Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.5 Beteiligung nahestehender Personen

Rz. 75 Die GmbH & Co. ist in besonderem Maße für Familienunternehmen geeignet (Rz. 41). Das gilt aber nicht nur für den Fall, in dem ein Nachfolger fehlt, sondern allgemein für die Heranführung der nächsten Generation an unternehmerische Aufgaben. Insbesondere durch die Trennbarkeit von Mitarbeit und Beteiligung kann der Nachwuchs schrittweise an die spätere Übernahme des Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.8 Schein-KG als fiktiver Gewerbebetrieb

Rz. 84 Grundsätzlich stellt eine KG, die kein Gewerbe i. S. d. HGB ausübt, eine Schein-KG dar, die zu Unrecht im Handelsregister eingetragen ist. Eine gewerbliche Prägung dieser KG durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ändert an ihrem handelsrechtlichen Status nichts. Andererseits wird auch eine Schein-KG regelmäßig die Kriterien der ertragsteuerlichen Mitunternehmerschaft erfüllen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.7 Rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 166 Eine Änderung der Gewinnverteilung ist zivilrechtlich jederzeit möglich, kann allerdings nur Wirkungen für die Gegenwart und Zukunft entfalten. Andererseits bleibt es den Gesellschaftern unbenommen, einander so zu stellen, als ob die beschlossene Änderung schon früher vereinbart worden wäre. Steuerlich kann eine spätere Vereinbarung nicht zur abweichenden Verteilung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.1 Grundlagen

Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesellschafters keine Bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.2 Beteiligung ohne Kapitaleinlage

Rz. 136 Für den Fall einer Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist ein Gewinnanteil der Komplementär-GmbH angemessen, wenn er vollen Kostenersatz und eine ausreichende Vergütung für das Haftungsrisiko bietet. Dabei kann ein Gewinnzuschlag zum Kostenersatz nicht gefordert werden.[1] Ein Ersatz anderer, eigener Aufwendungen der Komplementär-GmbH, die nicht aus der Geschäftsführun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.1 Problemstellung

Rz. 142 Trotz der durch den BFH weitgehend geklärten Rechtslage zur Gewinnverteilung ist in Einzelfällen immer wieder strittig, ob der vertraglich vereinbarte und der Komplementär-GmbH zugewiesene Gewinnanteil angemessen, d. h. ausreichend hoch ist. Das gilt naturgemäß fast ausschließlich für die GmbH & Co. im engeren Sinne, bei der die Gesellschafteridentität Vereinbarungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.3 Kommanditisten einer Stiftung & Co.

Rz. 215 Soweit die Kommanditisten nicht zugleich Destinatäre der Komplementär-Stiftung oder deren Vorstandsmitglieder sind, treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung im Allgemeinen keine Besonderheiten auf. Für diesen Fall, der in der Praxis allerdings die Ausnahme ist, führen die natürlichen Interessengegensätze der beteiligten Personen regelmäßig zu Vereinbarungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.4 GmbH & Still

Rz. 53 Eine gewisse Sonderstellung im Kreis der Sonderformen nimmt die atypisch stille Gesellschaft zur GmbH ein, die "GmbH & Still". Bei ihr stehen gesellschaftsrechtlicher Ansatz- und Ausgangspunkt sowie tatsächliche Aus- und Umgestaltung im Gegensatz zueinander. Rz. 53a Im Fall der GmbH & Still beteiligen sich natürliche oder juristische Personen entsprechend den §§ 230–23...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.4 Einschränkung der Rechtsstellung

Rz. 90 Für die Beteiligung der Komplementär-GmbH ist eine Kapitaleinlage nicht erforderlich (Rz. 72). Der Gesellschaftsbeitrag kann auch in geldwerten Leistungen bestehen, z. B. in der Geschäftsführung und Übernahme der Haftung. Durch den vertraglichen Ausschluss von Geld- oder Sacheinlagen wird eine Kapitalbildung der GmbH innerhalb der KG vermieden. Zwar bleibt das vorhand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 50 Bei dieser Sonderform der GmbH & Co. werden die Anteile an der Komplementär-GmbH nicht von den Kommanditisten, sondern von der KG selbst gehalten.[1] Der Vorteil liegt darin, dass die Beteiligungsidentität bei Komplementär-GmbH und KG immer gewährleistet ist. Es bedarf also keiner besonderen und komplizierten Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen für den Fall von A...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 814 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.8 Kinderbetreuungskosten

Rz. 581 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 73–79] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.2 Zeitlicher Anwendungsbereich (Abs. 2)

Rz. 5 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Die Vorschrift stellt klar, dass bei Wertguthabenverträgen, die einen von der Neuregelung in § 7c Abs. 1 abweichenden Verwendungszweck vereinbart haben, kein Anpassungsbedarf besteht, sondern diese Verträge bis zur Erfüllung oder Beendigung unverändert weitergeführt werden können. Rz. 6 § 116 Abs. 2 grenzt den Anw...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 476 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Riester-Rentenversicherung

Rz. 531 Die Riester-Rente wird steuerlich nur gefördert, wenn der Vertrag zertifiziert (= geprüft und genehmigt) wurde. Für Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über den Anbieter der Versicherung beantragt werden. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit,...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.3 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 7 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Nach den Regelungen in § 7e Abs. 5 und 6 können Wertguthabenvereinbarungen ohne gleichzeitige Vereinbarung über einen Insolvenzschutz entweder vom Beschäftigten gekündigt werden oder sich im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als von Anfang an unwirksam erweisen. Die Vertragspar...mehr

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Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.3 Meldung von Daten (Abs. 3)

Rz. 12 Die Vertragsparteien eines Modellvorhabens haben neben der Regeldokumentation zusätzliche Daten an das DRG-Institut zu übermitteln (Satz 1). Damit werden die Ergebnisse und Besonderheiten von Modellvorhaben ggf. auch für die Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems nutzbar und eine bessere Übersicht über die bestehenden Modellvorhaben und deren Besonderheiten erreic...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt in Abs. 1 die innere Ordnung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vor. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, eine Satzung zu führen. § 217e regelt das Zustandekommen, den obligatorischen Inhalt, die Bekanntgabe und das Inkrafttreten der Satzung. Der Sitz des GKV-Spitzenverbandes ist in Berlin. Der Sitz der Verbindungs...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Rz. 530 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 7 Werbungskosten

Rz. 946 [Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 37–38, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 31–37] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkost...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 3 Literatur

Rz. 15 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. K. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Satzung des GKV-Spitzenverbandes, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstä...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.6 Maschinelles Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 22 Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Meldeverfahren zu vereinbaren, um die Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung zu erstatten. Ein entsprechendes Verfahren ist mit der Vereinbarung über ein maschinell unterstütztes Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.1 Bestandsschutz (Abs. 1)

Rz. 3 Aus der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Der neue § 7d Abs. 1 regelt die grundsätzliche Führung von Wertguthaben in Entgeltwerten. Unternehmen, die bisher ihre Wertguthaben in Zeitwerten führen, erhalten mit dieser Vorschrift die Möglichkeit, entweder d...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 345 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 37] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.3 Zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 534 [Anlage AV → Zeilen 6–9] Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

Rz. 822 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 8] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit diesem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.1 Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Gegenstand von Modellvorhaben kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein (Satz 1). Die Modellvorhaben sind zulässig, wenn sie auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet sind, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. Dazu gehören z...mehr

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Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.4 Art der Förderung (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkasse fördert, indem sie entweder durch eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit Dritten (Abs. 3) oder Anteile an Investmentvermögen erwirbt (§ 263a). Beteiligt sich die Krankenkasse an Investmentvermögen, hat sie dazu eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft vertraglich zu vereinbaren. Beide Fördermöglichkeiten unterlieg...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.6 Gezahlte Versorgungsleistungen

Rz. 419 [Renten und dauernde Lasten → Zeilen 15 und 17] Der Sonderabzug für Renten und dauernde Lasten i. Z. m. Vermögensübertragungen wurde ab 2008 gesetzlich neu geregelt (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Neuregelung betrifft aber nur die, auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaf...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 479 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 888 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 830 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (Nebenkosten) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowie die weiteren nach...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 839 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemein

Rz. 91 Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. [Überblick]mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 93 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 532). →Altersvorsorgeaufwen...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6 Einzelfälle

Rz. 13 Eine doppelte Haushaltsführung durch einen Ausländer kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn er zwar einen rechtsmissbräuchlichen Asylantrag als politisch Verfolgter stellt, durch diesen und das sich anschließende Asylverfahren aber nur die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer dieses Verfahrens erreichen will.[1] Der Ansatz eines Wirtschaftsgutes als n...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 67 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 233 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14, 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Rz. 234 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebenden Vertrag entn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Gute Sitten

Rz. 6 Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verhalten nach seinem durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck ermittelten Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[1] Bei der inhaltlichen Ausfüllung dieser Formel ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der sich in erster Linie aus den in der Gesamtrec...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr