Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der BMG folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2015mehr

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Anwendungserlass zur AO: Erneute Änderungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 22.7.2015 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen erfolgen erneut vor allem im Hinblick auf die Einfügung aktueller Urteile des BFH. AEAO zu § 30 AO In Nr. 5 zu § 30 AO sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, die eine Durchbrechung des S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 5 Rechtsfolge: Abzugsverbot

Rz. 215 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 4, dass bei Verlust der wirtschaftlichen Identität der Verlustabzug (Verlustvor- und -rücktrag) nicht mehr zulässig ist. Betroffen ist der verbleibende Verlustabzug, den die Körperschaft im Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Identität hatte; später eintretende Verluste sind abziehbar. Rz. 216 Erfasst werden alle Verluste der Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 25

Rz. 86 Abs. 25 S. 1 bestimmt, dass für den Rücktrag des auf den Vz 1998 festgestellten Verlusts noch das bisherige Recht (Verlustrücktrag zwei Jahre, Betragsgrenze 10 Mio. DM) anzuwenden ist (§ 10d EStG Rz. 3). Rz. 87 S. 2–4 enthalten die Übergangsregelung für die Aufhebung der Einschränkungen für den die Einkunftsarten übergreifenden Verlustabzug. Diese Beschränkungen sind a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Sonderabschreibung nach § 4 FöGbG ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht rückwirkend i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rückgängig zu machen, wenn das wirtschaftliche Eigentum sowie die Erzielung von Miteinnahmen übergegangen sind. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 1995 Grundstücksflächen, die vom Verkäufer bis Dezember 1996 mit mehreren Reihenhäu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998

Leitsatz § 10d Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002 wirkt nicht in verfassungsrechtlich erheblicher Weise zurück, wenn danach Verluste aus dem Jahr 2000 lediglich in das Jahr 1999 zurückgetragen werden können. Normenkette § 10d Abs. 1, § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Sachverhalt ergibt sich seiner Struktur nach berei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.4.3 Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 114 Bei der USt-Hinterziehung erstreckt sich das Kompensationsverbot auf die nicht geltend gemachte Vorsteuer [1]. Dies gilt sogar, wenn sich hieraus eine negative Zahllast ergeben würde[2]. Dies gilt auch bei der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen[3]. Rz. 115 Bei der ESt-Hinterziehung unterfallen nicht dem Kompensationsverbot: Betriebsausgaben, die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein mehrfacher "Sockelbetrag" von 1 Mio. EUR gem. § 10d Abs. 2 EStG im mehrjährigen Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG

Leitsatz Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1 KStG ist der sog. Sockelbetrag der Mindestbesteuerung von 1 Mio. EUR (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG) nur einmal und nicht mehrfach für jedes Kalenderjahr des verlängerten Besteuerungszeitraums anzusetzen. Normenkette § 11 Abs. 1, 6 und 7 KStG, § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG Sachv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Angleichung d... / I. Grünbuch als Schwungrad für europäische Steuerreformbemühungen

Dr. Möhlenbrock präsentierte die im Rahmen des Grünbuchs entwickelten Konvergenzmaßnahmen zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Frankreich und untersuchte ihre Signalwirkungen für die europäische Steuerpolitik. Basis der deutsch-französischen Initiative sei eine Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen Staatspräsidenten Sarkozy vom 16. ...mehr

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Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen – Verlustrücktrag bei Organschaft

Leitsatz 1. Betriebliche Pensionsverpflichtungen aufgrund einer sog. Direktzusage, welche beim Veräußerer den steuerlichen Rückstellungsbeschränkungen nach § 6a EStG unterworfen sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, nicht mit dem besonderen Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG, sondern als ungewisse Verbindlichkei...mehr

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Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

Leitsatz Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist mit dem GG vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt. Normenkette § 10a Sätze 1 und 2, Art. 3 Abs. 1 GewStG, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Eine gewerblich ...mehr

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Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998

Leitsatz 1. Im Rahmen des nach § 10d EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/­2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). 2. Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG, dass diese ...mehr

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Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre

Leitsatz Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt. Normenkette...mehr

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Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den VZ 1998

Leitsatz Im Rahmen des Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den VZ 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). Normenkette § 2 Abs. 3, § 10d, § 52 Abs. 1, Abs. 25 EStG 1999 Sachverhalt Die Kläger – zusammen veranlagte Ehegatten – hatten 1999 Verluste erzielt, die nach § 10d Abs. 1 S. 1 i.V.m. S. 5 EStG i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.6.2 Übergehender Verlust

Rz. 57 Der verbleibende Verlustabzug der übertragenden Körperschaft, der auf die übernehmende Körperschaft übergeht, wird durch § 10d Abs. 3 S. 2 EStG definiert als der zum Schluss des Wirtschaftsjahres nicht ausgeglichene Verlust (einschließlich der Verlustvorträge der Vorjahre) nach Verlustrücktrag in die Vorjahre. Dieser Verlust wird als „verbleibender Verlustabzug” zum S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.6.4 Rechtsfolge

Rz. 75 Rechtsfolge der Übertragung des verbleibenden Verlustvortrags der übertragenden Körperschaft ist, dass die übernehmende Körperschaft hinsichtlich des verbleibenden Verlustvortrags in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft einrückt. Sie übernimmt den verbleibenden Verlustvortrag also so, wie er bei der übertragenden Körperschaft zum Schluss des letzten (steu...mehr

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Verlustfeststellung bei bestandskräftig auf 0 EUR festgesetzter Steuer

Leitsatz Auch bei einer bestandskräftig auf 0 EUR festgesetzten Einkommensteuer ist noch eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags möglich. Sachverhalt Das Finanzamt setzte bei der Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte, die Einkommensteuer 2000 und 2001 im Schätzwege fest. Der Schätzungsbescheid für den Veranlagungszeitraum 2000 wur...mehr

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Verlustrücktrag aus dem Jahr des körperschaftsteuerlichen Systemwechsels

Leitsatz Im Anrechnungsverfahren kam es im Verlustrücktragsjahr zu einer Erhöhung des EK 02. Ist der Verlust in 2001 entstanden, kann durch den Systemwechsel die analoge Minderung nur durch eine Korrektur bei der Umgliederung des Eigenkapitals erfolgen. Sachverhalt Eine GmbH erwirtschaftete in 2001 einen Verlust, der nach 2000 zurückgetragen wurde. Dadurch minderte sich das E...mehr

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Verlustrücktrag aus einem verjährten Verlustentstehungsjahr in ein offenes Rücktragsjahr möglich

Leitsatz Im Verlustentstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste sind in einen vorangegangenen, nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeitraum auch dann zurückzutragen, wenn für das Verlustentstehungsjahr selbst bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Normenkette § 10d Abs. 1 S. 1, 2, 3 EStG 1995 (= § 10d Abs. 1 S. 1, 3, 4 EStG). Sachverhalt Herr K war einmal Rechtsa...mehr

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Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland

Leitsatz Verluste einer EU-/EWR-Betriebsstätte können bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer des deutschen Stammhauses berücksichtigt werden, wenn eine Verlustnutzung im Betriebsstättenstaat endgültig nicht möglich ist. Die Berücksichtigung erfolgt phasengleich im Jahr der Verlustentstehung. Sachverhalt Eine deutsche GmbH unterhielt zwei Betriebsstätten in Frankreich. Die...mehr

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Nachversteuerung von in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen abgezogenen Verlusten einer österreichischen Betriebsstätte nach § 2a Abs. 3 S. 4 EStG 1990 nicht gemeinschaftsrechtswidrig

Leitsatz Art. 31 EWR-Abkommen vom 02.05.1992 steht einer nationalen Steuerregelung nicht entgegen, nach der die Verluste einer Betriebsstätte, die in einem anderen Staat als dem Ansässigkeitsstaat ihres Stammhauses belegen ist, bei der Festsetzung der ESt des Stammhauses berücksichtigt werden können, später aber, sobald die Betriebsstätte Gewinne erwirtschaftet, steuerlich w...mehr

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Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag

Leitsatz Der Antrag, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, kann nur bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des zum Schluss des Verlustentstehungsjahrs verbleibenden Verlustvortrags geändert oder widerrufen werden. Normenkette § 10d Abs. 1 und 4 EStG Sachverhalt Das FA setzte die ESt 2002 bei einem negativen GdE auf ...mehr

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Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf – Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Leitsatz Bestimmen die Parteien eines Aktienkaufvertrags den im Jahr des Vertragsabschlusses zunächst nur vorläufig festgelegten Kaufpreis aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens und machen sie die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig, geht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen noch nicht mit Abschluss d...mehr

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ZErb 05/2008, Verlustabzug ... / 4 D. Entscheidung des Großen Senats des BFH über die vorgelegte erste Rechtsfrage

Der Große Senat des BFH schließt sich der Auffassung des XI. Senats an und verneint die vorgelegte erste Rechtsfrage. Entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH kann der Übergang des vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrags nach § 10 d EStG auf den Erben weder auf zivilrechtliche noch auf steuerrechtliche Vorschriften und Prinzipien gestützt werden. I. N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2.3 Sachliche Stundungsgründe

Rz. 12 Sachliche Stundungsgründe liegen vor, wenn aufgrund der objektiven Verhältnisse die Steuerzahlung zur Zeit der Fälligkeit nicht zumutbar ist. Dabei muss es sich also um Umstände handeln, die von der persönlichen wirtschaftlichen Situation des Schuldners unabhängig die Zahlung bei Fälligkeit als erhebliche Härte erscheinen lassen. Das ist z. B. der Fall, wenn dem Steue...mehr

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Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

Leitsatz Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, so haftet der Berater dem Mandanten grundsätzlich für weitere Kursverlus...mehr

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Kein Rücktrag eines durch Umwandlung übergegangenen verbleibenden Verlustvortrags

Leitsatz Der Eintritt der übernehmenden Körperschaft in einen verbleibenden Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 ermöglicht der übernehmenden Körperschaft nicht die Nutzung des übergegangenen Verlustvortrags im Weg des Verlustrücktrags (Bestätigung von Tz. 12.16 des BMF-Schreibens vom 25.3.1998, BStBl I 1998, 268). Normenkette § 12...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Übergangsregelungen

Leitsatz Wirkt sich ein Verlust aus dem Jahr 2001 bei der Neuregelung nach dem Halbeinkünfteverfahren anders als nach dem Anrechnungsverfahren auf die gesamte Körperschaftsteuerbelastung aus, weil durch die Neuregelung ein Körperschaftsteuererhöhungspotential besteht, welches ohne die Neuregelung möglicherweise nicht vorhanden wäre, führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit...mehr

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Änderung des Verlustrücktrags bis zur Festsetzungsverjährung des Rücktragsjahres

Leitsatz § 10d Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG lässt unabhängig von den allgemeinen Korrekturvorschriften der AO zu, den Verlustrücktrag zu ändern, wenn im Verlustentstehungsjahr oder im Rücktragsjahr die Bescheide nach anderen Vorschriften geändert werden. Das Wahlrecht besteht bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung des zu ändernden Jahres. Die anders lautende Bestimmung in R...mehr

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Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von null

Leitsatz Ein Steueranspruch ist auch dann gem. § 233a AO zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt. Normenkette § 233a AO Sachverhalt Der Kläger, ein Verein, gab für das Streitjahr 2000 zunächst keine KSt-Erklärung ab. Daraufhin erließ das FA einen KSt-Be...mehr

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Keine Zinsen bei Null-Festsetzung aufgrund eines Verlustrücktrags

Leitsatz Führt ein Verlustrücktrag zu einer Steuerfestsetzung von Null, entstehen mangels Liquiditätsvorteils keine Zinsen (§ 233a AO). Es ist eine Frage von Säumniszuschlägen, nicht von Zinsen, wenn für den Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des ursprünglichen Steuerbescheides bis zur Bekanntabe des aufgrund des Verlustrücktrags geänderten Bescheides eine Zahlungsverpflichtu...mehr

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Verlustfeststellungsbescheid kann noch nach Ablauf der Antragsfrist zur Einkommensteuerveranlagung ergehen

Leitsatz Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur ESt vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist. Normenkette § 10d, § 46 Abs. 2 EStG Sachverhalt Die Klä...mehr

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Kein unterschiedlicher Steuersatz für Betriebsstätte und Tochtergesellschaft

Leitsatz 1. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und Art. 8 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, wonach die Gewinne einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, mit einem höheren Steuersatz belastet werden als die Gewinne einer Tochter...mehr

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Keine Verzinsung ohne Unterschiedsbetrag bei geänderter Steuerfestsetzung

Leitsatz Ergibt sich in einem geänderten Steuerbescheid kein Unterschiedsbetrag im Sinne von § 233a Abs. 3 AO, so ist für eine Zinsfestsetzung kein Raum. Bei einer geänderten Steuerfestsetzung, bei der der Inhalt einer nachgereichten Steuererklärung steuererhöhend zu berücksichtigen und gleichzeitig der Verlustrücktrag aus dem Folgejahr einzubeziehen ist, so dass sich beides...mehr

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Verrechenbare Verluste i.S.d. § 23 EStG nicht gesondert festzustellen

Leitsatz Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu ?entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen BMF, Schreiben vom 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42). Normenk...mehr

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Beschränkung des Verlustvortrags ist verfassungsgemäß

Leitsatz Gegen die in § 10d Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 EStG angeordnete Beschränkung des Verlustvortrags bestehen bei summarischer Prüfung keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. BFH Normenkette § 2 Abs. 3 EStG , § 10d Abs. 2 EStG Sachverhalt Das FA berücksichtigte bei der Einkommensteuerveranlagung 2002 des Steuerpflichtigen (S) den zum 31.12.2001 gesondert festgeste...mehr

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Soll-Verlustabzug und Offizialprinzip bei wechselnder Veranlagungsart für Ehegatten

Leitsatz 1. Der auf den 31.12.1990 festzustellende verbleibende Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 EStG 1990 wird durch die in den Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 1990 tatsächlich angefallenen Verluste und durch deren Verbrauch bestimmt, wie er sich bei zutreffender Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie bei zutreffender Handhabung des innerperiodischen Verlustaus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur vor Verlustrücktrag zu prüfen

Leitsatz Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG) ist vor der Durchführung eines Verlustrücktrags i.S.v. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG) zu berücksichtigen (entsprechend BMF, Schreiben vom 25.10.2004, BStBl I 2004, 1034, Tz. 52). Normenkette § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG , § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG Sachverhalt Die K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften ab 1999

Leitsatz Die begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 3 S. 8 EStG ist verfassungsgemäß. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Jahr 2000 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG) durch die Veräußerung von Wertpapieren. Die Verluste wurden nicht mit den übrigen positiven Einkünften des Jahres 2000 ausgeglic...mehr

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Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999 und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften beim Umtausch von Aktien

Leitsatz Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der 1999 geltenden Form ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. In den Fällen einer "echten Verschmelzung" führt ein Aktientausch - im Zeitpunkt des Umtauschs - nicht zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften Sachverhalt Der Kläger hatte im Kalenderjahr 1999 u. a. einen Gewinn aus privaten Veräußerungs...mehr

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Verlustrücktrag bei den eigenen Einkünften des Kindes

Leitsatz Nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 13.020 DM (ab 2004: 7.428 €) nicht übersteigen. Erzielt das Kind in einem Jahr positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und im folgenden Jahr negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, stellt sich die Frage, ob für die Ermittlung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Regelung über beschränkte Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsgemäß

Leitsatz Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften auf Gewinne, die der Steuerpflichtige im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt, verstößt nicht gegen das Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berücksichtigung der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften nach Anwendung des Verlustvor- und Verlustrücktrags

Leitsatz Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind vor Berücksichtigung der Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG mit Verlustvor- und Verlustrückträgen zu verrechnen. Sachverhalt Nachdem die Kläger, ein zusammenveranlagtes Ehepaar, in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 jeweils Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erklärt hatten, die vom Finanzamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3 Die Regelung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 16 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers; die Person des Inhabers des Aktivvermögens und des Schuld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

Rz. 1 § 57 enthält besondere Anwendungsvorschriften für einige einkommensteuerliche Sonderregelungen. Die Vorschrift ist durch G. v. 24.6.1991 in Abs. 4 geändert und durch G. v. 25.2.1992 um einen Abs. 6 erweitert worden. Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass bestimmte Vorschriften des EStG, der EStDV und des Schutzbaugesetzes auf Tatbestände, die in dem Gebiet der ehemaligen DDR einsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wirkungsloser "Zwangs"-Rücktrag von Verlusten bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Leitsatz * 1. Zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags sind die Einkünfte aus passivem Erwerb um Verluste zu kürzen, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Dies geschieht vor der Kürzung des Hinzurechnungsbetrags um ausgeschüttete Gewinnanteile gem. § 11 Abs. 1 AStG. 2. Da § 10d EStG für die Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Verkündung eines Steuergesetzes

Leitsatz Das JStG 1997 vom 20.12.1996 ist durch Ausgabe des BGBl am 27.12.1996 verkündet worden. Normenkette Art. 82 GG , § 10d EStG , § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO , § 233a Abs. 2a AO , Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO Sachverhalt Das FA hatte zunächst Nachzahlungszinsen zur ESt 1995 i.H.v. 335 DM bestandskräftig festgesetzt. Am 18.3.1998 erließ es auf Antrag der Klägerin einen nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine unzulässige Rückwirkung der Regelungen über den Zinslauf bei Verlustabzügen

Leitsatz 1. Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (Anschluss an BFH, Urteil vom 6.6.2000, VII R 104/98, BStBl II 2000, 491). 2. Die Anwendung des durch das JStG 1997 vom 20.12.1996 eingeführten § 233a Abs. 2a AO auf nach dem 31.12.1995 entstandene...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung eines Verlustabzugs als Folge einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO innerhalb der Jahresfrist

Leitsatz Wird ein bestandskräftiger Steuerbescheid, für den die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, nach § 174 Abs. 4 AO 1977 innerhalb der Jahresfrist dergestalt geändert, dass nunmehr kein nicht ausgeglichener Verlust mehr besteht, so ist innerhalb der Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 der Steuerbescheid des Verlustrücktragsjahres gemäß § 10d Satz 2 EStG a.F. zu än...mehr