Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Leitsatz Das KG hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Vater eines außerhalb einer bestehenden Ehe geborenen Kindes gegen den Willen der Mutter die Mitsorge für das Kind einzuräumen ist. Sachverhalt Nicht miteinander verheiratete Eltern stritten um die elterliche Sorge für ihr im September 2007 geborenes Kind...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Verschweigen der Vaterschaft eines anderen als Verwirkungsgrund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB

Leitsatz In dieser Entscheidung hat der BGH sich damit auseinandergesetzt, ob eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt darin begründet sein kann, dass die Ehefrau ihre Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Ehemannes diesem nicht offenbart hat. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Abänderung einer notariellen Urkunde über nachehelichen Unterhalt, d...mehr

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Ehescheidungsverbund: Keine spätere Zustimmungsmöglichkeit zur Klagerücknahme nach zunächst erklärter Zustimmungsverweigerung

Leitsatz Der Antragsteller hatte mit Schriftsatz vom 6.10.2006 die Scheidung der am 30.1.1990 geschlossenen Ehe der Beteiligten beantragt. Das AG hat die Ehe geschieden und die Folgesache nachehelicher Unterhalt abgetrennt und den Versorgungsausgleich geregelt. Gegen das erstinstanzliche Urteil haben beide Eheleute mit unterschiedlicher Zielsetzung Rechtsmittel eingelegt. Im ...mehr

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Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

Leitsatz Werden die zur Beseitigung oder Linderung von Unfallfolgen entstandenen Aufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, kann die infolge des Unfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente (§ 56 SGB VII) aus Vereinfachungsgründen um den dem Kind zustehenden Behinderten-Pauschbetrag gemindert werden. Nur der verbleibende Teil der Rente ist zur ...mehr

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Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Grenzbetragsberechnung

Leitsatz 1. Die eigenen Einkünfte eines Kindes werden durch dessen Unterhaltsleistungen an sein eigenes Kind (Enkelkind des Kindergeldberechtigten) grundsätzlich nicht gemindert. 2. Die im Jahr 2002 als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Kinderbetreuungskosten mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht. 3. Eine generelle Berücksichtigung von außergewöhnlic...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Ausschluss des Unterhaltsanspruchs wegen zu Erwerbsunfähigkeit führender Beziehung

Leitsatz Die Antragsgegnerin und Ehefrau machte im Ehescheidungsverbundverfahren nachehelichen Unterhalt geltend und berief sich darauf, krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu sein. Hintergrund dessen war eine von ihr eingegangene Partnerschaft zu einem sadistisch veranlagten Partner, der ihr gegenüber in verschiedener Form auch gewalttätig geworden war. Gegenstand des Verfahren...mehr

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Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrags liegende Zeit bei Einhaltung der Monatsfrist

Leitsatz Das OLG Nürnberg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abänderung eines Unterhaltstitels für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrages liegende Zeit möglich ist. Der Antragsteller war Vater von zwei minderjährigen Kindern aus seiner ersten Ehe, die ihn auf Unterhalt in An...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung von Unterhalt

BGB § 823 Abs. 2 § 826; StGB § 263 Leitsatz Ein Unterhaltsgläubiger hat im Rahmen seiner prozessualen Wahrheitspflicht erhaltene Zuwendungen Dritter auch dann zu offenbaren, wenn er diese für unterhaltsrechtlich unbeachtlich hält. Werden regelmäßige Unterstützungsleistungen erbracht, stehen auch weit entfernte Wohnsitze der Annahme einer das eigene Auskommen sichernden Lebensge...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Dauerbrenner Unterhalt

Nach dem vorgeschalteten Symposium begann die Tagung mit einem Vortrag zum Thema "Unterhaltsrecht 2014" von Prof. Dr. Dr. H.c. em. Dieter Schwab, Universität Regensburg. Dem Thema näherte er sich – ganz in der Manier eines Börsenanalysten – mit einer Chartanalyse. Seine Charts begannen 1976 – kurz vor der Eherechtsreform – und endeten mit einer vorsichtigen Prognose. Der Str...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / b) Zur vergleichenden Betrachtung von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung im nachehelichen Unterhaltsrecht[43] können wir also feststellen: Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Eh...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / Leitsatz

Ein Unterhaltsgläubiger hat im Rahmen seiner prozessualen Wahrheitspflicht erhaltene Zuwendungen Dritter auch dann zu offenbaren, wenn er diese für unterhaltsrechtlich unbeachtlich hält. Werden regelmäßige Unterstützungsleistungen erbracht, stehen auch weit entfernte Wohnsitze der Annahme einer das eigene Auskommen sichernden Lebensgemeinschaft nicht entgegen. Werden die eige...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / 1 Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei 1965 und 1968 geborene Söhne hervorgegangen. Die Ehe wurde durch Urt. v. 1.8.1985 geschieden. Später einigten sich die Parteien in dem Verfahren … OLG Oldenbu...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[14] 2. Zu Recht geht die Revision davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Abänderung des Vergleichs vorliegen. [15] a) Die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH auf Vergleiche keine Anwendung. Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien (Senatsurt. BGHZ 186, 1 = Fa...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung

In der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ähnliche Erwägungen angestellt worden wie in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht[62] hat zu der Fallgestaltung, "dass der (versorgungs-)ausgleichspflichtige Ehegatte trotz der gekürzten Rente zu Unterhaltsleistungen noch verpflichtet [ … ] ist", schon im Jahr 1980 angemerkt, der Versorgungsausglei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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ZErb 2/2012, Zur Steuerbefr... / Aus den Gründen

(...) Die Kläger sind Geschwister. Mit notariellem Erbvertrag vom 2.4.1982 setzten sich die Kläger gemeinsam mit dem Erblasser, ihrem Bruder Herrn A, sowie einer weiteren, bereits am 25.8.1993 verstorbenen Schwester, Frau B, gegenseitig zu Erben ein mit der Maßgabe, dass der Erstversterbende die übrigen vier Geschwister zu gleichen Teilen, der Zweitversterbende die übrigen d...mehr

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FF 2/2012, Versorgungsausgleichsrecht – Handkommentar

Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die seit dem 1.7.1977 geltenden Vorschriften grundlegend verändert. Die Herausnahme der Vorschriften aus dem BGB und Zusammenfassung im VersAusglG und auch die formellen Änderungen durch Wegfall des 6. Buches der ZPO und Schaffung des FamFG zeigen den Bruch mit den alten Regeln. Wie umfassend das neue Recht...mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Rechtsentwicklung bis 2006

Das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[9] veranlasste Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 (BGBl I 301 ff.), das doch immerhin das Anliegen verfolgte, Unterhaltspflichten zu reduzieren,[10] brachte insoweit keine wesentliche Änderung. Die (neu) eingefügten Billigkeitsklauseln der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nrn. 4–6 BGB sollten zwar der Kritik an...mehr

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ZErb 2/2012, Erbrecht des A... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Gemäß § 68 Abs. 3 FamFG ist die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ungeachtet des missverständlichen Wortlauts der Norm nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehe...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2. Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe ...mehr

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FF 2/2012, Rechtsprechung a... / Internationales Recht

Das marokkanische Scheidungsrecht verstößt auch in der Neufassung 2004 gegen Gleichbehandlungsgrundsätze und damit gegen den deutschen ordre public, so dass ersatzweise deutsches Recht heranzuziehen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2010 – 6 UF 59/10, FamRB 2012, 1 [Finger]). Die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts im iranischen Recht auf die sog. Wartezeit, also rund 100...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Haftungsfallen im Familienrecht

"Die Folgen der Reformen werden in erster Linie auf dem Rücken der Anwaltschaft ausgetragen", betonte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek aus Berlin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. "Probleme in der Rechtsanwendung sind ebenso wie Unklarheiten bei den Oberlandesgerichten für die Anwälte und Anwältinnen höchs...mehr

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FF 2/2012, Einstweiliger Re... / III. Einstweilige Anordnung in 1. Instanz

Die Vorschriften für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung finden sich zunächst im Allgemeinen Teil. § 51 Abs. 2 S. 1 FamFG verweist auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 23 ff. FamFG. Das FamFG hat im einstweiligen Rechtsschutz einen sog. Systemwechsel gebracht. Es ist selbstständig und nicht mehr von dem Hauptsacheverfahren abhängig: "Diese verfahrensrech...mehr

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Elterliche Sorge für nichtehelich geborenes Kind; Endgültige Regelung einer gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter

Leitsatz Das OLG hat sich in dieser Entscheidung mit dem Antrag des Vaters eines nichtehelichen Kindes auf Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die nicht miteinander verheirateten Eltern eines am 16.10.2007 geborenen Kindes. Der Kindesvater hatte die Vaterschaft anerkannt. Eine gemeinsame Sorgeerklärung hatten die Kindes...mehr

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Berichtigung der Bemessungsgrundlage, Voraussetzung des Erhalts einer Bestätigung des Leistungsempfängers über den Empfang einer berichtigten Rechnung

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL. Danach wird die Steuerbemessungsgrundlage im Falle der Annullierung, der Rückgängigmachung, der Auflösung, der vollständigen oder teilweisen Nichtbezahlung oder des Preisnachlasses nach der Bewirkung des Umsatzes unter den von den Mitg...mehr

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Ehevertrag: Störung der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung

Leitsatz Im Jahre 1999 geschiedene Eheleute hatten in einem notariellen Ehevertrag im Jahre 1996 u.a. eine Unterhaltsregelung zugunsten der Ehefrau ohne zeitliche Befristung getroffen. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung dieser Vereinbarung in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im ...mehr

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Bindung notarieller Unterhaltsvereinbarungen gelockert

Leitsatz Eheverträge entfalten regelmäßig dauerhafte Wirkung. Der BGH hat sich jetzt damit befasst, inwieweit eine Änderung der Rechtslage geeignet ist, im Ehevertrag notariell vereinbarte Unterhaltsvereinbarungen zu kippen. In dem Ehevertrag hatte sich der frühere Ehegatte zur Zahlung eines lebenslangen Unterhalts verpflichtet. Sachverhalt Die Ehe eines Zahnarztes und seiner...mehr

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Unterhalt: Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung nach Verlust des Arbeitsplatzes; fiktives Einkommen bei selbst verschuldetem Arbeitsplatzverlust

Leitsatz Ein Unterhaltsschuldner berief sich auf fehlende Leistungsfähigkeit zur Zahlung titulierten Ehegattenunterhalts wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes. Das OLG hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, wie ein Unterhaltsschuldner zu behandeln ist, der seinen Arbeitsplatz verschuldet verloren hat. Sachverhalt Der Antragsteller begehrte Abänderung de...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Darlegungs- und Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für reale Beschäftigungschancen auf Mini-/Midi-Job

Leitsatz Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung mit dem Verhältnis von Aufstockungsunterhalt und Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit sowie den damit zusammenhängenden Beweisfragen. Sachverhalt Die Parteien stritten über den nachehelichen Unterhalt ab 15.4.2008. Sie hatten im Jahre 1981 geheiratet. Aus der Ehe war eine im Fe...mehr

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Zur Darlegungslast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Leitsatz Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung die Darlegungslasten des Unterhaltsberechtigten konkretisiert. Danach reicht es nicht aus, wenn der Un­­terhaltsberechtigte seine Bemühungen um eine Vollzeitbeschäftigung darlegt, vielmehr muss er sich auch um geringfügige Beschäftigungen bemühen. Sachverhalt In einem Rechtsstreit über nachehelichen Unterhalt verlangte ...mehr

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigener Lebensstellung

Leitsatz In dieser der Entscheidung zugrunde liegenden Fallkonstellation hatte ein erwachsenes Kind seine bereits erreichte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren. Es ging um die Frage, ob Eltern sich darauf einstellen müssen, dass das erwachsene Kind erneut Unterhalt beansprucht. Ferner ging es um die Frage des ihnen zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine private Rentenversicherung im Versorgungsausgleich bei zwischen den Eheleuten vereinbarter Gütertrennung zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Im Jahre 2010 geschiedene Eheleute stritten um die Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung der Ehefrau in den Versorgungsausgleich. Vor der...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Heranziehung nachträglich erworbenen Vermögens zur Deckung von Verfahrenskosten; Abfindungsbeträge für nacheheliche Unterhaltsansprüche als einsatzfähiges Vermögen

Leitsatz In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Beiträge zur Abfindung von Unterhaltsansprüchen einsatzfähiges Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO darstellen. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren hatte zur Abgeltung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche als Abfindungsbetrag 75.000,00 EUR von dem Antragsteller erhalten. Sie war 64 Jahre alt, stand kurz v...mehr

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Kindesunterhalt: Folgen des Obhutswechsels des minderjährigen Kindes während des Kindesunterhaltsverfahrens

Leitsatz In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich das OLG Rostock mit der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein minderjähriges Kind während des laufenden Unterhaltsverfahrens seinen ständigen Aufenthalt wechselt und von dem Haushalt des einen in den Haushalt des anderen Elternteils umzieht. Sachverhalt Die im Jahre 1994 geborene Antragstellerin, die im Haushalt Ihres...mehr

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Durchbrechung der Rechtsausübungssperre beim Scheinvaterregress

Leitsatz Die Rechtsprechung des BGH formuliert hohe Anforderungen an eine Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB. Zweck dessen ist vor allem die Verhinderung einer doppelten Vaterschaft wegen fehlender Aufhebung der ersten und Begründung einer zweiten rechtlichen Vaterschaft. Der BGH hat in seiner neueren Rechtsprechung Ausnahmen von der Rechtsausübung...mehr

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Internationales Privatrecht (Haager Unterhaltsprotokoll); Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Beteiligten waren in Deutschland nach polnischem Recht geschieden worden. Die geschiedene Ehefrau nahm den Ehemann im Wege der Stufenklage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe, die erstinstanzlich nicht bewilligt wurde. Die hiergegen von ihr eingelegte sofortige Beschwerde war erfolgreich und führte zur Bewi...mehr

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Übergang des Unterhaltsanspruchs bei ALG II-Bezug

Leitsatz In dieser Entscheidung befasst sich der BGH mit der Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung. Hierbei ging es um den Übergang des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten im Umfang seiner nach dem SGB II bezogenen Leistungen. Sachverhalt Die Klägerin nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Kindesunterhalt f...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Mangelfallberechnung bei zusätzlicher Mitabdeckung des Barbedarfs eines im Haushalt des Unterhaltsschuldners wohnenden Kindes

Leitsatz Der Antragsteller begehrte Verfahrenskostenhilfe für den Antrag auf Abänderung seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei minderjährigen Kindern mit dem Ziel des vollständigen Wegfalls der Unterhaltsverpflichtung. Er versorgte in seinem Haushalt ein weiteres minderjähriges Kind, für das er auch den Barunterhalt leistete. Das erstinstanzliche Gericht hat...mehr

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Zulässigkeit der Abänderung eines Vergleichs zwecks Unterhaltsbefristung

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung war die Zulässigkeit der Abänderung eines zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleichs über den nachehelichen Unterhalt. Der unterhaltsverpflichtete Ehemann begehrte mit seiner Abänderung eine Befristung des in dem zuvor abgeschlossenen Vergleich unbefristet geregelten nachehelichen Unterhalts. Sachverhalt Die Parteien waren rechts...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 41, 34, 51 Leitsatz Der Verfahrenswert eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen entspricht in der Regel nicht dem Wert der Hauptsache. Für die Bemessung des Gegenstandswertes sind die Verhältnisse zu Beginn des Verfahrens maßgeblich. Ob das einstweilige Anordnungsverfahren das Hauptsacheverfahren vorwegnimmt oder ersetzt, kann zu diesem Zeitp...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

FamGKG § 51 Abs. 1, 2 Leitsatz Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11 1 Sachverhalt Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 3 Anmerkung

Dass es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um zwei verschiedene Gegenstände handelt, ist einhellige Auffassung.[1] Bei einem gemeinsamen Vergleich sind die Werte folglich nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Norbert Schneidermehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / Leitsatz

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 1 Sachverhalt

Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 3.000,00 EUR zu zahlen. Für die Zukunft wurde für die Dauer von vier Jahren, ein Ehegattenunterhalt von monatlich 1.200,00 EUR vereinbart. Dem Vergleich zufolge ist es hierbei gleichgültig, ob es ...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 2 Aus den Gründen

Schließen die Parteien einen Unterhaltsvergleich, so richtet sich der Wert des Vergleichs nicht danach, worauf die Parteien sich einigen, sondern danach, über welche Unterhaltsforderungen die Parteien sich einigen. Deren Wert richtet sich wiederum nach den allgemeinen Regeln (Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 51 Rn 184). Die Bewertung nach den allgemeinen Regeln ergibt: Die P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2011, Was ist maßge... / 1 Der Praxistipp

Keine Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsvollstreckung Ist laufender und rückständiger Unterhalt tituliert und werden darauf das Arbeitseinkommen des Schuldners oder diesem gleichgestellte Beträge gepfändet, kann der Schuldner die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO für sich nicht in Anspruch nehmen. Vielmehr ist ihm nach § 850d ZPO nur der notwendige Unterhalt und die zur Er...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung und/oder Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes nach § 1578b BGB im Spiegel der bisherigen Rechtsprechung

I. Vorbemerkung Mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen UnterhRÄG wurden die Möglichkeiten der zeitlichen Befristung und/oder höhenmäßigen Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruches[1] in § 1578b BGB neu und nun auch alle Unterhaltstatbestände umfassend geregelt. Obgleich bereits das UnterhRÄG vom 20.2.1986 in den §§ 1573 Abs. 5 BGB, 1578 Abs. 1 BGB a.F sowohl die B...mehr