Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 52 Der Wortlaut von Abs. 3 der Vorb. 2.3 stellt ausdrücklich klar, dass auch Tätigkeiten in der Vertragsgestaltung die Geschäftsgebühr auslösen. Dies gilt beispielsweise für das Entwerfen von Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen, wo die Geschäftsgebühr einschlägig ist. Auch die Mitwirkung an Vertragsverhandlungen oder Gesellschaftsgründungen wird durch die Gesch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abschluss eines Vertrags

Rz. 4 Die Einigungsgebühr setzt den Abschluss eines Vertrages voraus.[6] Der Abschluss der Einigung bedarf keiner besonderen Form, es sei denn, aus dem materiellen Recht ergibt sich ein Formzwang.[7] Allein die Entgegennahme einer aufgrund eines Kaufvertrages als Nacherfüllung geforderten Leistung führt nicht zu einer Einigung i.S.d. VV 1000, auch wenn die geforderte Leistun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertrag

Rz. 13 Der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist regelmäßig als Geschäftsbesorgungsvertrag in Gestalt eines Dienstvertrages zu qualifizieren (§§ 675, 611 BGB).[8] Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens, wird der Mandatsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag in Form eines Werkvertrages (§§ 675, 631 BGB) anzusehen sein. Die Abgrenzung beider Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags

Rz. 31 [Autor/Stand] Erwirbt ein Hinterbliebener mit dem Todesfall Versorgungsansprüche, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages mit einem Dritten unmittelbar auf den Berechtigten übergehen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Es handelt sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 330, 331 BGB. Dem Grunde na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wirksamkeit des Vertrags

Rz. 6 Schließen die Parteien eine Einigung die einer Genehmigung bedarf, entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter einem Widerrufsvorbehalt, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist oder die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustandekommen des Vertrags

Rz. 14 Das Zustandekommen des Anwaltsvertrags richtet sich ebenfalls nach allgemeinen Regeln (§§ 145 ff. BGB). Die Wahrung einer bestimmten Form ist dabei nicht erforderlich, ebenso wenig die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht. Ein konkludenter Vertragsschluss ist möglich,[9] begründet jedoch für den Anwalt bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Mandanten eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Absetzen von anderen Vereinbarungen (S. 2)

Rz. 41 Nach Abs. 1 S. 2, 2.Teilsatz muss die Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein. Deutlich abgesetzt bedeutet, dass sie sich bereits optisch von anderweitigen Erklärungen abheben muss und damit für den Auftraggeber sofort erkennbar ist, dass hier eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Erforderlich ist demnach eine Zäsur zwischen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fehlen einer Vereinbarung

Rz. 87 Die Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Parteien für die anwaltliche Beratung, Begutachtung oder Mediation keine Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 getroffen worden ist (Abs. 1 S. 2). Nachdem die Vorschrift als Auffangtatbestand formuliert und systematisiert wurde, entspricht dem Anwendungsbereich des Abs. 1 S. 2 auch eine get...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Form der Vereinbarung

Rz. 218 In jedem Fall bedarf die Vereinbarung einer höheren Vergütung als die in VV 7000 vorgesehene der Form des § 3a. Nach § 1 Abs. 1 sind Auslagen Teil der Vergütung, so dass sämtliche Vorschriften, die bei einer Vergütungsvereinbarung zu beachten sind, auch für eine solche isolierte Auslagenvereinbarung gelten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zulässigkeit der Vereinbarung

aa) Einzelfall Rz. 14 Um den Ausnahmecharakter der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen zu unterstreichen, fordert Abs. 1 S. 1 eine Einzelfallprüfung. Erforderlich ist aus anwaltlicher Sicht eine individuelle Befassung mit jedem einzelnen Auftrag und seinem Auftraggeber unter Berücksichtigung der mandatsspezifischen Besonderheiten. So soll eine leichtfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nichtigkeit der Vereinbarung (S. 1)

Rz. 123 Hinsichtlich der Möglichkeit, über die – mageren – Prozess- und Verfahrenskostenhilfegebühren hinaus eine Zusatzvergütung durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit seinem Auftraggeber zu erlangen, sieht sich der Anwalt durch das Reformgesetz vom 12.6.2008 mit einer veränderten Rechtslage konfrontiert. Rz. 124 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. war der Anspruch aus e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vereinbarungen

Rz. 11 Anwalt und Auftraggeber können über die Fälligkeit der Vergütung eine Vereinbarung treffen. Diese geht dann der Vorschrift des Abs. 1 vor. Rz. 12 Die Vereinbarung einer vorzeitigen Fälligkeit muss nicht den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 entsprechen, da sie nicht zu einer höheren Vergütung führt.[10] Geschuldet bleibt nach wie vor die gesetzliche Vergütung, wenn au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarungen bei Tätigkeiten in einer Beratungsstelle

Rz. 7 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Rechtsanwalt nach den VV 2501 ff. abrechnen kann, gilt nach S. 1, 2. Hs. dann, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 4. Bereicherung bei Vereinbarung einer Gütergemeinschaft

Hier können evtl. Vorteile durch die Rechtswahl zu einem ausländischen Güterstatut erreicht werden, jedenfalls wenn dort die allgemeine Gütergemeinschaft Regelgüterstand ist. Denn ob die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Fiktionsbesteuerung des so in das Gesamtgut überführten vorehelichen Vermögens eines Ehepartners diese Fälle abdeckt, ist unsicher (oben unter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 68 In Anbetracht der Bandbreite der Entscheidungen und der Unkalkulierbarkeit ist dringend anzuraten, bei Einschaltung von Hilfspersonen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5 eine Vergütungsvereinbarung dahin gehend zu treffen, dass der Anwalt auch bei Einschaltung anderer als der in § 5 genannten Personen die gesetzliche Vergütung berechnen darf.[61] Eine solche Hono...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Vereinbarung für elektronische Dateien

Rz. 223 Auch für die Übermittlung von elektronisch gespeicherten Dateien können höhere Beträge als im RVG vorgesehen (1,50 EUR pro Datei, höchstens 5 EUR) vereinbart werden. So kann hierfür z.B. eine bestimmte monatliche Pauschale vereinbart werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vereinbarung für besondere Formate

Rz. 222 Für besondere Formate, größere Kopien (z.B. DIN A3 oder größer), Skizzen oder Pläne können höhere Beträge vereinbart werden. (vgl. Rdn 202).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Befristete Vereinbarungen

Rz. 20 Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann aus dem vollen Wert, wenn nur für einen befristeten Zeitraum auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Beispiel: Der Kläger hat gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil über einen Betrag i.H.v. 1.860 EUR nebst Zinsen erwirkt. Nach Androhung der Zwangsvollstreckung (zwischenzeitlich aufgelaufene Zinsen 100 EUR) wird ein Vergle...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / IV. Vereinbarungen im Verbundverfahren

1. Umfang der Beiordnung Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Probleme bei Abrechnung nach einer unwirksamen oder unverbindlichen Vereinbarung

Rz. 72 Probleme ergeben sich bei einer Vergütungsvereinbarung, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vereinbarte Vergütung nicht voll wirksam vereinbart worden ist. Hier ist zu differenzieren. aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auf Dokumentenpauschale beschränkte Vereinbarung

Rz. 217 Zulässig ist es auch, eine isolierte Vergütungsvereinbarung nur über die Höhe der Dokumentenpauschalen zu schließen und im Übrigen die gesetzliche Gebühren- und sonstigen Auslagentatbestände unberührt zu lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vereinbarung der Aufhebung von Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c

Rz. 219 Inhaltlich ist der Anwalt bei der Gestaltung frei. So kann die Begrenzung auf 100 abrechnungsfreie Seiten in den Fällen der Nr. 1 Buchst. c und Nr. 1 Buchst. d abbedungen werden. Dann entsteht die Dokumentenpauschale bereits ab der ersten Kopie.[324]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) AVAG

Rz. 38 Das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) regelt das Verfahren für die Ausführung folgender zwischenstaatlicher Verträge (Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwebende Geschäfte

Rn. 63 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn der Kaufmann einen Vertrag abgeschlossen hat und dieser von beiden Seiten noch nicht (vollständig) erfüllt ist. Schwebende Geschäfte sind damit auf Leistungsaustausch gerichtete schuldrechtl. Verträge, die sich meist über einen längeren Zeitraum erstrecken. Darüber hinaus sind auch ges.rechtl. Verhältn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragsprüfung

Rz. 53 Wenn der Anwalt auftragsgemäß lediglich einen ihm vorgelegten Vertrag bzw. Vertragsentwurf prüft, wird dies regelmäßig nur eine Beratung und keine Tätigkeit nach VV 2300 darstellen.[47] Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der Auftrag darauf beschränkt, lediglich über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses zu informieren und ggf. zu prüfen, ob der Vertrag in...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 65 Finden sich mehrere Auftraggeber zusammen, um gemeinsam einen Anwalt mit der Durchführung einer Angelegenheit zu betrauen, so bilden sie eine Zweckgemeinschaft, der es in aller Regel darum geht, die Geschäftsbesorgungskosten möglichst gering zu halten. Die gemeinsame Beauftragung nur eines Anwalts ist stets preisgünstiger als seine Beauftragung mit verschiedenen Angel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigung

Rz. 78 In Nr. 2 ist die Rede von einer "Einigung", ohne dass dort dieser Begriff definiert wird. Die Begründung zum Entwurf des RVG gibt zur Auslegung nicht viel her. Zwar ist davon die Rede,[87] dass die Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,8 auch bei einer gerichtlichen Protokollierung eines Vergleichs anfallen solle. Allerdings wird dort der Begriff der Einigung gleichzeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 93 Nach VV 1005 erhält der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Einigung oder eine außergerichtliche Erledigung eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Betrifft die Einigung aber nur einen Teil der Angelegenheit, so ist der Gebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 zu schätzen; bei einem Mehrvergleich ist die Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 58 Nach VV 1003, 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Einigungsgebühr und nach VV 1003, 1002 eine 1,0-Erledigungsgebühr. Rz. 59 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 104 Nach VV 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5 Einigungsgebühr und nach VV 1002 eine 1,5 Erledigungsgebühr. Rz. 105 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 34 Die Berechnung der Vergütung und ihre Höhe hängen von den Umständen des Einzelfalles ab und sind daher keiner einheitlichen Darstellung zugänglich. Hinsichtlich der denkbaren Vergütungsmodelle sei deshalb auf die Ausführungen in § 3a (vgl. § 3a Rdn 56 ff.) verwiesen (bezüglich der Vergütungshöhe siehe § 3a Rdn 93 ff.). Beruft sich der Mandant auf eine unentgeltliche L...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Die von Abs. 3 S. 1 erfassten anwaltlichen Tätigkeiten, für die sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, lassen sich nicht erschöpfend aufzählen. Selbst für typische Sachverhalte können keine allgemeinen Bewertungsregeln entwickelt werden. Dazu sind die Einzelfälle zu unterschiedlich gelagert. Das lässt sich anschaulich an der Tätigkeit hinsichtlich eines Vertragsen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 37 Nach § 107 ArbGG kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG durch Vergleich beendet werden. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 stets eine 1,5 Einigungsgebühr. Auf diese wird zwar in Abs. 1 nicht ausdrücklich Bezug genommen; da sie aber nach VV Vorb. 1 neben den in anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 59 Zwischen den Parteien der Einigung muss ein Rechtsverhältnis streitig sein. Nicht erforderlich ist, dass ein Rechtsverhältnis tatsächlich besteht. Es genügt, wenn ein solches Rechtsverhältnis von einer der Parteien behauptet wird. Der Streit über das Bestehen und den Umfang des Rechtsverhältnisses soll ja gerade durch die Einigung beseitigt werden. Rz. 60 Der Begriff d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Onerous contract

Tz. 25 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheit

Rz. 27 Gemäß Nr. 6 bilden die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6.6.1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (ZPVtrAUTAG) dieselbe Ange...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rn. 908 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr