kindes gem. § 159 FamFG genaue Feststellungen treffen (vgl. zur Kindesanhörung BGH, Beschl. v. 27.11.2019 – XII ZB 51...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / e) Umgangsrecht des Kindes

§ 1684 BGB regelt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Durchsetzung des Umgangs gegen den nicht sorgeberechtigten umgangsunwilligen Elternteil scheitert jedoch i.d.R. daran, dass der so erzwungene Umgang regelmäßig nicht...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / b) Konkrete Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils

Wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann, muss das Gericht prüfen, ob der Obhutselternteil anteilig zur Übernahme an dem für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwands zu verpflichten ist (BVerfG FamR...mehr

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ZAP 2/2024, Kein Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern: Fehlende Bindung nach langer Abwesenheit

(OLG Hamm, Beschl. v. 10.8.2023 – 9 UF 76/23) • Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt. Ein erneuter Erörterungstermin im Beschwerdeverfahren lässt nicht schon deshalb i.S.v. § 68...mehr

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ZAP 20/2021, Umgangsrecht –... / XI. Abänderung gerichtlicher Umgangsregelungen

Auch hier gilt § 1696 BGB, so dass eine Änderung nur „aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen” möglich ist. Sofern Eltern in nicht weit zurückliegender Zeit eine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht getroffen haben, sprächen i.d.R. unter Kindeswohlgesichtspunkten triftige Gründe für eine Beibehaltung der vereinbarten Besuchskontakte, wie z.B. Kontinuitätsgesic...mehr

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ZAP 1/2023, Umgangsrecht: Kindeswohlgefährdung i.V.m. hinreichender Wahrscheinlichkeit

(BGH, Beschl. v. 21.9.2022 – XII ZB 150/19) • Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB ist bei Feststellung einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr gegeben, sofern bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Hierbei sind an...mehr