Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / Leitsatz

Auch dann, wenn mehrere Bescheide ergehen, kann es rechtsmissbräuchlich sein, getrennte Widersprüche einzulegen und gesonderte Klagen zu erheben. Ist das der Fall, kann der Anwalt in jedem Verfahren nur den entsprechenden Anteil aus der (fiktiven) Gesamtvergütung erstattet verlangen. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.10.2018 – 4 O 34/18mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 174 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / III. Genossenschaft

Rz. 213 Nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes durch Gesetz vom 9.10.1973 geht bei Tod eines Mitglieds der Genossenschaft die Mitgliedschaft gem. § 77 Abs. 1 GenG auf die Erben über. Sie endet allerdings gem. § 77 Abs. 1 S. 2 GenG mit Schluss des Geschäftsjahres. Rz. 214 Der Untergang der Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ist gem. § 77 Abs. 2 S. 1 GenG dis...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / G. Drittes Reich

Rz. 23 Wesentliche Änderungen erfuhr das Recht der Erbengemeinschaft im Dritten Reich nicht. In seiner Anwendung wird es im Einzelfall genauso der nationalsozialistischen Ideologie unterworfen worden sein wie andere Rechtsgebiete. Auch das Zivilrecht war im Dritten Reich keine "Insel der Reinheit", was spätestens durch die Untersuchung von Zivilrechtsurteilen durch Rainer Sc...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 77 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[175] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / IV. Rechtskraft und Zwangsvollstreckung

Rz. 43 Die Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gegen den Testamentsvollstrecker wirkt auch gegen die Erben, § 327 Abs. 1 u. 2 ZPO. Die Rechtskraft eines obsiegenden Urteils des Testamentsvollstreckers wirkt auch für den Erben, § 327 Abs. 1 u. 2 ZPO.[65] Ein für den Testamentsvollstrecker lautender Titel ist nach § 728 Abs. 2 ZPO umzuschreiben, wenn der Erbe selbst die Zwan...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / III. GoA

Rz. 41 Auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag bestehen grundsätzlich. Zu diesen Ansprüchen äußerte sich der BGH im Jahr 2011 gleich zweimal – in einem Beschluss des vierten Senats wurde ein Anspruch gegen den Totenfürsorgeberechtigten bejaht[76] und in einer Entscheidung des dritten Senats mangels eines handlungsbereiten Totenfürsorgeberechtigten ein Anspruch gegen...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / VII. Verein

Rz. 244 Gemäß § 38 S. 1 BGB ist die Mitgliedschaft im Verein nicht vererblich. Gemäß § 40 BGB kann die Vereinssatzung hiervon abweichend eine Vererblichkeit regeln. Wird die Mitgliedschaft vererblich gestellt, stellt sich die Frage, ob die Erbengemeinschaft Mitglied sein kann. Rz. 245 Nach übereinstimmender Auffassung der Landgerichte Köln und Bonn[425] aus dem Jahr 1988 kann...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[70] un...mehr

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§ 7 Ausgleichung / III. Zusammentreffen von Ausgleichung und Anrechnung: Zuwendung ist gleichzeitig ausgleichungs- und anrechnungspflichtig (§ 2316 Abs. 4 BGB)

Rz. 100 Ist die Zuwendung an einen pflichtteilsberechtigten Abkömmling gleichzeitig nach §§ 2050 ff. BGB ausgleichungs- und nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig, hätte eine Berechnung seines Pflichtteils zur Folge, dass die Zuwendung eine ihren Wert übersteigende (1 ½-fache) Berücksichtigung findet.[189] Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zum jeweils erklärten Normzweck. Z...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 33 Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, Anklage wegen Parteiverrats nach § 356 StGB zu erheben, ist offensichtlich gering, was an der gesetzlich normierten Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe[71] liegen mag.[72] Die Gefahr einer Verurteilung ist noch geringer wie der nachfolgende statistische Überblick zeigt:[73] Rz. 34 Statistischer Überblick Das Statist...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 2. Erfordernis gerichtlicher Genehmigung des Erwerbs eines Erbteils durch den Minderjährigen

Rz. 68 Das (dingliche) Erwerbsgeschäft (§ 2033 BGB) bedarf auf der Erwerberseite weder, wenn der Minderjährige durch seine Eltern vertreten wird, noch, wenn er durch einen Pfleger vertreten wird, der gerichtlichen Genehmigung, da §§ 1915, 1643, 1822 Nr. 1 BGB unanwendbar sind; § 1822 BGB erwähnt den Erwerb eines Erbanteils nicht. Der Erwerber, der Minderjährige, ist nicht de...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Voraussetzungen

Rz. 40 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[39] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[40]...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Recht auf Gebrauch

Rz. 90 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Gebrauch der Nachlassgegenstände, soweit der Mitgebrauch der übrigen Miterben hierdurch nicht beeinträchtigt wird. So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung des Anteils beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauches, nicht jedoch die Art und Weise.[223] Auch ...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / I. GmbH

Rz. 156 Geschäftsanteile an der GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Ein Ausschluss der Vererblichkeit ist nach h.M. nicht möglich.[260] Zwar kann der Gesellschaftsvertrag gem. § 15 Abs. 5 GmbHG weitere Voraussetzungen für die Abtretung der Gesellschaftsanteile vorsehen, jedoch ist nach h.M. die automatische Einziehung des Gesellschaftsanteils mit dem Tod des Gesells...mehr

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§ 6 Haftung / ee) Weiteres Verfahren

Rz. 97 Über die Person des Verwalters entscheidet das Gericht nach den Grundsätzen, die für die Pflegschaft gelten, §§ 1779, 1915, 1960 BGB. Es hat dabei sein Ermessen pflichtgemäß auszuüben.[181] Das Gericht kann auch den Testamentsvollstrecker zum Verwalter ernennen. Wegen der drohenden Interessenkonflikte wird es von der Bestellung eines Miterben zum Nachlassverwalter abs...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / a) Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 71 Obwohl der Geschäftsanteil des Erblassers an der OHG im Rahmen einer Sondererbfolge aufgeteilt nach der Erbquote an jeden einzelnen Erben übergeht, fällt er in den Nachlass, so dass die Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen ist. Der Testamentsvollstrecker hat jedoch keine Befugnisse, die unmittelbar die Mitgliedschaftsrechte der Erben berühren. Er i...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gem. § 666 BGB

Rz. 157 Die Anzahl der Fälle, in denen Erben von vormals vom Erblasser bevollmächtigten Miterben Auskunft- und Rechenschaft verlangen, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hängt wohl einerseits damit zusammen, dass die Erteilung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; andererseits sind die Möglichkeiten, die §...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kons...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der IA...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3(a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den (u...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial liability at fair value through profit or loss

Tz. 75 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis" umfasst drei Arten an finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. IFRS 9 Appendix A). Dabei handelt es sich um solche, die die Definition als "zu Handelszwecken gehalten" erfüllen (vgl. Tz. 69 und insbesond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.1 Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 erhält die freiwilligen Weiterversicherungen, die für Selbständige (§ 28a Abs. 1 Nr. 2) und Auslandsbeschäftigte (§ 28a Abs. 1 Nr. 3) am 31.12.2010 bestanden haben, kraft Gesetzes über den 31.12.2010 hinaus unbegrenzt aufrecht. Es bedarf dazu keines Antrages und auch keiner Zustimmung. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen. Ggf. ist die Versicherung aufgru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Keine Rückstellungen für den Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur Rückstellungsbildung für den Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen überarbeitet. Anlass dafür bot die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BFH hat entschieden (Urteil v. 27.9.2017, I R 53/15, vgl. Kommentierung), dass Arbeitgeber für den sogenannten Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.6.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.6.1 Versagung der Genehmigung

Rz. 36 Liegen nicht alle Voraussetzungen für die Genehmigung vor, hat die Aufsichtsbehörde den Errichtungsantrag abzulehnen. Es bedarf keiner Genehmigung der Satzung und keiner Festsetzung eines Errichtungszeitpunktes. Diese ablehnende Entscheidung kann ansonsten auch in jeder Phase des Errichtungsverfahrens ergehen, wenn festgestellt wird, dass formelle oder materielle Erri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 2.2 Abschluss des Ausdehnungsverfahrens

Rz. 20 Das Ausdehnungsverfahren wird abgeschlossen durch die Genehmigung der Ausdehnung und der neuen Satzung sowie die Bestimmung des Ausdehnungszeitpunktes oder durch die Ablehnung der Genehmigung, wenn die Ausdehnungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Rz. 21 Rechtsschutz steht dem Arbeitgeber gegen die Ablehnung der Ausdehnung in Form von Widerspruch und Anfechtungsklage ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 27 Die Genehmigung ist ebenso wie die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich Widerspruch und Klage zulässig sind. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gegen einen Ablehnungsbescheid dürfte i. d. R. wegen § 78 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SGG entbehrlich sein. Wird die Genehmigung der Vereinigung abgelehnt, sind alle an dem Vereinigungsverfahre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Korrektur wegen Widerspruchs zur EuGH-Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steht die Regelung eines Verwaltungsakts im Widerspruch zum EU-Recht oder zur EuGH-Rechtsprechung, richtet sich die Korrektur nach der AO, s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 18 ff.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift lehnt sich inhaltlich an § 827 ZPO an. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begründung der Zuständigkeit zur Versteigerung durch die erste Pfändung (§ 308 Abs. 1 AO) gilt ohne Rücksicht darauf, ob die weiteren Pfändungen in Form der Anschlusspfändung (§ 307 AO) oder einer Erstpfändung vorgenommen worden sind. Tz. 3 Stan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 918 ZPO . Wie der dingliche Arrest dient auch der persönliche Sicherheitsarrest zur Sicherung der Vollstreckung in das Vermögen des Stpfl. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der persönliche Arrest ist subsidiär. Kann die Sicherung durch Anordnung und Vollziehung eines dinglichen Arrestes erreicht w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Vollstreckung können auch die Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO geltend gemacht werden (§ 262 Abs. 1 Satz 1 AO). § 772 ZPO Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, weg...mehr

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zfs 10/2018, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"[1] I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 (alt)." [2] Der Antragsteller beging am 15.10.2014 und am 28.2.2017 jeweils eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG, indem er einmal mit einer Blutalkoholkonzentration von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Klagebefugnis des zur Vertretung berufenen Geschäftsführers oder Klagebevollmächtigten (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO kann gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen grds. nur der zur Vertretung berufene Gesellschafter oder der Klagebevollmächtigte i. S. des § 48 Abs. 2 FGO Klage erheben. Diese Regelung ist nach der neueren Rspr. des BFH dahin zu verstehen, dass die Personenge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Korrektur im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht ein Steuerverwaltungsakt auf einer Norm, die im Widerspruch zum Europarecht steht, gibt es keine europarechtliche Ermächtigungsnorm für die Änderung des betroffenen Verwaltungsakts. Nach der Rechtsprechung des EuGH richtet sich die Änderung vielmehr nach dem jeweiligen nationalen Verwaltungsrecht der EU-Mitgliedstaaten (EuGH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Festsetzung durch Verwaltungsakt

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese in § 239 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass Zinsen durch schriftlichen Verwaltungsakt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO) festzusetzen sind, dessen Inhalt sich entsprechend § 157 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt. Hiernach muss die Zinsfestsetzung den zu verzinsenden Schuldbetrag nach Art und Höhe und zwar getren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausnahme von der Ausnahme (§ 183 Abs. 3 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann nach § 183 Abs. 3 Satz 1 AO auch nach Beendigung des Bestehens der Gesellschaft oder Gemeinschaft, nach Ausscheiden des Vollmachtgebers aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie bei zwischen den Beteiligten bestehenden ernstlichen Meinungsverschiedenheiten trotz ihrer Kenntnis von der Bekanntgabemöglichkeit an ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabentscheidung über andere Streitpunkte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 99 Abs. 2 FGO gestattet Vorabentscheidung über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widerspricht. Auf den Widerspruch anderer Beteiligter (§ 57 FGO), insbes. Beigeladener, kommt es nicht an. Die Negativvoraussetzung (kein Widerspruch) kann nur durch (zumi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tenor

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unerlässlicher und wohl wichtigster Bestandteil eines Urteils ist weiter die eindeutige Urteilsformel, auch Tenor genannt (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO), worunter der – der Vollstreckung zugängliche – Rechtsausspruch zu verstehen ist. Der Tenor ist grundsätzlich maßgebend für die Reichweite eines Urteils. Ergibt sich aus der Urteilsformel – er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO erhebt das Gericht Beweis in der mündlichen Verhandlung. Der daraus folgende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme besagt, dass das – voll besetzte – Gericht (§ 5 FGO) grds. den Beweis in der mündlichen Verhandlung erheben muss. Das FG muss sich die Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen al...mehr

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zfs 10/2018, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"[1] I. Der im Jahr 1993 geborene ASt. wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B einschließlich Unterklassen." [2] Am 16.9.2017 nahm er mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,44 Promille mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teil. Das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr stellte die StA L. am 2.1.2018 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zustimmung des Betroffenen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da das Steuergeheimnis vorrangig auch dem Schutz dessen dient, dem die Verhältnisse und Geheimnisse zuzurechnen sind, ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO die Offenbarung oder Verwertung zulässig, wenn der Betroffene zustimmt. Gibt es mehrere Betroffene (z. B. zusammenveranlagte Ehegatten), ist die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Tz...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / V. Einziehung nach der Neuregelung und Deals

Fraglich ist, ob die Anordnung der Einziehung gem. § 74 ff. StGB einer Absprache gem. § 257c Abs. 2 StPO zugänglich ist. Der BGH[31] hat jüngst entschieden, dass die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73–73c StGB n.F. nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gehöre. Denn die jeweiligen Entscheidungen stünden nicht im Ermessen des Gerichts, sondern seien zwi...mehr