Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug externer Teilung

Leitsatz Das OLG Frankfurt/Main hat sich in dieser Entscheidung mit der Notwendigkeit der Verzinsung des zu zahlenden Ausgleichswertes im Rahmen des Vollzuges der externen Teilung beim Versorgungsausgleich auseinandergesetzt. Sachverhalt Das AG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. Dabei hat es u.a. die Anrechte des Antragstellers bei...mehr

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Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Aussetzung der Kürzung der Anrechte auf Altersversorgung des Ehemannes, der sich in einem Vergleich verpflichtet hatte, nachehelichen Unterhalt an die Ehefrau zu zahlen. Sachverhalt Das AG hatte die Ehe der Beteiligten mit rechtskräftigem Urteil vom 20.11.2007 geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Mit Vergleich vom se...mehr

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Pauschalierung von Teilungskosten

Leitsatz R In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Pauschalierung der Teilungskosten für die im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Ehe der Parteien war rechtskräftig geschieden und die Folgesache Versorgungsausgleich geregelt worden. Der Ehemann hatte während der Ehezeit neben Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger verbunden ist. Bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung der Volkswagen AG ist deswegen im Rahmen der Ermessenentscheidung nach § 18 Abs...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / V. Haftungsgefahren beim Versorgungsausgleich

1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des A...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich?

Wie auch schon nach altem Recht stellt sich die Frage, wie private Lebensversicherungsverträge zu behandeln sind. Der BGH[48] stellt klar, dass sie nur dann in den Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Versicherungsverträge mit Kapitalwahlrecht gehören in diese Kategorie so lange, wie das Kapitalwahlrec...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des Anwalts steht nicht entgegen, dass das G...mehr

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AGS 4/2012, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG § 10 RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Nach dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Versorgungsausgleichsgesetz ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligte Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr zu (...mehr

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AGS 4/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist begründet. Das AG hat die Festsetzung der Einigungsgebühr aus dem Wert des Versorgungsausgleichs zu Unrecht abgelehnt. Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrages unter Mitwirkung des Rechtsanwalts beseitigt wird, es sei denn...mehr

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AGS 4/2012, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

In dem vor dem AG durchgeführten Verhandlungstermin haben die Parteien jeweils unter Mitwirkung ihrer Rechtsanwälte eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet und diesen Verzicht wechselseitig angenommen haben. Durch Beschluss wurde die Ehe der Parteien geschieden. Der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe bewillig...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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AGS 4/2012, GKG/FamGKG 2012. Von Dieter Meyer. Kommentar zum Gerichtskostengesetz (GKG) und zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). 13. völlig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2012. Verlag De Gruyter. XXV, 883 S. 119,95 EUR.

Die Bedeutung der Gerichtskostengesetze, insbesondere des GKG und des FamGKG, werden in der anwaltlichen Praxis regelmäßig unterschätzt. Der Anwalt meint häufig, mit Gerichtsgebühren brauche er sich nicht zu befassen. Bereits dies ist schon unzutreffend, weil er seinem Mandanten gegenüber auch die Prüfung schuldet, ob die von der Gerichtskasse erhobenen Beträge zutreffend si...mehr

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AGS 4/2012, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Nach dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Versorgungsausgleichsgesetz ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligte Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr zu (im Anschluss an OLG Hamm AGS 2012, 137). OLG Mün...mehr

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AGS 4/2012, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Das OLG folgt dem OLG Hamm[1] und steht im Einklang mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe.[2] Danach ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs als "wechselseitig" i.S.d. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV zu verstehen, wenn beide Beteiligten Anrechte erworben haben.[3] An der Entstehung der Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000, 1003 VV bestehen insoweit abweiche...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 4. Das UÄndG von 1986: Die Zähmung der Chefarztgattin

Die genannten richterlichen Erkenntnisse erwiesen sich als Vorlagen für das, was sich nach dem Regierungswechsel 1983 ereignen sollte, als das erste Kabinett Kohl ins Amt kam. Die Eindämmung der nachehelichen Unterhaltsansprüche war schon in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart.[16] Die Umsetzung erfolgte durch das "Gesetz zur Änderung unterhaltsrec...mehr

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Durchbrechung der Rechtsausübungssperre im Versorgungsausgleich; Unterschieben eines Kindes als Härtegrund im Versorgungsausgleich

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung auf der Grundlage des vor dem 1.1.2009 geltenden Rechts des Versorgungsausgleichs damit auseinandergesetzt, ob das Verschweigen der möglichen Vaterschaft eines anderen Mannes ein offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten und damit eine unbillige Härte i.S.d. § 1587h Nr. 1 BGB a.F. bzw. § 1587c Nr. 1 BGB a.F. darstellen kann...mehr

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Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache gemäß § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG

Leitsatz Mit der Vorschrift des § 137 Abs. 2 wurde neu eingeführt, dass Folgesachen spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache anhängig gemacht werden müssen. Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der in der Praxis viel diskutierten Problematik, wie der fehlende Gleichlauf zwischen der Zweiwochenfrist des § 137 Abs. 2 FamFG und der...mehr

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Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, welches Recht im Beschwerdeverfahren auf vom Scheidungsverbund abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich anzuwenden ist, die noch vor der Gesetzesänderung zum 1.9.2009 fortgeführt worden sind. Sachverhalt Auf den am 19.7.2006 zugestellten Scheidungsantrag hat das FamG die am 29.5.1987 gesc...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Ehegattenunterhalt im Rentenalter

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung eingehend mit der Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1587b BGB auseinandergesetzt. Es ging dabei zum einen um die konkrete Feststellung ehebedingter Nachteile und ihres möglichen Abbaus, zum anderen um die sonstigen Billigkeitsgründe, die bei der Bewertung der nachehelichen Solidarität zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Der ...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers; Versorgungsabschlag wegen vorzeitigen Ruhestandes

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung primär mit zwei Problemkreisen auseinandergesetzt. Es ging zum einen um die Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers und zum anderen um die Kürzung des Versorgungsanrechts des Ausgleichspflichtigen wegen eines von ihm nach Ende der Ehezeit in Anspruch genommenen vorzeitigen Altersruhegeldes. Sachverhalt Die...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Auf Anrechte "gleicher Art" i.S.v. § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 18.1.2012 – XII ZB 501/11, im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 30.11.2011 – XII ZB 344/10 und XII ZB 328/10). Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / c) Versorgungsausgleich

Ein ehebedingter Nachteil wird regelmäßig durch den Versorgungsausgleich aufgehoben.[27] Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Unterhaltspflichtige nur für einen geringen Teil der Ehezeit Versorgungsanwartschaften erworben hat[28] oder wenn der Berechtigte allein aufgrund des Versorgungsausgleichs nicht die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, während d...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr und Verfahrenswert – Das Hin und Her im Versorgungsausgleich

Endlich scheinen selbst die jahrzehntelang undankbaren Versorgungsausgleichssachen gebührenmäßig interessant zu werden. Das verdanken wir dem FGG-ReformG mit seinen grundlegenden Neuerungen und einer Vielzahl hierzu ergangener obergerichtlicher Entscheidungen. In keiner Familiensache i.S.d. § 111 FamFG sind seit Inkrafttreten des FGG-ReformG so viele gebührenrechtliche Frage...mehr

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AGS 3/2012, Versorgungsausgleich. Herausgegeben von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand. 6. Aufl. 2012, XXXIV, 584 S. 86,00 EUR

584 Seiten, die fordern! Zwölf Kapitel führen systematisch durch Höhen und Tiefen des Versorgungsausgleichs: "Der Borth" ist Inbegriff für Kompetenz bei anspruchsvoller Materie. Einzigartig beantwortet er dem Anwender Fragen, die dieser in Anlehnung an das Werk Versorgungsträgern, Richtern und Sachverständigen zu beantworten vermag, selbst wenn die vorausgegangene Problemati...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Nach neuem Recht ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) zu. OLG Hamm, Beschl. v. 28.7.2011 – 6 WF 100/11 u. 101/11 1 Sachv...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG § 6 RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV fällt auch dann an, wenn die Ehegatten nach Einholung der Auskünfte über die Versorgungsanrechte im Scheidungsverfahren wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.2.2011 – 2 WF 155/11 1 Sachverhalt Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bezirksrev...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässige Beschwerde der Bezirksrevisorin hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht eine Einigungsgebühr festgesetzt. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin am LG gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr für die Protokollierung eines wechselseitigen Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem Scheidungsverfahren. Die Ehe der Beteiligten wurde durch rechtskräftigen Beschluss geschieden. Bereits in der Antragsschrift wurde von Seiten der Antragstellerin ...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden sind begründet. Die angefochtenen Beschlüsse sind abzuändern. Die Beteiligten zu 1) und 2) haben jeweils auch Anspruch auf eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rspr. des Senats (vgl. die Beschl. v. 29.3.2007 – 6 WF 91/07, v. 8.1.2007 – 6 WF 171/06, u. v. 25.1.2007 – 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.) beim Verz...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist zulässig (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), jedoch unbegründet. Zu Recht hat das AG im angefochtenen Beschluss, mit dem es den ausgesetzten und gem. §§ 48 Abs. 2 Nr. 1, 50 Abs. 1 VersAusglG, Art. 111 Abs. 4 FGG-RG wiederaufgenommenen Versorgungsausgleich geregelt hat, eine Entschei...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Für die Bemessung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichsverfahren sind nur solche Anrechte zu berücksichtigen, die dem Grunde nach überhaupt für die Durchführung des Versorgungsausgleichs in Betracht kommen. Scheidet hingegen die Einbeziehung eines Anrechts etwa deshalb aus, weil Anrechte der betreffenden Art nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen, bleiben diese fü...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten des Ausgangsverfahrens, das seit Januar 2010 anhängig war, ist durch rechtskräftigen Beschluss des AG geschieden worden. Zuvor hatten die früheren Eheleute im Termin unter Mitwirkung der ihnen im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Beteiligten zu 1) und 2) eine Vereinbarung getroffen, durch die sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen habe...mehr

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FF 3/2012, Anwendung der Ba... / 1 Anmerkung

Ausgangslage Wird mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten durchgeführt, sind häufig Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden pro Jahr in etwa der Hälfte aller Scheidungsverfahren Rentenanrechte übertragen.[1] 2009 verloren die Ausgleichspflichtigen dabei durchschnittlich 4,04 E...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Verfahrensrecht

Hat der Unterhaltspflichtige im vereinfachten Verfahren vergessen, im Abschnitt "G" des amtlichen Formulars anzugeben, dass er nicht bereit sei, Unterhalt zu zahlen, so ist das dann unschädlich, wenn er zuvor ordnungsgemäß Auskunft über seine Einkünfte erteilt und zu erkennen gegeben hat, dass er zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12....mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Nach neuem Recht ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) zu. OLG Hamm, Beschl. v. 28.7.2011 – 6 WF 100/11 u. 101/11mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV fällt auch dann an, wenn die Ehegatten nach Einholung der Auskünfte über die Versorgungsanrechte im Scheidungsverfahren wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.2.2011 – 2 WF 155/11mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / d) Kompensation

Ehebedingte Nachteile können durch mit der Ehe verbundene Vorteile ausgeglichen worden sein, insbesondere durch Vermögenszuwendungen und Altersvorsorgeunterhalt. Außerdem ist der ehebedingte Nachteil in der Altersvorsorge durch die Höhe der bei gedachter unverändert fortgesetzter Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen zusätzlich übertragenen Rentenanwartschaften begrenzt...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Herabsetzung/Befristung

Bei tatsächlichen oder möglichen Einkünften, die den angemessenen Unterhalt erreichen, kann der eheangemessene Unterhalt befristet werden. Bei geringeren Einkünften kann der Unterhalt regelmäßig nicht befristet, aber bis auf die Differenz zwischen angemessenem Bedarf und erzielbarem Einkommen herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Herabsetzung und Befristung sind insbesonde...mehr

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Versorgungsausgleich: Keine Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertsteigerungen bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der in der Rechtsprechung sehr umstrittenen Behandlung von fondsgebundenen Versorgungen auseinandergesetzt, deren Problematik darin besteht, dass ihr Wert ständig variiert und der für das Ehezeitende angegebene Wert nur eine Momentaufnahme darstellen kann, die möglicherweise in der mündlichen Verhandlung nicht mehr stimmt....mehr

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Ehescheidungsverbund: Keine spätere Zustimmungsmöglichkeit zur Klagerücknahme nach zunächst erklärter Zustimmungsverweigerung

Leitsatz Der Antragsteller hatte mit Schriftsatz vom 6.10.2006 die Scheidung der am 30.1.1990 geschlossenen Ehe der Beteiligten beantragt. Das AG hat die Ehe geschieden und die Folgesache nachehelicher Unterhalt abgetrennt und den Versorgungsausgleich geregelt. Gegen das erstinstanzliche Urteil haben beide Eheleute mit unterschiedlicher Zielsetzung Rechtsmittel eingelegt. Im ...mehr

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Versorgungsausgleich: Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das von einem Drittgläubiger gepfändete Anrecht

Leitsatz Das KG hatte sich in dieser Entscheidung mit dem Problem auseinanderzusetzen, wie im Versorgungsausgleich mit einem Anrecht zu verfahren ist, das für eine über seinen Wert hinausgehende Forderung eines Drittgläubigers gepfändet ist. Sachverhalt Das Familiengericht hat im Verbund mit der Ehescheidung den Versorgungsausgleich zwischen den beteiligten Eheleuten durchgef...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Rechtsprechung a... / Versorgungsausgleich

Bei Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, die jeweils in den alten Bundesländern erworben wurden, handelt es sich um Anrechte gleicher Art i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG. Maßgebliche Bezugsgröße für die gesetzliche Rentenversicherung i.S.d. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind Entgeltpunkte (§§ 63, 64 Nr. 1 SGB VI); so dass ein "anderer Fall" nach § 18 Abs. 3 Ve...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / II. Zum Versorgungsausgleich

1. Zur Ausgangslage Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt. Dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten wird so frühzeitig ein...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / III. Zum Verhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und Rente aus Versorgungsausgleich

Das Verhältnis zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und der Rente aus Versorgungsausgleich ist bis heute (leider) gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die daraus sich ergebenden Fragen haben wiederholt sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte, ja sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ohne dass inzwischen hinreichende Rechtssicherheit ei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / b) Zur vergleichenden Betrachtung von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung im nachehelichen Unterhaltsrecht[43] können wir also feststellen: Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Eh...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsgebühr bei schriftlicher Entscheidung im Verfahren über den Versorgungsausgleich

VersAusglG § 50 Abs. 1 FamFG § 221 Abs. 1 RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 Leitsatz Findet nach in einem nach § 50 Abs. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegen dem in § 221 Abs. 1 FamFG normierten Regelfall ein gerichtlicher Erörterungstermin nicht statt, so fällt für die die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfa...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Ausgangslage

Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt. Dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten wird so frühzeitig eine eigenständige soz...mehr