Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Aktienrecht / 5. Bar- oder Sacheinlagen

Rz. 54 Soll statt der im Regelfall geschuldeten Bareinlage, gerichtet auf Zahlung des Ausgabebetrags in Geld, eine Sacheinlage erfolgen, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss ihren Gegenstand, die Person des Einlegers (Name und Anschrift) und den Nennbetrag der im Gegenzug zu gewährenden Aktien festsetzen, bei Stückaktien deren Zahl, § 183 Abs. 1 AktG. Fehlen diese Angaben oder...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Eingliederung in die Vertriebsorganisation des Herstellers

Rz. 3 Notwendigerweise ist der Vertragshändler in die Absatzorganisation des Herstellers eingebunden und in seiner Tätigkeit bestimmten Weisungen des Herstellers unterworfen. Ob oder in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ab.mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 27 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären:mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 55 Ebenso wie Entscheidungen ausländischer Gerichte entfalten auch ausländische Schiedssprüche im Inland nur Wirkungen, wenn sie für vollstreckbar erklärt werden.[154] Nach § 1061 Abs. 1 ZPO richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Streitwert und Kosten

Rz. 82 Der Wert für die Ausarbeitung des Vertrages bemisst sich nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit entsteht ein allgemeiner Gebührenanspruch nach §§ 13, 14 RVG.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 74 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen wie Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens (ggf. Grundlagenangelegenheit), Übernahme von Bürgschaften usw.[158] Ist dringend zu empfehlen.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Begrifflich bedeutet Vergleich die "Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens".[337] Der Vergleich (außergerichtlich oder gerichtlich) ist ein gegenseitiger Vertrag, so dass die entsprechenden Vorschriften des BGB [338] Anwendung finden. Ein solcher Vergleich ist grundsätzlich formlos möglic...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Nutzungsrechtseinräumungen Rz. 38 Soll der Erwerber in die Lage versetzt werden, die Software auf einer Mehrzahl von Einzelplatzrechnern oder für den Netzwerkbetrieb zu installieren und zu verwenden, bedarf es der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte; derartige Vervielfältigungen sind nicht von der bestimmungsgemäßen Benutzung i.S.d. § 69d UrhG erfasst.[75] Die konkrete...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den nun erstmals geregelten Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Deren Zukunft ist allerdings ungewiss, da der EuGH mit...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltshöhe

Rz. 570 Man kann Vereinbarungen über die Unterhaltshöhe treffen.[939]mehr

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§ 26 Kartellrecht / f) Prinzip der Legalausnahme

Rz. 43 Eine Freistellung vom Kartellverbot erfolgt nach § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV für Vereinbarungen, die ohne dassmehr

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§ 44 Unternehmenskauf / D. Muster: Geheimhaltungsvereinbarung

Rz. 4 Muster 44.1: Geheimhaltungsvereinbarung Muster 44.1: Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen _____ (Verkäufer) und _____ (Käufer) bezüglich _____ (Gesellschaft) I. Vorbemerkungmehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 51 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[459] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für di...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 562 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _____ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennungmehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 59 Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit folgende Forderungen ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt direkt auch für den unternehmerischen Verkehr (siehe § 310 Abs. 1 S. 1 BGB), soweit es sich nicht um Verträge handelt, in die die Vergabe- und Ver...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 248 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[947] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Rz. 249 Nach der Legaldefinition des § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG besteht die verdeckte Sacheinlage, wenn "eine Geldeinlage ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 133 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[549] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[550] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) "Kontrollfreiheit", § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 22 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB gelten die Regelungen der Inhaltskontrolle (§§ 307 Abs. 1 und 2, 308 f. BGB) nur bei Klauseln, die einen von den Rechtsvorschriften[63] abweichenden oder diese ergänzenden Inhalt haben. Andere Klauseln werden nicht der Inhaltskontrolle unterzogen und müssen lediglich den allgemeinen Anforderungen z.B. an Transparenz genügen. Daneben kommen d...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. AGB-Bestimmungen

Rz. 8 Kaum weniger wichtig als die MaBV ist für die Gestaltung von Bauträgerverträgen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bauträgerverträge sind nahezu nie Individualverträge, die beide Seiten miteinander "ausgehandelt" hätten; denn der Begriff des Aushandelns (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB) setzt voraus, dass der Bauträger seine Regelungen ernsthaft zur Disposition stell...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 9 In § 709 Abs. 1 BGB ordnet das Gesetz die einstimmige Gesamtgeschäftsführung an. Diese Regelung ist dispositiv. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordnen. Die gesetzliche Regelung zur Vertretung der Gesellschaft g...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / b) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 120 Ausschließlich die Gesellschafter vertreten analog § 46 Nr. 5 GmbHG die GmbH bei Abschluss sowie Änderung und Aufhebung des Vertrages[422] sowie nach § 46 Nr. 8 GmbHG (vgl. Rdn 125, 109) bei sonstigen Auseinandersetzungen mit dem (auch ehemaligen[423]) Geschäftsführer.[424] Die Zuständigkeit der Gesellschafter(-Versammlung) umfasst alle das Anstellungsverhältnis des ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 61 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[114] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 60 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 35 Reiserecht / k) Haftungsbeschränkungen

Rz. 156 § 651p BGB sieht Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden vor. Hierbei handelt es sich zum einen um vertragliche Haftungsbeschränkungen. Nach § 651p Abs. 1 BGB kann der Reiseveranstalter die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzen, wenn es sich bei dem Schaden nicht um einen Körperschaden handelt und (die Voraussetzung ist kumul...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Zeitliche Begrenzung

Rz. 568 Durch Vereinbarung kann der Unterhalt gemäß § 1578b Abs. 2 BGB zeitlich begrenzt werden, so dass er nach Zeitablauf wegfällt.mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 116 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 117 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 121 Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, kann es sein, dass nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen wird.[220] In einem solchen Fall wird man statt der Ziff. 2 im Muster Rdn 120 beispielsweise Folgendes in die Urkunde einarbeiten: Muster 15.15: Vereinbarung Gütertrennung mit Zugewinnaus...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Erfolgsvergütung

Rz. 269 Die Gewinnbeteiligung (Tantieme) wird als Erfolgsvergütung an einzelne Arbeitnehmer gezahlt. Dabei kann auf den Reingewinn abgestellt werden, wie er sich aus der Handels- oder aus der Steuerbilanz ergibt. Wird eine Umsatztantieme gezahlt, liegt eine Zwischenform zwischen Tantieme und Provision vor, wobei das BAG Provisionscharakter annimmt.[455] Zulässig ist auch die...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Einheitliche Verbotsnorm

Rz. 48 Das Kartellverbot nach § 1 GWB gilt einheitlich für alle Beschränkungen in horizontalen und vertikalen Vereinbarungen. Es handelt sich wie im EU-Kartellrecht um einen einheitlichen Verbotstatbestand [59] für beide Formen wettbewerbsbeschränkender Absprachen; es müssen deshalb dieselben allgemeinen Tatbestandvoraussetzungen wie bei horizontalen Vereinbarungen geprüft we...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Zeugnis, Arbeitspapiere

Rz. 502 Die Erteilung eines Zeugnisses führt häufig auch nach Beendigungsvereinbarungen noch zum Streit über den Zeugnisinhalt. Die üblichen Formulierungen wie: "Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt" sind nicht geeignet, den Zeugnisstreit zu vermeiden. Empfohlen wird, einen Zeugnisentwurf zum Gegenstan...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 26 Nach § 1 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Das Kartellverbot erfasst sowohl horizontale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen derselben Produktions- oder Han...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 255 Die Regelung (vgl. Rdn 250) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 92 Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Wie Sie wissen, ist der Mietzins für die von Ihnen angemietete Wohnung von derzeit _____ EUR seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Wie Sie sicher der Tagespresse entnommen haben, sind seitdem die allgemeinen Lebenshaltung...mehr

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§ 26 Kartellrecht / h) Freistellung durch Einzelbeurteilung

Rz. 45 Ist eine Vereinbarung nicht durch eine GVO freigestellt, muss eine Freistellung durch individuelle Untersuchung nach den in § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV genannten Kriterien erfolgen. Hierzu ist auf die verschiedenen Mitteilungen der Kartellbehörden und insbesondere die von der Kommission in den Leitlinien betreffend horizontale Vereinbarungen[54] aufgestel...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 551 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[925] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vermittlungs-/Abschlusspflicht

Rz. 20 § 86 HGB beinhaltet die Hauptpflichten[75] des Handelsvertreters, die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften. Der Handelsvertreter ist zwar nicht verpflichtet, so viele Abschlüsse hereinzuholen, wie es ihm bei größter Anstrengung möglich wäre.[76] Er muss aber nach einer Anlaufphase angemessene Umsätze erzielen. Möglich sind vertraglich vereinbarte Umsatzgarant...mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 53 Der Softwarepflegevertrag ist ein Vertrag sui generis. Je nachdem, ob nach der Parteiabsprache die Pflegeleistungen – wie dies vielfach der Fall ist – erfolgsbezogen ausgestaltet sind oder ob sie sich ausnahmsweise auf die gewissenhafte Durchführung der Maßnahmen beschränken, weist der Softwarepflegevertrag im ersten Falle eher werkvertragliche, im zweiten eher dienst...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Vertragspartner (persönliche Identität)

Rz. 28 Die notwendige Identität fehlt grundsätzlich dann, wenn nicht der Auftraggeber des Maklers, sondern ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit einem anderen als dem nachgewiesenen Vertragspartner kontrahiert. Der Auftraggeber bleibt ausnahmsweise gleichwohl provisionspflichtig, wenn der tatsächlich abgeschlossene Vertrag zwar inh...mehr