Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Primäre Gründungsvarianten

Rz. 2046 Die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) stellt verschiedene Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) zur Verfügung. Art. 2 SE-VO enthält die primären Gründungsvarianten. Die Aufzählung in Art. 2 SE-VO ist abschließend. Andere Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) bspw. nach den Regelungen des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung

Rz. 1882 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.32: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehungmehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Versteuerung offene Rücklagen

Rz. 483 In § 7 UmwStG wird die Vollausschüttung der steuerbilanziellen Gewinnrücklage fingiert. Vereinfacht ausgedrückt gilt das steuerbilanzielle Eigenkapital laut steuerlicher Schlussbilanz der formgewechselten/umgewandelten GmbH abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos und abzgl. des Nennkapitals[847] als ausgeschüttet. Diejenigen Gesellschafter, die der Einl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Inhalt des Aktienregisters

Rz. 829 Eingetragen werden ins Aktienregister die Namensaktien unter Angaben zum Inhaber unter Angabe der Postanschrift und einer elektronischen Adresse und zum Aktienbesitz (§ 67 Abs. 1 AktG). Eintragungspflichtig sind weiter Rechtsänderungen, die sich auf die Aktie i.S.d. Mitgliedschaft beziehen. Beispiel Bei Nennbetragsaktien Änderung des Nennbetrages, Änderung der Stückel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 410b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbschaftsteuer

Rz. 59 Bei der erbschaftsteuerlichen Behandlung (vgl. bereits Rdn 13 ff.) der Rechtsnachfolge in einen (Teil-)Betrieb des Erblassers ergeben sich keine Besonderheiten. Soweit i.R.d. Erbauseinandersetzung nach Realteilungsgrundsätzen und schädlicher Verfügung eines Realteilers über ihm zugewiesene Einzelwirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist rückwirkend der gemeine Wert ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / V. Anforderungen an die Fallliste

Rz. 55 Zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen sieht § 6 Abs. 3 Satz 1 FAO vor, dass der Antragsteller eine Fallliste vorzulegen hat. Auf gesonderte Aufforderung durch den Fachausschuss ist diese ggf. noch durch anonymisierte Arbeitsproben zu ergänzen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 FAO). Die folgenden Angaben müssen in der Fallliste regelmäßig enthalten sein:mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Alleinkontrolle

Rz. 124 Alleinkontrolle liegt vor, wenn ein Unternehmen alleine, d.h. unter Ausschluss Dritter, einen bestimmenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Wichtigster Anwendungsfall ist der Erwerb der Stimmrechtsmehrheit in einem anderen Unternehmen, sofern die anderen Gesellschafter keine besonderen Veto-Rechte haben. Nicht ausreichend ist dagegen der Erwerb eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet können auch besatz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zur Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs, insbesondere zur Entwicklung von Migrationsverfahren zur Umwandlung der vorhandenen Grundbucheintragungen in voll strukturierte Grundbuchdaten wurde mit Einführung des § 134a GBO die Übermittlung von personenbezogenen Grundbuchdaten an Entwickler von Daten-Migrationsprogrammen zugelassen, der Zweck der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der 3. Abschnitt mit den §§ 56–70 GBO erhält Vorschriften, die sich mit dem Inhalt der Grundpfandrechtsbriefe befassen sowie die verschiedenen Briefformen (Gesamtbrief, Teilbrief) regeln. Von praktischer Bedeutung ist § 60 GBO, der Vorschriften über die Aushändigung des neu erstellten Briefes enthält. § 62 GBO bestimmt, dass der Briefinhalt auf dem Laufenden zu halten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1770g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie etwa auch bei § 3 Nr 33, 34, 34a EStG ergibt sich aus dieser Formulierung, dass eine Umwandlung bestehender Gehaltsansprüche nicht möglich ist. Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096; s Rn 397d–397e.mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auch aus Einmalzahlungen erfolgen. 1....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.2 Midijob als Nebenverdienst: weitere Einkünfte prüfen

Ist die Aufnahme einer Beschäftigung im Übergangsbereich oder ein Wechsel vom Minijob zum Midijob beabsichtigt, sollte geprüft werden, welche sonstigen Einkünfte im jeweiligen Beschäftigungsjahr voraussichtlich erzielt werden und wie hoch der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Progressionsstufe ist. Hinweis Keine pauschale Beurteilung möglich Die Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Leistungen aus einer Pflegeversicherung

Rn. 36e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Insbesondere der Katalog in § 28 SGB XI führt auf, um welche Leistungen es sich dabei handeln kann (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 6):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Umwandlungsbericht

Rz. 328 Nach § 192 UmwG muss grds. in allen Fällen des Formwechsels das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstatten. In dem hier vorliegenden Fall des Formwechsels in eine Personengesellschaft ist der Bericht den Gesellschaftern rechtzeitig vor der Gesellschaftsversammlung zu übersenden (§ 230 Abs. 1 UmwG). Im Umwand...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.2 Vor-/Nachteile bei Beschäftigung im Übergangsbereich alternativ zum Minijob

Die vergleichenden Beispiele belegen, dass gerade für den Arbeitnehmer der Anreiz für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhöht wurde. Durch die volle Sozialversicherungspflicht erwirbt der Beschäftigte im Übergangsbereich im Verhältnis zum Minijobber auch weitergehende Leistungsansprüche, beispielsweise auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Darüber hinaus führen die ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 599 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JS...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / IV. Resümee und Ausblick

Rz. 487 Die Umsetzung der UmwRL durch das UmRUG und das UmRMitbestG erscheint insgesamt als gut gelungen. Erstmals steht EU-/EWR-Kapitalgesellschaften ein rechtssicherer Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitender Formwechsel zur Verfügung. Die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen wurden novelliert. Die anl...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Ausstrahlungswirkung des UmwG auf Umstrukturierungen

Rz. 588 Durch die dargestellten Umstrukturierungsmethoden können wirtschaftlich vergleichbare Ergebnisse erreicht werden wie mit Umwandlungen nach dem UmwG. Die Verfahren und die Durchführung der dargestellten Umstrukturierungen unterscheiden sich jedoch wesentlich von Umwandlungen nach dem UmwG. Aufgrund der wirtschaftlichen Austauschbarkeit der unterschiedlichen Umwandlung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / I. Einführung

1. Unionsrechtlicher Hintergrund Rz. 393 Die Förderung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Kommission. Sie ist Kernbestandteil der Gesamtstrategie für die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und zielt darauf ab, Unternehmen einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen für die Ausübung ihrer prim...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / III. Stakeholderschutz

1. Schutz der Minderheitsgesellschafter Rz. 466 Nach der GesRRL haben die Mitgliedstaaten den Schutz der Minderheitsgesellschafter zum einen durch ein (formales) Mitentscheidungsrecht im Rahmen des Beschlusserfordernisses sowie durch Informationen in Form des Umwandlungsberichts und des Prüfungsberichts zu gewährleisten.[928] Darüber hinaus hat der Unionsgesetzgeber in der Um...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Transaktionskosten

Rz. 621 Bei Umwandlungen nach dem UmwG müssen sowohl die Gesellschafterbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften als auch der Umwandlungsvertrag notariell beurkundet werden. Umstrukturierungen nach allgemeinen Vorschriften können dagegen häufig formfrei erfolgen. Insb. ist bei Einbringungsverträgen nur dann eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn Grundstücke oder GmbH-Ge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Schutz der Minderheitsgesellschafter

Rz. 466 Nach der GesRRL haben die Mitgliedstaaten den Schutz der Minderheitsgesellschafter zum einen durch ein (formales) Mitentscheidungsrecht im Rahmen des Beschlusserfordernisses sowie durch Informationen in Form des Umwandlungsberichts und des Prüfungsberichts zu gewährleisten.[928] Darüber hinaus hat der Unionsgesetzgeber in der UmwRL für alle drei Formen grenzüberschre...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Zustimmung der Anteilsinhaber

a) Anforderungen, Inhalt Rz. 447 Voraussetzung für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umwandlung ist in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UmwRL, dass die Anteilsinhaber der beteiligten Gesellschaften dem (gemeinsamen) Umwandlungsplan zustimmen (Art. 86h, 126, 160h GesRRL). Das Zustimmungserfordernis der Anteilsinhaber der beteiligten deutschen Gesellschaften ergi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Aktien und Einlagen

Rz. 2244 Für das in Aktien zerlegte Grundkapital gelten die §§ 6 ff. AktG. Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000,00 EUR. Es können alle Arten von Aktien ausgegeben werden. Wie im Aktienrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs der Namensaktie. Rz. 2245 Die persönlich haftenden Gesellschafter können sich auch mittels Vermögenseinlagen am Kapital der Gesellschaft beteiligen. D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Technische Verfahren

Rz. 6 § 10a GBO legt sich nicht auf bestimmte Verfahren fest, sondern ist gegenüber allen geeigneten Archivierungsmethoden – auch künftigen technologischen Entwicklungen – offen, sofern dauerhaft die Wiedergabe oder die Lesbarmachung der Daten sichergestellt ist. Rz. 7 Bei der beispielhaft genannten Wiedergabe auf einem Bildträger wird durch Mikroverfilmung ein verkleinertes,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1860 Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich wie bei der Kapitalerhöhung um eine Satzungsänderung. Notwendig ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Kapitalmehrheit von mindestens ¾.[4686] Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 222 Abs. 1 AktG). Sowei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Ablauf der Stufengründung

Rz. 636 Die Stufengründung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine GmbH im Wege der Bargründung gegründet. Dabei ist es ausreichend, die GmbH mit dem Mindeststammkapital auszustatten. Insb. wenn an der GmbH bzw. dem einzubringenden Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist es sinnvoll, bereits bei der Gründung der GmbH eine Einbringungsverpflichtung im Gründungsp...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der Begriff des Sondernutzungsrechts

Rz. 110 Sondernutzungsrechte können an Teilflächen des gemeinschaftlichen Eigentums oder am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum bestellt werden,[482] auch bei einem im Miteigentum stehenden Teileigentum.[483] Sondernutzungsrechte können allein durch schuldrechtliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Sie gelten dann aber auch nur zwischen diesen und nicht für ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtserwerb nach dem 1.1.2024

Rz. 47 Die GbR ist nur dann grundbuchfähig und kann grundsätzlich nur dann als Berechtigte eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Abs. 2 bestimmt damit einen faktischen Registerzwang, auch wenn die Registereintragung nach § 705 Abs. 2 und § 707 Abs. 1 BGB selbst nicht Voraussetzung der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit ist.[123] Die Formulie...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Unternehmensgegenstand

Rz. 191 Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zwingende Angabe des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag hat exakt und individuell nach der Verkehrsübung des jeweiligen Geschäftszweiges zu erfolgen, damit bei der Eintragung ins Handelsregister eine hinreichende Nachprüfbarkeit durch das Registergericht, die Öffentlichkeit oder die Geschäftsführer gegeben ist. Nach h.M. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Verhandelte Mitbestimmungslösungen

Rz. 2222 Nicht selten wird der Weg in die SE gewählt, um entweder angesichts steigender Arbeitnehmerzahlen einer Mitbestimmung ganz zu entgehen (Grenze: 500 Arbeitnehmer) oder aber um die Mitbestimmung in der Drittel-Mitbestimmung vor dem Eingreifen der paritätischen Mitbestimmung zu zementieren (Zementierungseffekt).[5523] Das vereinbarte oder gesetzlich über §§ 34 ff. SEBG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Begründung von Wohnungserbbaurecht

Rz. 216 Jeder Wohnungserbbauberechtigte muss Bruchteilsberechtigter am Erbbaurecht sein oder gleichzeitig werden. Eine Begründung ist auch am Gesamterbbaurecht möglich.[892] Die Begründung erfolgt gemäß §§ 3 oder 8 WEG durch Verbindung eines jeden Mitberechtigungsanteils mit Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (siehe Rdn 17).[893] Nach § 12 ErbbauRG ist Sondereigentum...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerfolgen für die Mitunternehmer

Rz. 505 Für den Einbringenden gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, der Wert mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt als Veräußerungspreis. Hieraus ergeben sich die im Folgenden dargestellten steuerlichen Konsequenzen:[870]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Überleitung des Mitbenutzungsrechts nach § 321 ZGB

Rz. 4 Die Beibehaltung des Status quo für Grundstücksrechte nach Art. 233 § 3 EGBGB sollte auch für das Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 ZGB gelten. Nach Art. 233 § 5 Abs. 1 EGBGB gilt das Mitbenutzungsrecht dann als Recht am Grundstück, soweit zu seiner Begründung seinerzeit die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig war. Dies war bei Mitbenutzungsrechten zu ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Spalte 7

Rz. 8 Die Spalte 7 ist bestimmt zur Eintragung von allen Veränderungen im weitesten Sinne (Abs. 6). Hier sind insbesondere einzutragen:[6] Veränderungen des Rechts im eigentlichen Sinne. Hier kommen vor allem in Betracht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die einzelnen Fälle der Buchungsfreiheit

Rz. 5 Als Ausnahme vom Grundsatz des Abs. 1 S. 1 bestimmt Abs. 2, dass bestimmte Grundstücke zwar buchungsfähig, aber nicht buchungspflichtig sind; ein Grundbuchblatt wird für solche Grundstücke nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag angelegt.[8] Buchungsfrei sind: [9]mehr