Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die mangelnde Testierfreiheit aufgrund Erbvertrags oder bindenden Ehegattentestaments

Rz. 47 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Mandanten. Diese kann beispielsweise dadurch eingeschränkt sein, dass der Mandant sich bereits durch einen Erbvertrag oder ein bindend gewordenes Ehegattentestament verpflichtet hat. Beim Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie d...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Testamentsform

Rz. 3 Der Erblasser kann nach § 1066 ZPO in Form einer letztwilligen Verfügung alle oder bestimmte[7] Streitigkeiten, die ihren Grund (Inhalt und Auslegung der Verfügung von Todes wegen) in dem Erbfall[8] haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schiedsgericht übertragen, soweit der Streitgegenstand vergleichsfähig ist.[9] Das Schiedsgericht kann im Rahmen s...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / V. Aussetzung der Wirkungen des Zeugnisses

Rz. 402 Nach Art. 73 EuErbVO kann die Ausstellungsbehörde oder das Beschwerdegericht auf Antrag und Nachweis eines berechtigten Interesses die Wirkungen des Zeugnisses aussetzen. Die Aussetzung bezieht sich jedoch nur auf den Zeitraum bis zum Abschluss des Widerrufs- und Änderungsverfahrens bzw. bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens und nicht bis zum Ablauf der Gültigkeitsfr...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VI. Beschwerde

Rz. 405 § 43 Abs. 1 IntErbRVG sieht die Beschwerde als statthaften Rechtsbehelf gegen folgende Entscheidungen des Nachlassgerichts an, § 33 Nr. 1 und 3 IntErbRVG: Daraus folgt, dass gegen die Erteilung einer weiteren beglaubigten Abschrift oder gegen die Verlängerung der ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Rücknahme der Beschwerde

Rz. 207 Eine erklärte Zurücknahme der Beschwerde ist unwiderruflich. Die Zurücknahme des Rechtsmittels kann nicht durch deren Widerruf oder Anfechtung wirkungslos werden. Die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften über Nichtigkeit und Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln sind auf Prozesshandlungen weder direkt noch entsprechend anwendbar.[177]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die postmortale Vollmacht

Rz. 667 Soll dem Beauftragten eine Vollmacht erteilt werden, so ist sowohl eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) als auch eine solche auf den Todesfall (postmortale Vollmacht) zulässig. In den §§ 168, 172 BGB wird lediglich die Fortgeltung einer bereits vor dem Tod des Vollmachtgebers bestehenden Vollmacht angesprochen. Grundsätzlich ist aber auch eine ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Rücktritt von einem Erbvertrag auch gege...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Form und Inhalt

Rz. 615 Die Rechtswahl ist grundsätzlich ausdrücklich vorzunehmen, Art. 22 Abs. 2 EuErbVO. Eine stillschweigende Rechtswahl ist zwar möglich, allerdings nicht empfehlenswert, da im Einzelfall geurteilt werden muss und die Kriterien unklar sind. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Widerruf dazu führt, dass in diesem Fall wieder...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VIII. Kosten

Rz. 413 Die Kosten der Ausstellung eines Zeugnisses belaufen sich auf 2,0-Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus einer 1,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 12210 KV GNotKG und einer 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung nach Nr. 23300 KV GNotKG. Maßgeblich für den Geschäftswert aus § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG ist der Nachlasswert abzüglich der Schulden des Erblass...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 20 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung, Nutzung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Der Begriff ist weit auszulegen. Wir erinnern uns an den Ausgangsfall: Der Sohn will mit der Umschichtung das Festgeld in seinem Wert erhalten. Nach außen gilt grundsätzlich das Pri...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 4 Funktionell sind die Aufgaben verteilt auf den Richter und den Rechtspfleger. Der Richter ist zuständig, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Allerdings kann auch in letzteren Fällen der Rechtspfleger zuständig sein, wenn das betreffende Landesrecht in eigener Gesetzgebungszuständigkeit von der entsprechenden Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (beispielsweise ...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / III. Amtsverfahren des Nachlassgerichts

Rz. 15 Das Nachlassgericht führt folgende Tätigkeiten von Amts wegen aus:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben

Rz. 136 Durch § 1959 Abs. 3 BGB wird die Rechtsausübung für Dritte erleichtert. Wer Willenserklärungen mit Wirkung gegenüber dem Nachlass abzugeben hat, kann sich an den vorläufigen Erben halten, weil diese Rechtsgeschäfte auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Dies ist nicht zuletzt in Fällen fristgebundener Erklärungen von Bedeutung; dazu gehören vor allem Anfechtung,...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VI. Postmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 193 Die sich überschneidenden Aufgaben und Befugnisse können zu einer Kollision zwischen Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigtem führen. Zweifelhaft ist dann, ob sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beschränkend auf eine postmortale Vollmacht auswirkt. Aus der Sicht eines Dritten geht es um die Frage, ob er sich auf den Bestand der Vollmacht verlassen kan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Untervollmacht – Doppelvollmacht

Rz. 687 Für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber den Hauptbevollmächtigten ermächtigen, zumindest in vermögensrechtlichen Angelegenheiten seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten [763] zu benennen. Rz. 688 Die Vorsorgevollmacht kann auch als Doppelvollmacht erteilt wer...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Grenzen der Vollmacht

Rz. 190 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / b) Insolvenz

Rz. 37 Wird gegen den Auftraggeber das Insolvenzverfahren eröffnet, erlischt das mit dem beauftragten Rechtsanwalt bestehende Vertragsverhältnis, §§ 115, 116 InsO; ein laufendes gerichtliches Verfahren wird gemäß § 240 ZPO unterbrochen. Zur Durchführung unaufschiebbarer Maßnahmen bleibt der Rechtsanwalt jedoch nach § 115 Abs. 2 InsO verpflichtet. Die Eröffnung des Insolvenzve...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / IV. Antragsverfahren

Rz. 16 Das Nachlassgericht wird in folgenden Fällen auf Antrag tätig:mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / V. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 67 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen errichtet und ist der erste Erbfall eingetreten, führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner das Recht auf Widerruf seiner w...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / ee) Wahl des anzuwendenden Erbstatuts

Rz. 303 Art. 22 Abs. 1 EuErbVO eröffnet dem Erblasser die Möglichkeit, die Wahl des anwendbaren Rechts auf seinen Erbfall selbst vorzunehmen. Allerdings ist er nicht frei in seiner Entscheidung, ein beliebiges Recht zu wählen, oder es nur auf bestimmte Teile des Nachlasses für anwendbar zu erklären. Der Erblasser kann eine Rechtswahl nur einheitlich vornehmen und nur zwische...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 147 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Herrn (…) – Beklagter – wegen: Feststellung des Erbrechts In Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und bitte um Anberaumung e...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass

Rz. 132 Hat der Erblasser als Einzelkaufmann ein Handelsgeschäft betrieben, so fällt es als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass. Nach § 22 Abs. 1 HGB können die Erben dieses Geschäft fortführen, ohne dass mit dessen Fortführung durch mehrere Erben notwendig ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Miterben verbunden wäre.[166] Selbst eine Erbengemeinschaft, die n...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 60 Begriff: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[75] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht eines wirtschaftlich und vernünftig denkend...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Sonderproblem Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft

Rz. 172 Zunächst ein Zitat aus dem Beschl. des BGH v. 10.1.1996 – IV ZB 21/94:[193] Zitat "An dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren." Rz. 173 Dieser Beschluss sorgt für weitere Kla...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Vaterschaft kraft Anerkennung

Rz. 15 Für nichteheliche Kinder erfolgt die Vater-Kind-Zuordnung durch Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB. Nähere Voraussetzungen enthalten die §§ 1594 bis 1598 BGB. Die Anerkennung ist ein einseitiges, zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft, das nicht statusbegründend ist, sondern statusfestigend. Die Anerkennung ist solange schwebend unwirksam, als noch ein anderer Mann als...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VII. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 47 Eine lückenlose Erfassung sämtlicher erbrechtlicher Verfügungen ist absolut unerlässlich. Hierzu zählen selbstverständlich auch alle bereits in der Vergangenheit getroffenen Verfügungen, selbst wenn der Mandant bzw. der Testator davon ausging, dass diese durch eine jüngere Verfügung aufgehoben oder ersetzt wurden. Im Einzelfall kann sich aus einem früheren Testament o...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Pflichtversicherung

Rz. 70 Dem Rechtsanwalt darf die Zulassungsurkunde gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 BRAO erst ausgehändigt werden, wenn er den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweist bzw. eine vorläufige Deckungszusage vorlegt. Demgemäß ist der Rechtsanwalt gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Zulassung aufrechtzuerhalte...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Restschuldbefreiung

Rz. 186 & Geltung für den Erben Ob die Restschuldbefreiungsmöglichkeit der §§ 286 ff. InsO auch für den oder die Erben als Schuldner der Nachlassgläubiger gilt, ist nicht ganz eindeutig. In Betracht dürfte sie kommen, wenn der Alleinerbe oder ein Miterbe (gesamtschuldnerisch gem. § 2058 BGB) den Nachlassgläubigern unbeschränkt haftet, also seine Haftungsbeschränkungsmöglichke...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 324 Neben der Auslegung letztwilliger Verfügungen ist die Anfechtung von erheblicher praktischer Bedeutung. Für eine Anfechtung bleibt aber grundsätzlich nur dann Raum, wenn der Wille des Erblassers nicht durch Auslegung ermittelt werden kann. Daher hat sowohl die erläuternde als auch die ergänzende Auslegung [328] immer Vorrang vor einer möglichen Anfechtung.[329] "Ausle...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / A. Grundsatz

Rz. 1 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen: Bei Banken und Sparkassen, beim Grundbuchamt oder bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) oder eine beglaubigte Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Einseitige Verfügungen

Rz. 594 Im Erbvertrag können einseitige Verfügungen (beispielsweise Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung) getroffen werden, die auch in einem einseitigen Testament getroffen werden könnten, § 2299 Abs. 1 BGB. Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung im Erbvertrag einseitige Verfügungen sein können. Entscheidend ist der Wille des/de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Entziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 254 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung, wenn deshalb die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass für den Erblasser unzumutbar ist.[282] Gleiches gilt nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 BGB, wenn die Unterbringu...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 77 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann neben dem Erbscheinsverfahren auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits be...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (3) Widerruf der Einigung

Rz. 84 Die Erstattung setzt voraus, dass der Vergleich wirksam abgeschlossen und von Bestand ist. Im Fall des Widerrufs (Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG) zahlt die Staatskasse nichts; das gleiche gilt, wenn es nicht zur Ehescheidung kommt. Soweit nämlich diese Verträge "für den Fall der Scheidung" geschlossen sind, hängt ihre Wirksamkeit und damit Vergütungspflicht davon ab, dass die...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Die Einigungsgebühr – eine Erfolgsgebühr, Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG

Rz. 24 Die Scheidungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Ehe geschieden wird. War die Vereinbarung abgeschlossen, kommt es aber nicht zur Scheidung, ist die Bedingung nicht eingetreten und die Einigungsgebühr nicht angefallen.[46] Gleiches gilt für den Fall des – vorher vereinbarten – Widerrufs. Damit entsteht die Einigungsgebühr erst dann, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 56ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- u Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.3 Die wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Gerade die Informationen über wirtschaftliche Folgen können für die vom Betriebsübergang Betroffenen von großem Interesse sein. Streitig ist diesbezüglich vor allem die Frage, ob Angaben zur Solvenz oder finanziellen Ausstattung des Erwerbers aufgenommen werden müssen. Teilweise wird eine Informationspflicht über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers abgelehnt, da diese wede...mehr

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zfs 9/2018, Vertretungszwang für den Rechtsmittelgegner im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren; Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Einsatz von Fahrzeugen zur Personenbeförderung trotz Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung und Kündigung der Haftpflichtversicherung; Nichterfüllung der Betriebspflicht; Gesamtbetrachtung; Verhältnismäßigkeit; Streitwert bei mehreren zusammenhängenden personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen

VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, S. 2 § 46 Abs. 2 Nr. 1 § 47; PflVG § 1; PBZugV § 1 Abs. 1; StVZO § 29 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 S. 2, Anl. VIII Nr. 2.1.2.2; BOKraft § 2 § 3 Abs. 1 S. 2 § 41 Abs. 2 Leitsatz 1. Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kl. als Gegner im Berufungsverfahren keinen Antrag, muss er si...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von seinem beklagten Rechtsschutzversicherer die Bestätigung von Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung im Streit mit einer Bank um die Wirksamkeit eines Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Vertragserklärung. Dem seit April 2010 bestehenden Vertrag liegen die ARB 2008 zugrunde. Darin heißt es u.a...mehr

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zfs 9/2018, Vertretungszwan... / Leitsatz

1. Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kl. als Gegner im Berufungsverfahren keinen Antrag, muss er sich nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. 2. Beim Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen kann sich die Schwere des Verstoßes auch aus einer Häufung von im Einzelnen weniger gravierenden Gesetzesverletzungen ergeben, wenn deren Gesamtbetrachtung d...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die öffentliche Bekanntmachung einer von den Beteiligten zu 1 und 2 bei Gericht eingereichten Erklärung, mit der sie als Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers eine zu notarieller Urkunde erteilte Vollmacht für kraftlos erklären. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die alleinigen Erben des am ... 10.2015 verstorbenen Vollmachtgebers. Dieser hatte zu notariell...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bebaute Grundstücke

aa) Ertragswertverfahren Rz. 35 [Autor/Stand] Bei den im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken gehört zu den Wertverhältnissen das im Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Mietwertniveau. Das ist in § 79 Abs. 5 BewG zusätzlich zu § 27 BewG noch einmal ausdrücklich ausgesprochen. Das Mietwertniveau wird also während eines ganzen Hauptfeststellungszeitraums b...mehr

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zerb 9/2018, Entlassung aus... / Aus den Gründen

Die gemäß § 58 Abs.1 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 3) bleibt in der Sache ohne Erfolg. Dem Entlassungsantrag des Beteiligten zu 3) kann nicht entsprochen werden. Die tenorierte Abänderung des amtsgerichtlichen Beschlusses bedeutet keinen, auch keinen teilweisen Erfolg der Beschwerde. Es bleibt beim vollständigen Misserfolg des E...mehr