Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fehlerkorrekturen

Tz. 29 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Fehler ergeben sich aus der unterlassenen oder fehlerhaften Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Fehlinterpretation von Sachverhalten (glA etwa KPMG, Insights into IFRS, Abschn. 2.8.80.10). Sie führen dazu, dass zur Veröffentlichung freigegebene Abschlüsse dem Abschlussadressaten keine relevanten und verlässlichen Inf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermietetes Grundstück

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt die Begünstigung für Grundstücke, die zu Wohnzwecken "vermietet werden". Dieser Begriff umfasst sowohl Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits vermietet sind, als auch solche, die zur Vermietung bestimmt sind. Im Fall des Leerstandes im Zeitpunkt der Übertragung – z.B. bei Miete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der gemeine Wert zugrunde zu legen. Die grundsätzliche Definition des gemeinen Wertes findet sich in § 9 Abs. 2 BewG. Danach wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung des IAS 29

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 findet Anwendung auf Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist. Eine ausdrückliche Zielsetzung (objective) enthält IAS 29 zwar nicht, doch wird im Abschnitt "Anwendungsbereich" unter IAS 29.2 offenbar als Begründung für IAS 29 darauf hingewiesen, dass in hochinflationären...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Übertragu... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind seit dem 9.7.2015 in Abt. I des im Beschlusseingang bezeichneten Grundbuchs in Erbengemeinschaft mit drei weiteren Miterben eingetragen. In Abt. II ist eine Grunddienstbarkeit gebucht, Abt. III ist frei von Belastungen. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter des am 20.9.2011 geborenen Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3. Am 5.7.2022 einigte sich der B...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / II. Sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen VKH-Bewilligung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 3 S. 1 ZPO findet gegen die Bewilligung der VKH die sofortige Beschwerde der Staatskasse statt, wenn das Gericht weder Monatsraten noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge festgesetzt hat. Dabei kann nach § 127 Abs. 3 S. 2 ZPO die Beschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Partei nach ihren persönlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verweis auf §§ 1, 2 BewG

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 1 BewG ist ohne praktische Bedeutung[2], denn die Vorschrift regelt allein den Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. Rz. 11 [Autor/Stand] Aber auch die Bezugnahme auf § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit) ist ohne Relevanz[4], weil insb. ein Nachlass keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne ist.[5] Zudem regeln eine Fülle von Sonderv...mehr

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Einführung / 2. Einkommensteuer

Rz. 79 [Autor/Stand] Obwohl Erwerber von Todes wegen und Erwerber durch Schenkung unter Lebenden unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen, ist eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nicht ausgeschlossen.[2] Rz. 80 Beispiel Ein Rechtsanwalt vererbt Honorarforderungen, die dem Erben zufließen. Die Honorarforderungen un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 244 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Rz. 17 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens wird gem. § 244 Abs. 1 BewG als Grundstück bezeichnet. D.h. die Vorschrift enthält die Definition des bewertungsrechtlichen Grundstücksbegriffs für Zwecke der Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. "Zerlegung" bei mehreren Gemeinden (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 239 Abs. 2 BewG enthält bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sich über mehrere Gemeinde erstrecken, ein besonderes Verfahren der Ermittlung für den (anteiligen) Grundsteuerwert. In diesen Fällen sind die Reinerträge aus den verschiedenen Nutzungen für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln. Das gilt auch für die typisierten Zuschläge zum Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige Vermögensgegenstände und Schulden (Abs. 6)

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 6 ErbStG ist ein Anteil an Wirtschaftsgütern und Schulden, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen ist, mit dem darauf entfallenden Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag festgestellten Werts anzusetzen. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG seinerseits schreibt bestimmte Wertfeststellungen i.S. v. § 179 AO vor, wenn die W...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung in Form eines Bewertungsabschlags von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebautes Grundstück

Rz. 11 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke sind nach § 180 Abs. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Das gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch für Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Erbbaurrechtsbelastete Grundstücke gehören auch dann nicht zu den bebauten Grundstücken, wenn diese mit einem Wohngebäude bebaut sind, weil dieses Gebäude zivilrechtlich Bes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Stetigkeit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 72 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ein Unternehmen hat seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Umstände stetig auszuwählen und anzuwenden, es sei denn, ein Standard oder eine Interpretation erlaubt bzw. schreibt die Kategorisierung von Sachverhalten vor, für die andere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zutreffend ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Die Betreuerbestellung (§ 1814 BGB) und diesbezügliche Wünsche bzw. Verfügungen

Die bisherige zentrale Vorschrift für die Betreuerbestellung (§ 1896 BGB a.F.) wird durch § 1814 BGB abgelöst. Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind danach ein Betreuungsbedarf einer volljährigen Person aufgrund Krankheit oder Behinderung sowie die Erforderlichkeit der Betreuung.[17] Es bleibt dabei, dass eine Betreuung, auch eine Kontrollbetreuung, gegen den frei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, muss gem. IAS 29.8 in Maßeinheiten zum Abschlussstichtag ausgedrückt werden. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Abschluss auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (historical cost) oder auf Tageswerten (current cost) basi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 (einstweilen frei) Tz. 7 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 ist auf die Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen anzuwenden, deren funktionale Währung (functional currency) die eines Hochinflationslandes (zur Definition eines Hochinflationslandes vgl. Tz. 20ff.) ist (IAS 29.1). Damit ist der Standard auch auf die Einzelabschlüsse eines jeden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Grundlagen

Tz. 85 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Gem. IAS 8.14b kann außer bei Vorliegen von neuen bzw. geänderten Standards oder Interpretationen eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Änderung dazu führt, dass der Abschluss zuverlässige und relevantere Informationen über die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen, sonstigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Folgen für die Bewertung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 70 [Autor/Stand] Durch die Anwendung des § 11 BewG sowohl für Kapital- als auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist seit 1.1.2009 – wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – für die Wertermittlung primär auf zeitnahe Verkäufe abzustellen. Im Hinblick auf die oben (Rz. 31) dargestellte Problematik, dass der Steuerpflichtige neben dem Substanzwert und verein...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.1.2 Synoptische Analyse der Transaktionsarten

Da in Unternehmen unzählige Varianten und Kombinationen von Transaktionsarten, VP-Methoden, Unternehmenssteuerungskonzepten etc. existieren, ist eine sachgerechte und professionelle Beurteilung nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall möglich. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen hinsichtlich der möglichen Harmonisierbarkeit je Transaktionsart aus...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.1 Datenextraktion und -aufbereitung

Vor jedweder Analyse steht die i. d. R. deutlich aufwendigere Extraktion und Aufbereitung von Daten. Im Verrechnungspreiskontext wird auf eine Vielzahl unterschiedlicher interner und externer Daten- und Informationsquellen zurückgegriffen, wobei wir uns in den folgenden Kapiteln auf strukturierte Daten fokussieren wollen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Art...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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Das Testament / 2.5.3 Gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung

Wenn die Eheleute (oder Lebenspartner) möchten, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von ihnen an einen Dritten fällt, so kommen im Wesentlichen zwei Regelungsmodelle in Betracht. Entweder der Dritte beerbt bei jedem Todesfall den Verstorbenen gesondert (sog. Trennungslösung) oder er erbt nur einmal, und zwar von dem zuletzt Versterbenden, bei dem sich da...mehr

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Das Testament / 2.1.3 Vor- und Nacherbschaft

Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser das Schicksal seines Nachlasses über mehrere Erbfälle hinweg steuern. Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst (Nach-)Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer (Vor-)Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Der Erblasser kann auch mehrere Nacherbfälle hintereinander anordnen. Hiernach wird ...mehr

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Das Testament / 2.1.7 Besonderheiten der Erbeinsetzung Minderjähriger

Werden Minderjährige als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt, so ist zu bedenken, dass deren gesetzliche Vertreter als Inhaber der Vermögenssorge nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB maßgeblichen Einfluss auf die Verwaltung des ererbten Vermögens haben und sie die Einkünfte aus dem Kindesvermögen nach Maßgabe des § 1649 Abs. 2 BGB für ihren eigenen Unterhalt verwenden kö...mehr

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Das Testament / 2.1.3.6 Bedürftigentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel bei verschuldeten Abkömmlingen oder Ehegatten

Ist der Ehegatte oder ein Abkömmling des Erblassers verschuldet, so wird der Erblasser daran interessiert sein, sein zu vererbendes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Verschuldeten zu entziehen und letzterem dennoch möglichst unpfändbare Nutzungen der Vermögenssubstanz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf überschuldete Abkömmlinge ist dies bereits unter den Voraussetzungen...mehr

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Das Testament / 2.1.3.4 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Bei Ehegattentestamenten ist die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ein typisches Gestaltungsinstrument zur gesonderten Vererbung der Vermögen beider Eheleute – alternativ zur Belastung der zu Erben eingesetzten Abkömmlinge mit Herausgabe- oder Nutzungsvermächtnissen zugunsten des überlebenden Ehegatten. Diese sog. Trennungslösung beim Ehegattentestament, bei der neben dem E...mehr

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Das Testament / 2.1.3.2 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel zur getrennten Zuwendung von Nutzung und Substanz

Wenn der Erblasser seinen Erben die Substanz seines Vermögens längerfristig bewahren will, er aber absehen kann, dass nach seinem Tod kurz- bis mittelfristig Personen aus seinem Nachlass versorgt werden müssen, so kann er die zu versorgende Person zum Vorerben und die Person, der die Substanz des Vermögens zukommen soll, als Nacherben einsetzen. Dies betrifft etwa den Fall, ...mehr

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Das Testament / 2.1.3.7 Behindertentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament zugunsten eines Behinderten

Ein Behindertentestament bietet sich an, wenn ein Abkömmling aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. In diesem Fall ist die Aufzehrung des Nachlasses nur eine Frage der Zeit, zumal auch staatliche Hilfen durch das Kind aus der Erbschaft zu erstatten wären. Hat der Erblasser also ein behin...mehr

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Das Testament / 2.1 Erbeinsetzung

Die Erbeinsetzung ist die praktisch wichtigste Art testamentarischer Verfügungen, allerdings ist sie nicht zwingender Bestandteil eines Testaments. Vielmehr kann ein Testament auch nur andere letztwillige Verfügungen enthalten. Erst recht ist es möglich, keine positive Erbeinsetzung vorzunehmen, sondern nur einen gesetzlichen Erben zu enterben (§ 1938 BGB) oder die Geltung d...mehr

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Das Testament / 2.10.2 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel im Behindertentestament

Auch beim sog. Behindertentestament bietet es sich an Testamentsvollstreckung anzuordnen, insbesondere um den Nachlass für die nicht behinderten Erben zu bewahren und das Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen.[2] Aufgrund des in § 2 Abs. 1 SGB XII verankterten "Nachranggrundsatzes" erhält nur der staatliche Hilfen, der weder über ausreichendes Einkommen (§ ...mehr

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Das Testament / 2.1.3.5 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament geschiedener Eheleute mit Kindern

Geschiedene Eheleute mit gemeinsamen Kindern wollen regelmäßig vermeiden, dass ihr Vermögen im Erbfall dem geschiedenen Partner zugute kommt; es geht um die "erbrechtliche Neutralisierung des ehemaligen Ehegatten"[2]. Dabei ist der Fall zu bedenken, dass der frühere Ehepartner nicht nur den Erblasser selbst, sondern auch ein nach diesem zum Erben gewordenes gemeinsames Kind ...mehr

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Das Testament / 2.5.10.3 Wechselbezüglichkeit bei einseitigen Abkömmlingen nur eines Ehegatten

Sind keine gemeinschaftlichen Abkömmlinge der Eheleute, sondern nur einseitige Abkömmlinge aus früherer Ehe vorhanden, so müssen sich die Eheleute entscheiden, ob sie diese Abkömmlinge nur als Erben des leiblichen Elternteils oder als gemeinschaftliche Erben behandeln wollen. Wählen die Eheleute die letztgenannte Variante, so können sie sich entweder durch ein Berliner Testa...mehr

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Das Testament / 2.2.8 Herausgabevermächtnis

Alternativ zum Nießbrauchsvermächtnis oder zur Vor- und Nacherbschaft als befreiter Vorerbe können sich Ehegatten, wenn der länger Lebende hinsichtlich seines eigenen Vermögens weitgehend frei sein, aber hinsichtlich des restlichen Nachlasses des zuerst Versterbenden gebunden werden soll, gegenseitig zu unbeschränkten Erben einsetzen und ihren Abkömmlingen einen Anspruch ge...mehr

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Das Testament / 2.8.2 Vererbung einer Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft

Keine Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Mitgliedschaft an Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts vererbt wird. Denn solche Gesellschaftsanteile gehen im Wege der erbrechtlichen Sondernachfolge unmittelbar[1] in Teilen auf die mehreren Erben über.[2] Die Nachfolge in die Mitgliedschaft vollzieht sich dann unmittelbar –...mehr

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Das Testament / 2.1.1 Vorteile der Einsetzung eines Alleinerben

Der Erblasser sollte diejenige Person zum Erben einsetzen, der er sein ganzes oder zumindest das nach Erfüllung von Einzelzuwendungen an andere Personen verbleibende Vermögen zuwenden will. Für die Einsetzung einer einzelnen Person als Alleinerbe sprechen mehrere rechtliche und praktische Erwägungen. Es ist die einfachste und regelmäßig die zweckmäßigste Form der Erbeinsetzu...mehr

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Das Testament / 2.1.1.1 Vermeidung der potenziell streitträchtigen Erbengemeinschaft

Die zu Erben eingesetzten Personen werden grundsätzlich gem. § 1922 Abs. 1 BGB Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 1922 Abs. 2 BGB), der gem. § 2032 BGB der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen zusteht (Gesamthand). Jeder Miterbe hat einen Anteil am Nachlass, aber nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen (§ 2033 BGB). ...mehr

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Das Testament / 2.10.3.2 Fortführung des Unternehmens bei Testamentsvollstreckung

Da zu bezweifeln ist, dass ein unternehmensfremder und regelmäßig auch noch anderweitig tätiger Dritter als Testamentsvollstrecker die unternehmerische Initiative und das Engagement aufbringt, die für die dauerhafte Unternehmensfortführung nach dem Tod des Inhabers erforderlich ist, kann die Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich regelmäßig nur eine Übergangslö...mehr

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Das Testament / 2.2.6 Nießbrauchsvermächtnis

Wenn der Erblasser dem Erben die Substanz und einem Dritten (in Betracht kommen natürliche und juristische Personen) die Nutzung seines Vermögens letztwillig zuwenden will, so bietet sich das Nießbrauchsvermächtnis an. Klarzustellen ist dabei zunächst, ob ein beschränkt dingliches Nießbrauchsrecht oder nur ein schuldrechtliches Nutzungsrecht[1] gewährt wird. Der Nießbraucher ...mehr

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Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

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Erbvertrag / 3.5 Kondiktionsrechtlicher Schutz vor benachteiligenden Verfügungen als Reflex der erbvertraglichen Bindungswirkung

Vertragsmäßig eingesetzte Erben sind gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers unter bestimmten Voraussetzungen begrenzt geschützt (§ 2287 BGB). Praxis-Tipp Erster Prüfungsschritt sollte daher immer sein, ob eine objektive Beeinträchtigung vorliegt. Weitergehend ist der vertragsmäßig eingesetzte Vermächtnisnehmer geschützt, insbesondere auch gegen bestimmte tatsächlic...mehr

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Das Testament / 2.2.1 Vorausvermächtnis

Die Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers schließen einander nicht aus. Vielmehr kann der Erblasser Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung kombinieren, um etwa einzelne Miterben zu bevorzugen, indem er zu deren Gunsten ein Vorausvermächtnis gem. § 2150 BGB anordnet, oder aber um Erben zu benachteiligen, indem er ihnen mit dem Vermächtnis zugunsten Dritter potenzielle...mehr

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Das Testament / 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Recht des Einzelnen über sein Eigentum auch nach dem Tode weitestgehend nach den eigenen Wünschen willkürlich zu verfügen, in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (sog. "Testierfreiheit"). Einschränkungen der Testierfreiheit können sich ergeben durch verfassungsgemäße inländische Gesetze[1], bei Vermögen im Ausland bzw. auslän...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 3 Rolle der Bank

Mit dem Tod eines Kunden erlischt dessen Konto bei der Bank nicht automatisch. Soweit Kontovollmachten des Erblassers existieren (postmortal, also mit Wirkung ab dem Todesfall, oder transmortal, also über den Tod hinaus), ist der Vollmachtswiderruf durch den/die Erben notwendig. Der Erbe kann, soweit er Verfügungsberechtigter ist, Verfügungen vornehmen, wie z. B. Geld abhebe...mehr

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Erbvertrag / 3.4.1 Gesetzliche Grenzen der Bindungswirkung

Dagegen berührt der Erbvertrag nicht das Recht des Erblassers über sein Vermögen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden zu verfügen (§ 2286 BGB), und zwar selbst dann, wenn sie den Gegenstand der erbvertragsmäßigen Verfügung berühren.[1] Denn vertragsmäßige Verfügungen in einem Erbvertrag binden nur erbrechtlich und beschränken insofern nur die Testierfreiheit des Erblassers. V...mehr