Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsklage

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Hobbyraum

Anwaltskanzlei Die Bezeichnung mehrerer Räume im Teileigentum als "nicht zu Wohnzwecken dienende Hobbyräume nebst Diele" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Wird das Teileigentum als Rechtsanwaltskanzlei büromäßig genutzt und wird eine Unterlassungsklage rechtskräftig wegen Verwirkung abgewiesen, ist über eine Nutzung als Hobbyräume hinaus auch eine büromäßig...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB. Was nun Unterlassungsansprüche wegen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung betrifft ist zu differenzieren: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Nach § 14 Abs. 2 Nr....mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.13 Beschlussersetzungsklage

Das Gesetz regelt erstmals ausdrücklich die sog. "Beschlussersetzungsklage", die zwar bereits in § 21 Abs. 8 WEG a. F. geregelt war, nach den Intentionen des Gesetzgebers des WEG-Änderungsgesetzes im Jahr 2007 aber in erster Linie eine Ermessensentscheidung des Gerichts sein sollte. Die Beschlussersetzungsklage auf Grundlage von § 21 Abs. 8 WEG a. F. war längst anerkannt und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 168 Klageände... / 2 Klageänderungen

Rz. 3 Klageänderungen (§ 99) sind im Revisionsverfahren schlechthin unzulässig. Dieses Verbot soll verhindern, dass das Revisionsgericht einen Sachverhalt würdigen muss, der durch die Tatsachengerichte noch nicht beurteilt worden. Die Rechtskontrolle durch das Revisionsgericht würde sich in einem solchen Fall nicht mehr auf die Entscheidung der Vorinstanz beschränken (vgl. B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet[2]. Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 gegen B. Dieser soll den Bau eines Swimmingpools unterlassen. Das AG gibt der Unterlassungsklage statt. K habe einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 BGB, da der Bau eines Swimmingpools eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung sei. Der Bau eines Swimmingpools stelle für K aufgrund der völlig anderen Gestaltung und Nutz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.1 Schonpflichten

Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für eigene Zwecke nutzen. Miteinander in Einklang zu brin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 199 In § 266 FamFG mit der Zuständigkeit des Familiengerichts sind alle diejenigen Fälle erfasst, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche weder in § 266 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 FamFG erfasst sind, keine Familiensache darstellen, folglich auch nicht vor dem Familiengerich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Rechte der Gemeinschaft einerseits und Individualrechte andererseits

Rz. 57 Eine "Störung" liegt vor, wenn ein Eigentümer seine Rechte bei der Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum überschreitet. Da die Hausordnung eine Sammlung von Regelungen für die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist, stellt insbesondere jeder Verstoß gegen die Hausordnung eine unzulässige Nutzung ("Störung") im weiteren Sinne dar. Die Ausführungen ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Einzelfälle

Rz. 67 Aufforderungsbeschluss. Mangels Rechtswirkung der Aufforderung soll das Anfechtungsinteresse nicht mit 100 %, sondern mit einem Drittel des Interesses, dem Beschluss nicht folgen zu müssen, zu bewerten sein.[111] Überzeugend ist diese Reduzierung nicht. Aus der (maßgeblichen) Sicht eines klagenden Wohnungseigentümers macht es keinen Unterschied, ob sich gegen eine Unt...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Ruhestörungen

Rz. 63 Ruhestörungen sind der praktisch häufigste Fall "innerhäuslicher Probleme" und werden hier deshalb gesondert erörtert. Zwar sind gewisse Wohngeräusche von den Miteigentümern hinzunehmen, weil und soweit sie auch bei einem "geordneten Zusammenleben" i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG üblich und unvermeidlich sind;[163] aber was darüber hinausgeht, ist gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

1 Allgemeines Rz. 1 § 541 gilt sowohl für Wohnraum (BGH, Beschluss v.17.4.2007, VIII ZB 93/06, NJW 2007, 2180) als auch für Gewerberaum (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1); er haftet auch für das Verhalten Dritter, denen er die Nutzung überlassen hat. Der Anspruch aus § 541...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs

2.1 Vertragswidriger Gebrauch Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Fernsehempfang

2.2.1 Grundsätze Rz. 10a Der Mieter darf auch Anlagen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang installieren lassen, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (BVerfG, NJW 1992, 493; vgl. dazu näher § 535 Rn. 31 ff.). Dagegen ist das Anbringen einer Antenne für den Amateurfunk nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (LG Köln, GE 1981, 241; si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 13 Schließlich ist weitere Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung, d. h. trotz ihrer Kenntnis, den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. Mehr als diese Fortsetzung ist nicht erforderlich. Der Unterlassungsanspruch setzt weder Wiederholungsgefahr noch Verschulden auf Seiten des Mieters voraus (Palandt/Weidenkaff, § 541 Rn. 9). Ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Abmahnung

Rz. 11 Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist in der Regel, dass der Vermieter den Mieter zunächst abmahnt (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1). In der Abmahnung muss der Mieter aufgefordert werden, den beanstandeten, vertragswidrigen Gebrauch einzustellen (LG Aachen, Urteil v. 18.9.1987, 5 S 207/87, WuM 1988, 55). Die Abmahnung muss die vertragswidrige Handlung genau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 541 gilt sowohl für Wohnraum (BGH, Beschluss v.17.4.2007, VIII ZB 93/06, NJW 2007, 2180) als auch für Gewerberaum (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1); er haftet auch für das Verhalten Dritter, denen er die Nutzung überlassen hat. Der Anspruch aus § 541 umfasst nebe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Verjährung

Rz. 10d Der Beseitigungs- (hier: Beseitigung einer von einem ausländischen Mieter vor dem Fenster der gemieteten Wohnung angebrachten Parabolantenne) und Unterlassungsanspruch verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Gemäß Art. 229 § 6 Satz 2 EGBGB gilt diese Verjährungsfrist auch für Dau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Entfernungsanspruch des Vermieters

Rz. 10c Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung der gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht – aufgrund einer aus § 242 herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag – verpflichtet ist, die Anbringung der Parabolantenne durch den Mieter zu dulden. Für den Entfernungsanspruch des Vermieters reicht es da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 10a Der Mieter darf auch Anlagen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang installieren lassen, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (BVerfG, NJW 1992, 493; vgl. dazu näher § 535 Rn. 31 ff.). Dagegen ist das Anbringen einer Antenne für den Amateurfunk nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (LG Köln, GE 1981, 241; siehe ferner BayOb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss dürfte zwar nichtig sein. Vollziehe der Verwalter einen nichtigen Beschluss, begehe er außerdem eine Pflichtverletzung. Handele der Verwalter pflichtwidrig, könne ihn aber nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Leistungs- oder Unterlassungsklage in Anspruch nehmen und notfalls eine einstweilige Verfügung erwirken. Pflichtwidriges V...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Maßnahmen gegen Missbrauch

Rz. 600 § 18 UrhDaG bezweckt die Verhinderung eines Missbrauchs durch vermeintliche Rechtsinhaber (Abs. 1 bis 3) sowie Nutzer (Abs. 5). Der Rechtsinhaber kann, wenn er wiederholt die Sperrung fremder oder gemeinfreier Werke (also zu Unrecht) verlangt, durch den Diensteanbieter für einen angemessenen Zeitraum von den Verfahren nach §§ 7 und 8 UrhDaG (Blockierung) ausgeschloss...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Leistungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger

Rz. 8 Materiell-rechtliche Klagen gegen den Vollstreckungsgläubiger, z. B. Herausgabe- und Unterlassungsklagen sowie solche auf Schadensersatz oder Herausgabe der Bereicherung, sind neben der Drittwiderspruchsklage unzulässig, weil diese der speziellere Rechtsbehelf ist, der die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in den Gegenstand insgesamt berücksichtigt (OLG Sachsen-An...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / II. Streitwert bei Unterlassung von Beleidigungen

Nach Ansicht des OLG hat das LG seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zutreffend verneint. Der Streitwert des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs übersteige jedenfalls die Zuständigkeitsschwelle des § 23 Nr. 1 GVG nicht. Entgegen der Auffassung der Beschwerde ergebe sich aus der Rspr. – auch der des Senats – keineswegs, dass bei "nicht öffentlichkeitswirksamen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _____ Klage des _____ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den Verlag V GmbH, _____ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung und Zahlung vorläufiger Streitwert: 100.000 EUR Wir bestel...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 6. Allgemeine Leistungsklage

Rz. 30 Strebt der Kläger eine Handlung, ein Tun oder Unterlassen der Behörde an, die nicht den Erlass eines VA voraussetzt, ist richtige Klageart die allgemeine Leistungsklage in ihrer dem jeweiligen Klageziel entsprechenden Ausprägung – z.B. Unterlassungsklage, Zahlungsklage usw. (erwähnt in § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO). Eines Vorverfahrens bedarf es insoweit nicht (§ 68 VwGO).mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 58 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GWB oder Art...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Die Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforderung ist, eine Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 HGB.[108] Die Firma ist als geschäftliche Bezeichnung insbesondere gem. §§ 37 Abs. 2 HGB, 12 BGB und 5 Abs. 2 MarkenG geschützt. Der rechtliche Schutz der Firma beginnt durch die tatsächliche Handlung der Ingebrauchnahme der Firma im Rechtsverkehr in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Hinweise zur Vergütung nach dem RVG

Rz. 42 Der Anwalt ist gehalten, bei der (außergerichtlichen) Begutachtung oder dem Entwerfen neuer AGB eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).[132] Unterlässt er dieses, steht ihm zwar auch eine Vergütung zu; diese bestimmt sich aber nach § 612 Abs. 2 BGB (siehe § 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Eine "taxmäßige" Vergütung gibt es nicht mehr, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Internationaler Vertragshändlervertrag

Rz. 55 Soweit die Parteien verschiedenen Staaten angehören, spricht man von einem internationalen Vertragshändlervertrag.[176] § 92c HBG gilt für den Vertragshändler entsprechend.[177] Nach dem IPR des Staates, dessen Gerichte mit einer Streitigkeit aus dem Vertragsverhältnis befasst sind, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nach Art. 3 Rom I-VO steht es aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / III. Exkurs: Musterfeststellungsverfahren

Rz. 112 Weiterführende Literatur: Augenhofer, Musterfeststellungsklage – offene Fragen zur Verjährung, VuR 2019, 83; Beck, Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung, ZIP 2018, 1915; Beckmann/Waßmuth, Die Musterfeststellungsklage, WM 2019, 45 (Teil I), 89 (Teil II); Bruns, Instrumentalisierung des Zivilprozesses im Kollektivinteresse durch Grupp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 67 Die Zuständigkeit am Begehungsort einer unerlaubten Handlung hängt nicht vom Inhalt des geltend gemachten Anspruchs oder von der Klageart ab: Es können dort also sämtliche Leistungs- und Feststellungsbegehren verfolgt werden, die sich auf eine unerlaubte Handlung gründen (§§ 249 ff. BGB).[111] Erfasst werden daher auch (vorbeugende) Unterlassungsklagen[112] und negati...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 83 Der am Ort der emittierenden inländischen Anlage begründete Gerichtsstand der Umwelteinwirkung ist – anders als der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) – ausschließlich (§ 32a S. 1 ZPO). Wird das Schadensersatzbegehren von mehreren materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen getragen (Anspruchskonkurrenz, siehe oben Rdn 68), so ergreift die ausschließliche...mehr