Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1 Bedeutung der Richtlinien

Rz. 20 Die Vorschrift beauftragt und ermächtigt den Gemeinsamen Bundesausschuss zum Erlass von Richtlinien, die die gesetzlichen Kriterien zur Inanspruchnahme und Erbringung von Gesundheitsleistungen verbindlich konkretisieren und damit Standards für die Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung setzen sollen (Becker/Kingreen/Hollo, SGB V, § 92 Rz....mehr

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Modernisierung der Fenster / 1 Modernisierungsmaßnahme

Der Austausch von einfach verglasten Fenstern durch Fenster mit Wärmeschutzverglasung mit 2 oder 3 Schreiben ist eine Modernisierungsmaßnahme. Die Maßnahme führt zu einer dauerhaften und damit nachhaltigen Einsparung von Endenergie in Bezug auf die Mietsache und verpflichtet den Mieter zur Duldung.[1] Wenn moderne Fenster mit einem erhöhten Schallschutz eingebaut werden, so ...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.1 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. Satz 1 HS 1)

Rz. 23 In dieser Vorschrift ist die Generalkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Umfeld von ausreichend und zweckmäßig ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Eine klare Abgrenzung untereinander ist kaum möglich. In der Vorschrift wiederholen sich die §§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1, 70, 72 Abs. 2. Das BSG spricht, was die Begriffe anbelang...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.1 Unterscheidung

Vereinbaren die Parteien einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt, bedeutet dies, dass die Sonderzahlung lediglich freiwillig vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht wird, was (bei wirksamer Vereinbarung) zur Folge hat, dass kein dauerhafter Anspruch auf die Sonderzahlung entsteht und der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden kann, ob er die Sonderzahlung gewäh...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.17 Kassenbeitritt – Kassenwechsel

Rz. 35 Wird die Versicherungspflicht nicht gesetzlich, sondern durch Beitritt begründet, so können insbesondere bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ähnliche Probleme wie beim satzungsmäßigen Ausschluss der Einstandspflicht der Krankenkasse für bereits vor dem Versicherungsbeginn bestehende Krankheiten entstehen. Das BSG hat entschieden, dass die Krankenkasse einen beigetrete...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1 Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit

Wie jeder Vertrag kommt auch der Aufhebungsvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme.[1] Voraussetzung ist insoweit immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille, das Arbeitsverhältnis sofort oder später zu beenden. Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, ist nach § 154 Abs. 2 BGB re...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.3 Eigenschaftsirrtum

Nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigt ein Irrtum über solche Eigenschaften einer Person oder Sache zur Anfechtung, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. In Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag kann dabei die Frage relevant werden, ob ein Irrtum über eine bestehende Schwangerschaft zugleich einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person darstellt, d...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 1.2 Verringerung der Wohnfläche

Ein Nachteil der Innendämmung liegt darin, dass die Wohnfläche etwas verkleinert wird und insoweit auch ein Eingriff in die Mietsache erfolgt, die zu einer dauerhaften Änderung des vertragsgemäßen Zustands (Wohnfläche) führt. Kalziumsilikatplatten (oder Klimaplatten) sind in der Regel zwischen 30 mm und 80 mm stark. Die Wohnfläche dürfte sich daher nur unerheblich verringern....mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.1 Rechtsanspruch

Rz. 8 Abs. 1 beschreibt den Rechtsanspruch des Versicherten auf medizinische Vorsorgeleistungen im Rahmen der ambulanten Behandlung. Dieser Anspruch umfasst aufgrund der erweiterten Aufgabenstellung der Vorsorge (vgl. § 11) nunmehr primär- und sekundärpräventive Zielsetzungen. Im Gegensatz zur Krankenbehandlung setzen Vorsorgeleistungen nach § 23 nicht das Bestehen einer Kra...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.8.2 Höhe der Minderung

Das Gesetz sieht keine bestimmten Minderungsquoten vor, zum Beispiel je nach Durchführung der Arbeiten. Vielmehr wird die Minderungsquote von den Gerichten unter Berücksichtigung der konkreten Beeinträchtigungen und für den konkreten Einzelfall ermittelt. Bei größeren Modernisierungsarbeiten wird man in der Regel von einer Minderungsquote von 15 bis 20 % der Bruttomiete ausz...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.3 Balkonkraftwerk

In Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, ob ein Eigentümer auf seinem Balkon ein sogenanntes Balkonkraftwerk anbringen darf. In einem vom Landgericht Bamberg[1] entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer einen Antrag zur Wohnungseigentümerversammlung gestellt, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen. Das Landgericht Bamberg hat diesen Anspruch abgelehnt....mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 2.7 Exkurs: Nachbarrecht

Im Verhältnis zu Nachbarn gibt es verschiedene landesgesetzliche Vorschriften, wie etwa § 23a des Nachbargesetzes Nordrhein-Westfalen oder Art. 46a des BayAGBGB, wonach der Eigentümer eines Grundstücks zu dulden hat, dass auf einer Grenz- oder Kommunmauer nachträglich eine Wärmedämmung aufgebracht wird. Der BGH hat hierzu entschieden, dass die landesgesetzlichen Vorschriften...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 3 Mieterhöhungserklärung erst nach Abschluss der baulichen Maßnahmen

Die Mieterhöhung nach § 559 BGB wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen erklärt werden. Eine zu früh erklärte Mieterhöhung ist unwirksam. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die Kosten bereits bezahlt hat. Es empfiehlt sich dennoch, dass er die endgültigen Abrechnungen der Handwerker abwartet, da b...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 6.3 Aufwendungsersatzanspruch des Mieters

Ein Sonderproblem ergibt sich aus dem Aufwendungsersatzanspruch des Mieters. Gemäß § 555d Abs. 6 BGB gilt § 555a Abs. 3 BGB entsprechend. Letzterer besagt, dass Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungs-/Modernisierungsmaßnahme machen muss, der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen hat. Auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuss zu leisten. Typische Aufwend...mehr

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Energetische Modernisierung... / 1 Technischer Mindeststandard

Gemäß § 535 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Es handelt sich um eine sogenannte Kardinalpflicht des Vermieters. Was vertragsgemäß ist, richtet sich zunächst nach den Regelungen im Mietvertrag. Häufig fehlen jedoch konkrete Vereinbarungen. Hinweis Technisch...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

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Energetische Modernisierung... / 3 Ausnahme: § 554 BGB

Eine Ausnahme der vorstehenden Grundsätze ergibt sich aus § 554 BGB. Gemäß § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge[1] oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung auch u...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 11 Mit Wirkung zum 29.7.2017 ist durch die Einfügung des Abs. 3 klargestellt, dass Klagen gegen Maßnahmen des BMG nach Abs. 1 keine aufschiebende Wirkung haben. Wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf Abs. 1 bezieht sich dies aber nur auf Klagen gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht des BMG und nicht darauf, wenn das BMG mit seiner Beanstandung...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1.4 Vermietete Eigentumswohnung

Der vermietende Wohnungseigentümer muss, wenn sein Mieter einen Anspruch auf Elektromobilität geltend macht, einen Antrag zur Eigentümerversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über die Genehmigung der baulichen Veränderung stellen.[1] Der Mieter kann diesen Anspruch nicht direkt gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. Er hat nur einen Anspruch gegenüb...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 2.5 Abzug von (fiktiven) Instandsetzungskosten

Der BGH hat inzwischen auch entschieden, dass nicht nur konkret fällige Instandsetzungskosten von den umlagefähigen Baukosten in Abzug zu bringen sind, sondern ein Abzug auch stattzufinden hat, wenn noch kein konkreter Instandsetzungsbedarf besteht. Danach ist ein Abzug sogenannter fiktiver Instandsetzungskosten vorzunehmen.[1] Nach dieser Entscheidung verbietet es sich bei F...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.4 Sonderfall: Sonderzahlungen und Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen des § 3 MuSchG (hier ruht das Arbeitsverhältnis nicht, es wird nur modifiziert) sind nicht zu berücksichtigen. Das Diskriminierungsverbot untersagt es, dass ein Arbeitgeber Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation anteilig leistungsmindernd berücksichtigt.[1]mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 2.6 Exkurs: Wohnungseigentum

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts kann die Anbringung einer Wärmedämmung gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine bauliche Veränderung. Hier gilt der Grundsatz, dass die Kosten einer baulichen Veränderung von demjenigen Eigentümer zu tragen sind, dem die bauliche Veränderung gestattet wurde oder der sie durchgeführt h...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 6.5 (Fiktive) Instandsetzungskosten

Aber auch wenn kein konkreter Instandsetzungsbedarf bestanden hat, ist nach der neueren BGH-Rechtsprechung ein Abzug sogenannter fiktiver Instandsetzungskosten vorzunehmen.[1] Nach dieser Entscheidung verbietet es sich bei Fällen, welche die Ersetzung schon länger genutzter Bauteile durch solche von besserer Qualität und höherem Wohnkomfort mit sich bringen, die gesamten für...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 3 Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB. Gerät der Arbeitgeber mit der Zahlung einer vereinbarten Abfindung in Verzug und setzt ihm der Arbeitnehmer daraufhin eine Frist mit Ablehnungsandrohung, kann er nach Maßgabe von § 323 BGB vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern dieses Recht nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. D...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.5 Sonderfall: Treuwidrigkeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Fall einer wirksamen Stichtagsklausel vor dem Stichtag, um die Zahlung zu vermeiden, z. B. weil der Arbeitnehmer einem gewünschten Verzicht auf die Gratifikation nicht zugestimmt hat, kann dies treuwidrig sein. In diesem Fall wäre die Bedingung gem. § 162 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten anzusehen. Der Anspruch würde – unabhän...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 7.4 Sonderfall: unbefristete Erwerbsunfähigkeit

Wichtig wird die Formulierung einer Zusage, wenn der Arbeitnehmer nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit und Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld und später eine Rente beantragt hat und der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit auf sein Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitnehmers verzichtet. Wenn arbeitsvertraglich als Voraussetzung für den Gratifikat...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.10 Erfüllung des Anspruchs (Abs. 5)

Rz. 22f Die Krankenkasse kommt ihrer Pflicht zur Verschaffung einer Sachleistung bei Hilfsmitteln grundsätzlich durch eine Erklärung der Übernahme der Kosten nach (grundlegend BSG, Urteil v. 25.1.1995, 3/1 RK 63/93 Rz. 10). Nach Abs. 5 kann die Krankenkasse nach ihrem Ermessen den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen. In diesem Rahmen kann si...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.1 Rechtszustand bis zum 31.12.2003 (Abs. 1 Satz 4 bis 7)

Rz. 18 Versicherte hatten nach Vollendung des 14. Lebensjahres bei gleichbleibender Sehfähigkeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Versorgung mit einer neuen Sehhilfe mehr. Vielmehr musste, um den Anspruch nach Abs. 1 erneut auszulösen, eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegen. Allerdings konnten die Richtlinien nach § 100 in medizinisch zwingend ...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 6.2 Kostenbewusstsein

Bei allen in Ansatz zu bringenden Kosten muss der Vermieter aber wie ein ordentlicher Kaufmann/Bauherr handeln, d. h. er muss kostenbewusst handeln. Dabei wird ihm ein Ermessensspielraum eingeräumt. Er muss nicht immer den billigsten Handwerker beauftragen, sondern er kann auch auf andere Kriterien zurückgreifen, etwa wie jahrelange ordentliche Zusammenarbeit mit dem Handwer...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

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Modernisierung der Fenster / 5.2 Modernisierungsmieterhöhung

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann er die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dies gilt für alle Maßnahmen im Sinne von § 555b Abs. 1 Nr. 3, 4, 5 oder 6 BGB, also für Maßnahmen der energetischen Modernisierung, der Reduzierung des Wasserverbrauchs, der Gebrauchswerterhöhung der Mietsache, der Verbesserung der allgem...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.2 Leistungsumfang

Rz. 16 Beim Leistungsumfang der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden. Einerseits verweist Abs. 2 Satz 1 auf die Leistungen des Abs. 1, wonach die Versicherten ärztliche Behandlung sowie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel beanspruchen können. Für diese Leistungen gelten die Ausführungen zu den ambulanten Vorsorge...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.2 Rechtszustand ab 1.4.2007 (Abs. 7)

Rz. 27a Abs. 7, der durch das GKV-WSG eingeführt worden ist, ersetzt die bisherigen Regelungen in Abs. 2 Satz 1 bis 4 zur Höhe der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen. Die Neuregelung begrenzt die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse auf den niedrigsten Preis, der in Verträgen der Krankenkassen mit anderen Leistungserbringern über vergleichbare Leistungen vereinbart ...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.7 Vorstand (Abs. 7)

Rz. 23 Der Vorstand besteht aus 2 Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter (Satz 1). Er führt gemeinsam die Geschäfte des MD nach den Richtlinien des Verwaltungsrats (Satz 2). Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan des MD, wird durch den Verwaltungsrat gewählt und erlangt damit seine organrechtliche Stellung (§ 279 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ). Der Vorstand ist als haupta...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.1 Vorlagepflicht

Rz. 3 Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem BMG vorzulegen und können innerhalb von 2 Monaten beanstandet werden. Es besteht eine Vorlagepflicht. Sie ermöglicht der Aufsichtsbehörde, ihre Kontrollbefugnisse wahrzunehmen(vgl. Hannes, in: Hauck/Noftz SGB V, § 94 Rz. 14). Die Vorlagepflicht ist ihrem Inhalt nach bezogen auf wesentliche Änderunge...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss die Krankenkasse, wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort nicht ausreichen, aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Mit der auf dem GVWG beruhenden Änderung der Norm zum 20.7.2021 (vgl. Rz. 6f) wurden die zuvor als Ermessensleistung ausgestalteten Vorsorgeleistungen nach Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.4 Einschränkungen der Verordnung von Arzneimitteln (Abs. 2 Satz 11 und 12)

Rz. 27 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einzuschränken oder auszuschließen, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) erneut korrigiert worden. Danach kann die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln dann ausg...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.2 Mitglieder

Rz. 9 Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist anderweitig geregelt (§ 217 c Abs. 1 Satz 1). Mitglied des Verwaltungsrates kann nur sein, wer dem Verwaltungsrat oder der Vertreterversammlung einer Mitgliedskasse als ordentliches Mitglied angehört oder dort ehrenamtliches Vorstandsmitglied ist. Eine Stellvertreterfunktion legitimiert dazu nicht. Vergleichbare Regelungen g...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 9 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit der Betriebsrat bei der Gewährung von Sonderzahlungen mitzubestimmen hat. Bei tarifvertraglichen Sonderzahlungen kann der Betriebsrat wegen § 87 Abs. 1 BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthält. Im Übrigen greift für Sonderzahlungen, die auf anderen Anspruchsgrundlagen beru...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.5 Vertreter der Betroffenen- und Berufevertretungen (Abs. 5)

Rz. 13 7 weitere Vertreter werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes benannt (Satz 1). Davon entfallen 5 Vertreter auf Vorschläge der Verbände und Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patienten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen sowie der im Bere...mehr

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Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.2 Unterstützung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abs. 3 und 4 i. d. F. bis zum 15.6.2023)

Rz. 6 Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Unterstützung mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen zu beauftragende Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dazu beitragen, dass die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten auch Wirkung entfalten. Ab dem...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 5 Dämmung der Kellerdecke

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Dämmung der Kellerdecken gibt es nicht. Dennoch ist die Dämmung einer ungedämmten Kellerdecke, insbesondere bei unbeheizten Kellerräumen, eine effektive und meist kostengünstige Maßnahme zur Energieeinsparung. Wenn der Keller nach außen dicht ist und keine Feuchtigkeitsprobleme bestehen, so kann eine Kellerdämmung von innen erfolgen. Allerd...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.1 Rechtszustand bis 31.3.2007

Rz. 24 Abs. 2 (a. F.) nahm auf die Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen nach § 36 Bezug (vgl. im Einzelnen dort). Auch bei Hilfsmitteln sollte auf diese Weise für den Versicherten ein Anreiz geschaffen werden, preisgünstige Angebote zu bevorzugen und den Wettbewerb unter den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln zu verstärken. Eine ausreichende, zweckmäßige und ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft teilweise an Leistungen nach dem früheren Recht an (§ 184a Abs. 1, § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO). Sie umfasst ambulante Rehabilitationsleistungen (Abs. 1), wenn die grundsätzlich in die Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) eingeschlossenen sonstigen ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, und stationäre Rehabilitationsmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.2 Psychotherapie-Richtlinien (Abs. 6a)

Rz. 60 Mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist Abs. 6a eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) wurde in Abs. 6a Satz 2 neu geregelt, dass die zur Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.3 Rechtszustand ab 1.4.2007

Rz. 22a Das GKV-WSG hat mit Wirkung zum 1.4.2007 die Sätze 4 bis 7 des bisherigen Abs. 1 zu einem neuen Abs. 2 unter Aufhebung der ursprünglichen Regelungen in Abs. 2 gemacht. Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, die inhaltlich nichts Neues gebracht hat. Lediglich aus systematischen Gründen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Anspruch auf Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.6 Inkompatibilität (Abs. 6)

Rz. 18 Beschäftigte des MD, der Krankenkassen oder ihrer Verbände sind nicht wähl- oder benennbar (Satz 1). Die Regelung stärkt die Unabhängigkeit der MD. Benötigt der Verwaltungsrat die Expertise hauptamtlicher Mitarbeiter der Krankenkassen oder ihrer Verbände, kann er diese Personen jederzeit anhören, sodass eine eigenständige Vertretung dieses Personenkreises im Verwaltun...mehr