Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Kindergeld gehört den Kindern und nicht den Eltern

Leitsatz Die Kindergeldberücksichtigung beim Kindesunterhalt bringt für Unterhaltspflichtige teilweise Nachteile. Die Unterhaltsverpflichtung kann erheblich anwachsen, indem der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils durch die neue Berechnung nach § 1612b BGB steigt. Das BVerfG hat dies jetzt im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens für verfassungsgemäß erklärt. ...mehr

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Bei Erstausbildung eines Elternteils kann Pflicht zum Kindesunterhalt ruhen

Leitsatz Für eine Erstausbildung kann die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ruhen, denn Ausbildung gehört zum eigenen Lebensbedarf. Notfalls muss der andere Elternteil, auch wenn er die Kinder schon betreut, den notwendigen Unterhalt leisten, wenn er das kann. Sachverhalt Wenn Mütter oder Väter eine Erstausbildung machen, müssen sie keinen Unterhalt für ih...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein verheiratetes Kind

Leitsatz Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG überschritten ist, sind Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an seinen Ehepartner nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1601, § 1608 S. 1 i.V.m. § 1360, § 1360a BGB Sachverhalt Der Kläger erhielt für seinen seit 1998 verheiraten studiere...mehr

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Kindesunterhalt: Anspruch eines volljährigen studierenden Kindes auf Finanzierung eines Auslandssemesters; Anrechnung des Einkommens aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit eines freiberuflich Tätigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, in welchem Umfang der unterhaltsverpflichtete Vater einen Fachwechsel sowie eingeschobene Auslandssemester seines studierenden volljährigen Kindes hinzunehmen hat. Ferner ging es um die Frage, inwieweit das Einkommen des Vaters, der trotz Überschreitens der Regelaltersgrenze weiterhin freiberuflich erwerbstätig ist, bei der U...mehr

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Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung: Lebensalter vor Unterhalt

Leitsatz Bei betriebsbedingten Kündigungen ist bei der Sozialauswahl das Kriterium Lebensalter gewichtiger als das der Unterhaltsverpflichtung. Unterhaltspflichten gegenüber zwei Kindern müssen hinter einem höheren Lebensalter zurückstehen. Sachverhalt Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Kriterien berücksich...mehr

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Klose, SGB I § 49 Auszahlun... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Dem untergebrachten Berechtigten muss ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung als Sozialleistung zustehen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dient (vgl. Komm. zu § 48) oder die für und wegen Kindern, die bei der Leistung auch ohne gesetzliche Unterhaltspflicht berücksichtigt werden, gewährt werden. Rz. 5 Dieser Zahlungsanspruch muss nur bereits kraft Gesetzes e...mehr

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Klose, SGB I § 49 Auszahlun... / 2.1.3 Antragstellung

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 48 sieht die Vorschrift vor, dass für die Auszahlung der Sozialleistung an Dritte ein Antrag zwingend erforderlich ist. Eine Verletzung der Unterhaltspflicht wird bei § 49 gerade nicht vorausgesetzt, so dass dies auch nicht als Grund des Antrags angegeben werden muss. Das Antragserfordernis überlässt es vorrangig den Unterhaltsberechtigten und -verpf...mehr

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Klose, SGB I § 50 Überleitu... / 2.3 Untergebrachte Kinder (Abs. 3)

Rz. 21 Durch Abs. 3 wird der Anwendungsbereich der möglichen Überleitung auf untergebrachte Kinder erweitert. Die Vorschrift verlangt hier nicht die Personenidentität von Untergebrachtem und Sozialleistungsberechtigten. Auch hier ist jedoch die Unterbringung aufgrund gerichtlicher Anordnung erforderlich. Zu den Kindern zählen hier aufgrund des Klammerzusatzes die in § 56 Abs...mehr

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Klose, SGB I § 49 Auszahlun... / 2.1.2 Unterbringung auf richterliche Anordnung

Rz. 8 Die Vorschrift findet nur Anwendung, wenn es sich um eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung handelt. In erster Linie ist an die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln der Sicherung und Besserung nach dem Strafgesetzbuch zu denken, aber auch an die Anordnung von Untersuchungshaft, Beugehaft; ferner an Freiheitsentziehung aufgrund landesrechtlicher...mehr

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Klose, SGB I § 50 Überleitu... / 2.2 Umfang des Anspruchsübergangs (Abs. 2)

Rz. 13 Durch Abs. 2 wird die Wirkung des Anspruchsübergangs durch eine Überleitungsanzeige in mehrfacher Hinsicht gesetzlich ("nur insoweit") begrenzt. Es darf keine vorrangige Leistungspflicht an Unterhaltsberechtigte und die in § 49 Abs. 2 genannten Kinder bestehen. Der Sozialleistungsberechtigte muss verpflichtet sein, die Kosten der Unterbringung einem Dritten zu erstatten...mehr

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Höhe des Unterhalts für Hinterbliebene bei Schadensersatzforderungen

Leitsatz Wie ist ein Schadensersatzanspruch auf Hinterbliebenenunterhalt gegen eine Versicherung rechtlich abzusichern, wenn der potenzielle Unterhaltspflichtige verunglückt ist? Der BGH entschied, in welchem Umfang Hinterbliebene hypothetische, zukünftige Unterhaltsforderungen feststellen lassen können. Sachverhalt Bei einem Verkehrsunfall war die 17 Jahre alte Tochter der K...mehr

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Unterhaltspflicht bei Erzielung von Erwerbseinkünften nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Der BGH sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob von dem Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze erzielte Einkünfte aus Erwerbstätigkeit bei der Berechnung zu leistenden Kindes- und Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Die Parteien stritten um Kindes- und Ehegattenunterhalt. Sie waren geschiedene Eheleute...mehr

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Volljährigenunterhalt: Vorwegabzug des Minderjährigenunterhalts beim Unterhalt des privilegiert Volljährigen

Leitsatz Das OLG Hamm hat sich in dieser Entscheidung mit dem Haftungsanteil der Eltern beim Volljährigenunterhalt auseinandergesetzt. Es ging hierbei u.a. um die Frage, ob zur Berechnung des auf den Vater entfallenden Anteils vorab der Unterhalt abgezogen werden kann, den er für ein nicht gemeinsames minderjähriges Kind zu zahlen hatte. Sachverhalt Der volljährige Antragstel...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelevantes Einkommen nach Verbraucherinsolvenz, Wegfall der gesteigerten Unterhaltspflicht bei Hinzutreten leistungsfähiger Verwandter

§§ 1603 Abs. 2 Satz 3, 1609 Abs. 1 und 2 BGB; § 36 Abs. 1 InsO; §§ 850c, 850i Abs. 1, 850f Abs. 1 ZPO Leitsatz a) Zur Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen nach Eröffnung der Verbraucherinsolvenz. b) Schuldet einem minderjährigen Kind neben dem vorrangig Unterhaltspflichtigen ausnahmsweise auch ein anderer leistungsfähiger Verwandter Barunterhalt, lä...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / D. Nach der Scheidung entstandene Unterhaltspflichten

Hauptanwendungsfall der neuen Rechtsprechung sind nachehelich entstandene Unterhaltspflichten. Bis 2006 war es gefestigte Rechtsprechung des BGH, dass Unterhaltspflichten, die erst nach der Scheidung entstehen, keinen Einfluss mehr auf den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen haben. Wie streng der BGH hier das Stichtagsprinzip eingehalten hat, zeigt am deutlichsten ...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / b) Neue Unterhaltspflichten

In Bezug auf einen neuen Ehegatten ist die Entscheidung des BVerfG eindeutig; hier kann keine bedarfsprägende Funktion angenommen werden, weil nicht nur keine in der früheren Ehe angelegte Entwicklung vorliegt, sondern ein scheidungsbedingter, i.E. damit ehefeindlicher Faktor gegeben ist. Problematisch erscheint jedenfalls im Rahmen der Bedarfsbestimmung die Behandlung von Un...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / e) Neue Unterhaltspflichten

Nachdem solche Verpflichtungen vom BGH zunächst nur bei vor- und gleichrangigen Unterhaltsansprüchen berücksichtigt wurden,[54] anerkannte der BGH diese Verpflichtungen im Rahmen des Bedarfs später sogar vom Rang unabhängig.[55] Unter Hinweis darauf, dass die Begründung neuer Unterhaltspflichten für Kinder oder eine neue Ehefrau nicht als unterhaltsrechtlich leichtfertiges V...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 12/2009, Geschieden und doch gebunden? Ehegattenunterhalt zwischen Recht und Moral

Gerd Brudermüller 2008, 231 Seiten, 29 EUR, C. H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-57603-4 Der Ehegattenunterhalt hat seit Inkrafttreten des BGB erhebliche Wandlungen erfahren. Sehr vereinfachend und zugespitzt kann man sagen: Gleich blieb nur der Ausgangspunkt, die Ehe als Grundlage der Unterhaltspflicht. Bereits die Motive zum BGB sahen die Ehegatten auf Grund der Ehe dazu verpf...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FoVo 11/2009, Keine Erhöhun... / 2 II. Die Entscheidung

OLG Köln: kein Fall des § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO… Es entspricht dem Gesetzeswortlaut und ist einhellige Meinung, dass sich der pfändungsfreie Grundbetrag des Arbeitseinkommens gemäß § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO nach Satz 2 der genannten Vorschrift nur bei gesetzlicher Unterhaltspflicht erhöht (Zöller-Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 850c Rn 5; Schuschke-Walker, Vollstreckung und vorläufiger...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Leitsatz

a) Zur Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen nach Eröffnung der Verbraucherinsolvenz. b) Schuldet einem minderjährigen Kind neben dem vorrangig Unterhaltspflichtigen ausnahmsweise auch ein anderer leistungsfähiger Verwandter Barunterhalt, lässt dies nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB lediglich die gesteigerte Unterhaltspflicht des vorrangig Unterhaltspf...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

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FoVo 07/2009, Grundfälle zu... / IV. Übersicht: Schutzgesetzverletzung im Forderungsinkasso

Eingehungsbetrug Kann der Gläubiger nicht ausschließen, dass der Schuldner schon beim Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Rechtsgeschäftes weder zahlungsfähig noch zahlungswillig war, so kommt eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB in Betracht. Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 263 StGB wegen eines Eingehungsbe...mehr

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FF 04/2011, Verfassungswidr... / 1 Aus den Gründen:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vom BGH zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der so genannten Dreiteilung zur Feststellung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs. I. [2] 1. a) Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts war in der Vergangenheit wi...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / dd) Obliegenheitsverletzung

Der BGH stellt für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei der Bedarfsbestimmung neben der unterlassenen Vorsorge bei beruflichen Veränderungen auf eine grobe Obliegenheitsverletzung ab und verneint diese bei der Unterhaltspflicht für ein Kind aus neuer Ehe. Dieser Ansatz ist unzutreffend, weil sich bei den Auswirkungen der Geburt eines Kindes auf den Bedarf der geschie...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 07_08/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Unterhaltspflicht des Hausmanns Wenn jemand, der bislang erwerbstätig war, es übernimmt, in seiner neuen Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft die aus dieser hervorgegangenen Kinder zu betreuen und den Haushalt zu führen, ist die Frage zu entscheiden, ob er sich gegenüber seinen übrigen Kindern und gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau auf den Wegfall seiner Unterhaltspf...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / b) Weitere Veränderungen

Als Auswirkung der Surrogat-Rechtsprechung war eine Ausweitung der Unterhaltspflicht des Schuldners festzustellen, weil der Wegfall der Anrechnungsmethode naturgemäß zu einer verlängerten und im Ergebnis erhöhten Unterhaltspflicht führte. Wohl auch als Reaktion hierauf hat der BGH seine Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" entwickelt,[32] indem e...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 6. Grenzen der Drittelung als Bemessungsmethode

Die Rechtsprechung nach der Drittelmethode mag im Einzelfall zu einem angemessenen Ergebnis führen, das letztlich auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand hält. Dieses ist aus den aufgezeigten Gründen jedoch nicht generell gewährleistet. Jede Methode kann nur Hilfsmittel zur Bestimmung des nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedarfs sein. Eine allgemein...mehr

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FF 05/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Barleistungspflicht der Eltern Wie alle Verwandten, können auch Eltern gegenüber ihren Kindern gemäß § 1603 Abs. 1 BGB den angemessenen Selbstbehalt beanspruchen. Jedoch können sie diesen gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht schlechthin verteidigen. Sie müssen vielmehr alle verfügbaren Mittel für sich und diese gleichmäßig verwenden (§ 1603 Abs. 2 S. 1...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / aa) Begründung des BGH

Im Urt. v. 6.2.2008 hat der BGH namentlich entschieden, dass die Unterhaltspflicht für ein Kind aus neuer Ehe sich auf den Bedarf des geschiedenen Ehegatten nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB auswirke. Überholt sei der frühere Ansatz,[32] dass unvorhergesehene Änderungen nach der Trennung nur deswegen grundsätzlich noch die ehelichen Lebensverhältnisse prägen sollten, weil sie – ...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 2091 veröffentlicht ist, hat die Leistungsfähigkeit des Beklagten – getrennt nach Zeitabschnitten – auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte bzw. des Arbeitslosengeldes des Beklagten ermi...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 3. Ergebnis der vergleichenden Betrachtung

Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Ehegatten. Nach dem Erwerbsleben soll das dann auf einmal nicht mehr gelten. Der geschiedene Ehegatte mit dem höhe...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / cc) Unterbreitung einer Erklärung der Ehegatten nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Ferner muss die Scheidungsantragsschrift Angaben darüber enthalten, ob die Ehegatten über die elterliche Sorge, den Umgang, die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltssachen getroffen haben, § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Üb...mehr

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Im Mangelfall ist auch ein Rentner verpflichtet, zur Sicherung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder hinzuzuverdienen (OLG Schleswig FamRZ 2007, 1904). Auch bei gesteigerter Unterhaltspflicht ist für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ein Zeitraum von sechs Monaten zuzubilligen (OLG Hamm FamRZ 2007, 1908). Gibt der Unterhaltspflichtige nicht ohne Not eine gut bezahlte ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / bb) Eheliche Lebensverhältnisse

Die Ansicht des BGH ist abzulehnen. Die Geburt eines Kindes aus einer neuen Ehe liegt außerhalb des Rahmens der "ehelichen Lebensverhältnisse" der geschiedenen Ehe. Die frühere Rechtsprechung, die die Unterhaltspflicht für das vor der Scheidung geborene Kind zu den ehelichen Lebensverhältnissen rechnete, knüpft nicht an den zufälligen Zeitpunkt der Geburt an. Sie geht vielme...mehr

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit sind zunächst die objektiven Grenzen einer Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs der schon ausgeübten Vollzeittätigkeit zu berücksichtigen. Mit den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes ist aus objektiver Sicht die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit auch in Fällen der gesteigerten Unterhaltspflicht vorgegeb...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / b) Betreuungsunterhaltsanspruch über das dritte Lebensjahr hinaus

Neu für den Anspruch aus § 1570 BGB ist, dass der Gesetzgeber erstmals eine Frist nennt, wenn auch als Mindestdauer. Bisher hatte der Ehegatte Unterhalt geschuldet, solange und soweit von dem betreuenden Elternteil wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden konnte. Nach dem von der Rechtsprechung hierzu entwicke...mehr

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FF 07_08/2011, Ausgleich vo... / 1 Gründe:

I. [1] Die am 15.3.1952 geborene Antragstellerin und der am 25.9.1941 geborene Antragsgegner haben am 30.12.1997 miteinander die Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. [2] Der Antragsgegner war Inhaber einer Gastwirtschaft. Am Tage vor der Eheschließung veräußerte er das Betriebsgrundstück seiner Gaststätte nebst Inventar zu einem Nettoerlös von ca. 150.000 DM und setzte si...mehr

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FF 09/2011, Kein Altersphas... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt. [2] Sie hatten im Mai 1999 geheiratet. Im Juli 1999 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Seit Februar 2005 ist die Ehe der Parteien rechtskräftig geschieden. [3] Das Kind lebte von Juli 2003 bis Dezember 2005 in einer Pflegefamilie und lebt seit Januar 2006 bei der Beklagten. Mit Vergleich ...mehr

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FF 05/2011, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 13.1.2011, mit dem er verpflichtet wurde, der Antragstellerin, seiner minderjährigen Tochter, eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 120 EUR zu zahlen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung und, soweit es um die Einzelheiten des Beschwerdevorbringen...mehr