Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Fehlerhaftes Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren

Rz. 2220 Das SEBG enthält keine Aussagen zu den Folgen einer fehlerhaften Arbeitnehmerbeteiligung.[5517] Es entspricht ganz h.M., dass ein fehlerhaft durchgeführtes Beteiligungsverfahren nicht die Eintragung der SE verhindert. Das Registergericht prüft lediglich formell die Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens (Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung gem. § 2...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 35 Gemäß § 19 GBO legitimiert sich die Grundbucheintragung durch die einseitige Erklärung des von ihr "Betroffenen". Betroffen ist jede Person, deren grundbuchmäßiges Recht durch die bewilligte Eintragung rechtlich – nicht nur wirtschaftlich – (unmittelbar oder mittelbar) beeinträchtigt oder nachteilig berührt wird oder bei der dies nicht auszuschließen ist. Rz. 36 Ist di...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / L. Elektronische Gerichtsakte; gerichtliches elektronisches Dokument; Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 FamFG

Rz. 35 Außer in Papierform können die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens auch elektronisch geführt werden (§ 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 1 Abs. 1 FamFG), sofern diese Möglichkeit eröffnet worden ist. Die entsprechende Verordnungsermächtigung über die Einführung und Ausgestaltung ist in § 81 Abs. 4 GBO geregelt, wobei weder § 73 Abs. 2 S. 2 GBO noch § 81 Abs. 4 GB...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) "Delisting"

Rz. 1939 Zieht sich eine AG ganz oder teilweise von der Börse zurück, wird dieser Vorgang allgemein mit dem Begriff "Delisting" bzw. "Going Private" umschrieben.[4865] Zur Durchführung des Going Private bestehen verschiedene Möglichkeiten,[4866] das sog. "reguläre Delisting", nämlich den Widerruf der Börsenzulassung nach dem BörsenG, und das sog. "kalte Delisting",[4867] also...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigter

Rz. 242 Die Reallast kann für einen bestimmten Berechtigten (= subjektiv-persönlich) oder für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes[871] (= subjektiv-dinglich) bestellt werden (§ 1105 Abs. 1, 2 BGB). Rz. 243 Die subjektiv-dingliche Reallast ist wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks und selbstständig nicht übertragbar (§ 96 BGB). Bei Teilung des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Geschäftsführungsbefugnis und Prokuraerteilung

Rz. 514 Gem. § 116 Abs. Abs. 2 Satz 1 HGB bedarf es unter dem Blickwinkel der Geschäftsführung zur Vornahme von Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen, eines Beschlusses sämtlicher Gesellschafter.[801] Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Handelsgewerbes der konkreten OHG gehört das, was in einem Handelsgewerbe, wie es...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reine Anträge

Rz. 4 Der (reine) Antrag veranlasst gem. § 18 GBO ein Tätigwerden des GBA, steckt zugleich aber durch Vorgabe des Eintragungsziels dessen Tätigkeitsumfang ab. Rz. 5 Reine Anträge sind somit z.B.: diejenigen Fälle, in welchen eine Eintragungsbewilligung oder eine sonstige Erklärung nicht erforderlich sind, z.B. bei Anträgen auf Anlage eines Grundbuchblatts für ein buchungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Statuswechsel

Rz. 46 Die Vorschriften über das Gesellschaftsregister werden nach dem MoPeG durch das neue Rechtsinstitut des Statuswechsels vervollständigt. Hierbei handelt es sich um den registerrechtlichen Vollzug der bekanntlich außerhalb des UmwG stattfindenden Umwandlung einer registrierten GbR in eine OHG, KG oder PartG und umgekehrt. Das MoPeG sieht für den Statuswechsel in § 707c ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Einzelheiten zur Abtretung, insbesondere Bedingungen und Befristungen

Rz. 12 Bei der Briefhypothek wird die Forderung nach § 398 BGB abgetreten (Form: § 1154 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB), der die Hypothek als Nebenrecht folgt (§ 1153 Abs. 1 BGB). Briefgrund- und Rentenschulden werden hingegen durch Einigung nach § 873 Abs. 1 BGB übertragen, wobei nach §§ 1192 Abs. 1, 1200 Abs. 1 BGB die Formerfordernisse des § 1154 Abs. 1 S. 1 BGB (schriftliche Erkl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahme des Abs. 2

Rz. 14 Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann ein Eintrag von dem anderen abhängig gemacht werden. 1. Mehrere Eintragungen müssen beantragt sein. a) Keine Rolle spielt, ob die Anträge von dem gleichen Antragsteller oder von verschiedenen Personen gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob eine Grundbuchberichtigung oder eine Rechtsänderung beantragt ist. Die Eintragunge...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden für die Frage des Auflassungserfordernisses wie Kapitalgesellschaften (siehe Rdn 31 f.) behandelt (zum Eigentumsübergang durch Gesetz vgl. Rdn 40; für buchungsfreie Grundstücke siehe Rdn 42). Rz. 37 Auflassung erforderlich bei: Eigentumsübertragung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine andere,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 114 Die Unrichtigkeit selbst kann als Ergebnis einer rechtlichen Würdigung nicht nachgewiesen werden; vielmehr müssen die Umstände, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt, belegt werden.[270] Das GBA muss an diesen Nachweis strenge Anforderungen stellen, da es ohne das (durch eine Bewilligung verkörperte) Einverständnis des Betroffenen eine Eintragung, Löschung oder Änd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Statuswechsel

Rz. 475 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG war anerkannt, dass eine gewerbetreibende GbR kraft Gesetzes zur OHG wird, wenn ihr Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§§ 105 Abs. 1, 1 Abs. 2 HGB a.F.). Darüber hinaus stand es gem. § 105 HGB a.F. auch kleingewerbetreibenden und vermögensverwaltenden GbR offen,...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Überblick zu §§ 20 UmwStG 2006

Rz. 495 Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen. Dies sind einerseits die außerhalb des UmwG liegenden Einbringungen eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung oder Sachgründung sowie bspw. die Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Veränderungen am Grundstück und des Sondereigentums

Rz. 12 Veränderungen bezüglich des Grundstücks, des Miteigentumsanteils oder des Sondereigentums sollen nach Abs. 5, 6 pauschal in den Spalte 5 bis 8 des Bestandsverzeichnisses eingetragen werden. Näheres regelt die WGV nicht, was einerseits eine flexible Handhabung ermöglicht, andererseits bei unterschiedlichen Verfahrensweisen zu Unklarheiten führen kann.[11] Als Grundrege...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Keine Miteinbringungsverpflichtung für Anteile an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 503 Es können Konstellationen auftreten, in denen die Kapitalgesellschaft, in die eingebracht werden soll, selbst wesentliche Betriebsgrundlage des eingebrachten Betriebs bzw. der Personengesellschaft, deren Anteile eingebracht werden, ist. Dies ist bspw. bei einer Betriebsaufspaltung der Fall, wenn eine Einbringung des Besitzunternehmens in das Betriebsunternehmen erfol...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Darstellung im Datenbankgrundbuch

Rz. 12 So wie bisher, wird auch künftig der Grundbuchinhalt nicht das sein, was in einer bestimmten Ansichtsform tatsächlich wiedergegeben wird, sondern das, was wiedergabefähig gespeichert ist. Im elektronischen Grundbuch werden die Eintragungsinhalte unter gleichzeitiger Bestimmung ihrer Darstellungsinformationen für die unterschiedlichen Ansichtsformen in der Datenbank ge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (e.G. in AG)

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.48: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Niederschrift der Generalversammlung) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Generalversammlung Den Vorsitz der Versammlung führte entsprechend der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Er stellte fest, dass die Generalversammlung form- und fristge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Künftige Entwicklungen

Rz. 19 Die derzeitige Fassung von § 10a GBO berücksichtigt auch in der Aktualisierung durch Gesetz vom 11.8.2009[13] und unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen durch das Datenbankgrundbuch nach dem Gesetz vom 1.10.2013[14] die Umstellungsschwierigkeiten, die angesichts der fraglichen Datenmengen mit der Einführung einer vollelektronischen Grundaktenführung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 5 Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn

Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nur durch die Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn erfolgen. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen zu, dass die Entgeltumwandlung auch bereits erdienten Arbeitslohn umfasst, wenn er noch nicht fällig ist. Die Regelung gilt sowohl für laufenden Arbeitslohn als auch für Einmal- und Sonder...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Zusammenfassende Erläuterung zur Begründung der klassischen Betriebsaufspaltung

Rz. 152 Soll eine Betriebsaufspaltung aus einem früheren Einzelunternehmen oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) heraus mit einer Betriebs-GmbH gebildet werden, ist hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten nach dem UmwG wie folgt zu unterscheiden:[300]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG

Rz. 670 Bei einem Formwechsel nach umwandlungsrechtlichen Regeln sind neben den allgemeinen Vorschriften zum Formwechsel (§§ 190–213 UmwG) die speziellen Normen für den Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214–225 UmwG) zu beachten. Der Formwechsel muss danach grds. von sämtlichen Gesellschaftern beschlossen werden, sofern die Satzung nicht eine Mehrheitsentschei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Anwachsungsmodell statt Verschmelzung

Rz. 188 Das nach allgemeinen Regeln für die Personenhandelsgesellschaft durchführbare Anwachsungsmodell[440] kann statt einer Verschmelzung zum gewünschten Ergebnis führen, aber auch mit einer Verschmelzung kombiniert werden. Dieses Modell beruht auf dem Prinzip der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft und der Ablehnung der Einpersonen-Gesellschaft bei den Personengesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zerlegung in Stück- bzw. Nennbetragsaktien

Rz. 796 Das Grundkapital ist gem. § 1 Abs. 1 AktG in "Aktien" zerlegt. Jede Aktie verkörpert einen Bruchteil des Grundkapitals. Weiter verkörpert es das Beteiligungsrecht des Aktionärs als Inbegriff der mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Rz. 797 Nach § 8 Abs. 1 AktG können die Aktien als Nennbetrags- oder Stückaktien begründet werden. Die Gesellschaft muss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen

Rz. 2000 Die Hauptversammlung bleibt weiterhin zuständig, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen zu befinden.[5052] Rz. 2001 Str. war die Rechtslage bei der Firma. Die Firma gehört einerseits nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Mindestinhalt einer Satzung und kann daher nur nach den Vorschriften über eine Satzungsänderung geändert werden. Andererseits fällt die Firma als ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Widerruf der Prokura

Rz. 35 Die Prokura ist gem. § 52 Abs. 1 HGB ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist damit großzügiger möglich als nach § 168 Satz 2 BGB ("sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt") und insbesondere ohne Rücksicht auf den Anspruch des Prokuristen auf die vertragsgemäße Vergütung möglich (§ 52 Abs....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Erhaltungssatzungen

Rz. 166 Die Begründung von Wohnungseigentum kann zum Zweck des Erhalts einer bestimmten Bevölkerungsstruktur im Bereich sog. Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) von einer Genehmigung durch die Gemeinde (§ 173 Abs. 1 S. 1 BauGB) abhängig gemacht werden. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne des § 135 BGB, vgl. § 172 Abs. 1 S. 5 Ba...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Auswahl der Vermögenswerte

Rz. 270 Verbrieft werden können grds. alle Vermögenswerte eines Unternehmens.[212] Erforderlich ist, dass diese möglichst stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme erwarten lassen. Auf stabile und gut vorhersehbare Zahlungsströme ist deswegen besonders zu achten, weil die Gläubiger der Asset Backed Securities pünktliche Zahlung von Zins und Tilgung erwarten und durch die ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Erfasste Geschäftsarten

Rz. 125 Mitteilungspflichtige Geschäfte sind beispielhaft u.a. in Art. 19 Abs. 7 MMVO bestimmt. Danach gehören zu den meldepflichtigen Geschäften auch das Verpfänden und Verleihen von Finanzinstrumenten, Art. 19 Abs. 7 lit. a) MMVO.[280] Erfasst sind auch Geschäfte von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen oder Geschäfte einer anderen Person im Auftrag ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Erteilung der Prokura

Rz. 40 Gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Erteilung der Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist nach § 12 Abs. 1 HGB öffentlich zu beglaubigen. Auch eine Beglaubigung im Onlineverfahren ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig. Der Handelsregistereintragung selbst kommt nur eine deklaratorische Wirkung...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 153 Nach herrschender Meinung setzt die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften[262] voraus, dass sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Gesellschafter zustimmen. Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.9: Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil Die Anordnung der Testamentsvollstreckung am Gesells...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff. GmbHG).[1488] Mehrere Komplemen...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Hauptanwendungsfälle

Rz. 29 Das Verbot des Insichgeschäfts gilt zunächst für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Ob das Verbot von Insichgeschäften nach § 181 BGB auch für Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH gilt, ist umstritten. Nach der älteren Auffassung wurde eine Anwendbarkeit von § 181 BGB in diesen Fällen mit der formalen Begründung abgelehnt, die Beschlüsse seien nicht al...mehr