Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 2 Anmerkung

Anrechte i.S.d. VersAusglG sind nach § 2 Abs. 1 S. 1 VersAusglG im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der pr...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Versorgungsausgleich

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird (BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 98/16).mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / Leitsatz

1. Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 415/14, FamRZ 2016, 1245). 2. Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematischen...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Vorschau auf die nächsten Hefte

Born, 40 Jahre Ehegattenunterhalt – Erfolgsgeschichte oder Zickzackkurs? Dauner-Lieb, Familienarbeit – Plädoyer für ein partnerschaftliches Güterrecht Herr, Nebengüterrecht 2016 Seiler, Arbeitshilfen zu unterhaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Patchworkfamilien Weil, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich FF 4/2017, S. 151mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 3 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung werden wir uns in den nächsten Heften noch ausführlich zu befassen haben. Zunächst einmal soll verdeutlicht werden, wie sich die Entscheidung des BGH im konkreten Fall ausgewirkt hat. Außergerichtlich war der Anwalt mit drei verschiedenen Angelegenheiten befasst, denen Gegenstandswerte i.H.v. 45.000,00 EUR, 20.000,00 EUR und 45.000,00 EUR zugrunde lagen...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / b) Die Versorgungsehe/der rückabzuwickelnde Versorgungsausgleich: Eine schöne Ergänzung im erbrechtlichen Portfolio

Von großer praktischer Relevanz sind sozialrechtliche Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsehe und die Spätehe sind Dauerbrenner in den Entscheidungen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten. Die Vielfalt der Entscheidungen zeigt einmal mehr, dass soziale Sicherung nicht nur durch die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches, sondern auch durch beamtenrech...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / cc) Abtrennung einer Kindschaftssache

Im Falle der Abtrennung einer Kindschaftssache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG (§ 137 Abs. 3, Abs. 5 S. 2 FamFG) kommt es ausnahmsweise zur Auflösung des Verbunds. Die abgetrennte Kindschaftssache ist dann entgegen § 137 Abs. 5 S. 1 FamFG nicht mehr Folgesache, sondern wird zu einer selbstständigen Familiensache. Das hat auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtlic...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / bb) Mehrwertvergleich über Kindschaftssache

Für Mehrwertvergleiche gilt Regelwert Die Regelung des § 44 Abs. 2 FamGKG gilt nur dann, wenn eine der genannten Kindschaftssachen Folgesache i.S.d. § 137 Abs. 3 FamFG geworden ist. Erforderlich ist also eine Anhängigkeit der Kindschaftssache. Das bloße Mitvergleichen reicht nicht aus. Beispiel Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000,00 EUR und der des Verso...mehr

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FF 2/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Bemessung des Teilgegenstandswerts Ehesache ist nicht zu beanstanden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerde ist die Festsetzung durch das AG nicht zu korrigieren. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach § 43 FamGKG in Ehesachen der Verfahrenswert un...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / c) Haftungsfalle bei mehreren Gegenständen

Besondere Obacht ist geboten, wenn die Entscheidung zu mehreren Gegenständen angefochten werden kann, dann aber das Rechtsmittel ohne Begründung zurückgenommen wird. Beispiel: Beschwerderücknahme Scheidungsverbundverfahren Nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses legt die Ehefrau fristwahrend Beschwerde ein, weil nach ihrer Auffassung der Versorgungsausgleich unzutreffend berech...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 139.820,73 EUR festgesetzt. Dabei ist das FamG von den übereinstimmenden Vorträgen der Verfahrensbevollmächtigten zum Einkommen der beteiligten Ehegatten und zum Wert des positiven und negativen Vermögens ausgegangen. Hinsichtlich des Vermögenswertes hat das FamG pro Ehegatte einen Freibetrag von 60.000,00 E...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache gem. § 43 FamGKG ist hinsichtlich des Vermögens für jeden Ehegatten grundsätzlich ein Freibetrag von derzeit 60.000,00 EUR abzuziehen. Da es bei der Verfahrenswertbestimmung nicht darauf ankommt, wem entsprechende Vermögenswerte zustehen, ist der Freibetrag auch jedem Ehegatten zuzuerkennen, selbst wenn nur ein Ehegatte p...mehr

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AGS 2/2017, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG), über die der Senat gern. § 568 S. 2 ZPO in der im GVG vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, hat in der Sache keinen Erfolg. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 1 RVG steht der Gebührenfestsetzung nicht entgegen. Bei der Vertretung der Antragstellerin in dem Scheidungs...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin richtet sich gegen einen Ehescheidungsbeschluss, mit dem nach Auffassung der Antragsgegnerin der Ehescheidungsverbund zu Unrecht aufgehoben und die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt abgetrennt wurde. Die Beteiligten, der 35-jährige in S. geborene Antragsteller und die 32-jährige in K. geborene Antragsgegnerin, haben am 5.12.2008...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 2 Anmerkung

Nicht selten werden Scheidung und Verfahren taktisch in die Länge gezogen, um beispielsweise die Dauer von Trennungsunterhaltsansprüchen auszudehnen und während dieser Verfahrensdauer auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu spekulieren, oder aber die Wirkungen der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinauszuzögern, oder aber einfach nur aus...mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / II. Das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Daran hat auch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts nichts Grundlegendes geändert. Die Bedeutung dieses Gesetzes lag im Wesentlichen darin, dass sich der Gesetzgeber angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vom Schuldprinzip verabschiedete. Es wurde eine völlig neue Unterhaltsregelung konzipiert. Der Versorgungsausgleich – das bis dahin f...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Familienrechtliche Verträge

Rz. 6 Hier gilt grundsätzlich dasselbe. Familienrechtliche Verträge sind etwa Eheverträge oder Verträge, die sich auf die Regelung des Zugewinnausgleichs, der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs beschränken. Bei Eheverträgen findet ersatzweise eine Kontrolle gemäß §§ 138, 242 BGB statt.[5]mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Versorgungsausgleich

a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 415/14 – FamRZ 2016, 1245). b) Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematisch...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskostenhilfebewilligung für getrennte Verfolgung des Versorgungsausgleichs bei Auslandsbezug

Leitsatz Wird der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB außerhalb des Verbundverfahrens verfolgt, so kann die dafür begehrte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 9.4.2014 – 2 WF 80/14 1 Aus den Gründen Entgegen der Auffassung des FamG ist die Rechtsverfolgung nicht mutwill...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des FamG ist die Rechtsverfolgung nicht mutwillig. Dies wäre nur der Fall, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahren würde (vgl. § 114 Abs. 2 ZPO). Davon kann hier nicht ausgegangen werden. Die Antragstellerin weist zu Recht darauf hin, dass eine Geltendmachung des Versorgungsausgleichs gem. Art. 17...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskost... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB außerhalb des Verbundverfahrens verfolgt, so kann die dafür begehrte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 9.4.2014 – 2 WF 80/14mehr

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Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde n...mehr

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Zur Steuerpflicht der Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. 2. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchsta...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Versorgungsausgleich

a) Der Umstand, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Ehezeit sich nur höchst unzureichend am Familienunterhalt beteiligt und fast keine eigene Altersvorsorge betrieben hat, rechtfertigt die Anwendung des § 27 VersAusglG nicht, wenn aufgrund der unterschiedlichen schulischen und beruflichen Entwicklung schon bei Eingehung der Ehe damit zu rechnen war bzw. die Ehe tr...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausgleich, Wertermittlung bei kapitalgedeckten Anrechten bei Rentenbezug

VersAusglG § 5 Abs. 2 § 41 § 45 Leitsatz 1. Bei kapitalgedeckten Versorgungen sind auch solche Überschussanteile, die erst nach dem Ehezeitende ausgewiesen werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. 2. Zur Behandlung kapitalgedeckter Anrechte im Versorgungsausgleich, aus denen bereits vor der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine ungekürzte Alt...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Bei kapitalgedeckten Versorgungen sind auch solche Überschussanteile, die erst nach dem Ehezeitende ausgewiesen werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. 2. Zur Behandlung kapitalgedeckter Anrechte im Versorgungsausgleich, aus denen bereits vor der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. 3. Zur Unterstütz...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2016, 775.mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war durch Beschluss des AG der Mandantin in einem Scheidungsverfahren unter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden. Im Termin vor dem AG einigten sich die Eheleute unter Mitwirkung des Antragstellers über Unterhaltszahlungen, den Zugewinn und die sonstige Vermögensauseinandersetzung; außerdem stimmten die Ehe...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr