Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 12 Unternehmenskauf / II. Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 172 Ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden, prüft das Insolvenzgericht i.R.d. sog. Eröffnungsverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen, insb., ob ausreichend freie Masse zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens vorhanden, der Antrag begründet und ein Insolvenzgrund gegeben ist. Zur Sicherung des Un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Geschäftsbriefe

Rz. 1230 Die GmbH & Co. KG muss auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Mindestangaben machen (§§ 125, 177a HGB). Geschäftspartnern soll auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, sich näher über die Gesellschaft zu informieren. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Geschäftsbriefe mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stimmrecht

Rz. 327 Das Stimmrecht wird in den Gesellschafterversammlungen ausgeübt. Träger des Stimmrechts ist der jeweilige Gesellschafter; Dritten steht kein Stimmrecht zu, ein Gesellschafter kann jedoch mittels Stimmrechtsvollmacht die Ausübung des Stimmrechts an einen anderen delegieren (dazu unten Rdn 354 ff.). Das Stimmrecht endet mit der Gesellschaftereigenschaft. Die Satzung ka...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.3 Freiwillige Versicherung bei bürgerschaftlichem Engagement

Auch bestimmte bürgerschaftlich Engagierte können sich versichern, soweit sie nicht bereits gesetzlich pflichtversichert sind. Es gibt für diesen Personenkreis die Möglichkeit, sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für zurzeit 4,70 EUR jährlich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Wegeunfällen zu versichern. Freiwillig versich...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / j) Insolvenzverwalter

Rz. 265 Aufgrund der ihm nach § 80 Abs. 1 InsO zustehenden weitreichenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übt der Insolvenzverwalter – neben Kapitalanteil- oder Stimmrechtsinhabern mit über 25 % – nach Auffassung des Bundesverwaltungsamts Kontrolle auf vergleichbare Weise aus und ist daher nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GwG wirtschaftlich Berechtigter.[282]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / III. Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 189 Gem. § 80 Abs. 1 InsO geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens[187] die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Gemeinschuldners vollumfänglich auf den Insolvenzverwalter über.[188] Ab diesem Zeitpunkt verliert der Schuldner bzw. die Geschäftsführung seine bzw. ihre Entscheidungsbefugnis, sämtliche unternehmerischen Entscheidungen werden, vorbehal...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Bestellung und Entlassung der Geschäftsführer

Rz. 1455 Die ersten Geschäftsführer sind bei der Gründung der EWIV zu bestellen. Rz. 1456 Der Gründungsvertrag oder, falls dieser keine dahin gehenden Bestimmungen enthält, ein einstimmiger Beschluss der Mitglieder legt die Bedingungen für die Bestellung und die Entlassung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer sowie deren Befugnisse fest (Art. 19 Abs. 3 EWIV-VO). Sind...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Allgemeines

Rz. 197 Die wesentlichen Regelungen der deutschen Fusionskontrolle finden sich in den §§ 35–43a GWB. Sie werden ergänzt durch die allgemeinen, auch für die Fusionskontrolle geltenden Regelungen des GWB und des allgemeinen Verwaltungsrechts, so z.B. die Regelungen der §§ 54 ff. GWB über das Verwaltungs-, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Hinweis Aktuelle Merkblätter d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsfähigkeit

Rz. 26 Eintragungsfähig als "Belastung einzelner oder aller Miteigentumsanteile" sind die Regelungen nur bei Bruchteilseigentum, nicht bei Gesamthandseigentum, auch bei Alleineigentum belastet mit Bruchteilsnießbrauch.[41] Ob eine Benutzungsregelung auch bei Anteilsbuchung nach § 3 Abs. 4 GBO eingetragen werden kann, wenn sich alle Anteile noch in einer Hand befinden (§ 3 Ab...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Verfügungen zugunsten ausgeschlossener Personen

Rz. 143 Da der beschwerte Erbe als Vollerbe frei über den Nachlass verfügen kann, steht ihm auch die Möglichkeit offen, den Nachlass oder Teile davon zu Lebzeiten auf den unerwünschten Personenkreis zu übertragen. Dies könnte der Erblasser dadurch verhindern, dass er eine Testamentsvollstreckung anordnet. Damit wäre der Nachlass dem Verfügungsrecht des Erben entzogen. Nur noc...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 38 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und stille Gesellschaft unterscheiden sich durch eine Vielzahl objektiver Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen. Hauptmerkmale sind auch hier wieder aufseiten der stillen Gesellschaft das Fehlen von Gesellschaftsvermögen, die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr, das Betreiben der Geschäfte im eigenen Namen des Geschäftsin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Handeln durch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 37 Die Zulässigkeit einer Testamentsvollstreckung beurteilt sich, ebenso wie die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers, seine Einzelbefugnisse und die Voraussetzungen seiner Entlassung, nach dem Erbstatut (aus deutscher Sicht nach Art. 25 EGBGB, ab 17.8.2015: EuErbVO).[114] Dieses bestimmt, ob der Testamentsvollstrecker Vertreter der Erben oder Partei kraft Amtes is...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) GmbH & Co. KG

Rz. 119 In den Firmenvergleich ist bei der GmbH & Co. KG an sich auch die Firma der Komplementär-GmbH mit einzubeziehen. Zur Unterscheidung genügen die Rechtsformzusätze (Gesellschaftszusätze) nicht, da sie am Klangbild der Firma keinen maßgebenden Anteil haben und der Rechtsverkehr ihnen keine besondere Bedeutung beimisst.[374] Der Zusatz "Handelsgesellschaft" im Anschluss ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bestellungsvoraussetzungen und -hindernisse

Rz. 1452 Geschäftsführer einer Vereinigung können nicht Personen sein, die nach dem auf sie anwendbaren Recht oder nach dem innerstaatlichen Recht des Staates des Sitzes der Vereinigung oder aufgrund einer in einem Mitgliedstaat ergangenen oder anerkannten gerichtlichen Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung dem Verwaltungs- oder Leitungsorgan von Gesellschaften nicht ang...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 658 An der A & B GmbH & Co. KG sind A und B als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die A & B Verwaltungs-GmbH, an der A und B ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der A & B GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. A und B beabsichtigen, sich zu trennen. Die Trennung soll möglichst steuerne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Identifikation und Authentisierung

Rz. 10 § 64 Abs. 2 Nr. 1 GBV verlangt, dass sich der Benutzer gegenüber dem EDV-System identifiziert, d.h. sich als individuelle Person zu erkennen gibt. Rz. 11 Das System muss ihn anschließend authentisieren, d.h., überprüfen, ob der Identifizierte zur Nutzung des Systems überhaupt zugelassen ist. Es handelt sich an dieser Stelle noch nicht um eine Berechtigungsprüfung (sieh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Besonderheiten im Höferecht

Rz. 73 Im Geltungsbereich der HöfeO in der Fassung vom 26.7.1976 [130] ist zusätzlich zu unterscheiden, soweit es sich beim Nachlass um landwirtschaftliche Höfe im Sinne der HöfeO handelt. Rz. 74 Für das hoffreie Vermögen kann ein normaler Erbschein erteilt werden.[131] Rz. 75 Die Anwendung des § 35 GBO ist ausgeschlossen, wenn der eingetragene Hofvorerbe mit Genehmigung des La...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insbesondere: Aufhebung einer Kapitalerhöhung in der Insolvenz, Kündigung

Rz. 2008 Den Zeichnern der neuen Aktien steht das Recht zu, den Zeichnungsvertrag aus wichtigem Grund nach § 313 Abs. 2, 3 BGB zu kündigen, wenn sie über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unzutreffend informiert worden sind. Dieses Recht zur Kündigung besteht nur bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.[5073] Mit der Handelsregistereintragung er...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Nicht eintragungsfähige Rechte

Rz. 46 Zu den von § 53 Abs. 1 S. 2 GBO erfassten Eintragungen gehören erstens Verhältnisse, deren Verlautbarung im Grundbuch generell nicht zugelassen ist, weil sie kein dingliches Recht zum Gegenstand haben, sondern nur Tatsachen oder persönliche Rechte sind, z.B. Mietrechte[157] oder schuldrechtliche An- und Wiederkaufsrechte.[158] Ebenfalls hierher gehört die Satzung eine...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag

Rz. 108 Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die _________________________ Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäf...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gründung (Kosten, Publizität)

Rz. 549 Die erste Stufe einer jeden Gesellschaft ist die Gründung. Kosten und Publizität können die Wahl einer Rechtsform durch die Familienmitglieder maßgeblich mitbestimmen. Rz. 550 Die Gründung einer GbR ist nahezu kostenneutral. Formerfordernisse bestehen grds. nicht, allerdings erfordern die auf Ebene der Holding-Gesellschaft zu vereinbarenden Bindungen zwischen den Fami...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Firma

Rz. 1077 Die Firma der GmbH & Co. KG[1456] muss die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Hinweis Die früher weit verbreitete Firmierung als "GmbH & Co." ist daher kein zulässiger Rechtsformzusatz und darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer GmbH & Co. KG, in der keine natürliche Person persönlich ...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 9 Beendigung der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwi...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tritt eine Verweisung auf das Recht des neuen Sitzstaates. Die Ges...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft

Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befindet sich für die Anwendung der EuGVVO dabei an dem Sitz der Ges...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Insiderhandelsverbot

Rz. 32 Nach Art. 14 MMVO sind Insidergeschäfte verboten, d.h. das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu (lit. a), Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen (lit. b) und die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen (lit. c). Rz. 33 Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 MMVO liegt ein Insidergeschä...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Sitz und Hauptverwaltung

Rz. 2160 Mit Sitz i.S.d. Art. 8 SE-VO ist der Satzungssitz der Gesellschaft gemeint.[5386] Daraus folgt, dass die Regelungen über das Verfahren der Sitzverlegung nur für die Verlegung des Satzungssitzes der Europäischen Gesellschaft (SE) gelten.[5387] Generell versteht die SE-VO den Begriff "Sitz" i.S.v. Satzungssitz.[5388] Dagegen kann "Sitz" nach deutschem Rechtsverständnis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung

Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in einem Mitgliedstaat der EU (Luxemburg) auf die SE...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 8. Verfügungen des Vorerben zu Lebzeiten

Rz. 40 Nach § 2112 BGB kann der Vorerbe grundsätzlich frei über die Nachlassgegenstände verfügen, soweit sich nichts anderes aus den §§ 2113 bis 2115 BGB ergibt. Durch die bereits dargestellten Verfügungsbeschränkungen (siehe Rdn 29 ff.) ist der Vorerbe auch grundsätzlich nicht gehindert, Nachlassgegenstände zu Lebzeiten zu übertragen. Denkbar wäre also auch die Übertragung ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Eintragung von Insolvenzvermerken

Rz. 138 Neben der Löschung unzulässiger Eintragungen dient die Eintragung von Insolvenzvermerken nach § 32 HGB in besonderer Weise der Publizität eingetragener Rechtsträger. Insb. die Relevanz insolvenzrechtlicher Vorgänge u.a. für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO), für erteilte Vollmachten, also auch für Prokuren (§ 117 InsO), sowie für den Bestand ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Mitteilung nach §§ 20, 21 AktG und nach § 42 AktG

Rz. 650 Besitzt ein Unternehmen mehr als 25 % der Aktien, ist dies der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ob die Aktien dem Unternehmen unmittelbar gehören oder ihm die Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG zugerechnet werden, ist nicht gesondert offenzulegen.[2121] § 20 Abs. 2 AktG enthält für bestimmt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Handeln durch Insolvenzverwalter

Rz. 164 Die Auswirkungen grenzüberschreitender Insolvenzen[544] beurteilen sich im Verhältnis der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks –, soweit das Verfahren nach dem 31.5.2002 und vor dem 26.6.2017 eröffnet wurde, nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (sog. EuInsVO 2000). Für Verfahren, die nach dem 26.6.2017 eröffnet wurden, gilt die ne...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / D. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 118 Nach § 2222 BGB kann ein Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernannt werden, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Grundsätzlich dient § 2222 BGB dem Schutz des Nacherben. Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung ist in all den Fällen sinnvoll und geboten, in den...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Beteiligte (Abs. 1)

Rz. 2 Beteiligte sind grundsätzlich alle Personen, deren Rechte von der Änderung der Rangverhältnisse betroffen werden können. Zur Erleichterung des Verfahrens wird jedoch der Kreis der Beteiligten in den §§ 92 bis 97 GBO abschließend bestimmt. Wer nach diesen Vorschriften nicht beteiligt ist, gilt selbst dann nicht als Beteiligter, wenn sein Recht durch die Änderung der Ran...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / dd) In die Prognose einfließende Vergütungsbestandteile

Rz. 183 Zu fragen ist, welche Vergütungsbestandteile i.R.d. Verlustprognose Berücksichtigung finden. Grds. ist von der zu erwartenden Bruttoprovision (Abschluss- und Vermittlungsprovision) vor Abzug der Betriebskosten auszugehen. Diese Bruttoprovision wird sich seit dem 5.8.2009 aber nicht mehr lediglich auf eine solche Vergütung beschränken, die dem HV für seine werbende, v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr