Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Auswahl des anzuwendenden Bewertungsmodells

Tz. 79 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine Festlegung auf bestimmte optionspreistheoretische Bewertungsmodelle zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nimmt IFRS 2 nicht vor. Mit dem Empfehlungsverzicht sollte ua. die Flexibilität gewonnen werden, Weiterentwicklungen im Bereich der Optionsbewertung jederzeit berücksichtigen zu können (vgl. Pellens et al., 2021, S. 584). Außer...mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / II. Anfall der geltend gemachten Geschäftsgebühr

1. Grundsatz Ob und ggf. welche Vergütung dem späteren Prozessbevollmächtigten für eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung angefallen ist, richtet sich nach Art und Umfang des im Einzelfall erteilten Mandats. Die Frage, ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auslöst oder ob diese als eine der Vorbereitung der Klage dien...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verbesserung der Optionsbedingungen

Tz. 165 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Planänderung ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob sich dadurch der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente am Tag der Planänderung erhöht. Dies kann zB bei einer Neufestsetzung (Absenkung) des Ausübungspreises einer Aktienoption der Fall sein (IFRS 2.B43 (a)). Der Unterschiedsbetrag zwischen den beizuleg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sonderbetriebsvermögen

Rn. 2960 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kommt es bei Mitunternehmeranteilen zu einer Sonderrechtsnachfolge (s Rn 2751), umfasst die Sonderrechtsnachfolge nur den Gesellschaftsanteil und damit das Gesamthandsvermögen, nicht evtl vorhandenes Sonder-BV, das in jedem Fall in den Nachlass fällt und damit zunächst der Erbengemeinschaft, nicht dem unmittelbaren Rechtsnachfolger in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Teilbetriebs

Rn. 201 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Teilbetrieb ist jede mit gewisser Selbstständigkeit ausgestattete, organisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs, die für sich allein lebensfähig ist (BFH v 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl II 2000, 123). Ein unselbstständiger Betriebsteil liegt hingegen vor, wenn eine Unterteilung des Gesamtbetriebs lediglich organisatorisch nach Leis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Leistungsbedingungen (performance conditions)

Tz. 32 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Leistungsbedingungen sind jene Bedingungen, durch welche die Unverfallbarkeit des Anspruchs (vgl. Tz. 42) von der Erfüllung bestimmter Erfolgsziele abhängt. Erfolgsziele können zum einen an die Kurs- bzw. Wertentwicklung der Unternehmensanteile anknüpfen; solche (kapitalmarktabhängigen) Bedingungen werden als Marktbedingungen (market conditio...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / II. Keine Anrechnung

1. Keine Anrechnung nach Teil 4 VV Das AG verneint eine Anrechnung. Eine Anrechnung von Gebühren sei in der Aufstellung der Kostentatbestände in Teil 4 VV nicht vorgesehen. 2. Keine Anrechnung nach § 15 Abs. 5 RVG Eine Anrechnung von Gebühren komme – so das AG – aber auch nicht nach § 15 Abs. 5 RVG in Betracht, der in bestimmten Fällen eine Anrechenbarkeit zuließe. Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Bewertungszeitpunkt

Tz. 107 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Als Bewertungszeitpunkt ist der Gewährungszeitpunkt heranzuziehen (IFRS 2.11). Theoretisch kämen alternativ die in Abbildung 9 aufgeführten Zeitpunkte als Bewertungszeitpunkte in Frage (IFRS 2.BC88ff.). Im Gewährungszeitpunkt ist jedoch die Wahrscheinlichkeit maximal, dass sich beizulegender Zeitwert der zukünftigen Arbeitsleistung und beizu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Würdigung

Tz. 136 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Behelfscharakter der indirekten Bewertung ist offensichtlich. Sie führt zu einem Widerspruch mit der Interpretation des Eigenkapitals als Residualgröße (IFRS 2.BC64). Insofern ist ein Verstoß gegen die – nicht verbindlichen – Konzepte des Frameworks zu konstatieren. Tz. 137 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dem Ergebnis der Diskussion zur Bestimm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Generelle Einschränkungen hinsichtlich der Eignung von (optionspreistheoretischen) Bewertungsmodellen

Tz. 95 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Aussagekraft der optionspreistheoretisch ermittelten beizulegenden Zeitwerte wird dadurch eingeschränkt, dass grundlegende Unterschiede zwischen am Kapitalmarkt gehandelten und zu Vergütungszwecken begebenen Optionen bestehen. Bei der Auswahl des Bewertungsmodells sind daher insb. folgende Eigen­tümlichkeiten zu Vergütungszwecken gewährte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geschäftsführer, Prokurist, Vorstandsmitglied (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG)

Rn. 204 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inländischer Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung der Einkünfte von Führungskräften nach § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG ist seit dem VZ 2002 ausschließlich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) der Gesellschaft im Inland. Die Dauer eines etwaigen vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ist so lange unbedeutend, solange nicht eine ausschließliche Tä...mehr

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AGS 06/2023, Musielak/Voit, Zivilprozessordnung

Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 20. Aufl., 2023. Verlag Franz Vahlen, München. XLVIII, 3.161 S., 169 EUR Wenn ein ZPO-Kommentar innerhalb von 24 Jahren bereits in 20. Auflage erscheint, kann er zu Recht als Standardwerk bezeichnet werden. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand vom 1.1.2023. Wer den "Musielak" zum ersten Mal in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bewertung vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 71 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über die Bemessung der Höhe angabepflichtiger Haftungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesetz keine direkten Vorgaben. Daher ist diese Frage nach dem Sinn und Zweck der Angabepflicht sowie den allg. Bewertungsgrundsätzen zu beantworten, soweit diese auf Angaben außerhalb der Bilanz übertragbar sind (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 156). Für...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.1 Bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Tz. 155 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Für die Berücksichtigung einer Leistungsbedingung in Form einer Marktbedingung ist bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes in praxi regelmäßig davon auszugehen, dass diese Bedingung innerhalb des allein durch die Dienstbedingung definierten Erdienungszeitraums erfüllt werden soll. (Andernfalls würde es sich nicht um eine Marktbedingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch den Umzug der Verfahrensvorschriften, die in ...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen des Erwerbers an Dritten

Rn. 480 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Zum Veräußerungserlös beim Übergeber zählt ebenso, was der Erwerber nicht an den Veräußerer, sondern auch – zB als Abstands- oder Ausgleichszahlung (BFH v 16.12.1992, XI R 34/92, BStBl II 1993, 436; BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847) – an einen Dritten zahlt (FG Mchn v 28.10.2013, 7 K 2500/10, EFG 2013, 334; Reiss in K/S/M, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Wiederkehrende Bezüge

Rn. 525 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Leistungen eines Erwerbers, die sich nicht in einer einmaligen Leistung/Zahlung erschöpfen, sondern mehrfach, wiederholt erbracht werden, können Renten, also Veräußerungsrenten oder Versorgungsrenten, Unterzahlungszahlungen, sonstige wiederkehrende Bezüge oder Kaufpreisraten sein. Kaufpreisraten zählen nicht zu den wiederkehrenden Bezügen im eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Tatbestandsmerkmale

Rn. 149 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, dh, sämtliche Voraussetzungen von § 15 Abs 2 EStG müssen erfüllt sein. Hinsichtlich der grds Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (BFH BStBl II 2002, 291) werden auch ausländische Grundstücke mitberücksichtigt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Gläubiger- und Schuldnerwechsel

Rz. 170 [Autor/Stand] Beim Wechsel des Gläubigers ereignet sich ein Anspruch- bzw. Rechtsübergang zwischen Alt- und Neugläubiger. Er bewirkt regelmäßig keine Vermögensmehrung des Schuldners.[2] Bereichert wird der Schuldner, wenn er nicht selbst Erwerber der Forderung ist,[3] erst mit dem Erlass der Schuld,[4] den der neue Gläubiger allerdings schon vor dem Forderungserwerb ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung nach § 40a EStG ist eine Steuererhebung durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (vgl Überschriften VI. Teil, 2. Abschnitt EStG), weshalb sie nicht auf freiberufliche oder gewerbliche Einnahmen erfolgen kann. Im Übrigen ist sie weitestgehend losgelöst vom LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des jeweiligen ArbN zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a Abs 3 EStG kann der Arbeitslohn für luf Aushilfskräfte unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pauschsteuersatz von 5 % erhoben werden. Auch wenn ursprünglich eine Rolle gespielt hat, dass derartige Personen unter der Besteuerungsgrenze liegen können (Schüler, Rentner, Hausfrauen), handelt es sich um eine Subventionsvorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Während § 38 EStG lediglich die Aufgabe des LSt-Abzugs (Erhebung der LSt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit an der Quelle) umschreibt, finden sich in § 38a EStG die materiell-rechtlichen Vorgaben für die Bestimmung des dem LSt-Abzug unterliegenden Lohnanspruchs (Jahresarbeitslohn; Hummel in K/S/M, § 38a EStG Rz A 12 (Juni 2017)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und Überblick

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG ist die grundlegende Vorschrift für die Berechnung der LSt. Die Norm beschreibt die Jahres-LSt im Wesentlichen als die LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. § 38a Abs 1 EStG umschreibt dabei zunächst die Bemessungsgrundlage für die LSt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bezug von sonstigen Bezügen

Rn. 41 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zufluss von sonstigen Bezügen im Sinne eines Beziehens ist zu bejahen, sobald der ArbN über den Arbeitslohn wirtschaftlich verfügen kann (BFH BStBl II 2005, 766; 2009, 382; 2014, 275. Davon ist (erst) auszugehen bei uneingeschränktem, vollem wirtschaftlichem Übergang des Gutes oder dem Erlangen der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Berechnung der Jahres-LSt (§ 38a Abs 3 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 3 EStG stellt die Grundsatznorm für die Berechnung der LSt bei der einzelnen Lohnzahlung dar, die dann durch die in § 38a Abs 4 EStG in Bezug genommenen Vorschriften weiter konkretisiert wird. § 38a Abs 3 S 1 EStG bestimmt, wie die LSt vom laufenden Arbeitslohn bei den einzelnen Lohnzahlungen zu erheben ist (Hochrechnung auf Jahresa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuständigkeit

Rn. 47a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, § 40a Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 1 Nr 20 FVG. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt insoweit als FinBeh, § 5 Abs 1 Nr 20 S 4 FVG. Für die Einbehaltung der Pauschalsteuer sind die Regelungen zum Steuerab...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 13. Gilt die Steuerbefreiung auch für inflationsbezogene Prämien, die bereits vor dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 25. Oktober 2022 beschlossen worden sind, aber erst nach diesem Tag an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden?

Auf den Zeitpunkt des Beschlusses oder der Vereinbarung der inflationsbezogenen Prämie kommt es nicht an. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, das heißt, die Steuerbefreiung gilt nur für eine "neue“ Leistung des Arbeitgebers. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Leistung aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz/Begriff der LSt

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 1 EStG legt fest, dass der von einem inländischen ArbG (S 1 Nr 1, S 2; s Rn 30ff), einem ausländischen Verleiher (S 1 Nr 2; s Rn 50ff) oder – für diese – von einem Dritten (S 3; s Rn 56ff) gezahlte Arbeitslohn (s Rn 21f) der LSt unterliegt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Überblick

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andererseits – vor allem zur Frage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des ArbN

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des "ArbN" wird in § 1 Abs 1 S 1 LStDV beschrieben als Personen, die in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Für eine Stellung als ArbN sprechen insbesonder Merkmale wie Schulden der Arbeitsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Juristische Personen des öffentlichen Rechts als ArbG (§ 38 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 38 Abs 3 S 2 EStG trifft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die den Arbeitslohn zahlende öffentliche Kasse – zB ein für bestimmte Kirchengemeinden tätiges Rentenamt (BFH BFH/NV 1986, 492) – die Pflichten des ArbG (ausführlich dazu s Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 21f (April 2003)). Ein weiteres Anwendungsbeispiel ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesetzliche Verpflichtung bei Erfüllung tarifvertraglicher Geldansprüche (§ 38 Abs 3a S 1 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 1 EStG ist ein inländischer (s Rn 30ff) Dritter – ohne selbst ArbG des ArbN im lohnsteuerlichen Sinne zu sein – zum LSt-Abzug verpflichtet, wenn er aufgrund tarifvertraglicher Ansprüche einem ArbN Barlohn zahlt. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten begründen dagegen bei diesem keine Pflicht zum LSt-Abzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition des Jahresarbeitslohns (§ 38a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 1 EStG definiert die Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt – den Jahresarbeitslohn – als den Arbeitslohn, den der ArbN im Kj bezieht. Die Norm umschreibt somit die Jahrs-LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt (s § 38a Abs 2 EStG). 1....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

Rn. 44 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Voraussetzung für die pauschalierte Besteuerung gemäß § 40a Abs 2 und 2a EStG von geringfügig Beschäftigten in Unternehmen ist, dass die Voraussetzungen iSd § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV erfüllt sind: danach darf das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung die – seit dem 01.10.2022 – dynamische Geringfügigkeitsgrenze (s Rn 9) von EUR 520 regelmäßig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Pauschalierung geringfügig Beschäftigter mit 20 %

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wie im Fall der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs 2 EStG darf der ArbG auch bei der Pauschbesteuerung nach Abs 2a der Vorschrift keine elektronischen LSt-Abzugsmerkmale abrufen. Voraussetzung für die Anwendung des § 40a Abs 2a EStG ist, dass der ArbG keine Beiträge nach § 168 Abs 1 Nr 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs 3 Nr 3a SGB VI ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wahlrecht der Besteuerungsform

Rn. 528 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erhält der Veräußerer wiederkehrende Bezüge als Entgelt, steht ihm ein Wahlrecht bezüglich der Besteuerung zu, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen (FG Münster v 07.11.1996, 14 K 3699/94, DStRE 1998, 919). Für dieses Wahlrecht ist die Unterscheidung zwischen Kaufpreisraten einerseits und Veräußerungsrente and...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Innerer Wert (intrinsic value) und Zeitwert (time value) einer Option

Tz. 30 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der innere Wert einer Option ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert einer Aktie und dem für sie bei Erwerb zu entrichtenden Entgelt. Der innere Wert entspricht somit dem wirtschaftlichen Vorteil bei (ggf. fiktiver) Ausübung der Option (Ausübungsfiktion; vgl. auch Hoffmann/Lüdenbach, DStR 2004, S. 786). Tz. 31 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fh) Versorgungsleistungen

Rn. 521 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Versorgungsleistungen, also solche, die vornehmlich zur Versorgung des Übergebers oder seiner Angehörigen zählen, sind kein Entgelt für das übertragene Vermögen (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 02.02.1983, I R 143/77). Zur Abgrenzung von anderen wiederkehrenden Zahlungen s Rn 104, 525).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Einkünfteermittlung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 109 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfteermittlung erfolgt nach § 49 Abs 3 EStG im Wege der Pauschalierung. Dabei werden 5 % des vereinbarten Entgelts für Beförderungsleistungen angesetzt. BA und Verluste werden nicht berücksichtigt, was eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips darstellt und verfassungsrechtlich bedenklich ist. Insbesondere die unwiderlegbare ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Weitere Einzelfälle

Rn. 509 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ebenfalls zum Veräußerungspreis iwS zählen das Entgelt für den Verzicht auf ein noch bestehendes Mietrecht an den Geschäftsräumen (BFH v 29.10.1970, IV R 141/67, BStBl II 1971, 92), eine evtl vom Erwerber zu zahlende USt, wobei diese durch die Abführung an das FA als Veräußerungskosten wieder neutralisiert wird, soweit nicht sowieso eine Gesc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Überblick über die vier Sphären

Aus steuerrechtlicher Sicht hat eine gemeinnützige Stiftung vier Sphären:[46] Eine gemeinnützige Stiftung kann in diesen Bereichen tätig sein und Einnahmen und Ausgaben erzielen.[47] Im ideellen Bereich verwirklicht eine gemeinnützige Stiftung ausschließlich ihre gemeinnützigen Satzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) § 22 Nr 3 EStG – Sonstige Einkünfte

Rn. 514 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Liegt keine Entschädigung vor und gehört eine Zahlung auch nicht zum Veräußerungspreis, was vorrangig zu prüfen ist, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte in Betracht kommen. Die Entscheidung des BFH, wonach ein Entgelt für ein iRd Veräußerung von Anteilen iSd § 17 EStG vereinbartes Wettbewerbsverbot zu den sonstigen Einkünften zählt...mehr