Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundsätze des steuerlichen Kindergelds nach dem X. Abschnitt des EStG

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der X. Abschnitt des EStG beinhaltet die Regelungen über das einkommensteuerrechtliche Kindergeld. Dieses stellt nach der Auffassung des BVerfG v 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733; BVerfG v 08.06.2004, 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139) zugleich eine Sozialleistung dar. Soweit das Kindergeld über die Steuerfreistellung des elter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Formelle Beschwer (§ 253 Abs. 2 Nr. 1, 2; Abs. 3)

Rn 6 Möchte ein Beteiligter gegen die Planbestätigung vorgehen, gelten bezüglich der formellen Beschwer die § 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2. Das heißt, der Betroffene muss dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 1) und gegen den Plan gestimmt haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 2). Nach früherer Rechtslage war dies unerheblic...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

Dass die Kl. gegen die Bekl. dem Grunde nach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für Heilbehandlungen ihres Ehemannes gemäß §§ 1 und 4 Abs. 6 MB/KK 2009 hat, ist außer Streit. Nach § 1 Abs. 1 a), Abs. 2 S. 1 MB/KK hat die Kl. grundsätzlich einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form des Ersatzes von Aufwendungen für eine Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 33 Als Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Im Falle seiner Erfolglosigkeit kommt nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg in Betracht. Rechtsbehelfsbefugt ist nur derjenige, der geltend macht, durch den GewSt-Messbescheid beschwert zu sein. Dies kann z. B. aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 5 Mahnverfahren

Auch vor den Gerichten für Arbeitssachen gibt es zur schnelleren Geltendmachung von Geldforderungen das Mahnverfahren.[1] An die Darlegung des Anspruchs sind sehr geringe Anforderungen gestellt. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb einer Woche Widerspruch erhoben werden. In diesem Fall ist auf Antrag einer Partei der Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Wird gege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 5.3.2 Anfechtung des Abberufungsbeschlusses

Den Beschluss über seine Abberufung kann der Verwalter seit Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr anfechten. Er kann grundsätzlich nicht mehr Kläger einer Beschlussklage sein, wie § 44 Abs. 1 WEG zum Ausdruck bringt. Dies könnte er nur, wenn er gleichzeitig Wohnungseigentümer wäre. Ist dies wie in aller Regel nicht der Fall, kann er dem Anfechtungskläger als Nebenintervenient, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.6 Bilanzierung Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Wie oben dargestellt, wird Altersteilzeit-Mitarbeitern oftmals die Zahlung einer Abfindung wegen der zu erwartenden Rentenkürzung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente gewährt (sog. Nachteilsausgleich). Der BFH lehnt eine Rückstellung für den Nachteilsausgleich ab.[1] Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers entstehe, so der BFH, erst mit dem tatsächlichen ...mehr

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Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 1 Gerichtskosten allgemein

Das Gerichtskostengesetz (GKG) sieht in Anlage 1 Teil 8 für das arbeitsgerichtliche Verfahren Sonderregelungen vor. Solange keine streitige Verhandlung stattgefunden hat, bleibt das Erkenntnisverfahren im ersten Rechtszug kostenlos. Der Gütetermin ist regelmäßig keine streitige Verhandlung; es werden keine Sachanträge gestellt. Anders liegt es z. B. im Fall von Versäumnisurt...mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, es liege eine WEG-Streitigkeit vor (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss v. 8.7.2010, V ZB 220/09) und bestimmt das AG für diese Klage als zuständig. Das AG gehe irrtümlich davon aus, dass es sich um das "Widerspruchsverfahren" handele und folglich zunächst über den Widerspruch zu entscheiden sei. Tatsächlich sei das Verfahren, wie sich aus der Klageschrift ergebe...mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B nach einem vorangegangenen Verfügungsverfahren (dieses war beim LG auf die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gerichtet) in der Hauptsache auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch. K geht es um die Eintragung eines vermeintlich zu seinen Gunsten bestehenden Sondernutzungsrechts in das Grundbuch, wo ...mehr

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Revision: Prüfungsumfang / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ob das Berufungsgericht die sachliche Zuständigkeit des AG zu Recht verneint habe, wogegen sich die Revision wende, könne der BGH nicht prüfen. Denn nach § 545 Abs. 2 ZPO könne die Revision nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint habe. Der BGH entnehme § 545 Abs. 2 ZPO in ständi...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für jeden Miteigentumsanteil wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WEG von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.3.2 Widerspruch

Der Hausgeldschuldner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Das Gericht setzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von einem etwaigen Widerspruch des Hausgeldschuldners und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis. Ist rechtz...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.4 Zuständiges Prozessgericht im Fall der Abgabe

In Zeile 45 ist das sachlich und örtlich zuständige Prozessgericht anzugeben, an das das Verfahren abgegeben wird, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. In dem Kästchen am Zeilenbeginn ist die Schlüsselnummer des sachlich zuständigen Gerichtes anzugeben. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk d...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.2.2 Was ist abzuwägen?

Für ein Mahnverfahren spricht, dass es kostengünstig und schnell ist. Anders ist es allerdings, wenn zu erwarten steht, dass der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer gegen den dem Vollstreckungsbescheid vorausgehenden Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen wird.[1] Für das Mahnverfahren spricht weiter, dass man in der Regel kein...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.2 Prüfung

Der Insolvenzverwalter hat die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angemeldeten Forderungen mit den in § 174 Abs. 2 und 3 InsO genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. In einem Prüfungstermin werden dann die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag nach und ihrem Rang nach geprüft. Soweit gegen die Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Prüfungster...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.4 Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Erhebt der Hausgeldschuldner keinen Widerspruch, erlässt das Mahngericht auf der Grundlage des Mahnbescheids gegen ihn auf Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vollstreckungsbescheid. Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Die Durchführung des Mahnverfahrens wegen Hausgeldes unterscheidet sich nicht von einem "normalen" Mahnverfahren. Besonderheiten können im Wesentlichen nur durch die Vielzahl von zu spezifizierender Forderungen entstehen. Wird das Mahnverfahren durch Widerspruch oder Einspruch des Hausgeldschuldners beendet, kommt es in der Regel zu einer WEG-Streitigkeit. 3.2.1 Antrag der Ge...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.1.1 Allgemeines

Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO soll es der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erhalten. Das Mahnverfahren ist besonders für die Geltendmachung von Geldforderungen geeignet, in denen nicht zu erwarten ist, dass vom Antragsgegner Einwendungen gege...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.3.1 Überblick

Ist der Antrag vollständig und fehlerfrei, wird auf seiner Grundlage nach § 692 ZPO ein sogenannter Mahnbescheid erlassen. In diesem Mahnbescheid wird dem Hausgeldschuldner mitgeteilt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen ihn eine Zahlungsforderung – einschließlich Kosten und Zinsen – erhebt. Gleichzeitig wird der Hausgeldschuldner vom Gericht aufgefordert, ent...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 11.1 Regel: Nachforderungsrecht

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Insolvenzgläubigerin kann – wird dem Schuldner keine Restschuldbefreiung[1] erteilt – gemäß § 201 InsO mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen (= unbedient gebliebenen) Forderungen gegen den Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner unbeschränkt geltend machen. Wurden – wie in aller Regel – die Forderungen der Gemeinsc...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.5 Urkundenmahnverfahren

Nach § 703a ZPO gibt es auch ein Urkundenmahnverfahren. Dieses ist beschritten, wenn der Antrag auf den Erlass eines Urkundenmahnbescheids gerichtet ist.[1] Im Papierformular ist zunächst die Katalognummer 30, "Scheck/Wechsel", anzugeben. In Zeile 36, "Sonstiger Anspruch", ist das Wort "Urkundenmahnverfahren" einzutragen sowie die Art der Urkunde und die Hauptforderung mit D...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Widerspruch

Rz. 15 Geht der Verteidiger (noch/doch; s. Rdn 10 ff.) von der Unverwertbarkeit der Messung/einem BVV aus, muss er im Hinblick auf die Entscheidung BGHSt 38, 214 der Verwertung der Videomessung bzw. des Messfotos vorsorglich widersprechen (dazu auch Hentschel/König/Dauer/König, § 26 StVG Rn 2; KK/Lampe, OWiG, § 46 Rn 18 ff.; Göhler/Seitz/Bauer, § 46 Rn 10c.). Darauf haben ei...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Nachträgliche Überprüfbarkeit

Rz. 56 Diskutiert wird in der Rechtsprechung inzwischen die Frage, ob die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung, wie es z.B. bei ESO ES 3.0 der Fall ist, der Verwertbarkeit des Messergebnisses grds. entgegensteht. Das ist – in der Vergangenheit – von einigen AG bejaht worden (vgl. u.a. AG Heidelberg, zfs 2018, 412; AG Herfor...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messung

Rz. 36 Zur Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Einschaltung Privater bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird verwiesen u.a. auf Steegmann, NJW 1997, 2157; Hornemann, DAR 1999, 158; Beck/Berr/Schäpe, Rn 497 ff.; eingehend Burhoff/Niehaus, OWI, Rn 622 ff.; Insoweit gilt: Die mit der Verkehrsüberwachung im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Kompetenzen können Privatper...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Inverkehrbringen nach Vorgaben MessEG und MessEV

Rz. 1059 Damit ein Messgerät in Verkehr gebracht werden darf, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sein und eine Konformitätserklärung vorliegen. Rz. 1060 Aus den bisher vorliegenden Konformitätsbescheinigungen und -erklärungen ist bekannt, dass eine Übereinstimmung mit den Anforderungen des MessEG und der MessEV festgestellt oder erklärt wird. Rz. 106...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Einleitung

Rz. 1837 Vereinfacht dargestellt wird einem Verkehrsteilnehmer immer ein Verstoß zur Last gelegt, der sich einerseits aus dem Verwaltungsakt (Aufstellung eines Verkehrszeichens) und andererseits aus der Dokumentation (Art der Feststellung und ggf. Wirkungsweise eines spezifischen Messgerätes) zusammensetzt. Rz. 1838 Praxistipp Nur wenn diese beiden Bestandteile frei von Wider...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 47 Auch hinsichtlich des öffentlichen Glaubens gelten die §§ 2366, 2367 BGB, auf die § 2368 S. 2 BGB verweist. Im Gegensatz zum Erbschein umfasst der öffentliche Glaube beim Testamentsvollstreckerzeugnis auch Verpflichtungsgeschäfte.[42] Allerdings endet auch der öffentliche Glaube mit der Beendigung des Amtes des Testamentsvollstreckers, § 2368 S. 2 Hs. 2 BGB. Soweit ei...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / E. Vorbereitende außergerichtliche Vereinbarungen

Rz. 10 Die Beteiligten können für die Auseinandersetzung, § 368 FamFG, vorbereitende Vereinbarungen treffen.[11] Treffen die erschienenen Beteiligten vor der Auseinandersetzung eine Vereinbarung, insbesondere über die Art der Teilung, hat der Notar die Vereinbarung zu beurkunden, § 366 Abs. 1 FamFG. Es müssen sich aber alle Beteiligten einig sein. Der Notar bestätigt die Ver...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 10. Fall des FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U – ein OR-Geschäft?

Das FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U,[93] hat mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen. Die den Vorsteuerabzug beanspruchende Unternehmerin betrieb einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 1. Problemstellung

Formellen Anforderungen genügende Rechnung notwendig: Der Leistungsempfänger muss bei Geltendmachung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug nach der Konzeption des UStG und den damit einhergehenden Anforderungen eine allen formellen Anforderungen genügende Rechnung über die Eingangsleistung besitzen. Die Rechnung ist materiell-rechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzugs.[1] BFH: a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.3 Divergenz als inhaltlicher Widerspruch im abstrakten Rechtssatz

Rz. 16 Eine Divergenz ist i.d.R. nur dann anzunehmen, wenn die zu vergleichenden Entscheidungen auf dieselben Rechtsnormen gestützt werden; ausreichend ist es aber auch, wenn es um die Inhaltsbestimmung und die Tragweite eines Rechtsgrundsatzes geht, der in verschiedenen Rechtsvorschriften zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BSG, Urteil v. 21.5.1969, GS 2/67). Die Abweichung dar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Divergenzrevision dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003 S. 65; BGH, NJW 2003 S. 831 ff.; BGH, NJW 2003 S. 754; BGH, NJW 2004 S. 1960). Sie ist ein Unterfall der Grundsatzrevision (vgl. BSG, Beschluss v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rz. 373). Abweichung (Divergenz) i. S. v. § 160 Abs. 2 Nr. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 3 Die begründete Revision (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Die Revision ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesverletzung beruht. Das ist dann der Fall, wenn eine sachlich-rechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 202; § 546 ZPO) und die Entscheidung sich auch aus anderen Gründen nicht als richtig erweist. Bei Verfahrensmängeln beruht die Entscheidung bereits dann hier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 162 Revisions... / 2 Revisible Normen

Rz. 5 Das revisible Recht muss verletzt sein. Das ist dann der Fall, wenn eine revisible Vorschrift nicht oder unrichtig angewandt worden ist (§ 202 SGG i. V. m. § 546 ZPO). Nicht angewandt ist eine Vorschrift, wenn sie in den Gründen überhaupt nicht erwähnt wird; ferner, wenn sie zwar erwähnt wird, aber als für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht bedeutsam angesehen wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.3 Divergenzrevision

Rz. 34 Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde dient auch beim Zulassungsgrund der Divergenz nicht dazu, die von einem Beschwerdeführer angezweifelte inhaltliche Richtigkeit des LSG-Urteils – auch in Bezug auf die Beachtung und Einhaltung von Maßstäben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung – nochmals allgemein überprüfen zu lassen; das bloße Berufen auf eine unrich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 § 2 Abs. 5 UmwStG wurde durch Gesetz v. 2.6.2021 (AbzStEntModG; s. Rz. 6) eingeführt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG (Rz. 251a bis 251d)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden umfassende Ausführungen zur Erhebung von Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen aufgenommen. Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpflichtete nach § 44 Abs. 1 Satz 8 und 9 EStG den Fehlbetrag von einem bei ihm ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1 Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung

Betriebsbedingte Gründe sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz im Betrieb infolge dringender betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist, keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen besteht, bei der Auswahl des gekündigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr