Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Einstimmigkeitsabreden im Besitzunternehmen

Rz. 64 Seit Mitte der 1980er Jahre entscheidet der BFH in gefestigter Rspr., dass die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung i.d.R. nicht erfüllt sind, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VII. Abschließende Bewertung der Vermächtnislösung

Rz. 167 Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass mittels eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses eine Teilhabe bestimmter, unerwünschter Personen sowohl über die Erbfolge als auch über das Pflichtteilsrecht wirksam unterbunden werden kann. Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbenregelung ist es häufig wesentlich schwieriger, bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles festzus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsrechtliche/erbrechtliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 601 Kapitalgesellschaften erfordern ein gesetzliches Mindestkapital. Das Mindestkapital beträgt bei der klassischen GmbH 25.000,00 EUR (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 EUR, muss die Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmieren (§ 5a GmbHG). Bei der AG beträgt das Stammkapital mindestens 50.000,00 EUR (§ 7...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Bestimmung des Verwaltungssitzes

Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden. Der BGH rezipiert d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 328 Ebenso wie bei der stillen Gesellschaft führt die Auflösung der Unterbeteiligungsgesellschaft nach herrschender Meinung zur sofortigen Vollbeendigung des Gesellschaftsverhältnisses, da bei einer bloßen Innengesellschaft mangels eines zu liquidierenden Gesellschaftsvermögens für eine Abwicklungsgesellschaft kein Raum ist.[403] Nach der Gegenansicht besteht die Innenge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 91 Die Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil erfolgt einkommensteuerlich[176] zwingend zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG). Eine Gewinnrealisierung scheidet infolge der Nachfolge aus. Die Erben werden – sofern eine zu Gewinneinkünften führende Tätigkeit oder gewerbliche Prägung der Gesellschaft vorliegt – zu Mitunternehmern der Gesellschaft. Die einfache Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbschein bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 56 a) Ist für einen Vorerben ein Erbschein erteilt worden, so gilt für den Inhalt § 352b FamFG. Nacherben[93] sind nach Möglichkeit mit Namen[94] anzugeben. Anzugeben sind weiter Befreiungen des Vorerben[95] und diesem zugewendete Vorausvermächtnisse, wenn es sich um einen alleinigen Vorerben handelt.[96] Ist das Nacherbenrecht unvererblich, so ist dies anzugeben.[97] Ist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / D. Ergänzungspflegschaft, Zuwendungspflegschaft

Rz. 4 Da das entzogene Vermögen nicht vom überlebenden Elternteil verwaltet werden darf, ist hierfür nach § 1811 Abs. 1 BGB durch das Familiengericht ein Zuwendungspfleger zu bestellen. Der Erblasser hat das Recht, durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung die Person des Zuwendungspflegers zu benennen (§ 1811 Abs. 2 BGB). Dadurch kann er sicherstellen, d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 109 Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen immer auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht.[146] Der Gesellschaftsvertrag muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe in die Gesellschafters...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Prüfungsgegenstand und Informationsquellen

Rz. 51 Je nach Schwerpunkt der Prüfung können verschiedene Arten der Due Diligence unterschieden werden:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Aufwendungsersatz-, Freistellungs- und Vergütungsansprüche des Treuhänders

Rz. 448 Bei der Verwaltungstreuhand steht dem Treuhänder mangels abweichender Vereinbarung gegen den Treugeber ein Anspruch auf Vorschuss und auf Ersatz aller Aufwendungen nach §§ 669, 670 BGB zu, die ihm i.R.d. Verwaltung des Gesellschaftsanteils entstehen. Dies bedeutet insb., dass der Treuhänder nach §§ 675, 670 BGB vom Treugeber Befreiung von sämtlichen Verbindlichkeiten...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

Rz. 9 Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums soll auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 1 WEG). Der Begriff "Gegenstand des Sondereigentums" ist in § 5 Abs. 1–3 WEG geregelt. Zum Inhalt des Sondereigentums nach § 13 Abs. 1 WEG gehören auch Vereinbarungen, durch die die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsmittelschrift

Rz. 27 Die Rechtsbeschwerde erfordert das Einreichen einer Rechtsbeschwerdeschrift nach Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 1 FamFG durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Ausnahme besteht nur für (zugelassene) Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen oder über die Bewilligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Auslegung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG

Rz. 374 Bei dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel handelt es sich um die handelsrechtliche Gewinnverteilungsabrede. Im Regelfall sind die Bestimmungen demnach dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Die handelsrechtliche Gewinnverteilung ist, soweit sie aus steuerlicher Sicht anzuerkennen ist, auch für Zwecke des § 35 EStG maßgeblich. Sondervergütungen, Ergebnisse aus de...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Andere finanzielle Zuwendungen und Leistungen sowie sonstige Vergünstigungen

Rz. 113 Betriebsänderungen können für Arbeitnehmer verschiedenartige wirtschaftliche Nachteile haben. Entsprechend vielfältig sind – neben Abfindungen – die Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen. Rz. 114 Bei Versetzungen kommt v.a. Folgendes in Betracht:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 6. Zuwendungspflegschaft trotz Testamentsvollstreckung im Falle des § 1638 BGB

Rz. 20 Es stellt sich die Frage, ob die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft notwendig ist, wenn der Erblasser den Eltern die Vermögensverwaltung nach § 1638 Abs. 1 BGB entzogen hat und zudem angeordnet hat, dass einem Testamentsvollstrecker auch die Vermögenssorge obliegen soll. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat dies 2007 bejaht[33] mit folgender Begründung: Zitat "Die Ano...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung

Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichend ist, dass entweder eine sachliche oder eine personelle Entflechtung ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 555 Die Wahrnehmung der Verwaltungs- und Vermögensrechte in der Hauptgesellschaft erfolgt grds. durch die Geschäftsführer der Holding-Gesellschaft. Die Besetzung dieser Positionen bedarf folglich besonderer Sorgfalt. In Betracht kommt die Vereinbarung von Sonderrechten (z.B. Vetorecht) für bestimmte Familienmitglieder (meist der älteren Generation) sowie die Bestellung b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (3) Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 48 Ein weiteres Gestaltungsziel des "Württembergischen Modells" ist, dass der längerlebende Ehegatte die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den gesamten Nachlass hat. Dies kann mittels einer Dauertestamentsvollstreckung erreicht werden, wobei der Längerlebende oder eine andere Vertrauensperson des Erblassers zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Zudem wird dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 668 An der X & Y GmbH & Co. KG sind X und Y als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die X & Y Verwaltungs-GmbH, an der X und Y ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der X & Y GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. X und Y möchten die Kommanditgesellschaft in eine GmbH umwandeln. Der Formwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 275 Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.12.1966 die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1400 ff. CC), bei der das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich alles umfasst, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[852] Zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten gehören insbesondere die Gegenstände, die ihm am Tage der Eheschließung gehörten, und diejeni...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In Baden-Württemberg können die Gewährung von Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und in die elektronische Grundakte sowie die Erteilung von Ausdrucken hieraus im Wege der Organleihe auch bei den Gemeinden erfolgen. Zuständig ist der Ratschreiber, der mindestens die Befähigung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst haben muss. Er wird insoweit als Urkundsbea...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Eigengläubiger des Vorerben

Rz. 39 Grundsätzlich können Eigengläubiger des Vorerben Zwangsmaßnahmen gegen Nachlassgegenstände während der Zeit der Vorerbschaft ergreifen. Gemäß § 2115 S. 1 BGB werden die Zwangsmaßnahmen bei Eintritt des Nacherbfalls aber insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Die dem Vorerben zustehenden Nutzungen können aber ungehind...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Zulässigkeit einstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2356 Umgekehrt ist mit der Neufassung des Art. 10 Abs. 1 GesRRL-E ebenfalls klar, dass die notarielle Rechtskontrolle nicht nur optional und komplementär zur gerichtlichen bzw. behördlichen Eingangskontrolle zulässig wäre. Der Unionsgesetzgeber wollte dies gegenüber dem insoweit missverständlichen Kommissionsentwurf[5762] klarstellen, der in ErwG 9 eine "vorbeugende Verw...mehr