Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.3 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

§ 8d KStG [1] regelt die antragsgebundene Nicht-Anwendung des § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb. Die Vorschrift ergänzt § 8c KStG und ermöglicht es Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, entgegen den Regelungen des § 8c KStG die nicht genutzten Verluste zu verrechnen, wenn ei...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.2 Aktuelle Regelung

Die seit 2008 geltende Regelung in § 8c KStG umfasst als alleiniges Kriterium nur noch den Anteilseignerwechsel: Werden mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft übertragen, geht der Verlustabzug vollständig unter. Hinweis Quotaler Verlustuntergang war verfassungswidrig In § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. war zunächst eine weitere Variante geregelt – der sog. quotale Verlus...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesen und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

Rz. 4 Die nach dem ErbStG erhobene Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst den außerordentlichen Vermögenszugang beim Erwerber. Gegenstand der Besteuerung ist zunächst der unentgeltliche Übergang von Vermögen von Todes wegen. Die Schenkungsteuer – sie ist der Erbschaftsteuer gem. § 1 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich gleichgestellt – besteuert den Vermögensanfall unter Lebenden. Da...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbfolge, vorweggenommene

Für Vorgänge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gelten die gleichen Grundsätze wie für die "Erbauseinandersetzung".[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Neugründung und Betriebsübernahme

Rn. 121 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein luf Betrieb durch erstmalige Aufnahme einer luf Tätigkeit oder Übernahme eines Betriebs neu begründet, unterliegt dieser der Durchschnittssatzgewinnermittlung, wenn die Zugangsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 Nr 2, 4 u 5 o S 2 EStG am maßgeblichen Stichtag 15.05. des laufenden (Erst-)Wj erfüllt sind; dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) o Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; eine Ü...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2023 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2023 ein nach §...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 71 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Abendschein, Tim, Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen, Berlin 2021; Bodden, Atypische Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil mit Sonderbetriebsvermögen, ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.2 Sonderbetriebsvermögen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 2 ErbStG)

Rz. 376 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Sonderbetriebsvermögen und erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag – ein schwieriges Verhältnis, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 541 ff.; Geck, Erbschaftsteuer und Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2022, 22569; Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Reaktion des Gesetzgebers durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (rückwirkend ab 1999)

Rn. 148d Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit der oben genannten BFH-Rspr (s Rn 148c) wird eine Jahrzehnte geltende Verwaltungsauffassung und -praxis, an der sich auch die StPfl orientiert haben, geändert. Sie berücksichtigt nicht den an vielen Stellen judizierten und praktizierten Grundsatz des Ertragsteuerrechts, dass Erbfall und vorweggenommene Erbfolge grundsätzlich keine Verä...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / I. Problemstellung

Die lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bietet gegenüber einer Übertragung im Wege einer Verfügung von Todes wegen eine ganze Reihe expliziter Vorteile (Lorz/Kirchdörfer, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2011, S. 61). Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit die Nachfolgeplanung langfristig anzulegen....mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / D. Vorweggenommene Erbfolge

I. Allgemeines 1. Zivilrecht Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfol...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Vorweggenommene Erbfolge oder Vorbereitung des Erbfalles

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / I. Allgemeines

1. Zivilrecht Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in ei...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / II. Unternehmensbereich

1. Übertragung eines Einzelunternehmens Rz. 187 Die Übertragung eines Einzelunternehmens im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt grds. durch Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände des unternehmerisch genutzten Vermögens. Dabei sind aus zivilrechtlicher Perspektive lediglich allgemeine Grundsätze zu beachten. Rz. 188 Zu warnen ist indessen vor der in der Praxi...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Schenkungsteuer

Rz. 183 Eine vorweggenommene Erbfolge wird meist als freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) der Schenkungsteuer unterliegen. Die Steuer entsteht, wenn die Schenkung ausgeführt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Neben dem Tatbestand der freigebigen Zuwendung kommen auch andere Steuertatbestände aus dem Katalog des § 7 ErbStG in Betracht. Rz. 184 Auch im Bereich der Schenku...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 187 Die Übertragung eines Einzelunternehmens im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt grds. durch Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände des unternehmerisch genutzten Vermögens. Dabei sind aus zivilrechtlicher Perspektive lediglich allgemeine Grundsätze zu beachten. Rz. 188 Zu warnen ist indessen vor der in der Praxis häufig anzutreffenden Gestaltung, das...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 192 Anteile an Personengesellschaften sind unter Lebenden nicht frei übertragbar. Veränderungen der personellen Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bedürfen der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit allgemein oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in personalistisch strukturierten Gesellsc...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 212 Auch steuerrechtlich eröffnet die Unterbeteiligung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die Ausgestaltung als typische oder atypische Unterbeteiligung lässt sich z.B. die Art der Einkünftequalifizierung beeinflussen.[274] Wie bei der typischen stillen Gesellschaft führt eine Unterbeteiligung grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 53 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind auch grunderwerbsteuerliche Erwägungen anzustellen. Die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) insb. im Rahmen vorbereitender Gestaltungen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann ...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Unentgeltliche Zuwendung

Rz. 47 Als Zuwendung ist bereits das Verpflichtungsgeschäft mit dem Versprechen einer Leistung anzusehen. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Verminderung des Vermögens des Zuwendenden keine Gegenleistung gegenübersteht.[83] Hierbei handelt es sich v.a. um Schenkungen, Ausstattungen, vorweggenommene Erbfolgen, Spenden und Stiftungen.[84] Umstritten ist, ob Abfindungsaussch...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Verknüpfung von Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 172 Es ist geklärt, dass im Vorfeld der tarifbegünstigten Übertragung einer Sachgesamtheit aufgrund des Erfordernisses gem. §§ 16 Abs. 4, 34 EStG, die stillen Reserven des Mitunternehmeranteils zusammengeballt aufzudecken, eine zeitraumbezogene Betrachtung anzuwenden ist.[328] S. zur Vertiefung § 23. Rz. 173 Gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG führt auch die unentgeltliche Übertr...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge

A. Begriff, Bedeutung sowie Vor- und Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge I. Begriff Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Lebensversicherungen in der vorweggenommenen Erbfolge

1. Übertragung von bestehenden Kapitallebensversicherungen Rz. 72 Eine weitere Möglichkeit, Vermögen steuergünstig bereits lebzeitig auf Ehegatten oder auf die nächste Generation zu übertragen, besteht im Zusammenhang mit bereits existierenden Lebensversicherungen. Rz. 73 Vor der Befassung mit den erbschaftsteuerlichen Vorteilen ist sich jedoch die zivilrechtliche Ausgangslage...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / C. Sonstige Regelungen im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge

I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / B. Rechtliche Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge

I. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt Rz. 8 Nießbrauchsgestaltungen haben zur Folge, dass das Vermögen und dessen Erträge – vorübergehend – unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Insb. deshalb bieten sich diese Gestaltungen für die Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge an. Der Übergeber kann sich den Ertrag und i.d.R. auch die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis üb...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaftsteuerersparni...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / X. Mittelbare Schenkung

1. Allgemeines Rz. 86 In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich die Eltern an der Finanzierung des Hauskaufs oder des Umbaus des Hauses ihrer Kinder finanziell beteiligen möchten. Wenn die Eltern dann ohne nähere Bestimmung den Geldbetrag ihren Kindern schenken, unterliegt der volle Geldbetrag mit seinem Nennwert der Schenkungsteuer. In der Praxis hatte sich zur schenkungs...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vermögensübergabe gegen Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 54 Trennt sich der Übergeber bereits lebzeitig von einem Teil seines Vermögens, der noch mit Verbindlichkeiten belastet ist, möchte er i.d.R., dass der Übergeber auch die bestehenden Verbindlichkeiten übernimmt. So soll bei der Übergabe einer fremdfinanzierten Immobilie der Übernehmer i.d.R. auch die noch bestehenden Darlehensverpflichtungen ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Familiengesellschaften

1. Allgemeines a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaft...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / A. Begriff, Bedeutung sowie Vor- und Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge

I. Begriff Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den später...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaftsteuerersparnissen führen kann. Die Verteilung des Einkommens auf mehrere Familienmitg...mehr