Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung abgefertigt werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.2 Abfertigung zum Zolllager

Rz. 219 Ein Zolllagerverkehr erfordert allgemein die Nämlichkeitsfeststellung, d. h. die Feststellung der Verzollungsunterlagen (Menge, Beschaffenheit und Zollwert der Waren) und die Sicherung, dass die eingelagerten Waren unverändert einer weiteren bzw. abschließenden Zollbehandlung zugeführt werden. Rz. 220 Die Abfertigung einer Ware zum Zolllager setzt voraus, dass dem Anm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.2 Unionsversandverfahren

Rz. 199 Die Abfertigung zum Unionsversandverfahren ist das Regelverfahren für die Beförderung von Waren innerhalb der Union Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern der Zollanmelder hat die Wahlmöglichkeit zwischen den o. a. Versandverfahren oder kann, soweit vorgesehen, im Rahmen eines noch nicht beendeten vorausgegangenen besonderen Zollverfahrens , z. B. aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.3 Vorübergehende Verwendung

Rz. 287 Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind (z. B. Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausstattung, Beförderungsmittel), ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.1 Allgemeines

Rz. 214 Die Zollvorschriften über Zolllager sind Ausdruck des Wirtschaftszolls, wonach Zoll für Waren erst zu erheben ist, wenn diese wirtschaftlich Eingang ins Zollgebiet gefunden haben. Sollen Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Wirtschaftskreislauf des Zollgebiets eingeführt werden, weil es im Zeitpunkt der Einfuhr entweder noch nicht bestimmt ist, ob und wann d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Rz. 278 Bei der Endverwendung ist zu unterscheiden zwischen den Vorschriften über das Verfahren und den Bestimmungen, die die Zollbegünstigung der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Einfuhrzollschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Neben der Regelzollschuldentstehung aufgrund einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung kann eine Zollschuld auch dadur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Überlassung

Rz. 120 Die Zollbehörden überlassen dem Anmelder die eingeführten Waren, sobald sie die Angaben in der Anmeldung überprüft oder ohne Überprüfung angenommen haben (Art. 194 UZK). Kann die Zollstelle die Frage, ob die angemeldeten Waren möglicherweise Verbote oder Beschränkungen unterliegen, endgültig erst beantworten, wenn ihr die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.3 Zollschuld

Rz. 227 Bei der Überlassung zum freien Verkehr entsteht die Zollschuld und gleichzeitig die EUSt-Schuld zu dem Zeitpunkt, in welchem die Zollbehörde die Anmeldung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr annimmt oder jede andere Handlung vorgenommen wird, die die gleiche Rechtswirkung wie die Annahme der Anmeldung hat.[1] Gleiche Rechtswirkungen besitzen die Annahme der ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.1 Allgemeines

Rz. 274 Die Zollvorschriften über Verwendungsverfahren ermöglichen und sichern, dass Waren unter Gewährung von Zollfreiheit oder -ermäßigung im Zollgebiet zweck- und fristgerecht verwendet werden. Verschiedene Zollvergünstigungen sind daran geknüpft, dass Waren im Zollgebiet in einer bestimmten Weise verwendet werden, z. B. als Futtermittel, Rinder zum Mästen oder zur Zucht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.1 Allgemeines

Rz. 194 Sind Waren für die endgültige Einfuhr in das Zollgebiet bestimmt, bewirkt das Versandverfahren, dass diese Waren nicht am Einfuhrort verzollt werden müssen, sondern dass die Einfuhrabfertigung in das Binnenland verlagert werden kann; dies führt zu einer zügigen Abwicklung der Warenbeförderung an der Grenze: Die Waren können bis zum Bestimmungsort durchrollen, Warteze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.5 Zollschuld

Rz. 212 Bei einer Zuwiderhandlung im Rahmen eines Versandverfahrens kann eine Zollschuld nur entstehen, wenn das Versandgut zollpflichtig ist, d. h. wenn es sich um Nicht-Unionswaren handelt. Für im internen Versandverfahren beförderte Unionsware kann ein Zoll nicht entstehen. Werden in das Zollgebiet verbrachte Waren nicht der Eingangszollstelle gestellt (z. B. Waren, die a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Erlöschen der Zollschuld

Rz. 188 Neben den in der AO geregelten Erlöschenstatbeständen durch Zahlung (§§ 224 und 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163 u. 227 AO) enthält Art. 124 UZK zollspezifische Erlöschensgründe. Die Unionsbestimmungen haben die nationalen Vorschriften über das Erlöschen einer Abgabenschuld verdrängt. Ein Zurückgreifen auf nationale Vorschriften ist nur möglich, soweit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.3 Anschreibeverfahren (Art. 166ff., 18 ff. UZK; 150 DelVO)

Rz. 108 Zu einer weitergehenden Vereinfachung bei der Abwicklung von Zollverfahren führt die Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders. Dadurch können Waren ohne Mitwirkung der zuständigen Zollstelle in ein Zollverfahren überführt werden, Darüber hinaus eröffnet eine damit verbundene Gestellungsbefreiung die Möglichkeit, dass die Waren mit der Anschre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Pauschalierte Abgabensätze

Rz. 304 Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 UStG kann der BMF durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung Steuerermäßigungen für Gegenstände anordnen, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und die Wertgrenze von 700 EUR je Reisenden nicht übersteigen. Entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.4 Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung

Rz. 116 Für Massengüter, bei Schwierigkeiten der Durchführung der Gestellung (z. B. unzumutbare Umwege, Einfuhr durch Rohrleitungen) sowie zur Vereinfachung der zollamtlichen Erfassung des Warenverkehrs können Waren von der Gestellungspflicht befreit werden (Art. 182 Abs. 3 UZK). Die Zollbehandlung ohne Abfertigung bei Gestellungsbefreiung kommt insbesondere im vereinfachten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Summarische Eingangsanmeldung (Art. 127-132 UZK)

Rz. 57a Bevor Waren in das Zollgebiet der EU verbracht werden, muss für sie rechtzeitig eine summarische Eingangsanmeldung bei der ersten Eingangszollstelle abgegeben werden (Art. 127 Abs. 1 und 3 UZK). Die Vorabanmeldepflicht für Waren vor ihrem Verbringen wurde nach den Anschlägen seit dem 11. 9. 2001 eingeführt und dient der Risikoanalyse, die von den Zollstellen vorweg z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 Erlass und Erstattung in anderen Fällen

Rz. 356 Über die Fälle der Abgabenberichtigung (Rz. 349ff.) kennt das Unionszollrecht weitere Möglichkeiten des Erlasses bzw. der Erstattung von Zöllen. Es handelt sich zunächst nach Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK um Erlass/Erstattung, wenn die Zollanmeldung für ungültig erklärt wird wegen Irrtums hinsichtlich des Zollverfahrens (Art. 148 Abs. 1 DelVO), z. B. irrtümliche Anmeldung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.5 Umwandlung

Rz. 265 Da nach dem neuen UZK für das Verfahren der aktiven Veredelung nicht mehr Voraussetzung ist, dass die in die aktive Veredelung übergeführten Waren wieder ausgeführt werden sollen, kann eine Umwandlung im Rahmen der aktiven Veredelung durchgeführt werden. Das eigenständige Verfahren der Umwandlung ist damit entfallen. Die Umwandlung diente dazu, eingeführte Waren vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.4 Truppenzollrechtliche Verwendung

Rz. 295 Die nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen, die nach dem Protokollgesetz[1] sinngemäß auf die Hauptquartiere angewendet werden können, werden nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags v. 19.6.1951 über die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.4 Freizonen

Rz. 260 Zum umsatzsteuerlichen Inland gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme u. a. der Freizonen.[1] Unionsrechtlich gehören die Freizonen dagegen zum Umsatzsteuergebiet, das das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland und dem Gebiet von Büsingen umfasst (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b MwStSystRL). Umstri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.3 Passive Veredelung

Rz. 256 Zur passiven Veredelung werden Unionswaren abgefertigt, die vorübergehend ausgeführt werden, um außerhalb des Zollgebiets der Union veredelt und danach wieder ins Zollgebiet eingeführt zu werden.[1] Dieses Zollverfahren ist nicht zulässig für Unionswaren, deren Ausfuhr zur Erstattung oder zum Erlass von Einfuhrabgaben führt, die vor ihrer Ausfuhr aufgrund ihrer Verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.1 Allgemeines

Rz. 233 Veredelungsverkehre dienen der Be- oder Verarbeitung von Waren im Zollgebiet bzw. im Zollausland. Nach ihrer Veredelung soll die Ware wieder ausgeführt bzw. wieder eingeführt werden. Darin unterscheidet sich die Veredelung von den Verkehren der Endverwendung oder des Zolllagers als Kreditlager, die von einem Verbleib der Ware im Zollgebiet ausgehen. Der Unterschied z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Passive Veredelung

Rz. 55 Nach Art. 259 UZK wird Zollermäßigung für Waren gewährt, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ausgeführt und nach Veredelung im Zollausland wieder eingeführt werden. Die Zollermäßigung besteht darin, dass der Zoll auf der Grundlage der Kosten für den im Ausland vorgenommenen Veredelungsvorgang bemessen wird (Art. 86 Abs. 5 UKZ); eine Differenzverzollung, wie sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Verbindliche Zolltarifauskunft

Rz. 192 Das HZA Hannover erteilt auf schriftlichen Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einordnung von Waren, für welche Zollförmlichkeiten nach dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung erfüllt werden sollen. Das Institut der vZTA klärt Tarifzweifel hinsichtlich Waren, die künftig ein- oder ausgeführt werden sollen. Die Person, der die vZTA erteilt wird, ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.4 Sonstige Versandverfahren

Rz. 211 Für besondere Warenarten kommen eigenständige Versandverfahren in Betracht, die aufgrund von internationalen Abkommen Anwendung finden. Nach dem Zollübereinkommen v. 6.12.1961 über das Carnet ATA kann für die vorübergehende Einfuhr von Gegenständen ein Carnet ATA ausgestellt werden; die Verwendung dieses Carnets als Versandpapier richtet sich nach den Vorschriften üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen nämlich Durchbrechungen und Ausn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.3 Besteuerung nach der höchsten Abgabenbelastung

Rz. 310 Nach Art. 177 UZK können die Zollbehörden auf Antrag des Anmelders zulassen, dass die Abgaben einer gesamten Sendung auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der Ware ermittelt werden, für die die höchste Einfuhrabgabenbelastung gilt. Dieser Antrag kommt in Betracht für Sendungen mit unterschiedlich einzureihenden Waren, wenn die Einreihung bei der Erstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 314 Die Vorschrift des § 21 Abs. 2a UStG wurde durch Gesetz v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 eingefügt. Die Regelung wäre bereits mWv 1.1.1993 erforderlich geworden, weil seitdem durch den neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG nicht mehr die Einfuhr in das "Zollgebiet", sondern die Einfuhr im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg Steuertatbestand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Steuergegenstand

Rz. 45a Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist Steuergegenstand der EUSt die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) im Inland. Zollrechtliche Vorschriften, die status- und schuldrechtliche Folgen für Waren festlegen, die nicht aus dem Drittlandsgebiet eingeführt worden sind, sind daher von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen. Werden Unionswaren im Inla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 11 Die Einfuhr von Gegenständen unterliegt der Mehrwertsteuer (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL). Gem. Art. 30 Abs. 1 MwStSystRL gilt als steuerpflichtige Einfuhr in die Union die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freien Verkehr i. S. d. Art. 29 AEU befindet. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Länder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.5 Zentrale Zollabwicklung(Art. 179ff. UZK, Art. 149 DelVO, Art. 229ff. DVO)

Rz. 119 Im Rahmen der zentralen Zollabwicklung können Zollbehörden bewilligen, dass Personen bei der für sie örtlich zuständigen Zollstelle auch Zollanmeldungen für Waren abgeben dürfen, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Damit kann der Wirtschaftsbeteiligte alle Zollabfertigungen in Abstimmung mit seiner Zollstelle seines Mitgliedstaats abwickeln. Die zollrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Erleichterungen

Rz. 312 Vereinbarungen über die Bemessungsgrundlagen bei den Abgabenfestsetzungen sind im Unionszollrecht, anders als im früheren § 79 Abs. 3 ZG, nicht vorgesehen. Gleichwohl sind abweichend von der Ermittlung des Zollwerts nach den vorgeschriebenen Methoden Vereinfachungen möglich, nämlich bei der Ermittlung der Beträge, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.3 TIR-Verfahren

Rz. 210 Das TIR-Verfahren beruht auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR v. 14.11.1975[1] in seiner konsolidierten Fassung.[2] Es handelt sich um aneinandergereihte nationale Versandverfahren, die nach gemeinsamen Bestimmungen über das Zolldokument, die Zollverschlüsse und sonstige Nämlichkeitsmittel, die Sicherheitsleistung und den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.4 Zuordnung der deutschen Steuer zu den ausländischen Einkünften

Rz. 82 Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 S. 1 EStG kann eine Anrechnung nur auf die KSt erfolgen, die auf diese ausl. Einkünfte entfällt. Insoweit wird die Steuerobjektidentität gefordert ("per-country-limitation"). Dies bedeutet, dass eine Steueranrechnung jeweils bezogen auf einzelne Staaten erfolgt. Eine Kumulation sämtlicher ausl. Steuern und Anrechnung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 9 Zins- und Lizenzeinkünfte aus der EU (Abs. 2 S. 3)

Rz. 212 § 26 Abs. 2 S. 3 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Verminderung des Anrechnungshöchstbetrags gem. § 34c Abs. 6 S. 3 EStG i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG auf Freistellungen gem. einer Verordnung oder Richtlinie der EU, wenn die Einkünfte des Stpfl. in dem ausl. Staat grundsätzlich steuerpflichtig wären, aufgrund der Verordnung oder Richtlinie dort aber nicht besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Radon / 1 Vorkommen und Radon-Vorsorgegebiete

Radon kommt überall vor. Die Konzentration im Boden, in der Luft und in Innenräumen ist lokal und regional unterschiedlich. Im Norden Deutschlands findet man weniger Radon in der Bodenluft und der bodennahen Atmosphäre als im Süden. Das radioaktive Gas dringt v. a. durch Undichtigkeiten im Fundament in Gebäude ein und gelangt über undichte Kellertüren weiter in obere Geschos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Personen, die nicht schon nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Dies sind deutsche öffentliche Auslandsbedienstete sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Personen. Hinzukommen für die erweiterte besc...mehr