Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin vollstreckte gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid des AG vom 2.1.2018 eine Hauptforderung i.H.v. 237,95 EUR. Am 2.5.2018 beauftragte sie einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft und der Einholung von Drittauskünften. Zugleich machte sie Rechtsanwaltskosten i.H.v. jeweils 15,00 EUR zzgl. Auslagen i.H.v. jeweils 3,00 EUR fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2020, Ohne richtige... / 3 Der Praxistipp

Auftrag richtig ausgelegt? Es erscheint zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall der Antrag des Gläubigers bzw. seines Vertreters richtig ausgelegt wurde. Das Modul E war nämlich – trotz zweier anderer Anträge auf Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft – nur einmal angekreuzt. Die GVFV sieht allerdings ausdrücklich die Wiederholung der Module vor, wenn diese mehrfach eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Beschwerde geg... / Leitsatz

Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO dar. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2020, Ohne richtige... / Leitsatz

1. Weist der Gerichtsvollzieher (GV), der den Schuldner beim Pfändungsversuch und bei dem Versuch zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht antrifft, jeweils schriftlich auf die Möglichkeit einer gütlichen Erledigung hin, kann er jeweils eine Gebühr nach KV Nr. 208 für den Versuch der gütlichen Einigung in Ansatz bringen, auch wenn zwischen den beiden Versuchen der gütlichen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2020, Der wirtschaf... / I. Das Problem

Angabe der Kreditkartennummer und die Folgen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Nachdem dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, wurde bei dem Gerichtsvollzieher die Einholung von Drittauskünften beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 802l ZPO beantragt. Hierüber wurde folgende Drittauskunft erteilt: Der Schuldner, der nur über ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Keine Festsetz... / 1 Sachverhalt

Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen vom Arrestbeklagten erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG. Im Ausgangsverfahren hat die Arrestklägerin wegen der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung i.H.v. 11.147.328,18 EUR sowie einer Kostenpauschale von 83.752,00 EUR die Anordnung des dinglichen Arrestes in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. In ihrem Ersuchen beauftragte sie den Obergerichtsvollzieher, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen und die Schuldnerin zu laden. Mit der Einziehung von Teilbeträgen erklärte sich die Gläubigerin gleichzeitig unter der Bedingung einverstanden, dass die Forderung voraussichtlich binnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat der Obergerichtsvollzieher eine Gebühr gem. § 9 GvGKostG i.V.m. Nr. 208 GvKostG-KostVerz. i.H.v. 8,00 EUR nebst anteiliger Pauschale von 1,60 EUR in Ansatz gebracht. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor, da der Obergerichtsvollz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2020, Anwaltliches Z... / 2 Aus den Gründen:

"…" [13] Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. (…) [16] Bei den verfahrensgegenständlichen Schreiben der Bekl. V. 23.9.2015 und v. 31.3.2016 handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 32 Abs. 1 S. 1 BRAO, § 35 S. 1 VwVfG) in Gestalt eines belehrenden Hinweises beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung. (…) [20] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2020, Monierungen wegen der Zuständigkeit vermeiden

Der Vollstreckungsantrag muss unabhängig von der Frage, ob er beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht anzubringen ist, an das örtliche zuständige Vollstreckungsorgan gerichtet werden. Fehlt es daran, kommt es regelmäßig zu einer Monierung, auf die dann reagiert werden muss. Das kann in vielen Fällen vermieden werden, indem diese Situation schon bei der Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2020, Welche Auslag... / I. Das Problem

Einholung von Drittauskünften Unser Mandant betreibt als Gläubiger mit uns als Rechtsdienstleister gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Immer wieder sehen wir uns vor die Situation gestellt, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht erscheint oder aber das übersandte Vermögensverzeichnis keine Anhaltspunkte für eine weitere Vollstreckungsma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / Leitsatz

Erhält der Gerichtsvollzieher den Auftrag, gem. § 802a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung tätig zu werden, dann beinhaltet das jedenfalls dann zugleich den Auftrag zum Versuch der gütlichen Einigung, wenn der Gläubiger dies in seiner Beauftragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Bestimmt der Gerichtsvollzieher Termin zur Abgabe der Vermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkasso-Büros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Mit Schreiben v. 11.12.2015 teilte die Gläubigerin gem. § 845 ZPO mit, dass die Pfändung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 1. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erforderlich, dass der Antrag eigenhändig von einer erkennbar autorisie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das vorläufige Zahlungsverbot als Kosten- und Haftungsfalle für den Gläubiger? Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO ist in der Praxis ein gängiges Instrument, kurzfristig und auch ggfs. ohne die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt zu haben, schuldnerische Vermögenswerte, wie bspw. pfändbares Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, etc. zu arresti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Vorläufig vollstreckbarer Titel und Zwangsvollstreckung Der RA erwirkte am 26.6.2012 einen Vollstreckungstitel Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten. Am 27.6. wurde die vollstreckbare Ausfertigung erteilt, am 8.7.2012 das Urteil zugestellt. Ein am 11.7.2012 erteilter Sachpfändungsauftrag blieb erfolglos. Zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft am 26.9.2012 erschien der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2020, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

"Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 20.6.2018 ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO)." Der Kl. hat einen Rechtsanspruch auf die im Klageverfahren geltend gemachte Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Bekl. Nach Art. 97 Abs. 1 BayBG kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung Die Entscheidung gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern für jeden Gläubiger, insbesondere also auch Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 RDG. Sie zeigt auf, dass die Zwangsvollstreckung schon mit dem Erkenntnisverfahren beginnt, nach einem zügigen und zielgerichteten Vorgehen verlangt und gut ausgebildete Verantwortliche braucht, die up to date si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 2 II. Die Entscheidung kurz zusammengefasst

Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des OLG hat der Überprüfung durch den BGH standgehalten. BGH sieht Pflichtverletzung des RA Rechtsfehlerfrei habe das OLG eine Pflichtverletzung des RA darin gesehen, dass er es unterlassen hat, nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des erwirkten Urteils alle Forderungen der Schuldnerin aus ihrer Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für nichterledigte Zustellung einer Ladung zur Vermögensauskunft

Leitsatz Stellt der Gerichtsvollzieher (GV) fest, dass ein beantragtes Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht durchgeführt werden kann, so entsteht dennoch eine Gebühr für die versuchte Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft. AG Bad Iburg, Beschl. v. 19.9.2019 – 3 M 457/19 1 I. Der Fall Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / Leitsatz

Stellt der Gerichtsvollzieher (GV) fest, dass ein beantragtes Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht durchgeführt werden kann, so entsteht dennoch eine Gebühr für die versuchte Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft. AG Bad Iburg, Beschl. v. 19.9.2019 – 3 M 457/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 1 I. Der Fall

Titulierung und Vollstreckung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkassobüros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Vorpfändung ohne anschließenden PfÜB Mit Schreiben vom 11.12.2015 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 3 Der Praxistipp

Was der Gläubiger zu tragen hat In der Sache dürfte die Entscheidung richtig sein, auch wenn der Tatbestand nicht erkennen lässt, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Antragstellung und der Feststellung des GV dürfte dies aber vor der Antragstellung der Fall gewesen sein. Falsch ist die für Schröder/Kay angegeben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 1 I. Der Fall

Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.2019 den Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Unter dem 18.2.2019 stellte der GV die Vollstreckung ein, da ihm bekannt war, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Er hatte den Schuldner noch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Zugleich stellte er unter anderem eine Gebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Nichterledigungsgebühr Der GV hat zu Recht die Gebühr KV 600 nebst Auslagenpauschale angesetzt, da eine nicht erledigte Zustellung im Sinne von KV 600 vorliegt. Der GV war zunächst mit der Zustellung im Sinne von KV 100 beauftragt. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorbemerkung 1, Abs. 2 zu KV 100–102, in der die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Beispielsfälle der vorzeitigen Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 22 In folgenden Einzelfällen hat die Rspr. eine vorzeitige Vermögensauskunft noch zur Rechtslage nach § 903 ZPO angenommen (Goebel/Goebel, § 2 Rn. 134): junger Elektriker mit Unterhaltspflicht ggü. mehreren Kindern (LG Paderborn, Rpfleger 1992, 410; LG Hannover, Rpfleger 1991, 410); ein Rundfunkmechaniker wurde nach 19 Monaten zur erneuten Vermögensauskunft gezwungen (LG B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft ohne vorherigen Sachpfändungsversuch

Rz. 43 Hinweis: zu den Vor- und Nachteilen eines isolierten Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft und des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft mit kombinierter Sachpfändung vgl. auch die Übersicht unter 11.6.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Schuldner kommt Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach (Nr. 1)

Rz. 4 Eine Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis findet auf Anordnung des Gerichtsvollziehers statt, wenn der Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht mitwirkt. Das Druckmittel der Eintragung soll in allen Fällen greifen, in denen es wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Schuldners nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt. Insbesondere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.2 Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft mit vorherigem Sachpfändungsversuch

Rz. 44 Hinweis: Es sollte stets angekreuzt werden, dass bei einem wiederholten Antreffen des Schuldners das Verfahren gem. §§ 802c, 802f ZPO eingeleitet wird. Dies erspart Zeit, andernfalls i. d. R. der Gerichtsvollzieher die Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger zurücksenden wird oder aber zunächst bei diesem nach weiteren Vollstreckungsmaßnahmen nachfragen wird. Zu den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

1 Normzweck Rz. 1 Die Norm stellt sicher, dass der verhaftete Schuldner schnellstmöglich in die Lage versetzt wird, die eidesstattliche Versicherung ggü. dem Gerichtsvollzieher zu leisten (Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1). 2 Versorgung etwaiger Haustiere des Schuldners Rz. 2 Die Verhaftung des Schuldners ist bei Vorhandensein von Haustieren nur zulässig, wenn der Gerichtsvollzieher fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

1 Zweck/Anwendungsbereich Rz. 1 § 807 ZPO gilt nur für die Vollstreckung in Sachen wegen Geldforderungen (BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 807 Rn. 1, 2). Die Vorschrift regelt abweichend von § 802f Abs. 1 Satz 1 ZPO die Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, dem Schuldner die Vermögensauskunft sofort und nicht erst nach Ablauf der Zwei-Wochenfrist gemäß § 802f Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Befristetes Widerspruchsrecht bei Abnahme der Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners (Abs. 2)

Rz. 2 Eine Abnahme in der Wohnung des Schuldners ist möglich (Abs. 2) und kann sinnvoll sein, etwa um bei Schuldnern mit ungeordneten Lebensverhältnissen sicherzustellen, dass sie die nötigen Unterlagen zur Hand haben (vgl. BT-Drucks. 16/10069 S. 26), oder wenn der Schuldner infolge Erkrankung am Erscheinen in den Geschäftsräumen des GV verhindert ist (vgl LG Nürnberg-Fürth,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Vermögensauskunft ohne vorherige Fahrnisvollstreckung (Abs. 1)

Rz. 16 Inhaltlich und an der örtlichen Zuständigkeit für die Aufnahme der Vermögensauskunft und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO a. F.) hat sich im Vergleich zur Rechtslage bis zum 31.12.2012 nichts geändert. Neu hingegen ist, dass entgegen der alten Rechtslage, Abs. 1 einer Auskunftspflicht des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse keinen fruchtlos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bereitschaft des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 6 Ist der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft bereit, so nimmt sie ihm der Gerichtsvollzieher ab. Dem Gläubiger ist die Teilnahme zu ermöglichen, wenn er dies beantragt hat und die Teilnahme nicht zu einer Verzögerung der Abnahme führt (Abs. 1 Satz 3). Dazu setzt sich der Gerichtsvollzieher i. d. R. fernmündlich mit dem Gläubiger in Verbindung. Ist dieser telefoni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802d Erneute Vermögensauskunft

1 Allgemeines – Normzweck Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Rz. 2 Die Norm bezweckt den Schutz des Schuldners nach Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 807 ZPO, 284 AO) vor weiteren Verfahren unter gleichzeitiger Wahrung der Gläubigerbelang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vermögensauskunft an Eides statt (Abs. 3)

Rz. 36 Um zu gewährleisten, dass die vom Schuldner abgegebene Vermögensauskunft vollständig und richtig ist, bestimmt Abs. 3 entsprechend der alten Rechtslage nach § 807 Abs. 3 ZPO die Bekräftigung der Vermögensauskunft an Eides statt. Über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zuvor in angemessener Weise zu belehren (Satz 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802c Vermögensauskunft des Schuldners

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Das Verfahren zur Vermögenauskunft ist in den Regelungen der §§ 802c bis 802k ZPO geregelt. Die Vorschriften zum Schuldnerverzeichnis finden sich in den §§ 882b bis 882h ZPO. 2 Normzweck Rz. 2 Der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

1 Letzte Zahlungsfrist für Schuldner (Abs. 1) Rz. 1 802f Abs. 1 Satz 1 ZPO bestimmt, dass der Schuldner vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Zahlungsfrist von zwei Wochen erhalten muss (vgl. AG Hamburg-Barmbeck, FoVo 2013, 179; zur Ausnahme s. Rz. 1a). Abweichendes regelt § 807 Abs. 1, 2 ZPO; hierbei muss dem Schuldner der Vollstreckungsauftrag nicht vorgelegt werden (LG P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.3 Antrag auf Ergänzung der Vermögensauskunft

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.4 Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren nach Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 12 Abs. 1 Satz 2 erklärt § 802f Abs. 5 und 6 ZPO für entsprechend anwendbar. Der Gerichtsvollzieher hat somit das Vermögensverzeichnis in elektronischer Form dem nach § 802k ZPO zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht zu übermitteln und dem Gläubiger unverzüglich einen Ausdruck zuzuleiten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeiten

Rz. 2 Für die Abnahme der Vermögensauskunft und deren eidesstattlicher Versicherung ist funktionell ausschließlich (§ 802 ZPO) der Gerichtsvollzieher zuständig. Ebenfalls unter die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers fallen auch die Entscheidungen gem. § 802i Abs. 3 ZPO (BGH, Rpfleger 2005, 36 = NJW-RR 2005, 149 = JurBüro 2005, 46 = WM 2005, 395). Zum Verfahren vgl. §§ 135...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zwei-Jahres-Schutzfrist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt eine grundsätzliche Sperrfrist für die erneute Abgabe einer Vermögensauskunft von zwei Jahren und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen (BT-Drucks. 16/10069 S. 26). Der Schutz ist von Amts wegen zu beachten und besteht für sämtliche Glä...mehr