Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1. Interne Teilung (§§ 10, 11 VersAusglG)

Wesentliches Kriterium der internen Teilung nach §§ 10, 11 VersAusglG ist die Teilhabe des für die ausgleichsberechtigte Person begründeten eigenständigen Anrechts an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts. Immer häufiger erfolgt die Teilung der Anrechte nicht im Rahmen des Ausgangstarifs des auszugleichenden Anrechts, sondern durch Begründung von Anrechten in ein...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert in Anpassungsverfahren (Aussetzung der Kürzung der Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs)

FamGKG § 50; VersAusglG §§ 32 ff. Leitsatz Der Verfahrenswert im Verfahren nach §§ 32 ff. VersAusglG bestimmt sich nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. FamGKG. OLG Koblenz, Beschl. v. 14.11.2016 – 13 UF 530/16 1 Aus den Gründen Die verfahrensrechtlichen Nebenentscheidungen folgen aus § 84 FamFG, §§ 40, 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. (vgl. zum Streitstand OLG Hamm FamRZ 2015, 954 m. Anm. Thie...mehr

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FF 6/2017, Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen (angelehnt an die Gebrüder Grimm)

Klaus Weil Es war einmal ein glücklicher Zahnarzt. Eines Tages kam seine Frau und teilte ihm mit, sie werde sich scheiden lassen. Im Rahmen dieser Scheidung habe sie auch Ansprüche auf seine Altersversorgung, die er während der Ehezeit angespart hätte. Da seine ehezeitlichen Anwartschaften bei der berufsständischen Altersversorgung monatlich 4.000 EUR betragen, stehe ihr davo...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte verlangt, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses von 5.217,75 EUR gem. §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 4 S. 1 BGB für das Ehescheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich zu verpflichten. Das FamG hat mit Beschl. v. 9.11.2016 diesen Antrag abgewiesen, weil der Antragsteller ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2 400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4 800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6 000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3 072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (KnVNG, ArVNG, AnVNG) im Jahr 1957 wurden erstmalig Ausfallzeiten (jetzt Anrechnungszeiten) bei der Rentenberechnung rentensteigernd berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob ein Versicherter diese Ausfallzeiten bis zum 31.12.1956 oder ab 1.1.1957 zurückgelegt hatte. Die Anerkennung von Ausfallzeite...mehr

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Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.3 Pauschale Anrechnungszeit für einen Zeitabschnitt

Rz. 18 Der Anteil der pauschalen Anrechnungszeit, der auf einen Zeitabschnitt entfällt, wird nach Abs. 2 der Vorschrift ermittelt. Danach ist die pauschale Anrechnungszeit mit der auf den Zeitabschnitt entfallenden Teillücke zu vervielfältigen und durch die Gesamtlücke zu teilen. Die sich aus dieser Berechnung ergebende volle Anzahl an Monaten ist als pauschale Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.2 Wartezeit von 15 Jahren (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsleistungen sowie für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind erfüllt, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Antragstellung (Rz. 5 ff.) eine Wartezeit von 15 Jahren nachweist. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten anrechenbar (§ 244 Abs. 2, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.4.1 6 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Leistungen (nicht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) haben auch die Versicherten erfüllt, die in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen. Diese zu berücksichtigenden Pflichtbeitragszeiten werden...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Versorgungsausgleich

Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstzeiten sind im Versorgungsausgleich beachtlich, wenn sie für die Erwerbsdauer der Versorgung und deshalb auch für die Höhe der Versorgungszusage Bedeutung haben [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 24.6.2009 – XII ZB 137/07, FamRZ 2009, 1735]. Eine arbeitsvertragliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf d...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / dd) Unterbliebener Versorgungsausgleich

Unterbleibt der Versorgungsausgleich, ist die Bewertung zum Teil umstritten. aaa) Ausgleichsfähige Anrechte (1) Grundsatz Bewertung auch bei unterbliebenem Ausgleich Ausgleichsfähige Anrechte sind auch dann zu bewerten, wenn der Versorgungsausgleich unterbleibt. (2) Kein Ausgleich wegen kurzer Ehezeit Das gilt dann, wenn der Ausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG wegen kurzer Ehezei...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / aa) Überblick

10 % des dreifachen Nettoeinkommens Für Verfahren über den Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung, also insbesondere für den Versorgungsausgleich im Verbundverfahren, sind je Anrecht, das Gegenstand des Verfahrens ist, 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen (§ 50 Abs. 1 FamGKG). Abzustellen ist auf das Einkommen beider Ehegatten und zwar zum Zei...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ff) Teilvergleiche

Geringerer Wert bei Teil- oder Zwischenvergleichen Möglich sind auch Teil- oder Zwischenvergleiche über einzelne Anrechte. In diesem Fall richtet sich die Einigungsgebühr nicht unbedingt nach dem Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich; es gilt u.U. vielmehr ein geringerer Wert, nämlich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten je Anrecht, über das eine ...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ee) Herabsetzung wegen Unbilligkeit

Eine Herabsetzung des gefundenen Wertes ist möglich, wenn er nach den besonderen Umständen Einzelfalls unbillig erscheint. Kein Einzelfall und erst recht keine Unbilligkeit sind schon dann gegeben, wenn von der Durchführung des Versorgungsausgleichs abgesehen wird. Keine Herabsetzung wegen Unbilligkeit Eine Herabsetzung des sich nach § 50 Abs. 1 FamGKG ergebenden Verfahrenswe...mehr

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AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin führt zur Abänderung des vom AG festgesetzten Mehrwerts für die im Scheidungstermin geschlossenen Vereinbarungen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass hinsichtlich der vom Ehemann nach Nr. 5 der Scheidungsfolgenvereinbarung zu leistenden Einmalzahlung nich...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / cc) Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Während im Rahmen der Ehesache die Auffassung vertreten wird, vom Einkommen seien Kinderfreibeträge in Abzug zu bringen, ist dies beim Versorgungsausgleich nicht möglich. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibet...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / a) Überblick

Vorgesehen sind Regelwerte mit Anpassungsmöglichkeit Die Vorschrift regelt die Verfahrenswerte in Verfahren über den Versorgungsausgleich. Das Gesetz differenziert in § 50 Abs. 1 FamGKG zwischen dem Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG) und den Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG). Zu den Verfahren auf "Wertausgleich bei der Scheidung" g...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 2 Anmerkung

Anrechte i.S.d. VersAusglG sind nach § 2 Abs. 1 S. 1 VersAusglG im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der pr...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Versorgungsausgleich

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird (BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 98/16).mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / Leitsatz

1. Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 415/14, FamRZ 2016, 1245). 2. Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematischen...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Vorschau auf die nächsten Hefte

Born, 40 Jahre Ehegattenunterhalt – Erfolgsgeschichte oder Zickzackkurs? Dauner-Lieb, Familienarbeit – Plädoyer für ein partnerschaftliches Güterrecht Herr, Nebengüterrecht 2016 Seiler, Arbeitshilfen zu unterhaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Patchworkfamilien Weil, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich FF 4/2017, S. 151mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 3 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung werden wir uns in den nächsten Heften noch ausführlich zu befassen haben. Zunächst einmal soll verdeutlicht werden, wie sich die Entscheidung des BGH im konkreten Fall ausgewirkt hat. Außergerichtlich war der Anwalt mit drei verschiedenen Angelegenheiten befasst, denen Gegenstandswerte i.H.v. 45.000,00 EUR, 20.000,00 EUR und 45.000,00 EUR zugrunde lagen...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / b) Die Versorgungsehe/der rückabzuwickelnde Versorgungsausgleich: Eine schöne Ergänzung im erbrechtlichen Portfolio

Von großer praktischer Relevanz sind sozialrechtliche Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsehe und die Spätehe sind Dauerbrenner in den Entscheidungen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten. Die Vielfalt der Entscheidungen zeigt einmal mehr, dass soziale Sicherung nicht nur durch die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches, sondern auch durch beamtenrech...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / cc) Abtrennung einer Kindschaftssache

Im Falle der Abtrennung einer Kindschaftssache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG (§ 137 Abs. 3, Abs. 5 S. 2 FamFG) kommt es ausnahmsweise zur Auflösung des Verbunds. Die abgetrennte Kindschaftssache ist dann entgegen § 137 Abs. 5 S. 1 FamFG nicht mehr Folgesache, sondern wird zu einer selbstständigen Familiensache. Das hat auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtlic...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / bb) Mehrwertvergleich über Kindschaftssache

Für Mehrwertvergleiche gilt Regelwert Die Regelung des § 44 Abs. 2 FamGKG gilt nur dann, wenn eine der genannten Kindschaftssachen Folgesache i.S.d. § 137 Abs. 3 FamFG geworden ist. Erforderlich ist also eine Anhängigkeit der Kindschaftssache. Das bloße Mitvergleichen reicht nicht aus. Beispiel Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000,00 EUR und der des Verso...mehr

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FF 2/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Bemessung des Teilgegenstandswerts Ehesache ist nicht zu beanstanden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerde ist die Festsetzung durch das AG nicht zu korrigieren. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach § 43 FamGKG in Ehesachen der Verfahrenswert un...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / c) Haftungsfalle bei mehreren Gegenständen

Besondere Obacht ist geboten, wenn die Entscheidung zu mehreren Gegenständen angefochten werden kann, dann aber das Rechtsmittel ohne Begründung zurückgenommen wird. Beispiel: Beschwerderücknahme Scheidungsverbundverfahren Nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses legt die Ehefrau fristwahrend Beschwerde ein, weil nach ihrer Auffassung der Versorgungsausgleich unzutreffend berech...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 139.820,73 EUR festgesetzt. Dabei ist das FamG von den übereinstimmenden Vorträgen der Verfahrensbevollmächtigten zum Einkommen der beteiligten Ehegatten und zum Wert des positiven und negativen Vermögens ausgegangen. Hinsichtlich des Vermögenswertes hat das FamG pro Ehegatte einen Freibetrag von 60.000,00 E...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache gem. § 43 FamGKG ist hinsichtlich des Vermögens für jeden Ehegatten grundsätzlich ein Freibetrag von derzeit 60.000,00 EUR abzuziehen. Da es bei der Verfahrenswertbestimmung nicht darauf ankommt, wem entsprechende Vermögenswerte zustehen, ist der Freibetrag auch jedem Ehegatten zuzuerkennen, selbst wenn nur ein Ehegatte p...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin richtet sich gegen einen Ehescheidungsbeschluss, mit dem nach Auffassung der Antragsgegnerin der Ehescheidungsverbund zu Unrecht aufgehoben und die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt abgetrennt wurde. Die Beteiligten, der 35-jährige in S. geborene Antragsteller und die 32-jährige in K. geborene Antragsgegnerin, haben am 5.12.2008...mehr

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AGS 2/2017, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG), über die der Senat gern. § 568 S. 2 ZPO in der im GVG vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, hat in der Sache keinen Erfolg. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 1 RVG steht der Gebührenfestsetzung nicht entgegen. Bei der Vertretung der Antragstellerin in dem Scheidungs...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 2 Anmerkung

Nicht selten werden Scheidung und Verfahren taktisch in die Länge gezogen, um beispielsweise die Dauer von Trennungsunterhaltsansprüchen auszudehnen und während dieser Verfahrensdauer auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu spekulieren, oder aber die Wirkungen der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinauszuzögern, oder aber einfach nur aus...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / II. Das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Daran hat auch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts nichts Grundlegendes geändert. Die Bedeutung dieses Gesetzes lag im Wesentlichen darin, dass sich der Gesetzgeber angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vom Schuldprinzip verabschiedete. Es wurde eine völlig neue Unterhaltsregelung konzipiert. Der Versorgungsausgleich – das bis dahin f...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr