Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9 Persönliche Absicherung des Jungunternehmers

Jeder Versicherungsschutz, auch im privaten Bereich, sollte auf die speziellen Bedürfnisse des Gründers angepasst sein. U. U. kennt der Steuerberater einen Versicherungsmakler, der den Gründer nicht zu Entscheidungen drängt und nicht einfach Paket-Lösungen verkauft. Wichtige Versicherungen sind: 9.1 Altersvorsorge Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.4 Ansprüche aus Unfallversicherungen

Rz. 214 Bei Ansprüchen aus Unfallversicherungen (§ 179 VVG) ist zunächst zu unterscheiden, ob die Versicherungen abgeschlossen sind gegen Unfälle, die dem Versicherungsnehmer selbst zustoßen, oder gegen solche, die Dritten zustoßen (z. B. Insassenunfallversicherung). Rz. 215 Ansprüche aus einer Eigenversicherung gehören immer zum Vermögen des Versicherungsnehmers. Sie sind de...mehr

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Best Practice: So digital a... / Digitalisierungsweltmeister Estland

Ein Musterbeispiel für Digitalisierung: Während des Internetbooms hat Estland konsequent seine Behörden- und Verwaltungsaufgaben digitalisiert. Als Digitalisierungsweltmeister setzt die baltische Republik auf das Once Only-Prinzip. Die Daten jedes Bürgers sind zentral und digital gespeichert. Behörden und Verwaltungen können rollenbasiert darauf zugreifen. So kann die Finanz...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.1 Altersvorsorge

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich jedoch eine Rentenversicherungspflicht aufgrund einer spezifischen Berufsgruppenzugehörigkeit. Hierzu gehören nach § 2 SGB VI z. B. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eint...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist anwendbar, wenn der Schuldner als natürliche oder juristische Person (BVerfG, NJW 1967, 195 = BVerfGE 20, 323 = MDR 1967, 187 = JZ 1967, 171 = Rpfleger 1967, 139) zu einer Unterlassungs- oder Duldungshandlung verpflichtet wurde. Als Titel kommen sowohl Urteile als auch eidesstattliche Versicherungen, v.a. im Urheber- und Wettbewerbsrecht, vollstreckb...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der fü...mehr

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zfs 02/2020, Wirksamkeit vo... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Den Kl. stehen die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines Betrages in Höhe der von März 2015 bis Dezember 2017 geleisteten Darlehensraten sowie auf Freistellung von der Zahlungspflicht ab Januar 2018 nicht zu. Sie ergeben sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien unstreitig bestehenden Versicherungsvertrag." Dies ergibt sich, ohne dass es auf d...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klage ist zulässig. Die Voraussetzungen der Prozessstandschaft liegen vor. Gem. § 126 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 VVG sind die Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung gegen das selbstständige Schadensabwicklungsunternehmen geltend zu machen. Unstreitig hat der Kläger bei der Alten Leipziger...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / 2 Aus den Gründen:

"I. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann die Berufung erfolgreich nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Denn das AG hat der Klage zu Recht stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Berufu...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Der Kläger richtet die Klage gegen die Beklagten als Prozessstandschafter der Itzehoer Versicherung/Brandgilde 1691 VVaG. Der Kläger hatte mit der Alten Leipziger AG, die ihren Rechtsschutzversicherungsbestand zwischenzeitlich auf die Itzehoer Versicherung/Brandgilde 1691 VVaG übertragen hatte, eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung i.H.v. 400,00 EUR abgesc...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 2. Der Antrag des Erben

Beispiel: Praxis-Beispiel Ich beantrage - das Aufgebot der Nachlassgläubiger - anschließend den Erlass des Ausschließungsbeschlusses.[2] Ich bin Alleinerbe des am … in … verstorbenen X (Aktenzeichen) und beantrage den Erlass des Aufgebots nach § 1970 BGB. Ich hafte noch nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten.[3] Ein Verzeichnis der mir bekannten Nachlassgläubiger m...mehr

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zfs 02/2020, Höhe des Nutzu... / Sachverhalt

Die Kl. fordert aus abgetretenem Recht von der Bekl. Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung sowie Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung. Der VN Z. schloss mit der Rechtsvorgängerin der Bekl. eine kapitalbildende Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn zum 1.5.1998 nach dem sog. Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gülti...mehr

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zfs 02/2020, Kein Wegfall d... / 2 Aus den Gründen:

"…" [11] 1. Der Eintritt in die Freistellungsphase einer in Blöcken wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung. Krankentagegeld, das der VR in der Freistellungsphase geleistet hat, muss der VN nicht nach § 15 Buchst. a i.V.m. § 11 S. 2 MB/KT zurückgewähren. Das ergibt die Auslegun...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Erstattung von Schäden im Rahmen einer Fahrzeugüberführung. Der Kl. unterhält bei dem Bekl. einen Kfz-Schutzbrief. Der Schutzbrief umfasst unter anderem die Versicherung des Fahrzeugrücktransports aus dem Ausland im Falle von Fahruntüchtigkeit eines versicherten Fahrzeugs. § 1 Nr. 1.10 der zwischen den Parteien vereinbarten AVB enthält hierfür f...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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zfs 02/2020, Das Prognoserisiko bei der Schadenausweitung im Reparaturfall

Hinweis "Ihre Auffassung, dass ein vollständiger Ausgleich der Reparaturkosten nicht erfolgen könne, da mit der durchgeführten Reparatur die sog. 130 %-Grenze überschritten sei, ist unzutreffend." Das von unserem Mandanten beauftragte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug reparaturwürdig ist. Auf Vertrauen dieses S...mehr

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zfs 02/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Referierende: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Mittwoch, 25.3.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipl...mehr

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ZErb 02/2020, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Erblasser ist der in Waldow geborene A. Er verstarb zwischen dem 12.3.2016, 8:00 Uhr, und dem 13.3.2016, 20:41 Uhr in Wuppertal, wo er auch seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erblasser war zuletzt in zweiter Ehe mit B verheiratet, welche am 6.4.2008 vorverstarb. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hinterließen Abkömmlinge, jedoch keine gemeinsamen. Der Beteilig...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Natürliche Ertragsbedingungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 60 Abs. 1 BewG entspricht für die Bewertung gärtnerischer Nutzungen sachlich dem § 50 Abs. 1 BewG für die Bewertung landwirtschaftlicher Nutzungen. Auch für die Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen bei gärtnerischen Nutzungen ist, wie bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzungen, von den Bodenschätzungsergebnissen auszugehen. Wegen de...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der grundsätzlich verbindlichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in der Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung nicht mehr frei. Eigentlich bereits bis zum 31.12.2018 sind die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Richtlinie nach Art. 3 ein sogenanntes Mindestschutzniveau...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen der Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 2 Zunächst ist erforderlich, dass der Erbe entweder selbst (§ 2002 BGB), durch einen Vertreter, durch amtliche Aufnahme (§ 2003 BGB) oder auch durch Bezugnahme (§ 2004 BGB) ein Inventar errichtet hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ihm zuvor nach § 1994 BGB eine Inventarfrist gesetzt wurde.[3] Weiter muss ein Nachlassgläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versiche...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen, eidesstattliche Versicherung

I. Voraussetzungen Rz. 7 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 2 und 3) setzt zunächst die Erteilung der Auskunft voraus. Doch auch dann rechtfertigt selbst eine objektive Unvollständigkeit der Angaben noch nicht das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung, erst recht nicht ein allg. Misstrauen.[22] Vielmehr müssen von dem Erben Gründe dargelegt und notfalls ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Eidesstattliche Versicherung, § 2006 BGB

Rz. 8 Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 BGB soll nach einer verbreiteten Auffassung[10] in den Fällen des § 2000 BGB nicht von dem Erben verlangt werden können. Nach einer anderen – im Vordringen befindlichen – Auffassung soll das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2000 BGB die Möglichkeit eines Nachlassgläubigers, die eidesstattliche Versicherun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 9 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Erben führt zunächst zur Vermeidung der ihm drohenden Folgen des Verlustes des Rechts der Haftungsbeschränkung (Abs. 3 S. 1). Außerdem ist er ab jetzt weitgehend davor geschützt, später noch einmal die eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen (Abs. 4). Auch das nicht "eidesstattlich versicherte Inventar" träg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 5 Die eidesstattliche Versicherung ist "zu Protokoll des Nachlassgerichts" zu geben. Zuständig ist deshalb grundsätzlich das Nachlassgericht (§§ 342 Abs. 1 Nr. 9, 343 FamFG). In Baden-Württemberg richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 342 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 3a ZuVOJu (Zuständigkeitsverordnung Justiz – BW v. 24.8.2017). Nachlassgerichte sind danach diejenigen A...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2006 Eidesstattliche Versicherung

Gesetzestext (1)Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei. (2)Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3)1Verweigert der Erbe die Abgabe der eid...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 11 Die Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung führt zur unbeschränkten Haftung des Erben demjenigen Nachlassgläubiger gegenüber, der die Eidesleistung verlangt hatte (Abs. 3 S. 1). Sie betrifft auch nur diejenige Forderung, die der Nachlassgläubiger in seinem Antrag angegeben hatte.[23] Darüber hinaus wird angenommen, dass die Weigerung auch den Wegfall der Volls...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 44 Einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat der Pflichtteilsberechtigte nur, wenn Grund zu der Annahme besteht (und substantiiert behauptet wird),[200] dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde.[201] Anzeichen hierfür können sich in erster Linie aus dem Verhalten des Verpflichteten ergeben, wenn er bspw. die Auskunft...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 18 Besteht der Verdacht, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden ist, hat der Erbschaftsbesitzer grundsätzlich an Eides statt zu versichern, dass er die Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände nach bestem Wissen so vollständig wie möglich erteilt hat.[51] Es ist auf das Gesamtverhalten des...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Eidesstattliche Versicherung (S. 2)

Rz. 12 Der Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft voraus. Dies ist der Fall, wenn ausgleichsrelevante Daten nicht oder unvollständig oder irreführend falsch angegeben wurden; hierzu rechnen auch Wertangaben.[43] Es besteht dann kein Anspruch auf Ergänzung oder Korrektur.[44] Als Ausnahme von diesem Grundsatz wird e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Entsprechende Anwendung auf die Fälle der Inventaruntreue (§ 2005 BGB) und der eidesstattlichen Versicherung (§ 2006 BGB)?

1. Inventaruntreue, § 2005 BGB Rz. 7 Liegen die unter den Rdn 3–6 genannten Voraussetzungen vor, kann der Erbe sein Recht zur Beschränkung der Haftung nicht (mehr) durch den fruchtlosen Ablauf einer Inventarfrist nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Hatte der Erbe aber bereits vor dem Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. vor der Eröffnung des Nachlassinsolven...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Sonstige Versicherungen

Rz. 51 Sonstige Versicherungsverhältnisse gehen grundsätzlich dann auf den Erben über, wenn er Träger des versicherten Risikos wird. Dies ist bspw. bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei einer Hausratsversicherung der Fall.[162] Dient das Versicherungsverhältnis dagegen zur Abdeckung persönlicher Risiken des Erblassers selbst, wie die Berufshaftpflichtversicherung ei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 16. Versicherungen und Verträge zugunsten Dritter

a) Lebensversicherungen Rz. 49 Bei Lebensversicherungen hat der Erblasser i.d.R. einen Bezugsberechtigten, zumeist den Ehepartner, benannt, der im Falle, dass der Tod vor Ende der Ablaufleistung eintritt, die Versicherungssumme erhält. Ist ein solcher Bezugsberechtigter benannt, so sind Ansprüche aus Lebensversicherungen nicht Nachlassbestandteil.[156] Ist hingegen kein Bezug...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zuständiges Gericht und Vollstreckung

Rz. 9 Zuständig für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 410 Nr. 1, 413 FamFG). Gibt der Hausgenosse die eidesstattliche Versicherung freiwillig ab, braucht das Gericht die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vollständig zu prüfen,[25] es muss aber klären, ob der Erbe die eidesstattliche Versicherung überhaupt verlang...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei. (2)Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3)1Verweigert der Erbe die Abgabe der eidesstattliche...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen

Rz. 7 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 2 und 3) setzt zunächst die Erteilung der Auskunft voraus. Doch auch dann rechtfertigt selbst eine objektive Unvollständigkeit der Angaben noch nicht das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung, erst recht nicht ein allg. Misstrauen.[22] Vielmehr müssen von dem Erben Gründe dargelegt und notfalls auch bewiesen werd...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 8 Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) ist stets ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.[37] Dabei schließen zwei Parteien, der Versprechende (z.B. Bank, Versicherung) und der Versprechungsempfänger (z.B. Schenker), einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ein Dritter nach dem Tod des Versprechungsempfängers (z.B. Schenkers) einen eigenen Anspruch auf eine Leist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 30 Der Erbe ist nach den §§ 1990 Abs. 1, 260 BGB verpflichtet, dem Nachlassgläubiger ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorzulegen und dieses u.U. durch eidesstattliche Versicherung zu bekräftigen. Auch ist er nach den §§ 259, 260, 666, 681 S. 2, 1978 Abs. 1, 1991 Abs. 1 BGB hierzu verpflichtet und darüber hinaus noch dazu, über seine Verwaltung des Nachlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / II. Prüfung der Formerfordernisse

Rz. 7 Das Grundbuchamt hat zunächst die Formgültigkeit und dann auch den Inhalt der Verfügung von Todes wegen zu prüfen.[16] Die Prüfung der Formerfordernisse hat sich dabei an den §§ 2231, 2249, 2250 BGB sowie dem BeurkG und dem KonsularG zu orientieren. Inhaltlich ist die Verfügung von Todes wegen vom Grundbuchamt selbstständig, rechtlich vollumfänglich zu prüfen. Ergeben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen der Vermutung

Rz. 2 Voraussetzung der Vollständigkeitsvermutung ist, dass das Inventar rechtzeitig, also vor Ablauf einer eventuell bestimmten Inventarfrist (§ 1994 BGB) oder ohne vorher erfolgte Fristbestimmung (§ 1993 BGB) errichtet wurde. Der Erbe muss ein Inventar (zum Begriff des Inventars vgl. § 1993 Rdn 1) in der Form der §§ 2002, 2003 BGB errichtet haben. Fehlen die in § 2001 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 16 Hat der Notar das Nachlassverzeichnis allein aufgrund der Erklärungen Dritter errichtet, ohne eigene Ermittlungen angestrengt zu haben und ohne in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen, dass er für den Inhalt verantwortlich sein will, liegt kein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis vor. Der Erbe hat somit die Möglichkeit wegen fehlender Erfüllung, den Klageweg zu bestrei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Weitere Gründe des Verlustes des Rechts zur Beschränkung der Haftung

Rz. 9 Die Inventaruntreue – als Institut des Verlustes der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung – ist in § 2008 BGB nicht erwähnt. Nach allg. Auffassung gilt für sie jedoch das zur Fristversäumnis Geregelte entsprechend.[16] Jeder Ehegatte kann die vom anderen begangene Inventarverfehlung (Fristversäumnis oder Inventaruntreue) durch ein fristgerechtes und richtiges Inventar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das rechtzeitig errichtete Inventar begründet im Verhältnis des Erben zu den Nachlassgläubigern die Vermutung, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls weitere Nachlassgegenstände als die angegebenen nicht vorhanden waren (§ 2009 BGB). Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inventars werden andererseits durch die Bestimmungen der §§ 2002, 2003 BGB nicht gewährleistet. Deshalb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen der Fristbestimmung

Rz. 2 Die Inventarfrist wird nur auf Antrag eines Nachlassgläubigers gesetzt (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts (§ 25 FamFG) erklärt werden. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Nachlassgläubiger i.S.v. § 1967 BGB,[4] auch der Pflichtteilsberechtigte, der Vermächtnisnehmer und der Auflageberechtigte[5] s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 70 Zu beachten ist, dass die Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht nicht durch den Erben eingeklagt werden kann, sondern nur die Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht. Eine Nichtbeachtung der Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht kann ggf. Schadensersatzansprüche gem. § 2219 BGB auslösen oder einen Entlassungsgrund gem. § 2227 BGB darstellen. Die Klage auf Ausku...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Antragsberechtigte

Rz. 37 Der Erbe ist Antragsberechtigter. Er kann dabei für sich allein den Antrag stellen oder aber auch bei einer Mehrheit von Erben für seine Miterben den Antrag stellen (zu den einzelnen Erbscheinsarten siehe Vorbem. zu § 2353 Rdn 2). Der Vorerbe ist auch zur Antragstellung berechtigt, der Nacherbe erst nach Eintritt des Nacherbfalls,[96] wobei mit Eintritt des Nacherbfal...mehr