Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe / 4.1.1 Trockenbearbeitung/Minimalmengenschmierung

Die Minimalmengenschmierung (MMS) ist eine Verlustschmierung. Im Gegensatz zur Nassbearbeitung/Überflutungsschmierung ist kein Kreislaufsystem vorhanden und der Schmierstoff wird in Form von Tröpfchen (Aerosolen) direkt auf die Wirkstelle aufgebracht. Damit wird die Schmierstoffmenge enorm reduziert. Verluste durch Verdampfung und Verschleppung werden ebenfalls minimiert. Neb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Kompensation bei Beschädigung oder Verlust

Tz. 57a Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Unternehmen erhalten bei Beschädigung oder Verlust eines Vermögenswerts zT monetäre oder nichtmonetäre Kompensationen von Dritten. Beispiele sind Versicherungsleistungen, staatliche Entschädigungen aufgrund von Enteignungen oder physischer Ersatz von Vermögenswerten. Die Regelungen dieser Sachverhalte durch SIC-14, Sachanlagen – Entschädigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auch Verlust der Grundvergütung

Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 erlassener Festsetzungsbeschluss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verlust des Vergütungsanspruchs

Rz. 32 Weil mit der Beiordnung oder Bestellung zwischen dem Anwalt und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft "verfahrensrechtliche, standesrechtliche und gebührenrechtliche Beziehungen"[41] entstehen, genießen sie den Schutz der Rechtsordnung, der nicht willkürlich beseitigt werden kann. Einerseits ist es dem Anwalt verwehrt, sich den mit der Beiordnung oder Bestellung ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Künftige betriebliche Verluste

Tz. 71 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für künftige betriebliche Verluste besteht ein Rückstellungsverbot (IAS 37.63). Dies ergibt sich aus der Anwendung der Definitionskriterien für Schulden und den Ansatzkriterien für Rückstellungen, wie auch in IAS 37.64 klargestellt wird. Zwar führen die künftigen Verluste möglicherweise zu einem künftigen Mittelabfluss, da die künftigen Verlu...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 139 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste: Direktverbuchung gegen das Eigenkapital

Rn. 920 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 IAS 19 gestattete in seiner früheren Fassung neben einer sofortigen Aufwandserfassung noch eine Verteilung und somit Glättung des Versorgungsaufwands außerhalb der GuV (sog. Korridormethode). Alternativ konnte eine erfolgsneutrale Buchung von versicherungstechnischen Gewinnen und Verlusten gegen das EK erfolgen (vgl. hierzu ausführlich BetrA...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

1. Allgemeines Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenüberstellung der verdienten Gebühren – Umfang des Verlustes

Rz. 20 Soweit Gebühren oder Auslagen doppelt angefallen sind, muss der erste Anwalt bei einem von ihm verschuldeten Anwaltswechsel immer zurückstehen.[30] Das gilt allerdings nur für Gebühren und Auslagen, die ohne Anwaltswechsel lediglich einmal hätten anfallen können (vgl. § 15 Abs. 2). Hätten sie indes auch dann nebeneinander Bestand, wenn es bei der ersten Beiordnung geb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rn. 908 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie bei der Verbin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren nach § 9 BBesG

Rz. 7 Zu den Verfahren nach § 9 BBesG wegen Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge hat das BVerwG zu § 109 BRAGO und § 121 BDO erkannt,[12] dass entgegen der vom VGH München[13] vertretenen Auffassung das Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge auch disziplinären Charakter hat. Die Feststellung des Dienstvorgesetzten über den Verlust der Dienstbezüge ist zwar ein bea...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 124 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die zeitliche Abgrenzung des Saldierungsbereichs schwebender Dauerschuldverhältnisse ist die Stichtagsbetrachtung (auch: Restwertbetrachtung) maßgeblich. Danach sind zur Ermittlung eines etwaigen Verpflichtungsüberschusses die zukünftigen, noch abzuwickelnden Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Dauerschuldverhältnis wertmäßig gegeneina...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe (§ 4f Abs 1 S 3 Alt 1, S 4–6 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erfolgt im Zuge einer Teilbetriebsveräußerung/-aufgabe der Zurechnungswechsel einer Verpflichtung, ordnet § 4f Abs 1 S 4 EStG an, dass ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand aus der Realisation stiller Lasten zu vermindern ist, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Anders ausgedrückt: Die Verte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwebende Geschäfte

Rn. 63 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn der Kaufmann einen Vertrag abgeschlossen hat und dieser von beiden Seiten noch nicht (vollständig) erfüllt ist. Schwebende Geschäfte sind damit auf Leistungsaustausch gerichtete schuldrechtl. Verträge, die sich meist über einen längeren Zeitraum erstrecken. Darüber hinaus sind auch ges.rechtl. Verhältn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 116 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Begriff der Dauerschuldverhältnisse wird als Oberbegriff für eine Sonderform von Schuldverhältnissen verwendet, die sich von den einfachen Schuldverhältnissen insbes. hinsichtlich der Bedeutung des Zeitelements unterscheiden. Indem diese entweder ein dauerndes Verhalten oder in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende Leistungen zum Inh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dauerabsatzgeschäfte

Rn. 188 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerabsatzgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit der Wert der noch zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt. Rn. 189 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Wert der in die Saldierung einzubeziehenden Ansprüche ermittelt sich nach den allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 182 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht auf Schuldverhältnisse beschränkt, die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind. Sie können auch bei schwebenden Dauerschuldverhältnissen geboten sein (h. M.; vgl. z. B. BFH-Urt. v. 03.02.1993, BStBl. II 1993, S. 443, m. w. N.; IDW RS HFA 4, Rn. 3; Jäger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Außer- versus innerbilanzielle Korrektur

Rn. 64 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Außer- versus innerbilanzielle Korrektur: Wird eine passvierungsbeschränkte Schuld entgeltlich übertragen, wird mit dem Zurechnungswechsel der Schuld ein Verlust innerhalb der Steuerbilanz realisiert. Die Nichtabziehbarkeit von 14/15 des Verlusts als BA im Wj der Realisation der stillen Lasten wird (wie etwa in den Fällen nicht abziehbarer B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Verwirkung

Rz. 227 Für die Einlegung von Streitwertbeschwerden bestehen Ausschlussfristen von sechs Monaten bzw. einem Monat ab Zustellung oder formloser Mitteilung (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG). Auch im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO beginnt der Lauf der Ausschlussfrist für eine Streitwertbeschwerde erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder deren sonst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bestand der Verpflichtung am vorangegangenen Bilanzstichtag

Rn. 47 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Anwendbarkeit des § 4f EStG beim Übertragenden setzt nach Wertung der FinVerw voraus, dass die Verpflichtung bereits an dem der Übertragung vorangegangenen Bilanzstichtag bestand (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Bei Übertragung einer Verpflichtung im Wj ihrer Entstehung käme es demnach zum vollen BA-Abzug beim Altschuldner. B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 69 Endet der Auftrag vor der Fertigstellung des Gutachtens, hängt die Entstehung der Vergütung nach Abs. 1 S. 1 wesentlich vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung ab. Haben die Parteien keine eindeutige Regelung getroffen, hat gemäß §§ 133, 157 BGB eine Auslegung der Vereinbarung zu erfolgen. Führt auch sie zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist im Zweifel eine Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Onerous contract

Tz. 25 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung

Rz. 439 Die Kosten der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO gehören zu den Zwangsvollstreckungskosten und sind grundsätzlich erstattungsfähig, es sei denn, ihre Erforderlichkeit ist vom Gläubiger zu vertreten.[427] Das ist z.B. der Fall, wenn an verschiedenen Orten gegen unterschiedliche Personen vollstreckt werden soll,[428] der Gläubiger gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwertung im Hauptsacheverfahren

Rz. 287 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens kommt es nicht darauf an, ob das Ergebnis der im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführten Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren verwertet wird oder nicht.[340] Beispiel: Leitet der Besteller ein selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines Mangels an der Kellerdecke seines Ne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deckung) befriedigt. Sie kann beide Forderungen (alternativ oder kumulativ) im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Person oder Person...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zielsetzung

Rn. 7 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Mit Rückstellungen sollen zukünftige Ausgaben, deren Entstehung bereits ausgelöst worden ist, bilanziell vorgezogen und bereits in dem GJ berücksichtigt werden, in dem die jeweilige Ursache gesetzt wurde. Sie sind Ausfluss des Vorsichtsprinzips als elementarem GoB und füllen das Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4) aus, nach dem in der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umfang der Transformation

Rn. 5 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Die Rückstellungskriterien des Art. 20 der 4. EG-R, die weiter gefasst sind als im alten § 152 Abs. 7 AktG 1965, wurden weitgehend in das deutsche HR übertragen. § 249 Abs. 1 enthält einen Katalog von Rückstellungen, der vom materiellen Inhalt her Art. 20 Abs. 1 der 4. EG-R entspricht. Die Konkretisierung durch zusätzliche Merkmale bei den Fra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 65 Finden sich mehrere Auftraggeber zusammen, um gemeinsam einen Anwalt mit der Durchführung einer Angelegenheit zu betrauen, so bilden sie eine Zweckgemeinschaft, der es in aller Regel darum geht, die Geschäftsbesorgungskosten möglichst gering zu halten. Die gemeinsame Beauftragung nur eines Anwalts ist stets preisgünstiger als seine Beauftragung mit verschiedenen Angel...mehr