Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Allgemein

Rz. 14 Die Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Beschwerdepunkte (§ 410 Abs. 2 StPO) ist im gleichen Maße möglich, wie die Berufung gegen Urteile beschränkt werden kann (BayObLG NJW 2003, 239). Allerdings benötigt der Verteidiger eine ausdrücklich hierzu legitimierende Vollmacht (OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 – 3 Ss OWi 330/18), wobei in dem Schweigen des in der Haup...mehr

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§ 3 Ladungen / 1. Förmliche Ladung

Rz. 21 Auch der Verteidiger ist durch förmliche Zustellung zu laden, § 218 StPO. Dies gilt selbst dann, wenn er sich erst so spät bestellt hat, dass zwar die Ladungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann, eine förmliche Ladung jedoch zeitlich noch möglich ist (OLG Hamm MDR 1971, 320), oder auch dann, wenn er anderweitig von dem Termin Kenntnis hatte, z.B. durch seinen Mand...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / 2. Ungenügende Ladung

Rz. 44 Der Einspruch des Betroffenen kann selbstverständlich nur dann verworfen werden, wenn er selbst ordnungsgemäß geladen worden war (OLG Düsseldorf DAR 1999, 564). Das gilt auch, wenn der erlaubt im Termin abwesend gebliebene Betroffene von einem in seiner Abwesenheit beschlossenen Fortsetzungstermin nicht in Kenntnis gesetzt bzw. nicht ordnungsgemäß geladen wurde, selbst...mehr

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§ 11 Registereintragungen / b) Registerauskunft

Rz. 61 Die Registerbehörde erteilt kostenlos Auskünfte (§ 30 Abs. 8 StVG). Fragt der Betroffene an, reicht die Übersendung einer einfachen Ablichtung seines Personalausweises oder Passes. Zusätzlich muss er die vollständigen Personaldaten (Name, evtl. Geburtsname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) angeben. Auch dem Verteidiger wird gegen Vorlage einer Vollmacht, wobei eine...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 7. Heilung eines Zustellungsmangels

Rz. 81 Nach der Reform der ZPO, die über § 37 Abs. 1 StPO auch für das Strafverfahren gilt, wird ein Zustellungsmangel durch den tatsächlichen Zugang beim Betroffenen auch dann geheilt, wenn von der Zustellung der Lauf einer Not- oder Rechtsmittelfrist abhängig ist (§ 189 ZPO). Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der ZPO jedoch nur, soweit das OWiG keine speziellen ei...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 2. Zum Verfahren

Rz. 17 Zuständige Bewilligungsbehörde für die ausländischen Vollstreckungsanträge ist das Bundesamt der Justiz, das grundsätzlich die Vollstreckung bewilligen muss, wenn nicht ausnahmsweise ein Ablehnungsgrund entgegensteht. Das IRG unterscheidet dabei zwischen von Amts wegen zu beachtenden Zulässigkeitsvoraussetzungen und den dem behördlichen Ermessen unterliegenden Bewilli...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / II. BKatVO

Rz. 3 In Ausübung der ihm in § 26a StVG eingeräumten Ermächtigung hat der Verordnungsgeber die zum 1.1.1990 in Kraft getretene und bundeseinheitlich geltende Bußgeldkatalogverordnung (BKatVO) – BGBl I, S. 1305, ergänzt durch die Verordnung zur Änderung der BKatVO und der FeV vom 25.2.2000 (BGBl I, S. 141) – in der auch die Gerichte bindenden Form einer Rechtsverordnung erlas...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / 8. Hausdurchsuchung zur Vollstreckung eines Fahrverbots

Rz. 157 Die Amtsgerichte Berlin Tiergarten (NZV 1996, 506), Leipzig (DAR 1999, 134) und Elmshorn (DAR 2014, 402) sind der Auffassung, dass eine Hausdurchsuchung, mit der nach einem rechtskräftig verhängten Fahrverbot der Führerschein des Betroffenen aufgefunden werden soll, grundsätzlich unzulässig sei. Dies ist nur richtig, wenn es sich um einen rechtskräftig gewordenen Buß...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / IV. Bußgeldvorschriften

Rz. 74 Achtung Zu den notwendigen Feststellungen einer Lenkzeitüberschreitung siehe OLG Koblenz zfs 2013,173; OLG Koblenz NZV 2013, 150. Rz. 75 Die bußgeldbewehrte Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten verstößt auch, soweit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t betroffen sind, nicht gegen Verfassungsrecht (OLG Dü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das jeweils zuständige Ministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Sie entspricht nach herrschender Meinung[1] den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt wer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlordnungen

Rz. 7 Von der Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen hat der Verordnungsgeber seit Inkrafttreten des BetrVG 72 umfassend Gebrauch gemacht: Rz. 8 Die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16.1.1972 enthielt die Wahlordnung für die Wahl des Betriebsrats. Bis heute ist diese Wahlordnung wiederholt geändert worden, zurzeit gilt sie in der Fassun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch den Bundesminister für Arbeit. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, der Bor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Regelung der Sitzverteilung

Rz. 11 Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, den Anteil von Frauen im Betriebsrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu erhöhen. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat er zum einen in § 15 Abs. 2 BetrVG geregelt, dass das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das jeweils zuständige Ministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Sie entspricht nach herrschender Meinung[1] den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt werden. Ermächti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 4.2 Ausschluss bei Taten gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 Hat der gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern, Vormund, Betreuer, Pfleger) einer natürlichen Person die Tat begangen, so kann die vertretene natürliche Person nur in Anspruch genommen werden, wenn sie aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt hat (Abs. 2 S. 1). Auf ein Verschulden bei der Auswahl und Beaufsichtigung des Vertreters kann es nicht ankommen, da die natürli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

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Keine Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Umfirmierung der Gesellschaft

Zusammenfassung Dem Insolvenzverwalter kommt auch in Bezug auf den Firmenwert das Verwertungsrecht zu. Jedoch umfasst seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Zusammenhang nicht die Berechtigung, die Firma der insolventen Gesellschaft zu ändern. Hintergrund Der Insolvenzverwalter hatte im Insolvenzverfahren den Geschäftsbetrieb der insolventen Aktiengesellschaft (AG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuordnung der Beförderung oder Versendung

Rz. 23 Im Rahmen eines Reihengeschäfts kann es nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung (bewegte Lieferung) geben, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG bestimmt. Alle weiteren Lieferungen im Reihengeschäft sind nicht bewegte bzw. ruhende Lieferungen, deren Ort nach § 3 Abs. 7 Nrn. 1 oder 2 UStG bestimmt wird. Rz. 24 Die Zuordnung der Bef...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.3 Tätigkeits- und verhaltensbezogene Befangenheitsgründe

Rz. 34 Die Besorgnis der Befangenheit wird sich in vielen Fällen vor allem aus der Tätigkeit und dem Verhalten der betroffenen Gerichtsperson ergeben. So können insbesondere unsachliche und unangemessene Äußerungen die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie deutlich machen, dass eine Trennung zwischen Person und Sache nicht mehr gewährleistet ist.[1] Dies gilt auch da...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3 Ermächtigung zu Auflagen bei der Förderung von Leistungen (Abs. 2)

2.3.1 Anwendungsbereich Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genann...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 6 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.8 Vorbehalt landesrechtlicher Ausgestaltung

Rz. 30 Die nähere Ausgestaltung des § 77 regelt nach § 77 Satz 2 das Landesrecht. Die Länder haben jedoch von dieser Ermächtigung bislang kaum Gebrauch gemacht. Die nähere Ausgestaltung der Pflegesatzvereinbarungen obliegt damit in der Praxis den Vertragsparteien.mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.6 Problematik der Verknüpfung

Rz. 39 Die Verknüpfung zwischen Förderung und Jugendhilfeplanung sowie Grundrichtungen der Erziehung steht in einem Spannungsverhältnis zur Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde § 74 Abs. 2 Satz 2 aufgenommen. Man wollte der Gefahr vorbeugen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bedingungen für eine Förderung a...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze anzubiet...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.3 Angebotsverpflichtung

Rz. 36 Eine der Voraussetzungen, von denen der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Förderung abhängig machen kann, ist die Bereitschaft zum Angebot der Leistungen nach Maßgabe der in § 80 geregelten Jugendhilfeplanung (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2008, J 1.410/J 5.310 Ho, JAmt 2009 S. 77, 78). Damit dies realistisch erscheint, sind bei dieser Jugendhilfeplanung nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.4 Beachtung der Grundrichtungen der Erziehung nach § 9

Rz. 37 Darüber hinaus zu verlangen, dass die Leistungen unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze angeboten werden, ist sachgerecht. Danach sind die Vorstellungen der Personen- und Sorgeberechtigten hinsichtlich der Erziehung, die Förderung der Selbständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins der Kinder oder Jugendlichen sowie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.5 Rechtliche Form der Verknüpfung zwischen Förderung und Trägerverhalten

Rz. 38 Rechtlich kann die Abhängigkeit der Förderung von der Bereitschaft des Trägers i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 1 entgegen verbreiteter Auffassung nicht nur durch Auflagen hergestellt werden (vgl. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 23). In Betracht kommen vielmehr sowohl Nebenbestimmungen im Förderungsbescheid (durch Auflage, Bedingung oder Widerrufsvorbehalt) als auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.2 Regelungszweck

Rz. 35 Die Regelung hat folgenden Sinn: Die öffentlichen Träger haben gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 die Vielfalt der freien Jugendhilfe und deren Selbständigkeit zu beachten. Andererseits sind die öffentlichen Träger, wie aus § 85 zu entnehmen ist, verpflichtet, die Leistungen der Jugendhilfe sicherzustellen. Sie haben außerdem das Wunsch- und Wahlrecht der Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Vorgängerregelungen in § 14, § 15, § 21 JWG an. Absatz 1 benennt die Gruppen, aus denen sich der Jugendhilfeausschuss zusammensetzt und deren Stimmenverhältnis zueinander. Der Jugendhilfeausschuss ist demnach ein bundesrechtlich konstituiertes Kommunalorgan, das den beschließenden Ausschüssen des Kommunalrechts ähnelt, aber mit der Besonder...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.4 Wahrnehmung der "anderen Aufgaben der Jugendhilfe"

Rz. 11 Die in § 2 Abs. 3 aufgelisteten anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind grundsätzlich den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen (Abs. 3 Satz 1). Freie Träger können diese Aufgaben (der öffentlichen Träger) wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden (Abs. 3 Satz 2), "soweit dies ausdrücklich bestimmt ist". Die Bestimmungen dazu enthält § 76. Die öffent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Leitsatz 1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. 2. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. 3. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen ein...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

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AGS 03/2020, Streit um Einw... / 2 Aus den Gründen

2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach § 36 Abs. 1 FamGKG. a) Das FamGKG kommt im vorliegenden Fall zur Anwendung. Bei Verfahren, in denen es um die Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten nach § 1365 Abs. 2 BGB geht, handelt es sich um eine Familiensache i.S.d. § 1 Abs. 1 FamGKG. Es liegt keine Familienstreitsache vor. Nach § 112 Nr. 2 FamFG gelten zwa...mehr

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AGS 03/2020, Beschwer bei V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten als Miterben ihrer verstorbenen Mutter auf der ersten Stufe einer auftragsrechtlichen Stufenklage über den Anspruch der Klägerin auf Auskunft über die Geschäfte, die der Beklagte in Ausübung einer ihm erteilten Vollmacht zwischen dem 1.2.2007 und dem 20.3.2013 für die Erblasserin getätigt hat. Das LG hat den Beklagten mit Teilurteil v. 22.10.2018 antrags...mehr

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AGS 03/2020, Keine Nachbess... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, weil ausweislich der bereits mit Kostenfestsetzungsantrag vorgelegten...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 2. Grundgedanken

Der Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt, unabhängig davon, ob diese Anwartschaften von nur einem oder von beiden Ehegatten erwirtschaftet worden sind. Dem Ehegat...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

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AGS 03/2020, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht legt die vom Kläger erhobene Beschwerde sachgerecht (§ 88 VwGO) als Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss aus. Das Gericht entscheidet über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde, somit vorliegend durch den Einzelrichter. Die erhobene Erinnerung ist zulässig (...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Werberecht: Darf der das? Zur Prüfung von Steuerbescheiden

Der 32-seitige Leitfaden "Regeln zur externen Kommunikation" der BStBK zeigt die große Bedeutung des Themas "Werbung bei Freiberuflern". Das bis zum Jahr 1994 existierende Werbeverbot für Steuerberater wurde mit Einführung von Art. 57a StBerG aufgehoben. Seither ist den Steuerberatern eine sachliche und berufsbezogene Informationswerbung grundsätzlich erlaubt. In den Folgejah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.1 Voraussetzungen, Verfahren und Ermächtigung des Vorstands (Abs. 1)

Rz. 3 Voraussetzung für die Zulassung der vorläufigen Haushaltsführung durch den Vorstand ist, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten konnte. Grund dafür kann sein, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit vom Vorstand verspätet aufgestellt wurde oder, bei den nach § 70 dazu verpflichteten Versicherungsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.2 Umfang der vorläufigen Haushaltsführung

Rz. 5 Da sich die vorläufige Haushaltsführung nur auf die Ausgaben bezieht, ist eine vorläufige Haushaltsführung für die Verpflichtungsermächtigungen und die Einnahmen nicht vorgesehen. Rz. 6 Die vorläufigen Ausgabeermächtigungen sind dahingehend begrenzt, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, die unvermeidbar sind, d. h., sachlich notwendig und zeitlich unaufschi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.2 Haushaltsvermerke

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 3 SVHV sind bei jeder Haushaltsstelle neben deren Bezeichnung, der Zweckbestimmung und den Ermächtigungen auch etwaige Haushaltsvermerke aufzuführen, die damit in gleicher Weise verbindlich werden wie die Bezeichnung der Haushaltsstelle und die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen. Haushaltsvermerke sind in den Haushaltsplan aufgenommene, für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67). Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vgl. zunächst die Vorbem. zu den §§ 67 bis 79 in Rz. 1b bis 1i. Rz. 1b Der in § 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthaltene Gesetzgebungsauftrag verpflichtet Bund und Länder, ihr Haushaltsrecht nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu regeln. Nach § 48 Abs. 1 HGrG ist das Gesetz auch auf die bundes- und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts...mehr