Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Sperrwirkung und Ermächtigungswirkung

Rn 5 Die persönliche Gesellschafterhaftung für die genannten Verbindlichkeiten kann während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (sog. integriertes gemeinschaftliches Inkassoverfahren). Zu diesem Zweck verlieren einerseits die Insolvenzgläubiger in der Gesellschaftsinsolvenz die Befugnis, gegenüber den Gesellschaftern die persön...mehr

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Öffnungsklausel: Grenzen

Leitsatz Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich unter anderem durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten geh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der geschützten Aufrechnungslage

Rn 3 Nach der Grundregel des § 94 muss die Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Insolvenzgläubiger bestehen. Die Regelung bezieht sich vorwiegend auf die Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38, da zum einen die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 erst nach Verfahrenseröffnung entstehen und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Zwischenzeitliche Verfügungen des Insolvenzschuldners

Rn 16 Während des Insolvenzverfahrens sind Verfügungen des Schuldners nach § 81 Abs. 1 Satz 1 unwirksam. Wird indes das Verfahren eingestellt, werden diese Verfügungen entsprechend § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Fall BGB mit Rechtskraft der Einstellung wirksam.[21] § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Fall BGB gilt zwar unmittelbar nur für die Verfügung durch Nichtberechtigte; die Vorschrift ist ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rn 36 Abgesehen von den Fällen der Nichtigkeit eines Insolvenzsozialplans wegen Überschreitung der absoluten Grenze des § 123 Abs. 1 kann es zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage des Sozialplans dann kommen, wenn sich die bei dessen Errichtung maßgeblichen Verhältnisse in einer Weise geändert haben, dass mindestens einer Seite das Festhalten an der Vereinbarung bei rechtli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1

Rn 3 Die Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nur für Verfügungen des Insolvenzschuldners, d.h. für Rechtsgeschäfte, die darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht unmittelbar einzuwirken, nämlich es zu übertragen, mit einem Recht zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.[1] Darunter fallen sowohl sachenrechtliche als auch schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Zustimmungsvorbehalt

Rn 5 Der Zustimmungsvorbehalt ist für bestimmte Rechtsgeschäfte auszusprechen. Gegenüber den vorläufigen Maßnahmen, die gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 vor Verfahrenseröffnung angeordnet werden können, bleibt § 277 daher einerseits zurück, weil dort alle Verfügungen des Schuldners unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden können,[5] in der Eigenverwaltung nur bestimmte. Andererseit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Leasingverträge (Abs. 1 Satz 2)

Rn 20 Bereits vor Inkrafttreten der InsO hat eine Reformierung des Gesetzes stattgefunden, indem im Juli 1996 der jetzige Satz 2 in § 108 Abs. 1 eingefügt wurde.[9] Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, anders als bislang auch Miet- und Pachtverträge, damit also auch Leasingverträge über bewegliche Sachen und Rechte dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 10...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Zustimmung im Innenverhältnis

Rn 9 Schon gewöhnliche Verpflichtungen soll der Schuldner nach Abs. 1 Satz 2 nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht. Zu einem solchen Widerspruch kann es beispielsweise kommen, wenn während der Eigenverwaltung geplante Verkaufszahlen nicht eingehalten werden und der Schuldner gleichwohl Materialeinkäufe in nicht reduziertem Umfang tätigen möchte. Rn 10 Nicht zum gew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufrechnungsschutz im Eröffnungsverfahren

Rn 11 Nicht unter § 94 fallen, obwohl häufig und so auch hier an dieser Stelle mitbehandelt, "vorgreifliche Verrechnungsvereinbarungen",[31] also Verträge, durch die nur die einseitige Aufrechnungserklärung im Voraus ersetzt, aber nicht (auch) die Aufrechnungsberechtigung erweitert wird. Sie betreffen nicht, wie die in § 94 gemeinten Vereinbarungen, die Begründung des Aufrec...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Vertragliche oder testamentarische Beschränkungen des Auseinandersetzungsanspruchs (Abs. 2)

Rn 15 Schon in §§ 751 Satz 2, 1258 Abs. 2 Satz 2, 2044 Abs. 1 Satz 2 BGB findet sich der Grundsatz, dass vertragliche oder testamentarische Beschränkungen des Anspruchs auf Auseinandersetzung einer Gemeinschaft den Gläubiger eines Gemeinschaftsmitglieds im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung nicht binden oder beschränken. Mit § 84 Abs. 2 wird dieser Grundsatz auch auf die G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Schuldner als Vorerbe (Abs. 2)

Rn 15 Bei der in Abs. 2 enthaltenen Regelung handelt es sich um die insolvenzrechtliche Parallelvorschrift zu § 2115 BGB und § 773 ZPO, die mit der früheren Regelung in § 128 KO inhaltlich übereinstimmt.[32] § 83 Abs. 2 ist nicht im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.) anwendbar, da in diesem Fall der durch § 83 Abs. 2 bezweckte Schutz des Nacherben vor einer Beeinträchti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Verfolgung von Insolvenzforderungen

Rn 2 Demnach können die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen während der Dauer des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung verfolgen. Dies gilt nun auch für die nachrangigen Insolvenzgläubiger und ihre in § 39 aufgezählten Forderungen. Diese Ansprüche sind nicht mehr generell vom Verfahren ausgeschlossen[5] und ermöglichen damit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Verfügungen des Schuldners am Tag der Verfahrenseröffnung (Abs. 3)

Rn 14 § 81 Abs. 3 ergänzt Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 durch eine Beweislastregel. Grundsätzlich hat der Insolvenzverwalter die von ihm geltend gemachte Unwirksamkeit der Schuldnerverfügung darzulegen und ggf. zu beweisen (rechtshindernde Einwendung). Dies bedeutet, dass er die Vornahme der Verfügung nach der Verfahrenseröffnung zu beweisen hat.[23] Hat der Schuldn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Auskunftspflichten ehemaliger Organmitglieder und ehemaliger vertretungsberechtigter Gesellschafter (Satz 2 Hs. 1)

Rn 9 Es kommt nicht selten vor, dass etwa Geschäftsführer einer GmbH in der Unternehmenskrise oder unmittelbar nach Stellung des Insolvenzantrags ihr Amt niederlegen oder abberufen werden. In einem solchen Fall stünden für benötigte Auskünfte entweder keine auskunftspflichtigen Personen oder – bei Bestellung neuer Geschäftsführer – nur Personen zur Verfügung, die zwar auskun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Leistung an den Insolvenzschuldner statt in die Insolvenzmasse

Rn 4 § 82 betrifft nur Ansprüche des Insolvenzschuldners, die in die Insolvenzmasse gefallen sind, denn nur sie sind wegen des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Verwalters (§ 80) "zur Insolvenzmasse zu erfüllen". Bei nicht zur Masse gehörenden Ansprüchen, also bei unpfändbaren Forderungen (§ 36 Abs. 1) und bei Forderungen, die der Insolvenzverwalter wirksam freigegeben h...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Vorabunterrichtung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses (§ 215 Abs. 1 Satz 2)

Rn 7 Sowohl für den Insolvenzschuldner als auch für den Insolvenzverwalter hat die Rückübertragung der Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzschuldner (Rn. 12 ff.) erhebliche Bedeutung. Beide haben verschiedene Vorkehrungen zu treffen (z.B. Information der Banken, Organisation der Buchführung u.Ä.). § 215 Abs. 1 Satz 2 sieht deshalb vor, dass Schuldner, Insolvenzverwalter und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Eintritt der Bedingung einer Forderung nach Verfahrenseröffnung

Rn 4 Eine dem Insolvenzgläubiger bei Verfahrenseröffnung zustehende, aufschiebend bedingte Forderung kann ausnahmsweise auch noch aufgerechnet werden, wenn die Bedingung später eintritt. Eine auflösende Bedingung fällt nicht unter § 95 Abs. 1, da die Forderung nach § 42 wie eine unbedingte Forderung anzusehen ist und deshalb meist nach § 94 aufgerechnet werden kann. Bei der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Allgemeines

Rn 21 Sind die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 bzw 2 erfüllt, kann die Anfechtbarkeit gegen den Rechtsnachfolger geltend gemacht werden. Aus dem Wortlaut "Anfechtbarkeit" folgt, dass dem Rechtsnachfolger die Anfechtbarkeit auch in anderer Weise als durch Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs entgegen gehalten werden kann, nämlich durch einredeweise Geltendmachung des Anfech...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Versagung der Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 2 a. F. – § 300 Abs. 3 n.F.)

Rn 20 Mit der Änderung zum 1.7.2014 wurde aus § 300 Abs. 2 a. F. der § 300 Abs. 3 n. F. [33] Wird ein Versagungsantrag gestellt, ist der durch § 300 Abs. 2 a. F. zugelassene Versagungsgrund vom antragstellenden Gläubiger glaubhaft zu machen (vgl. § 296 Rn. 9 ff.) bzw. vom Treuhänder nachzuweisen (vgl. § 298 Rn. 5 ff.). Wegen der Entscheidungsfindung vgl. § 296 Rn. 14 ff. Es wu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Beispiele

Rn 38 Je nach Leistungsgegenstand können im Einzelfall unterschiedliche "Rückgewährmodalitäten" in Betracht kommen: Rn 39 Schuldbegründung: Im Falle der anfechtbaren Begründung einer Forderung gegen den Schuldner hat sich er Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolenzverwalter so zu verhalten, als bestehe die Schuld nicht (siehe oben Rn. 37). Dies hat auch mittelbar Bedeutung. I...mehr

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zfs 10/2014, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Der Kl. kann nicht gem. den §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 1 BGB Rückzahlung der Prämien und Nutzungsersatz verlangen. Er hat die Prämien mit Rechtsgrund an die Bekl. geleistet (dazu unter 1.). Im Übrigen ist ihm nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrags die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens ...mehr

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zerb 9/2014, Umdeutung eine... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen. Auch wenn die Beteiligte zu 1 bei Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments vom 9.3.2009 testierunfähig gewesen ist, wie vom Beteiligten zu 2 behauptet, ist jedenfalls nicht gesetzliche Erbfolge eingetreten. Vielmehr ist dann das gemeins...mehr

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zfs 10/2014, Wirksamkeit de... / Leitsatz

1. Zur Vereinbarkeit des sog. Policenmodells (§ 5a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1–3 VVG a.F.) mit den Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 S. 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung. 2. Einem VN, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation und eine ordnungsgemäße Wid...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.2.3 Annahmeverbote und Sittenwidrigkeit

Des Weiteren hat der Gesetzgeber zahlreiche Annahmeverbote installiert, die auch einen Schutz vor Erbschleicherei darstellen können. So besteht im Beamtenrecht ein Verbot der Annahme von Belohnungen, § 71 BBG. Dabei sind auch dienstbezogene Zuwendungen durch letztwillige Verfügung umfasst. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten ähnliche Vorschriften wie z. B. die §§ 1...mehr

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zerb 9/2014, Umdeutung eine... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Februar 2012 im Alter von 86 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 1 (geboren 1924) ist seine Ehefrau. Der Beteiligte zu 2 (geboren 1954) ist der gemeinsame Sohn. Es liegt ein notarielles gemeinschaftliches Testament vom 9.3.2009 vor, das auszugsweise wie folgt lautet: "I. Vorbemerkung ... Ich (Ehefrau) bin Alleineigentümerin von verschiedenen Grundstücken ...mehr

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zfs 10/2014, Abtretungsverb... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. kann von der Bekl. die streitgegenständlichen Rechtsverfolgungskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugs verlangen, da sie durch ihr Verhalten die Abtretung der Ansprüche des Zeugen S an den Kl. jedenfalls konkludent genehmigt hat." Zwar ist es der Bekl. zuzugeben, dass die Abtretung des Zeugen S zunächst gegen das in den AKB verankerte Abtretungsverbot verstoßen...mehr

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FoVo 10/2014, Rangverhältni... / II. Die Lösung

Pacta sunt servanda Wird von dem Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner eine (erste) Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO geschlossen und hält der Schuldner seine Raten ein, ist die Vollstreckung nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO aufgeschoben. Diese Rechtsfolge zugunsten des Schuldners, aber auch des ersten Gläubigers steht nach dem eindeutigen Wortlaut von § 802b Abs. 3 S. 2 un...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.1 Vorkehrungen des Gesetzgebers z. B. durch § 2065 BGB und § 2229 BGB

Die Testierfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wird durch das Verbot aus § 2065 BGB erheblich eingeschränkt. Danach kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. Ebenso kann er die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Z...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / Sachverhalt

Der Kl., ein Verein des Kraftfahrzeuggewerbes, hat die beklagte Verwenderin von sog. Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft auf Unterlassung von in der Richtlinie enthaltenen Ankaufsgarantien sowie einer Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm in Anspruch genommen. Die Abwicklungsrichtlinien trafen für das Einzelkundengeschäft in Ziff. I. 8 folgende Regelunge...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 2 Aus den Gründen:

[19] "… Das BG hat dem aktivlegitimierten Kl. (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) rechtsfehlerfrei einen Anspruch aus § 1 UKlaG auf Unterlassung der Verwendung der streitgegenständlichen Klauseln in Ziff. I. 8 der Abwicklungsrichtlinien, in der Ankaufsgarantie und in der Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm versagt. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, die Bestimmung...mehr

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Niederschrift: Beweiskraft

Leitsatz In einer Anfechtungsklage können die Parteien darlegen und beweisen, dass die Niederschrift unrichtig ist. Wird ein anderer als der in der Niederschrift beurkundete Inhalt behauptet, müssen diejenigen Tatsachen dargetan und bewiesen werden, die im Gegensatz zum Inhalt der Niederschrift zutreffen sollen. Normenkette § 24 Abs. 6 WEG; § 416 ZPO Das Problem In einer Wohnu...mehr

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zfs 9/2014, Unwirksamkeit von Klauseln der Reisekrankenversicherung; Rückholdienste als Erfüllungsgehilfen des Versicherers

BGB § 307 § 278; AVB Reisekrankenversicherung Tarif VE § 4 Leitsatz 1. Eine Klausel, nach der die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports von einer Auslandsreise vor Beginn des Krankenrücktransports durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss, ist unwirksam. 2. Eine Klausel, die lediglich eine Kostenerstattungspflicht für einen Krankenrücktransport aus d...mehr

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zfs 9/2014, Unwirksamkeit v... / Leitsatz

1. Eine Klausel, nach der die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports von einer Auslandsreise vor Beginn des Krankenrücktransports durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss, ist unwirksam. 2. Eine Klausel, die lediglich eine Kostenerstattungspflicht für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland vorsieht, ist unwirksam. 3. Ein vom VR mit der Beurteilu...mehr

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zfs 9/2014, Unwirksamkeit v... / Sachverhalt

Der VN unterhielt bei dem VR eine Reisekrankenversicherung für Auslandsaufenthalte, die den Krankenrücktransport nach Maßgabe der beanstandeten Klauseln einschloss. Am 25.3.2009 erlitt er auf den Philippinen einen schweren Motorradunfall, der eine sofortige Operation des linken Beines erforderlich machte. Unmittelbar nach der Operation verständigte er den VR, der einen Rückh...mehr

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zfs 9/2014, Unwirksamkeit v... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Kl. ist unbegründet." Dem Kl. steht kein Schadensersatzanspruch i.H.v. 25.000 EUR und materieller Schadensersatz von 20.000 EUR gem. §§ 280 Abs. 1, 249 ff., 253 Abs. 2 BGB nebst gesetzlicher Zinsen gem. §§ 291, 288 Abs. 1 BGB zu. 1. Die Bekl. trifft als Krankenversicherer mit einer Komponente zur Auslandskrankenrücktransportversicherung die Pflic...mehr

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zfs 9/2014, Anspruch auf ve... / Sachverhalt

Der Bekl. hatte zunächst vergeblich versucht, von einer Bank eine Finanzierung für den Erwerb eines Hotels in München zu erlangen. Er schaltete deshalb Rechtsanwalt L ein, um mit dessen Hilfe die Finanzierung doch noch zu erreichen. Aufgrund der auf Stundenhonorarbasis getroffenen Vergütungsvereinbarung v. 17.11.2009 erhielt Rechtsanwalt L von dem Bekl. für die Abfassung ein...mehr

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zfs 9/2014, Belehrung über ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Der Bekl. ist Prozesskostenhilfe lediglich in dem zuerkannten Umfang zu bewilligen, da ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung nur insoweit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO)." [10] 1. Wie der Senat bereits in seinen Urteilen v. 12.3.2014 ausgeführt hat, verstößt die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gegen § 169 Abs. 5 S. 2, § 171 S. 1 VVG (VersR 2014, 5...mehr

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zfs 9/2014, Anspruch auf ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Kl. kann Honorarforderungen des Zedenten nur in restlicher Höhe von 10.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer geltend machen." [12] 1. Der Anwaltsvertrag zwischen dem Zedenten und dem Bekl. war rechtswirksam, selbst wenn die Honorarvereinbarung nichtig gewesen wäre. Dies war schon nach dem vor dem 1. Juli 2008 geltenden Recht in st. Rspr. anerkannt, nach dem Erfolgshonora...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 6 Der Tatbestand des § 159 AO erfasst alle Arten von Treuhandverhältnissen, also sowohl die eigennützige als auch die uneigennützige Treuhand. Ebenso fallen folgende Arten der Treuhandschaft unter die Vorschrift[1]: die Übertragungstreuhand, bei der das Treugut aus dem Eigentum des Treugebers in das des Treuhänders übertragen wird; die Erwerbstreuhand, bei der das Treugut ...mehr

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Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; Ände­rung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids

Leitsatz 1. Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gemäß §...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem Zwangsverwalter

Leitsatz Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat (beziehungsweise bei Beschlag...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / Leitsatz

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat (beziehungsweise bei Beschlagnahme na...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 1 I. Der Fall

Erst Zwangsversteige­rung, dann Zwangsverwaltung Der Beklagte zu 2 war ursprünglich Eigentümer des Grundstücks. Er bewohnt das dort gelegene Haus gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten zu 3. Nachdem im Jahr 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten zu 2 eröffnet worden war, ordnete das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes an. Der Zuschlag wurde ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Nehmen Sie die Vollstreckungsvereitelung nicht hin Der BGH folgt den Vorinstanzen nicht und bleibt seiner Linie treu, zunehmenden Versuchen der Schuldner, Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu vereiteln, entgegenzu­treten (vgl. etwa zur Vereitelung durch einen Scheinmietvertrag BGH v. 18.9.2013 – VIII ZR 297/12). Der vorliegende Fall betrifft nun eine Variante eines ...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / IV. Irrtum gem. § 779 BGB

Diese Vorschrift ist nach überwiegender Ansicht nicht anwendbar.[12] Das ergibt sich daraus, dass die Parteien in dem Vergleich den Fall, dass Ansprüche bestehen, die nicht bekannt sind, ausdrücklich geregelt haben, nämlich in der Weise, dass dieser Fall den Vergleich unberührt lassen soll. Das ist folgerichtig. Da es sich bei der Regelung des § 779 BGB letztlich um einen ge...mehr

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zerb 8/2014, Der unnichtige... / 6

Auf einen Blick Die Unwirksamkeit von Erbverträgen (und möglicherweise auch von gemeinschaftlichen Testamenten) aufgrund mangelnder Einhaltung der Formerfordernisse wird künftig nur noch vorläufig festgestellt werden können. Eine abschließende Beurteilung der Rechtslage wird erst möglich sein, nachdem sämtliche Personen, deren Rechtsnachfolge von Todes wegen durch einen Erbv...mehr

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zerb 8/2014, Die Wirksamkei... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1 beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses im Sinne des § 2368 BGB (vgl. dazu Gierl in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage <2014>, § 2368 Rn 11) vorliegen. 1. Nach § 2368 Abs. 1 Satz 1 BG...mehr