Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine Mehrwertsteuer ist gem. Art. 42 sloMwStG zu zahlen für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B.: Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Tätigkeiten, Sozialversicherungsdienstleistungen, Kindergartenerziehung, Schul- und Universitätsaus- und -fortbildung, Verpflegungskosten, Leistungen von gemeinnützigen Organisat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.3 Verträge besonderer Art

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Vertrag besonderer Art liegt vor, wenn die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks gegenüber anderen, wesentlicheren Leistungen zurücktritt (vgl. Ramb, NWB 2021, 2990). Bei diesem Vertrag kommt weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung die Steuerbefreiung des § 4 Abs. 12 UStG in Betracht (vgl. Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Behrens, Auch die Mitlieferung von Betriebsvorrichtungen bei der Veräußerung von Grundstücken könnte zukünftig grundsätzlich umsatzsteuerfrei sein, BB 2022, 162. Drasdo, Steuerfalle Stellplatz-Vermietung, NJW-Spezial 2023, 289. Dziadkowski, Umsatzbesteuerung der Überlassung von Sportanlagen, UR 2001, 242. Engelhardt, Umsatzsteuer: Einheitlichkeit der Leistung oder Aufteilungsge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Kurzfristige Beherbergung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Wohn- und Schlafräume müssen zudem zur kurzfristigen Beherbergung überlassen werden. Dies ist in Anlehnung an § 9 S. 2 AO der Fall, wenn der Vermieter die Räume nicht länger als 6 Monate zur Verfügung stellen will (vgl. BFH vom 27.10.1993, Az: XI R 69/90, UR 1995, 20; EuGH vom 12.02.1998, Rs. C-346/95, Blasi, UR 1998, 189). Entscheidend i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.2 Umsätze nach dem 29.06.2013

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 3a.5. Abs. 7 ff. UStAE und das BMF vom 12.09.2013 (BStBl I 2013, 1176). Durch Art. 10 Nr. 2 Buchst. b AmtshilfeRLUmsG wurde der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer in § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG an Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL angepasst. Der Leistungsort befindet sich danach an dem Or...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Grundstück gilt nach Art 13b Buchst. b MwStVO auch "jedes mit oder in den Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann". Zivilrechtlich entspricht dies den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks nach § 94 Abs. 1 S. 1 BGB, die rechtlich unsel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Optionsfähige Umsätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 9 Abs. 1 UStG sind die für eine Option zur Steuerpflicht infrage kommenden Steuerbefreiungen abschließend aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine Steuerbefreiung im § 9 UStG nicht aufgeführt ist, der Verzicht auf die Steuerfreiheit oder die Möglichkeit zur Steuerpflicht nicht gegeben ist. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das ungarische Umsatzsteuerrecht kennt die echte sowie unechte Steuerbefreiung. Derzeit besteht eine echte Steuerbefreiung (unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugsrechts) für Ausfuhrlieferungen ins Drittlandgebiet, für Lieferungen und Leistungen i. Z. m. dem internationalen Transport und Güterverkehr und für Lieferungen und Leistungen, die dem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Lieferant die Ware auch montie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das estnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das schwedische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Kapitel 3 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das dänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g. Lie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.10 Energieeinspar-Contracting als Grundstücksleistung

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Contracting versteht man die Übertragung von Dienstleistungen, die eigentlich der Nutzer oder Eigentümer zur Versorgung eines Grundstücks zu erbringen hätte, auf einen Dritten. Dabei ist es das Ziel, den Kunden von Aufgaben wie Energie- oder Telekommunikationsversorgung zu entlasten. Im Rahmen einer Ausgliederung werden diese Versorgung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.2 Dauer und Inhalt des Vertragsverhältnisses

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Dauer des Vertragsverhältnisses ist irrelevant (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 2 S. 6 UStAE), sodass auch das stundenweise Überlassen eines Zimmers eine Vermietung eines Grundstücks darstellt (vgl. BFH vom 24.9.2015, V R 30/14, UR 2015, 950; a. A. möglicherweise EuGH vom 22.01.2015, Rs. C-55/14, Stade Luc Varenne, UR 2015, 347: Benutzung darf ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das irische Umsatzsteuergesetz sieht zwei allgemeine ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 13,5 % und 9 % (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu enthält das Gesetz u. a. eine ausführliche Schedule 3. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 13,5 % gilt u. a. für Strom, diverse Reparatur- und Handwerkerleistungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.1 Generelle Einordnung

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schwierig sind Fälle zu beurteilen, die sowohl Elemente der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken als auch andere Leistungselemente enthalten, die nicht als bloße Nebenleistungen eingeordnet werden können. Seit dem BFH-Urteil vom 31.5.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658) ist zu prüfen, ob eine einheitliche Leistung vorliegt, und wenn dies ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.5 Pferdepensionen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Besteuerung von Pferdepensionen sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Die dauerhafte Vermietung einer Pferdebox mit allenfalls geringfügigen Nebenleistungen ist eine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksüberlassung. Werden neben der Boxenvermietung aber noch weitere Dienstleistungen (z. B. Nutzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in § 2 Nr. 4 des UStG 1918 vom 26.07.1918 (RGBl 1918, 779) wurden "Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken ..., mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen eingerichteter Räume;" von der Besteuerung ausgenommen. Nach dem UStG 1934 vom 16.10.1934 (RGBl I 1934, 942) war gem. § 4 Nr. 10 UStG nicht mehr allgemein die Vermietung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des sachlichen Geltungsbereichs erfasst § 4 Nr. 12 UStG die dort in Buchst. a–c genannten Umsätze, mit Ausnahme der in § 4 Nr. 12 S. 2 UStG genannten Vermietungen und Verpachtungen. Erfasst sind demnach grundsätzlich alle sonstigen Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 S. 1 und 2 UStG, die sich auf die Nutzungsüberlassung von Grundstücke...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das bulgarische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 28 bis 36 Mehrwertsteuergesetz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Beherbergungsumsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 135 Abs. 2 S. 1 Buchst a MwStSystRL ist die Gewährung von Unterkunft i. R. d. Hotelgewerbes und in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung steuerpflichtig, wobei die Mitgliedstaaten aber nach Art. 135 Abs. 2 S. 2 weitere Ausnahmen von der Befreiung regeln können (vgl. EuGH vom 03.03.2000, Rs. C-12/98, Juan Amengual Far, UR 2000, 123: den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mieteinkünfte.

Rn 15 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte. Zu berücksichtigen ist die Kaltmiete, die bestehenden Belastungen sind in Abzug zu bringen. Es ist nicht auf die erzielbaren Einkünfte abzustellen, sondern auch die tatsächlich erzielten (Schlesw FamRZ 00, 1586). Ebenfalls hinzuzurechnen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, reduziert um die damit verbundenen A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen steuerbefreit (§§ 28–41 MwStG): Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Finanz- und Versicherungstätigkeiten, Erziehungs- und Ausbildungsdienstleistungen, Gesundheitswesen und Dienstleist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.3 Entschädigungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vermietung eines Grundstücks gleichzusetzen ist der Verzicht auf Rechte aus einem Miet- oder Pachtvertrag. Dies gilt sowohl, wenn der Mieter/Pächter gegen Entschädigung vorzeitig auf sein Recht auf Gebrauchsüberlassung verzichtet (EuGH vom 15.12.1993, Rs. C-63/92, Lubbock Fine, BStBl II 1995, 480, Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 5 UStAE), als a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.4 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse–Charge-Verfahren ist bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entspre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen, die i. R. d. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden, unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der Durchschnittssatzbesteuerung. Die Leistungen müssen mit den typischen Produktionsmitteln des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden (Arbeitskräfte und Maschinen). Zudem müssen sie n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2.2 Der Leistungsempfänger: ein anderer Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gemeinschaft kann nur solche Umsätze als steuerpflichtig behandeln, die sie an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt (§ 9 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Mitglied der Gemeinschaft muss die Wohnung oder das Teileigentum als Unternehmer i. R. d. Unternehmens verwenden, z. B. als Arztpraxis, Steuerberatungsbüro oder Lagerräume. Nur an die Wo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören u. a. (vgl. Anlage II zum Mehrwertsteuergesetz) i. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.1 Fahrzeuge

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Fahrzeuge sind v. a. Beförderungsmittel, deren Hauptzweck auf die Beförderung von Personen und Gütern zu Lande, zu Wasser oder in der Luft gerichtet ist (vgl. Abschn. 4.12.2. Abs. 2 S. 1 UStAE). Erfasst sind aber auch gewerbliche Gegenstände, die sich tatsächlich fortbewegen, ohne dass die Beförderung von Personen im Vordergrund steht, wie et...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begrüßt die Neuregelung im B2B-Bereich. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.3 Vorübergehende Verwendung

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine nur vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand im Bestimmungsland verwendet zu: einer Nutzung, die ihrer Art nach nur vorübergehend ist (z. B. Arbeitseinsatz, Vermietung), einer Nutzung, die von Anfang an befristeter Natur war. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn ein ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Export

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Warenexport vom Inland in ein Drittland stellt eine steuerbare, aber (echt) steuerbefreite Lieferung dar. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Lieferung innerhalb von 90 Tagen nach Leistungserfüllung von der Zollbehörde für die Verbringung ins Drittland endgültig verzollt wird. Während dieses Zeitraumes darf der Gegenstand mit Ausna...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.4 Vertragsübernahme, Verzicht auf Mietgarantie

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine steuerfreie Vermietung liegt vor, wenn ein Nachmieter gegen Entgelt die Rechte und Pflichten des Vormieters aus einem Grundstücksmietvertrag übernimmt (EuGH vom 09.10.2001, Rs. C-108/99, Cantor Fitzgerald International, UR 2001, 494). Auch der entgeltliche Verzicht des Mieters auf eine Mietgarantie des Vermieters fällt nicht unter § 4 N...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Missbräuchliche Gestaltungen

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Verzicht darf nicht auf andere nicht in § 9 Abs. 1 UStG genannten Steuerbefreiungen ausgedehnt werden, selbst dann nicht, wenn ein Verzicht wirtschaftlich sinnvoll wäre. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer ist auch ehrenamtlich (§ 4 Nr. 26 UStG) tätig. Um die Vorsteuern nicht nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilen zu müssen, möchte er sämtliche im Ra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Interpretation ohne Rückgriff auf das nationale Recht

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren (Urteil vom 16.01.2003, Rs. C-31.500, Rudolf Maierhofer, UR 2003, 86) den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen und sonstigen Leistungen steuerbefreit: Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze der Träger der Sozialversicherungen; Geld- und Bankgeschäfte; bestimmte Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen (Grundstücksumsätze, Umsätze von Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsleistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nachhaltigkeit

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 2.3. Abs. 5–7 UStAE. Nachhaltig wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von entgeltlichen Einnahmen angelegt ist. Ob dies erfüllt ist, ist in jeden Einzelfall zu prüfen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (Abschn. 2.3. Abs. 8 UStAE)! Nach Abschn. 2.3. Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.1 Begriff des "Beförderungsmittels"

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "Vermietung eines Beförderungsmittels" bleibt im Vergleich zu § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG a. F. unverändert (BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005 Rz. 36). Daher übernimmt Abschn. 3a.5. Abs. 2 UStAE – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a. O.) – im Wesentlichen unverändert den bi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst c UStG ist die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken steuerfrei. Entsprechend steuerfreie dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken sind insbesondere (vgl. Abschn. 4.12.8. UStAE): der Nießbrauch (§ 1030 BGB), die Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) die be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.5.1 Kurzfristige Beherbergung selbst ist Grundstücksleistung, deren Vermittlung aber nicht

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gilt zu unterscheiden: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 4 S. 4 Nr. 1 UStAE). Die Vermittlung dieser Vermietungen ist keine Grundstücksleistung (Abschn. 3a.3. Abs. 9 Nr. 2 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsätze von oder an Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze für die Seeschifffahrt sind zunächst Lieferungen (auch gebrauchter Schiffe), Umbauten (z. B. Veränderungen an der Substanz eines Schiffes wie Verlängerung oder Verbreiterung des Rumpfes), Instandsetzungen (z. B. Schadensbeseitigung), Wartungen (z. B. Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit von Anlagen), Vercharterungen un...mehr