Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinstieg

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FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neuregelung von Elternzeit,... / 1 Ziel des "Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG"

Gut 60 % der jungen Mütter und Väter wünschen sich, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich um Haushalt und Familie kümmern. Aber nur 14 % von ihnen gelingt tatsächlich eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbstätigkeit.[1] Seit Einführung des Elterngeldes sind immer mehr Mütter von 1- und 2-jährigen Kindern in den Beruf zurückgekehrt. Doch mehr als d...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neuregelung von Elternzeit,... / 3.2 Das neue Elterngeld Plus

Elterngeld kann nach derzeitiger Rechtslage längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden (Basiselterngeld). Abweichend hiervon kann das neue Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von zumindest 1 Elternteil in Anspruch genommen wird. Jeder Elternteil k...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 3. Qualität der Bewerbungen

An die Qualität der Bewerbungen werden hohe Anforderungen gestellt, weil die Qualität die Ernsthaftigkeit der Bemühungen um eine Arbeitsstelle dokumentiert. Sie ist daher auch wichtiger als die bloße Anzahl der Bewerbungen.[65] Mit einer großen Anzahl an Bewerbungen kann Arbeitswilligkeit vorgespiegelt werden, die gar nicht besteht.[66] Die Bewerbungsbemühungen müssen qualifi...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 2 Anmerkung

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage der Bindung der Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses an die Beurteilung der Höhe des vom Unterhaltsgläubiger erzielten bzw. erzielbaren Erwerbseinkommens im Rahmen einer von ihnen vereinbarten Änderung der ursprünglichen Vergleichsgrundlage. Der BGH ist der Auffassung, dass hierfür nichts anderes gelten kann als für ...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / II. Der verfassungsrechtliche Ausgangspunkt – die Entscheidung des BVerfG vom 28.7.2010 (1 BvL 9/04)

Die vor der Neuregelung zum 1.1.2008 bestehende, unterschiedliche Ausgestaltung der Betreuungstatbestände nach § 1570 BGB und § 1615l BGB und die damit verbundene Differenzierung hielt der BGH in der Entscheidung vom 5.7.2006 noch für verfassungskonform.[8] Zum einen bezwecke der Betreuungsunterhalt, den betreuenden Elternteil von der Erwerbstätigkeit freizustellen, wenn das...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 3. Geänderte Einstellung zu Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung

Die Einstellung zur Erwerbstätigkeit ist in unterhaltsrechtlicher Sicht ein ganz entscheidender Faktor. Denn wenn bereits während der bestehenden Ehe beide Ehegatten berufstätig sind, werden sie im Falle einer Scheidung seltener auf finanzielle Unterstützung des früheren Partners angewiesen sein.[12] In dieser Hinsicht ist in beiden Ländern in den letzten Jahrzehnten ein sta...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 2. Die Modernisierung des weiblichen Erwerbsverlauf durch Teilzeitarbeit

Warum ist dieser Übergang für die Frage nach ehebedingten Nachteilen relevant? In der post-industriellen Gesellschaft nimmt auf der einen Seite die Strukturierung des Lebenslaufs durch das Erwerbssystem ab. Als biographische "Orientierungsmarken" relevante Strukturen – Branchenstabilität, Arbeitsplatzsicherheit, Tariflohn, Normalarbeitszeit, betrieblicher Regelaufstieg, sozi...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 1.

Nacheheliche Bedürfnislagen ergeben sich vor allem aus dem Umstand, dass ein Ehegatte, der ein Kind oder mehrere Kinder betreut – in der Realität zumeist die Ehefrau – in vielen Fällen mehr oder weniger lange von einer Erwerbstätigkeit absieht, um sich der Versorgung und Betreuung der Kinder widmen zu können. Ein solches Aussetzen im Erwerbsleben kann zu Problemen beim Wiede...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 3. Ausblick

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Rechtsprechung echte Ausnahmen in Fallgruppen herausarbeitet. Nicht bei jedem Vortrag sollte der Richter jedoch ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben oder Zeugen zu den ehelichen Plänen hören. Der Hinweis in den Süddeutschen Leitlinien, es solle ein angemessener gestufter Übergang geschaffen werden,[10] ist nichts anderes als ein ...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Fehlen von ehebedingten Nachteilen

Der Umstand, dass eine Erkrankung während der Ehe eintritt, führt regelmäßig nicht zu einem ehebedingten Nachteil. Krankheiten sind nur in Ausnahmefällen ehebedingt. BGH, Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, 408 f.; so auch OLG Frankfurt FamRZ 2009, 526; OLG Koblenz FamRZ 2009, 427; OLG Bremen FamRZ 2009, 343 Von einem ehebedingten Nachteil ist dann nicht auszu...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / VI. Rahmenbedingungen

Die Reform ist des Weiteren vor allem aus strukturellen Gründen keinesfalls am Ziel: Zwar wurden – das ist der positive Aspekt – die gesellschaftspolitischen Fragen immerhin aufgegriffen. Die sozialen "Rahmenbedingungen" sind aber nicht auf das reformierte Unterhaltsrecht abgestimmt. Dadurch wird die reibungslose Umsetzung der Reform verhindert. Die Neuregelungen müssen desh...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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FF 03/2009, Von einem Extrem ins andere?

Jochem Schausten Seit etwas mehr als einem Jahr leben wir Familienanwälte nun mit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts. Auch wenn bei weitem noch nicht alle mit dem neuen Recht verbundenen Fragen und Probleme geklärt sind, so lässt sich eine Tendenz ganz deutlich erkennen: Für unterhaltsberechtigte Ehegatten sind in deutschen Gerichtssälen harte Zei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Abzug des Erwerbstätigenbonus bei konkreter Bedarfsermittlung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der bislang in der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich beurteilten Frage auseinandergesetzt, ob in Fällen konkreter Bedarfsberechnung der Abzug eines Erwerbstätigenbonus aufseiten des Unterhaltsberechtigten zulässig ist. Sachverhalt Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Jahre...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 3. Ehebedingte Nachteile

Bei der Billigkeitsabwägung für eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Nachscheidungsunterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche ehebedingten Nachteile schränken regelmäßig die Möglichkeit einer Befristung und Begrenzung des nachehelichen ...mehr

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FF 06/2010, Darlegungs- und Beweislast bei der Begrenzung nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578b a) Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. b) Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundä...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelichenunterhalt: Befristung von Unterhaltsansprüchen

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Ehegattenunterhalt, der zunächst durch Urteil vom 19.12.1995 tituliert worden war. Seinerzeit bestand wegen der Erziehung der Kinder während der Ehezeit durch die Ehefrau und die nach damaligen Vorstellungen lange Ehedauer keine Möglichkeit der Begrenzung oder Befristung. Das AG hatte dem Abänderungsbegehren des ges...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befristung des nachehelichen Unterhalts bei einer 62-jährigen Ehefrau nach 33 Ehejahren

Leitsatz Die Parteien stritten über die Verpflichtung des Ehemannes zur Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt an die Klägerin ab Juni 2005. Der Beklagte hatte eine Unterhaltsverpflichtung von monatlich 190,00 EUR zugestanden und diesen Betrag in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt. Gegenstand des Rechtsstreits war lediglich die über die freiwilligen Zahlungen h...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehevertrag über nacheheliche Unterhalt; Wirksamkeit bei Ausschluss der Anpassung an künftige Einkommenssteigerungen; richterliche Ehevertragsanpassung bei nicht realisierter, bei Vertragsabschluss aber vorgestellter Teilerwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

Leitsatz Knapp drei Wochen vor der Eheschließung vereinbarten die 39-jährige schwangere Verlobte und ihr zukünftiger Ehemann in einem Ehevertrag Gütertrennung und trafen eine Regelung zum nachehelichen Unterhalt. Danach sollte für den Fall der Scheidung der etwaige Unterhaltsberechtigte von dem Unterhaltsverpflichteten einen monatlichen Unterhalt in Höhe des Gehalts eines Be...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zum Unterhaltsanspruch bei fiktiver Anrechnung von Erwerbseinkünften

Leitsatz Die seit dem Jahre 1977 verheirateten Parteien lebten seit Ende 1992 voneinander getrennt. Der im Mai 1982 aus der Ehe hervorgegangene volljährige Sohn hat nach der Trennung seiner Eltern im Haushalt seiner Mutter gelebt und seit Juli 2001 eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Er ist zwischenzeitlich wirtschaftlich selbständig. Die Parteien stritten darüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung (BAT) / 5.3.3 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg (§ 14 BGleiG)

Nach § 14 Abs. 1 BGleiG und § 72a Abs. 4 letzter Satz BBG sind Teilzeitbeschäftigte mit Familienpflichten, die eine Vollzeitbeschäftigung anstreben und Beurlaubte mit Familienpflichten, die eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung beantragen, bei der Besetzung von Arbeitsplätzen unter der Voraussetzung ihrer gleichen Eignung, Befähigung und Leistung unter Beachtung des B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Kind

Leitsatz Ein lediger Arbeitnehmer kann Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn er am Ort seiner Berufstätigkeit einen eigenen Hausstand unterhält und am Ort der Berufstätigkeit seiner Lebensgefährtin nach der Geburt des gemeinsamen Kindes die Familienwohnung begründet. Die Berufstätigkeit der Lebensgefährtin ist auch dann zu be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Prüfung eines Anspruchs auf Bestellung bei Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

Leitsatz Wird die Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter zurückgenommen, so ist bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheids nicht zu prüfen, ob ein Anspruch des Betroffenen auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter besteht. Normenkette § 2...mehr

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ZAP 16/2017, Kanzlei-Leitbi... / V. Wertschätzende Leitbildinhalte

Um gemeinsam mit dem gesamten Kanzlei-Team die Inhalte, die in dem Kanzlei-Leitbild abgebildet werden sollten, zu erarbeiten, eignet sich die Methode der "wertschätzenden Entdeckung". Die sog. wertschätzende Entdeckung ist eine Workshop-Methode zur Veränderung von Organisationen, die in den achtziger Jahren von David Cooperrider in den Vereinigten Staaten entwickelt wurde (v...mehr

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ZAP 23/2023, Anwaltsmagazin / 2 „Update” für die Sozialgesetzbücher

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat Anfang November umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs und weiterer Gesetze (BT-Drucks 20/8344) wurde – in teilweise geänderter Fassung – mit Mehrheit angenommen. Die ...mehr

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ZAP 7/2021, Die Grundrente ... / I. Einleitung

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) vom 12.8.2020 (BGBl 2020 I, 1879) ist ganz überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Art. 1 des Gesetzes enthält die Änderungen im SGB VI. Bereits se...mehr

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ZAP 4/2018, Ehegattenunterh... / 6. Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete (BGH FamRZ 2008, 134), jedoch kann die/der Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn – im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast – sind s...mehr

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ZAP 18/2024, Kanzlei und Kind – von Nachwuchssorgen und Vereinbarkeit

Die ARGE Anwältinnen hat in diesem Jahr erneut eine Broschüre zur Vereinbarkeit von Anwaltsberuf und Familie herausgebracht: „Kanzlei und Kind. Klar geht das!” Die Broschüre, die auf dem diesjährigen Anwaltstag in Bielefeld erstmals vorgestellt wurde, präsentiert die Ergebnisse einer erneuten Umfrage unter Anwältinnen – und diesmal auch Anwälten – zu ihren persönlichen Erfah...mehr

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ZAP 11/2020, Fußball-Liga auf Bewährung

Ein Virus namens Krone bläst dem Breiten- wie Spitzensport das Licht aus und entthront den Fußball. Nun flackert bei den Freunden des Leders ein Lichtlein auf. Ein spukhaftes zwar, denn die 1. und 2. Fußball-Bundesliga wurde im Geisterspielmodus angepfiffen. Der Ausdruck ist mit Vorsicht zu genießen, denn er meint nicht, dass Gespenster kicken, sondern dass die Zuschauerräng...mehr

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FF 7+8/2019, Anspruch der M... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB. [2] Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2.4.2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17.6.1999, und P., geboren am 26.2.2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinder des Er...mehr