Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 1 Ein- bzw. Ausbauarbeiten in Mieträumlichkeiten

Nimmt ein Mieter oder Pächter am gepachteten Objekt Um-, Ein- oder Ausbauarbeiten vor, können sich umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben, sofern die Baumaßnahme an einen Unternehmer und für sein Unternehmen geleistet worden ist. Umsatzsteuerliche Aspekte können beim Mieter/Pächter als Leistungsempfänger vernachlässigt werden, wenn es sich um langfristig vermieteten Wohnraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.1 Scheinbestandteile

Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn durch die Baumaßnahmen des Mieters Sachen "zu einem vorübergehenden Zweck" in das Gebäude eingefügt werden.[1] Sie sind zwar körperlich Bestandteil des Grundstücks, bürgerlich-rechtlich behalten sie jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit und stellen selbständige, bewegliche Vermögensgegenstände dar, wenn sie nicht selbst Gebäude sind. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anzeige der Tätigkeit bei Photovoltaikanlagen

Kommentar Zum 1.1.2023 war in § 12 Abs. 3 UStG der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen in das UStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung ist, Unternehmern, die nur eine solche Photovoltaikanlage betreiben, die Kleinunternehmerbesteuerung[1] wirtschaftlich attraktiv zu machen. Hinweis Unternehmer, die nur solche hausgebundenen Photov...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.3 Zuschüsse im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart[1] als Einnahmen zu erfassen sein[2]; das gilt auch für öffentliche Fördermittel für Belegungs- und Mietpreisbindungen (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen) nach dem Dritten Förderweg[3]; hierbei handelt es sich nicht um Investitionszuschüsse. Ein evtl. (teil-)rückzuzahlender Zuschuss ist erst im Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.3 Behandlung der Leasingraten

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist. Die Leasingraten sind bei bilanzierenden Unternehmen Betriebseinnahmen im Jahr der Vermietung. Mietvorauszahlungen sind durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu neutralisieren und im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vereinnahmung erfolgswirksam aufzulösen. Werden beim I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, wie z. B. bei Schadensersatzleistungen, liegt kein Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Pkw

Anschaffungskosten für teure Pkw zur betrieblichen Nutzung[1] sind nicht generell unangemessen.[2] Allerdings unterliegen die grundsätzlich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen einer Angemessenheitsprüfung[3], da diese auch die private Lebensführung berühren können. Nach der BFH-Rechtsprechung hängt es vom Einzelfall ab, ob die Pkw-Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermietung von Tennisplätzen oder -hallen im Rahmen des Tennisunterrichts

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Erteilung von Sportunterricht/-kursen durch einen Tennisverein gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist als sportliche Veranstaltung (§ 67a AO) zu beurteilen. Es ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, dass der Verein mit der Erteilung des Sportunterrichts in Konkurrenz zu gewerblichen Sportlehrern tritt, weil § 67a AO (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung an Mitglieder

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden Tennisplätze oder -hallen an Mitglieder stundenweise vermietet – auch, wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wurden – (kurzfristige Vermietung), handelt es sich um keine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Diese Art der Vermietung ist ein Zweckbetrieb "eigener Art", der die Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung eines(r) Tennisplatzes/-halle an Nichtmitglieder können nicht dem ertragsteuerfreien Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden, weil ein Tennisverein mit diesem Betätigungsfeld in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten Vermietern von Tennishallen/-plätzen tritt, al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 259 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand umfasst uneingeschränkt sämtliche Einkünfte aus VuV iSv § 21 EStG. VuV meint die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung gegen Entgelt (vgl auch Ausführungen von Nacke (s § 21 Rn 294ff)). Der Tatbestand ist subsidiär gegenüber § 49 Abs 1 Nr 1–5 EStG (Subsidiarität innerhalb der beschränkten StPfl). Insbes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verpachtung des übernommenen Vermögens

Rn. 1528 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Werden im Rahmen einer echten oder unechten Realteilung Teilbetriebe übertragen, steht dem übernehmenden Realteiler das Verpächterwahlrecht zu. Die übernommenen Teilbetriebe können somit im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen verpachtet werden (Hess, BB 2019, 239). Erforderlich ist auch hier, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 273 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt grds im Wege der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die WK (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG). Durch Einführung der Nr 2 Buchst f Doppelbuchst aa des § 49 Abs 1 EStG gelten die Vermietungseinkünfte einer ausländischen KapGes stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so dass die Einkünfte iRd Gewinnermit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkungen

Rn. 278 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auf abkommensrechtlicher Ebene ist zwischen Einkünften aus unbeweglichem Vermögen (Art 6 OECD-MA) und solchen aus der Überlassung von Rechten (Art 12 OECD-MA) zu differenzieren. Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gilt das Belegenheitsprinzip, dh, der steuerliche Zugriff erfolgt durch den Staat, in dem das Vermögen liegt. Die Bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Begründung Betriebsaufspaltung

Rn. 2917 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erbe bislang durch die Vermietung einer im PV gehaltenen Immobilie Einkünfte aus § 21 EStG erzielt, kann eine Betriebsaufspaltung begründet werden, wenn er vom Erblasser den Betrieb, der die Immobilie angemietet hatte, erbt. Dies geschieht automatisch, also ohne weiteres Zutun des Erben (Kalbfleisch, UVR 2012, 90). Hier ist durch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 275 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt bei Einkünften aus der VuV von unbeweglichem Vermögen und Sachinbegriffen im Wege der Veranlagung. Der beschränkt stpfl Vermieter oder Verpächter hat zwecks Veranlagung zur ESt eine Steuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 1, 3 EStG). Die Höhe der ESt bemisst sich nach § 32a Abs 1 EStG. Rn. 276 Stand: EL 165 – ET: 06/20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 291 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine (sonstige) Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst (BFH BStBl II 2008, 469; vgl BFH BStBl II 1979, 298). Der Tatbestand von § 49 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung des Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn

Rn. 1207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ebenso wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind auch beim begünstigten Aufgabegewinn diejenigen Realisierungsvorgänge auszuschließen, die zum nicht begünstigten laufenden Gewinn zählen. Daher sind nicht alle Gewinne aus der Veräußerung von WG im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Teil des Aufgabegewinns. Ausgenommen sind Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze über die Abgrenzung der einzelnen Grundstücke

a) Grundsatz der wirtschaftlichen Einheit Rz. 17 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der (Typus-)Begriff der wirtschaftlichen Einheit des § 2 BewG bestimmt sich dabei in erster Linie nach der Verkehrsau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) bestimmt den Begriff der Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind die "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" (Veranlassungsprinzip). Abzugrenzen sind die Betriebsausausgaben von Werbungskosten (diese betreffen die Überschusseinkunftsarten, beispielsweise nichtselbständige Arbeit oder Vermietung und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Strukturwandel

Rn. 1066 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Strukturwandel, keine Betriebsaufgabe, liegt vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus weitergeführt wird und die Einkünfte des StPfl aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden, weil zB ein bisher als gewerblich behandelter Betrieb infolge Einschränkung des Zukaufs oder Erweiterung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit

Rn. 174 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Tätigkeit im Inland ist dann gegeben, wenn ihre wesentlichen Merkmale dort ausgeübt werden (vgl Gosch in Kirchhof/Seer, § 49 EStG Rz 51, 21. Aufl). Die Tätigkeitsart beeinflusst den Ausübungsort, so dass dieser individuell zu bestimmen ist (Bsp vgl Haiss in H/H/R, § 49 EStG Rz 672, August 2019). Zu bejahen ist eine Ausübu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anteil an einem Grundstück als Bestandteil eines Grundstücks (Abs. 2)

Rz. 64 [Autor/Stand] Zur zweckmäßigeren und wirtschaftlicheren Nutzung des Grund und Bodens wurden bei der Anlage von Siedlungen vielfach Gemeinschaftseinrichtungen des Grundvermögens geschaffen, die im Miteigentum der (Allein-)Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Eigentumswohnungen) stehen. Als solche Gemeinschaftseinrichtungen kommen vor allem Garagen, Stellplätze, Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 259 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand umfasst uneingeschränkt sämtliche Einkünfte aus VuV iSv § 21 EStG. VuV meint die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung gegen Entgelt (vgl auch Ausführungen von Nacke (s § 21 Rn 294ff)). Der Tatbestand ist subsidiär gegenüber § 49 Abs 1 Nr 1–5 EStG (Subsidiarität innerhalb der beschränkten StPfl). Insbesondere der Vorrang von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Teilbetriebs

Rn. 201 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Teilbetrieb ist jede mit gewisser Selbstständigkeit ausgestattete, organisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs, die für sich allein lebensfähig ist (BFH v 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl II 2000, 123). Ein unselbstständiger Betriebsteil liegt hingegen vor, wenn eine Unterteilung des Gesamtbetriebs lediglich organisatorisch nach Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bebaute Grundstücke

a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2] b) Anbau für berufliche oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten, Nr. 2 Buchst. f

2.2.2.8.1 Allgemeines Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.4 Steuerabzug und Veranlagung

Rz. 205 Die Besteuerung erfolgt für Miet- und Pachtzinsen aus unbeweglichem Vermögen und Sachgesamtheiten sowie für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen, Sachgesamtheiten und Rechten durch Veranlagung. Insoweit ist ein Tatbestand des Steuerabzugs, abgesehen von dem Sicherungsabzug nach § 50a Abs. 7 EStG, nicht erfüllt. Unterliegen mehrere Vermögensgegenstände der b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr