Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Vollverschleiß bzw. Wiederherstellung

Rn. 354 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Von den Reparaturen und laufenden Instandhaltungen ist der Fall des Vollverschleißes (vgl. Pezzer, DB 1996, S. 849 (850); Spindler, DStR 1996, S. 765 (766)) und der anschließenden Wiederherstellung eines VG zu unterscheiden (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 130). Denn bei der sog. Zweitherstellung wird ein VG, dessen Nutzungsvorrat vollständi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 27 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Klassifizierung eines Grundstücks als ein fremdes Grundstück hängt von der Rechtsnorm ab, kraft derer die Bebauung vorgenommen worden ist. Ein fremdes Grundstück ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Bebauung lediglich aufgrund eines obligatorischen Nutzungsrechts, z. B. eines Pachtverhältnisses, erfolgt ist (vgl. jedoch HdR-E, HGB § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Ausschluss der Haftung gegenüber der Gesellschaft (§ 93 Abs. 4 AktG)

Tz. 67 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber einem Vorstandsmitglied hat der insoweit gemäß § 112 AktG zuständige AR grds. zu verfolgen. Er darf davon nur dann ausnahmsweise absehen, wenn gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls dagegensprechen und diese Gründe die für eine Rechtsverfolgung sprechenden überwiegen oder ihnen zumindest gleichwert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbot des Einsatzes und der Ausnutzung der Organstellung

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder dürfen die ihnen aufgrund ihrer Organstellung zustehenden gesellschaftsrechtlichen Machtbefugnisse nicht zugunsten eigennütziger Zwecke, wie der Erhaltung ihres Amts, einsetzen. Auch ist ihnen das Ausnutzen der Organstellung zur Erlangung persönlicher Vorteile verwehrt. Leistungen der Gesellschaft, die ihnen weder ausdrück...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 163 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflichten aus § 91 Abs. 3 AktG betreffen die Vorstandsmitglieder der AG in Gesamtverantwortung (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Aufgabe der Einrichtung eines wirksamen IKS und Risikomanagementsystems obliegt grds. dem gesamten Organ "Vorstand". Durch eine Ressortaufteilung kann die Zuständigkeit einem bestimmten Ressort (hier in aller...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) "Negativer" Kaufpreis

Rn. 124 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein negativer Kaufpreis kann entstehen, wenn der Erwerber von dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Gegenstands einen Zuschuss erhält, der höher als der vereinbarte Kaufpreis für betreffenden Gegenstand ist. In Anlehnung an HFA 2/1996 (WPg 1996, S. 709ff.; überdies: FN-IDW 2013, S. 192f.) ist in solchen Fällen stets auf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (1997),...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Kleine KapG und somit auch Kleinst-KapG (vgl. § 267a Abs. 2) sind von der Erläuter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.4 Rechtsfolgen

Der Beteiligungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf Beteiligung.[1] Verletzt das Jugendamt seine Pflicht zur Beteiligung des Beteiligungsberechtigten, ist die Entscheidung des Jugendamts wegen dieses Verfahrensfehlers (formell) rechtswidrig. Unterlässt der Beteiligungsberechtigte seine Beteiligung, kann er nicht bei Selbstbeschaffung der Leistung Kostenerstattung verlang...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Bewusste Auswahl

Rn. 65 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine bewusste Auswahl liegt vor, wenn die zu prüfenden Elemente einer Grundgesamtheit vom AP subjektiv aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse eigenverantwortlich und nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt werden. Konkret kann die Auswahl bestimmter Elemente einschließen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ersteigerung

Rn. 118 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gerade i. R.v. Versteigerungen einzelner VG werden häufig Preise erzielt, die sich wesentlich von den tatsächlichen Werten dieser VG unterscheiden. Hinsichtlich der Definition der AK ist dies jedoch unerheblich, denn als AK gilt der Betrag, den der Erwerber tatsächlich aufwendet. Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Insbesondere im Fall von Zwan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.3 Parzellierung von Grundstücken des Anlagevermögens

Selbst eine zum Zweck der Veräußerung vorgenommene Parzellierung eines Grund und Bodens oder Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen ändert nicht die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen. Ein früher erworbenes Wirtschaftsgut verliert die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nicht allein dadurch, dass es später verkauft werden soll. Das Grundstück verbleibt somit im Anlagever...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Überwachung durch den Aufsichtsrat

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und somit der Erfüllung der Organisationspflicht durch den Vorstand obliegt sowohl dem JA-Prüfer als auch dem AR. § 111 Abs. 2 AktG billigt dem AR zur Ausübung seiner Überwachungspflicht explizit die Möglichkeit zur Einsicht und Prüfung der Bücher und Schriften der Gesellschaft zu (vgl. Elsi...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.4 Werkzeuge und Ersatzteile

Bei Werkzeugen ist hinsichtlich der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu prüfen, ob es sich um dauerhafte, mehrmalig einsetzbare Werkzeuge wie Fräser, Bohrer, Sicherheitsfutter und Haltevorrichtungen handelt, die dann als Anlagevermögen zu aktivieren sind. Verschleißen die Werkzeuge jedoch schnell oder sind nur für einen Auftrag bestimmt, zählen sie als Betriebsstoff...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtmäßigkeit der internen Organisation und Entscheidungsprozesse

Tz. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Organisation und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Vorstandsmitglieder müssen gewährleisten, dass die Zusammensetzung des AR und Vorstands Gesetz und Satzung entsprechen, und sie haben darauf zu achten, dass die gesetz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungsweise

Rn. 290 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Feststellung der HK ist die Frage zu beantworten, auf welcher Basis sie ermittelt werden sollen. Hierunter ist zunächst das Kostenrechnungssystem (Ist-, Normal-, Plankostenrechnung) zu verstehen, auf dessen Grundlage die HK festgestellt werden. Die Basis bezeichnet darüber hinaus aber auch den zugrunde gelegten Beschäftigungsgrad bzw...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.5 Handelsware in einem Möbelhaus

Ausstellungsmöbel eines Einzelhändlers werden grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie vornehmlich für eine Veräußerung bestimmt sind, auch wenn sie Ausstellungszwecken dienen.[1] Praxis-Beispiel Schreibtische als Anlage- und Umlaufvermögen Ein Möbelhaus bestellt bei einem Möbelhersteller 30 Schreibtische für die Büromöbelabteilung im Hause. Ein Schreibtisch aus die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Risikofrüherkennung und Überwachung im Konzern

Rn. 123 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Gesetzesbegründung zum KonTraG verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass die Bestimmung des Abs. 2 konzernweit zu verstehen ist: "Bei Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die Überwachungs- und Organisationspflicht im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen, sofern von Tochterges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Komponenten der Herstellungskosten

Rn. 142 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unter Herstellung ist nicht nur der technische Vorgang der Fertigung – also die Produktion bzw. Leistungserstellung i. e. S. – zu verstehen, vielmehr schließt sie auch die "Beschaffung, den Transport und die Lagerung der zur Fertigung benötigten Kostengüter (Produktionsfaktoren)" (Wöhe (1997), S. 390) sowie die zur Fertigung notwendigen geis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Loyaler Einsatz für die Gesellschaft

Tz. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Vorstandsmitglied muss seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vorbehaltlos in den Dienst der Gesellschaft stellen. Situationen, die einen außergewöhnlichen Einsatz eines Vorstandsmitglieds erfordern, darf sich das Vorstandsmitglied nicht entziehen. So kann es pflichtwidrig sein, wenn ein Vorstandsmitglied einen ihm nach dem Anstell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anschaffungskostenminderungen

Rn. 55 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Während der Anschaffungspreis, die nachträglichen AK und die Anschaffungsnebenkosten die positiven Komponenten der AK darstellen, kürzen die AK-Minderungen den letztlich anzusetzenden Betrag, sofern (auch) sie – wie im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.05.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) präzisiert – dem VG einz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rücksicht bei Geschäften mit der eigenen Gesellschaft

Tz. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Rechtsgeschäfte eines Vorstandsmitglieds mit der eigenen Gesellschaft, die insoweit gemäß § 112 AktG vom AR vertreten wird, erfordern besondere Rücksicht. Damit dem Vorstandsmitglied keine unberechtigten Vorteile entstehen, ist darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung fair und angemessen sind. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den AK können entsprechend bisheriger Bilanzierungspraxis auch Aufwendungen gehören, die erst längere Zeit nach dem Erwerb des VG (= nachträgliche Aufwendungen) anfallen, etwa, wenn mit den nachträglichen Aufwendungen eine andere als die bisherige Nutzung des VG beabsichtigt wird (z. B. durch Verbesserungen, Umbauten). Rn. 44 Stand: EL 41 –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anschaffungsnebenkosten

Rn. 27 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Definition der AK beinhaltet ausdrücklich auch etwaige Nebenkosten. Sie können im Einzelfall im Verhältnis zum reinen Anschaffungspreis "recht erheblich sein und einen wichtigen Faktor in der Kalkulation ausmachen" (AWV, DB 1960, S. 213). Mit der Zurechnung der Anschaffungsnebenkosten zu den AK sollen die Erfolgsneutralität des Anschaffun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Umschreibung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 255 Abs. 1 zählen zu den AK die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Aus dieser Gesetzesformulierung lässt sich entnehmen, dass all jene Aufwendungen den AK zuzurechnen sind, die im finalen Sinn erforderlich sind, um einen VG zu erwerben. Der Erwerb eines V...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie z. B. Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 1031 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anhangangabe zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) in das HGB eingeführt und zuletzt durch das BilMoG geändert. § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklär...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Bestätigungsvermerk vor dem Hintergrund der Lageberichterstattung

Rn. 118 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im BV zum Lagebericht hat der AP neben dem Urteil zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des UN ebenfalls auf die Risiken einzugehen, die den Fortbestand des UN gefährden (vgl. § 322 Abs. 2 Satz 3). Der AP genügt dieser Pflicht, wenn er in einem gesonderten Abschn. des BV im Anschluss an das Prüfungsurteil auf die Art des beste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragsteuern

Rn. 363 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Ertragsteuern werden jene Steuerarten gezählt, die als Bemessungsgrundlage den Gewinn bzw. Ertrag einer Besteuerungsperiode haben. Es handelt sich hierbei um die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Die Ertragsteuern knüpfen an eine Größe an, die das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung darstellt. Die Ertragsteuern stellen somit pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Haftung und Ausschluss der Haftung gegenüber den Gläubigern (§ 93 Abs. 5 AktG)

Tz. 77 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 5 AktG gewährt den Gläubigern der Gesellschaft einen Direktanspruch gegen Vorstandsmitglieder, die der Gesellschaft ersatzpflichtig sind. Die Gläubiger können Ersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft bis zur Höhe ihres eigenen Anspruchs einschließlich aller Nebenforderungen, wie Kosten und Zinsen, unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung zum Herstellungsvorgang

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Berücksichtigt man, dass vielfach die Schaffung eines betriebsbereiten Zustands durch das erwerbende UN selbst durchgeführt wird, z. B. Fundamentierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Maschine, Einlagerung erworbener Materialien in das eigene Vorratslager, so wird deutlich, dass die Abgrenzung des Anschaffungs- vom Herstellungsv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung von un- oder niedrigverzinslichen Ausleihungen

Rn. 259 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ausleihungen des AV können unverzinslich oder niedrigverzinslich gewährt werden. Da es sich hierbei um nicht abnutzbares AV handelt, können keine planmäßigen Abschreibungen auftreten. Bei un- oder unterverzinslichen Ausleihungen des AV hält das Schrifttum im Hinblick auf ihre Behandlung im Anlagengitter zwei Auffassungen für zulässig. Ausgan...mehr