Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4. Fehlverhalten des FA

Für die Behörden besteht grundsätzlich die Verpflichtung, leicht und einwandfrei als fehlgeleitete fristwahrende Einspruchsschreiben erkennbare Schriftstücke im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an die zuständige Behörde weiterzuleiten; hat die unzuständige Behörde die Übermittlung schuldhaft verzögert oder überhaupt unterlassen, kommt im Falle...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / I. Problemstellung

Steuerpflichtige müssen im Steuerrecht zahlreiche Handlung- und Erklärungsfristen beachten, um gegenüber der Finanzverwaltung ihre Rechte wahren zu können. In der Besteuerungspraxis betrifft dies insb. die Einspruchsfrist (§ 355 AO) sowie weitergehend im gerichtlichen Verfahren die Klagefrist (§ 47 FGO), die Revisionsfrist (§ 120 FGO) sowie die Beschwerdefrist zur Zulassung ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Werden steuerrechtliche Fristen versäumt, kommt nach § 110 AO bzw. § 56 FGO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Diese Vorschriften lassen eine Wiedereinsetzung nur unter relativ engen Voraussetzungen zu. Angehörigen der steuerberatenden Berufe obliegt bei der Fristenwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Beitrag gibt...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 6. Wiedereinsetzung bei Grunderwerbsteuer

Das FG München hatte sich in seiner Entscheidung v. 26.10.2022 – 4 K 2345/21, EFG 2023, 285 mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO bei Versäumung der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 S. 1 GrEStG durch eine Notarin zu befassen. Aufgrund der versäumten Anzeigefrist lehnte das FA im Streitfall aufgrund der Regelung in § 16 Abs. 5 GrEStG nach § 16 Abs....mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3. Organisationsverschulden des Vertreters

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, Umschläge über ihm förmlich zugestellte Schriftstücke systematisch zur Kenntnis zu nehmen, aufzubewahren und zur Handakte zu nehmen. Dies gilt auch bei grundsätzlich elektronischer Aktenführung. Da es zu den originären Aufgaben eines Berufsträgers als Prozessbevollmächtigter gehört, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / IV. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick zeigt einmal mehr, dass Steuerpflichtige wie deren steuerliche Berater erhebliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, um die Wahrung ihnen obliegender Fristen im Besteuerungsverfahren zu wahren. Nur wer diese entschuldbar verletzt, kann die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfüllen. Derjenige ist daher gu...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 5. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 110 Abs. 2 S. 1 AO). Innerhalb der Antragsfrist muss jedoch auch dargelegt werden, dass die Antragsfrist gewahrt ist; ferner müssen auch die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die Wiedereinsetzung rechtzeitig nach Behebung des Hindernis...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1. Glaubhaftmachung der Wahrung der Einspruchsfrist

Wird im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, der Bevollmächtigte habe ein Einspruchsschreiben an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit selbst in einen bestimmten Briefkasten eingeworfen, genügt zur Glaubhaftmachung nicht allein dessen eidesstattliche Versicherung, vielmehr kann das FA zusätzliche objektive Beweismittel verlangen (BFH v. 4.5.2021 – V...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2. Schuldhaftes Verhalten

Ein Steuerpflichtiger versäumt schuldhaft i.S.v. § 110 AO die Einspruchsfrist, wenn er keinen Vertreter mit der Vornahme fristwahrender Handlungen bestellt und die Berechnung der Einspruchsfrist sowie die Bescheidüberprüfung auf als Hilfspersonen agierende Konzernunternehmen übertragen hat, von denen er nicht über den Ablauf der Einspruchsfrist informiert worden ist, wenn er...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.4 Nachname bei Verzicht auf Ehenamen

Die folgende Lösung wurde schließlich ins Gesetz eingefügt (zunächst § 1616 Abs. 2 BGB, mittlerweile § 1617 Abs. I BGB): "Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes." Haben sich die Elter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Fortsetzung als Revisionsverfahren (Abs. 7)

Rz. 55 Liegt kein Fall des Abs. 6 (Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels; vgl. Rz. 39) vor, wird bei Stattgabe der Beschwerde das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unmittelbar, d. h. ohne eine gesonderte Revisionsschrift des Beschwerdeführers, als Revisionsverfahren fortgesetzt. Die Frist für die Begründung der Revision durch den Beschwerdeführer beträgt ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Urteile und Gerichtsbescheide des FG

Rz. 4 Die Revision ist – allerdings erst nach Zulassung (Rz. 7ff.) – gegen FG-Urteile aller Art gegeben: Endurteile[1], Teilurteile[2], Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[3], Zwischenurteile über den Grund eines Anspruchs[4] und über eine Sach- oder Rechtsfrage[5], Ergänzungsurteile[6]. Gegen Gerichtsbescheide, in denen die Revision zugelassen wurde, steht wahlw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Begründungsfrist

Rz. 20 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach der Zustellung des FG-Urteils. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, auch wenn dieses verkündet worden ist.[1] Lässt sich die formgerechte Zustellung nicht nachweisen oder ist das Urteil unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 46 Ein Verfahrensmangel liegt immer dann vor, wenn das FG – vom Anhängigwerden der Sache bis zum Erlass der Entscheidung – eine Verfahrensvorschrift, d. h. eine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts, falsch oder zu Unrecht nicht angewandt hat und dadurch der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflusst worden sein kann. Dies ist einmal gegeben, wenn dem FG bei der Ha...mehr

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FF 09/2023, Keine Wiederein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis geltend. Durch Urt. v. 22.8.2022 hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, an den Kläger Beträge von 19.872,35 EUR und 18.118,17 EUR jeweils nebst Zinsen zu zahlen, und die weitergehende Klage abgewiesen. Das Urteil wurde der Beklagten zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 22 Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Ihr gerichtlicher Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war leider nicht erfolgreich. Sie haben jetzt je nach Art der gerichtlichen Entsch...mehr

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zfs 09/2023, Vertrauen auf ... / 1 Sachverhalt

Im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen hatte das AG Termin zur Hauptverhandlung auf den 10.2.2023 bestimmt. Die Ladung wurde dem Betroffenen am 10.9.2022 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 9.2.2023 beantragte der Verteidiger des Betroffenen, diesen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Dieser Antrag wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm im Haup...mehr

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zfs 09/2023, Wahrung der Be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Das Amtsgericht hat mit am 25.1.2022 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen. Am 14.3.2022 – zuvor hatte das Landgericht auf telefonische Nachfrage nach dem Aktenzeichen des Berufungsverfahrens mitgeteilt, dass eine Berufungsschrift bisher nicht eingegangen sei...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X

Rz. 49 Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Am Ende jedes Bescheides findet sich im Regelfall eine Rechtsbehe...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Zu 1. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist möglich, wennmehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 18 & Zu 1. Die Klage ist bei jeder Art von Kündigung erforderlich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund angegeben i...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 26 Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch Gegen Verwaltungsakte kann je nach Einzelfall zunächst ein Widerspruch eingelegt werden, um eine verwaltun...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 6 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 21.6.2023 – XII ZB 418/22 Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. im Falle plötzlicher Erkrankung oder Verzögerungen bei der Post), ist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"[1] zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; die Tatsachen zur Begründung sind glaubhaft zu machen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht

Leitsatz 1. Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird. 2. Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Zulässigkeitsprüfung

Rz. 4 Der Beschwerde kann grundsätzlich nur dann abgeholfen werden, wenn sie zulässig ist. Hält das FG die Beschwerde für unzulässig, ist sie dem BFH vorzulegen, der über die Zulässigkeit zu befinden hat. Auch wenn die Beschwerde eindeutig unstatthaft oder sonst klar ersichtlich unzulässig ist, muss sie durch Nichtabhilfebeschluss verbeschieden und dem BFH vorgelegt werden.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Einlegung

Rz. 2 Die Vorschriften über Form, Frist, Abhilfemöglichkeit und aufschiebende Wirkung der Beschwerde (Abs. 1 S. 3) gelten entsprechend. Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei dem beauftragten oder ersuchten Richter oder Urkundsbeamten, der entschieden hat, zu stellen, d. h. er richtet s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Ausdrücklicher Ausschluss der Beschwerde

Rz. 24 Nach Abs. 1 a. E. ist die Beschwerde in den gesetzlich bestimmten Fällen ausgeschlossen. Nicht anfechtbar ist z. B.: die Entscheidung, dass eine Klageänderung nicht vorliegt oder zuzulassen ist[1]; die Entscheidung über die Nichtzulassung der Beschwerde gem. § 128 Abs. 3 FGO [2]; der Beschluss über die Zurückweisung eines nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Form

Rz. 2 Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] einzulegen. Die Schriftform setzt das Einreichen eines in deutscher Sprache verfassten Schriftsatzes voraus, der eigenhändig unterschrieben sein muss.[2] Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Dem Formzweck ist genügt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er die Iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Frist

Rz. 4 Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen nach der Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung (Abs. 1). Abweichend hiervon beträgt die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde einen Monat[1], gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld usw.) eine Woche[2]. Keiner Frist unterliegt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde.[3] Rz. 5 Die Frist beginnt m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt für Aufhebungsvertrag beim Prozessvergleich

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

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zfs 08/2023, Kein Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Dem Antrag der GenStA entsprechend ist auf die Rechtsbeschwerde das Urteil aufzuheben und der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 15.2.2022 als unzulässig zu verwerfen, weil dem Erlass eines Sachurteils durch das Amtsgericht ein Verfahrenshindernis entgegenstand. Die GenStA hat dazu in ihrer Antragsschrift zutreffend ausgeführt: "Das AG hat – wie z...mehr

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zfs 08/2023, Erklärung des ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II.1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, insbesondere fristgemäß begründet worden. Die verspätet eingegangene Begründung des Rechtsmittels steht dem nicht entgegen, weil das Amtsgericht – wenn auch für die Entscheidung nicht zuständig (vgl. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 1 StPO) – dem Betroffenen auf seinen Antrag wegen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Antrag auf Entschädigung

Rz. 21 [Autor/Stand] Die entschädigungsberechtigten Personen (s. Rz. 7) werden nur auf Verlangen, nicht von Amts wegen entschädigt (§ 2 Abs. 1 JVEG). Der Berechtigte muss den Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach seiner Heranziehung bzw. nach dem Ersuchen stellen[2]; andernfalls erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG). Zum Fristbeginn vgl. § 2 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Rechtsbehelfe

Rz. 797 Welche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle in Betracht kommen, richtet sich nach der Rechtsnatur des Schiedsstellenverfahrens (streitschlichtende Funktion), dem Wesen der Schiedsstelle selbst (Behördeneigenschaft) sowie insb. nach Art und Rechtscharakter der ergangenen bzw. anzugreifenden Entscheidung selbst. Rz. 798 Überhaupt nicht (selbstständig...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / cc) Betreibensaufforderung und Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG

Rz. 60 Nach § 102 Abs. 2 S. 1 SGG gilt eine Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichtes länger als drei Monate nicht betreibt. Dabei ist der Kläger in der Aufforderung auf die Folgen, dass die Klage als zurückgenommen gilt, wenn er das Verfahren länger als drei Monate nicht betreibt, hinzuweisen. Die Folge der Fiktion ist, dass der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Inanspruchnahme der Erfindung

Rz. 697 Der Arbeitgeber hat das Recht die Diensterfindung nach den Vorgaben des § 6 ArbnErfG in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme hat nach § 7 Abs. 1 ArbnErfG die Wirkung, dass alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber übergehen. Rz. 698 Die Inanspruchnahme einer Erfindung i.S.d. § 6 ArbnErfG ist ihrer Rechtsnatur eine empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willen...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / aa) Zur Klageschrift

Rz. 43 Durch die Neufassung des § 92 Abs. 1 SGG sind die Anforderungen an die Klageschrift verschärft worden. Nunmehr müssen (in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 1 VwGO) die Angabe des Klägers, der Beklagten und des Gegenstandes des Klagebegehrens aufgeführt sein. Zur Bezeichnung der Beklagten genügt allerdings die Angabe der Behörde. Rz. 44 In § 92 Abs. 1 SGG ist nicht ausdrückli...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / E. Widerruf und Rücktritt

Rz. 403 Mit Inkrafttreten des SchuModG zum 1.1.2002 war zunächst heftig umstritten, ob sich durch die Integration des HWiG und des VerbrKrG in das BGB ein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers aus §§ 312, 355 BGB n.F. ergeben könnte. In zwei Parallelentscheidungen vom gleichen Tag hat das BAG die Rechtsunsicherheit beendet und klargestellt, dass eine am Arbeitsplatz geschlossene ...mehr