Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Entgelt / 11.1 Einmalige Sonderzahlungen 2018

Anlässlich der Tarifrunde 2018 wurde für Beschäftigte in bestimmten Entgeltgruppen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR als soziale Komponente vereinbart. Die Grundlagen hierfür haben die Tarifvertragsparteien in dem Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) vom 18.4.2018 geschaffen. Der Tarifvertrag gilt sowohl für die Beschäftigt...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 1.3.1 Entgeltordnung des Bundes

Die Entgeltordnung des Bundes ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Eine automatische Änderung der Eingruppierung war mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht verbunden. Die Entgeltordnung des Bundes baut im Wesentlichen auf der bisherigen Struktur der eingruppierungsrechtlichen Grundsätze auf und enthält größtenteils die bereits aus der Vergütungsordnung zum BAT bekannte...mehr

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Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2021 beträgt das Einstiegsentgelt 1.979,88 EUR im Monat (ab 1.4.2022: 2.015,52 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

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Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

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Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

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Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung im Anschluss an vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufen

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe gem. dem Anhang zu § 16 TVöD (VKA) i. d. F. bis 31.12.2016 bzw. i. d. F. bis 28.2.2018 festgelegt war, erfolgt keine stufengleiche Herabgruppierung. In diesen Fällen erfolgt die Stufenzuordnung in die der niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnete Endstufe. Hintergrund hierfür ist, dass für bestimm...mehr

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Entgelt / 2.6.1 TVöD

Im Wesentlichen enthält der TVöD folgende sonstige Entgeltbestandteile: Zeitzuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD), Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstentgelte (§ 8 Abs. 3 bis 4 TVöD), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5, 6 TVöD), Zulagen wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD), Leistungszulagen,...mehr

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Entgelt / 2.5.8.7 Alternative Nutzung des LOB-Budgets

Mit der neu in den TVöD aufgenommenen Vorschrift des § 18a TVöD haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung die Mittel der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV un...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigte werden auf Basis eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten höhergruppiert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist mit 32 Stunden teilzeitbeschäftigt und in Entgeltgruppe 3 Stufe 6 eingruppiert. Er wird in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. Vergleichbare Vollzeitbeschäftigte wären aus Entgeltgruppe 3 Stufe 6 in Entgeltgruppe 5 der Stufe 4 zuzuordnen. Das auf Ba...mehr

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Entgelt / 3.7.5 Sonderfall – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder te...mehr

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Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

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Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Wertersatzpflicht bei Waren

Rz. 17 Beachte Während § 357a Abs. 1 BGB den Wertersatz bei Waren regelt, normiert § 357a Abs. 2 und 3 BGB die Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen und § 357a Abs. 1 BGB jenen bei digitalen Inhalten. Rz. 18 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 1 BGB (vormals § 357 Abs. 7 BGB alt in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 VerbrRRL) Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / J. Sonderregelungen im Hinblick auf einen Kaufvertrag über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 37 Allerdings finden die §§ 327 ff. BGB nach § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB [165] – in Herstellung einer Komplementarität mit der WRKL[166] – keine Anwendung auf digitale Produkte, die gemäß eines Kaufvertrags über Sachen mit digitalen Elementen zusammen mit diesen Sachen bereitgestellt werden: Hier sind insgesamt nur die infolge der Umsetzung der WKRL neu gefassten Regelungen ...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / d) Beweislastumkehr bei Waren mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung

Rz. 106 Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag zugesagt und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 bzw. § 475b BGB abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird nach § 477 Abs....mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Besonderheiten in Bezug auf den Sachmangelbegriff bei Waren mit digitalen Elementen

Rz. 74 Die §§ 475b und c BGB normieren Sonderbestimmungen für den Erwerb von Waren mit digitalen Elementen, zu deren Bereitstellung (selbst oder durch einen Dritten) der Unternehmer sich beim Verbrauchsgüterkauf verpflichtet hat, in Ergänzung von § 434 BGB im Hinblick auf einen Sachmangel. Beachte § 475b BGB ergänzt § 434 BGB wie folgt:[206]mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / G. Sonderbestimmungen für Sachen mit digitalen Elementen (§§ 475b–e BGB)

Rz. 65 § 475a BGB neu regelt im Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs in Umsetzung der Richtlinie (EU) in 2019/770 vom 20.9.2019 über digitale Inhalte[190] durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" vom 25.6.2021[191] den Verbrauchsgüterkaufvertrag über dig...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Informationspflichten

Rz. 31 § 1 des Art. 246a EGBGB setzt in seinen Rz. 32 Der Be...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Sache mit digitalen Elementen

Rz. 79 Eine Ware mit digitalen Elementen ist nach der Legaldefinition des § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB eine Sache, die in einer solchen Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass sie ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen kann. Gemäß § 475b Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die Auslegu...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Sache mit digitalen Inhalten

Rz. 108 Der Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache vollzieht sich weiter nach Maßgabe von § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Art. 13 Abs. 4 Buchst. a WKRL[270] macht den Rücktritt vom Vertrag allerdings nur vom bloßen Ablauf einer angemessenen Frist abhängig – entgegen der Regelung des § 323 Abs. 1 BGB, wonach der Ver...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Rz. 25 Der Unternehmer ist – so Art. 246 Abs. 1 EGBGB – sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Abs. 2 BGB (in Konkretisierung dieser Norm) verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / I. Ersatz der Aus- und Einbaukosten

Rz. 29 Nach § 439 Abs. 3 BGB, dessen zweiter Satz gestrichen wurde (zur modifizierten Anwendung des § 442 Abs. 1 BGB, da Art. 14 Abs. 3 WKRL[116] keine Beschränkung der Käuferrechte vorsieht, wenn diesem der Mangel vor dem Einbau unbekannt geblieben ist,[117] kein Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Unkenntnis), ist der Verkäufer im Rahmen der Nac...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / F. Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf

Rz. 56 In § 475 Abs. 3 BGB [172] ist die Aufzählung der nicht auf den Verbrauchsgüterkauf anzuwendenden Vorschriften um § 442 BGB (Ausschluss der Mängelrechte, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kennt) ergänzt worden. Die Neuregelung ersetzt den in Art. 2 Abs. 3 VerbrGKRL vorgesehenen Haftungsausschluss bei Kenntnis. Das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit nach Art...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / 1. Sachmangel einer Sache mit digitalen Elementen (§ 475b BGB)

Rz. 78 Für den Kauf einer Sache mit digitalen Elementen, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er selbst oder ein Dritter die digitalen Elemente i.S.v. § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB bereitstellt, gelten gemäß § 475b Abs. 1 Satz 1 BGB [217] in Umsetzung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2[218] i.V.m. Art. 2 Abs. 5 Buchst. b WKRL[219] ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. a) Sac...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / 6. Sonderbestimmungen für Garantien

Rz. 142 § 479 BGB trifft Sonderbestimmungen für Garantien im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs. Diese bedurften einer Anpassung an die im Vergleich zu Art. 6 Abs. 2 bis 4 VerbrGKRL detaillierteren Vorgaben des Art. 17 Abs. 2 bis 4 WKRL.[383] Eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) muss in Umsetzung von Art. 17 WKRL (gewerbliche Garantien) bestimmten Anforderungen genügen. Rz. 143...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Informationspflichten

Rz. 26 Die durch die Richtlinie erfolgten Änderungen und Erweiterungen der in der VerbrRRL vorgesehenen Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) führten zu einer Neufassung des Art. 246a Abs. 1 Satz 1 EGBGB,[64] der die Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB konkretisiert. Insoweit...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Verlängerung der allgemeinen Regel

Rz. 138 Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, womit die Dauer der Beweislast­umkehr (vormals sechs Monate) verlängert worden ist,[369] ein "von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der Sache" (vormals "Sachmangel", wobei der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BGH zum vormaligen § 476 BGB [§ 477 BGB neu] in Umsetzung der Faber-Ent...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / III. Rücknahme der ersetzten Sache durch den Verkäufer

Rz. 39 Nach § 439 Abs. 6 Satz 2 BGB [138] neu hat der Verkäufer in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 WKRL[139] die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen (Rücknahmepflicht des Verkäufers in Bezug auf die mangelhafte Sache im Falle der Nachlieferung), was sich bislang in vielen Fällen auch schon bereits aus § 242 BGB im Falle eines berechtigten Käuferinteresses ergeb...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / E. Besonderheiten für den Verbrauchsgüterkauf

Rz. 53 In § 474 Abs. 1 BGB (Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs) ist ohne inhaltliche Veränderung der vormalige Begriff "bewegliche Sache" für das gesamte Verbrauchsgüterkaufrecht durch "Ware" i.S.v. § 241a Abs. 1 BGB ersetzt worden. Ware wird in § 241 Abs. 1 BGB als bewegliche Sache legal definiert, die nicht aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen ger...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / I. Subjektive Anforderungen

Rz. 11 Eine Sache entspricht nach § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB [23] in Umsetzung von Art. 6 WKRL (subjektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit)[24] und ohne Änderung des bisherigen Rechtszustands[25] den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / III. Montageanforderungen

Rz. 24 Eine Sache entspricht nach § 434 Abs. 4 BGB (Kauf mit Montageverpflichtung)[96] in Umsetzung von Art. 8 WKRL (unsachgemäße Montage oder Installierung der Waren)[97] und (entsprechend § 434 Abs. 2 BGB alt) den Montageanforderungen[98] (Voraussetzungen für die Übereinstimmung mit den Anforderungen), wenn die Montagemehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / c) Sachmangel einer Sache mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente (§ 475c BGB)

Rz. 100 "Die Parteien können beim Kauf einer Sache mit digitalen Elementen (auch) die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum hinweg vereinbaren".[260] Beispiele dafür sind etwa Verkehrsdaten in einem Navigationssystem oder die Cloud-Anbindung bei einer Spiele-Konsole. Beachte Trotz ihrer Atypik wertet § 475c Abs. 1 BGB...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Objektive Anforderungen

Rz. 18 Vorbehaltlich einer wirksamen[54] anderweitigen Vereinbarung (Vereinbarungsvorbehalt – negative Beschaffenheitsvereinbarung)[55] entspricht eine Sache nach § 434 Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 WKRL (Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit)[56] den objektiven Anforderungen, wenn eine der vier normierten Konstellationen (Gruppen) vorliegt,[57]...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / A. Einführung

Rz. 1 Das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" datiert ebenso wie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (siehe vorstehend § 3) vom 25.6.2021.[1] Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/77...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / G. Verträge über körperliche Datenträger

Rz. 28 Nach § 327 Abs. 5 BGB,[108] der eine gewisse Sonderstellung einnimmt,[109] erfassen in Umsetzung von Art. 3 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL die §§ 327 ff. BGB (Anwendungsbereich, mit Ausnahme der §§ 327b und c BGB, statt derer gelten die allgemeinen Regelungen des § 475 Abs. 1 und 2 BGB) auch Verträge über (die Bereitstellung) körperliche Datenträger [110] (vgl. zur Begriff...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Die Vorschriften der §§ 327–327s BGB sind nach § 327 Abs. 1 Satz 1 BGB (nur) auf Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB (mithin Verträge zwischen einem Unternehmer [§ 14 BGB][41] und einem Verbraucher [§ 13 BGB])[42] anzuwenden[43] (d.h. auf die Beziehung B2C), welche als Vertragsgegenstand (in weiter Fassung) die Bereitstellungmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / F. Gleichstellung von Standardprodukten und Produkten nach Verbraucherspezifikation

Rz. 27 § 327 Abs. 4 BGB [102] stellt in Umsetzung von Art. 3 Abs. 2 der Digitale-Inhalte-RL[103] klar, dass die §§ 327 ff. BGB auch auf Verbraucherverträge zur Anwendung gelangen, die digitale Produkte zum Gegenstand haben, welche nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt (digitale Dienstleistungen) werden.[104] Die Regelung liegt darin begründet, dass das Verbrauch...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / B. Neuregelung des Sachmangelbegriffs

Rz. 5 Eine grundsätzliche Änderung hat der Begriff des Sachmangels erfahren. In Umsetzung der Art. 5–8 WKRL wird § 434 BGB – der weiterhin als "Regelungsort des Sachmangels" verbleibt[11] – neu gefasst, der Regelungsgehalt erheblich erweitert, systematisiert und dabei der Fehlerbegriff konkretisiert.[12] Rz. 6 Eine Sache ist nach § 434 Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 5 WKRL ...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen

Rz. 20 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB Wertersatz [50] (vormals § 357 Abs. 8 BGB alt und in sprachlicher Anpassung an den Wortlaut von Art. 14 Abs. 4 Buchst. a VerbrRRL) für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / bb) Objektive Anforderungen

Rz. 89 Eine Sache mit digitalen Elementen entspricht nach § 475b Abs. 4 BGB in Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 WRKL[236] ("unabhängig davon, ob diese vernetzt sind, mit dem Internet verbunden sind oder auf anderem technischen Wege ein Fernzugriff erfolgen kann")[237] den objektiven Anforderungen, wennmehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / c) Folgen von Rücktritt und Schadensersatz statt der gesamten Leistung

Rz. 119 Im Fall des Rücktritts und des Schadensersatzes statt der gesamten Leistung wegen eines Mangels der Ware (§ 281 Abs. 5 BGB) ist gemäß § 475 Abs. 6 BGB [308] die Regelung des § 346 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Unternehmer die Kosten der Rückgabe der Ware trägt. § 348 BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Nachweis des Verbrauchers über die Rücksendung...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / I. Selbstständiger Regressanspruch des Verkäufers gegen seinen Lieferanten (§ 445a Abs. 1 BGB)

Rz. 45 Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache nach § 445a Abs. 1 BGB vom Verkäufer (Lieferanten), der ihm die Sache verkauft hat (Lieferant), Ersatz der anfallenden Aufwendungen verlangen (Rückgriff in der Lieferkette – Weiterreichen der angefallenen Aufwendungen),[148] die er im Verhältnis zum Käufermehr