Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Steuerbilanz nach EStG / 2.1.1.5 Einschränkungen oder Ausschlüsse der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote in der Steuerbilanz

Rz. 24 Im Steuerrecht gibt es aber Vorschriften, welche die Bilanzierung bestimmter der in Rz. 21 genannten Posten in der Steuerbilanz einschränken oder sogar ausschließen. Betroffen sind ausschließlich Passivposten. Rz. 25 Handelsrechtlich besteht für alle Passivposten nach dem Vollständigkeitsgrundsatz von § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB ein Bilanzierungsgebot. Einschränkungen best...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.3 Abschreibungswahlrechte

Rz. 74 Steuerrechtlich gibt es folgende Abschreibungswahlrechte:[1] Abschreibung der abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegegenstände auf den niedrigeren Teilwert,[2] wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist[3] Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei abnutzbaren Anlagegegenständen[4] Abschreibung nach Maßgabe der Leistung be...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 105 Für die Währungsumrechnung des bilanzrechtlich anzusetzenden EUR-Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) einer in Fremdwährung zu tilgenden Valutaverbindlichkeit ist grundsätzlich der Devisenkassageldkurs im Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit maßgeblich. Nach DRS 25.13 darf statt der differenzierten (Geld- oder Brief-)Kurse der Devisenkassam...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.2.1 Erfahrungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 47 Generell ist für die steuerliche Bewertung von Rückstellungen die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu beachten. Bei Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG gilt einschränkend, dass auf die Erfahrungen des einzelnen Versicherungszweigs abzustellen ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 KStG). Der einzelne Versicherungszweig bestimmt sich danach, ob fü...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.1.2.3 Imparitätsprinzip

Rz. 33 Ebenfalls wie das Realisationsprinzip ist das Imparitätsprinzip in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert. Hiernach sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Unter "Verluste" s...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.2 Deutsches Steuerrecht

Rz. 11 Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln (§ 5 Abs. 1 EStG), gelten die Bewertungsvorschriften des HGB , soweit dem nicht spezielle steuerliche Bewertungsregelungen entgegenstehen (§ 5 Abs. 6 EStG). Wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 34 Für Schwankungsrückstellungen existiert ein BMF-Schreiben aus dem Jahre 1979[1], das nach wie vor gültig ist.[2] Dort werden die vom ehemaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – BAV (heute BaFin) – erlassenen Anordnungen[3], steuerlich anerkannt, die aber mittlerweile durch die Anlage zu § 29 RechVersV ersetzt worden sind. Das BMF-Schreiben enthält Ergän...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.1.1 Der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung

Rz. 16 Aus dem in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierten Grundsatz der Einzelbewertung folgt unmittelbar der Grundsatz der geschäftsvorfallbezogenen Umrechnung. Danach ist jeder Vermögensgegenstand und jeder Schuldposten sowohl im Zeitpunkt, in dem der betreffende Geschäftvorfall stattgefunden hat, als auch zum Zwecke der bilanziellen Bewertung zum Bilanzstichtag prinzipiell e...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 3.5 Preisminderungen

Rz. 55 Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.[1] Die Regelung dürfte insbesondere mit Blick auf mengen- oder umsatzabhängige Boni von Bedeutung sein. Grundlegende Änderungen der bisherigen Praxis waren mit der Neuformulierung in der Fassung des BilRUG nicht beabsichtigt , es handelt sich hierbei lediglich ...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 5 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 69 Nachträgliche Anschaffungskosten werden zu den Anschaffungskosten gerechnet,[1] auch wenn sie erst viele Jahre nach der Anschaffung entstehen.[2] Sie müssen nur in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen. Die Anschaffungskosten werden durch sie erhöht. Die Änderung tritt daher erst im Zeitpunkt des Entstehens der nachträglichen Anschaffu...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.5 Keine private Vermögensverwaltung

Die Verwaltung von Vermögen ist dem Grunde nach keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn die Betätigung noch als Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten anzusetzen ist. Tritt dagegen die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte in den Vordergrund, ist der Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten. Ei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.1 Zugangsbewertung

Rz. 22 Bei ihrem erstmaligen Ansatz werden Ausleihungen zu ihrem beizulegenden Zeitwert (fair Value) bewertet, unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind.[1] Bei der Erstbewertung entspricht das grundsätzlich den (fortgeführten) Anschaffungskosten der vom Unternehmen hingegebenen Leistung. Bei einem Agio ode...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.3 Eingeforderte Nachschüsse, Nachschusskapital

Rz. 42 Über ihre Einlagen hinaus können Gesellschafter einer GmbH verpflichtet sein, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Es handelt sich um sog. Nachschüsse. Das Recht der Gesellschaft ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Recht zusteht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsantei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im IFRS-Abschluss

Rz. 81 Forderungen auf vertraglicher Grundlage sind finanzielle Vermögenswerte. Sie fallen daher unter die Regelungen von IAS 32 und IAS 39. Hierzu gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Haupttätigkeit des Unternehmens entstehen, und die sonstigen Vermögensgegenstände.[1] Anders als in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.5 Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern

Rz. 162 Bei einem Konzernunternehmen, dessen Berichtswährung der Währung eines Hochinflationslandes entspricht, ist zu beachten, dass aufgrund einer starken Geldentwertung eine Währungsumrechnung zum aktuellen Stichtagskurs, insbesondere bei langfristig im Unternehmen gebundenen Vermögensgegenständen, zu einer deutlichen Unterbewertung führen würde.[1] Die handelsrechtlichen...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 23 Für Ausleihungen der Kategorie loans and receivables (Kredite und Forderungen, Forderungsdarlehen) erfolgt eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.[1] "Fortgeführte Anschaffungskosten" ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurd...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.1 HGB

Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheidung zwische...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2.3 Das Realisationsprinzip bei der Währungsumrechnung

Rz. 35 Vielfach wird das Realisationsprinzip als eine Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips interpretiert. Die Ursache dafür mag darin liegen, dass die Gesetzesformulierung: "Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind" bei den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB lokalisiert ist. Diese gesetzestechnische Handhabung er...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.4.2 Aufwendungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

Rz. 17 Außer den Aufwendungen für den Erwerb (Rz. 7 f.) rechnen daher die Aufwendungen, um den Vermögensgegenstand betriebsbereit zu machen, zu den Anschaffungskosten.[1] Aufwendungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sind Montage- und Fundamentierungskosten, Stand- und Rollgelder, Abladekosten, Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Anla...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 1 Währungsumrechnung als Problem der Rechnungslegung

Rz. 1 Fragen der Währungsumrechnung treten sowohl im Einzelabschluss im Rahmen der Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der Umrechnung jener Einzelabschlüsse zum Konsolidierungskreis gehörender Unternehmen auf, die nicht in der Berichtswährung des Konzernabschlusses aufgestellt sind. Rz. 2 Fremdwährungsgeschäfte...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.2 Bilanzierungsverbote

Rz. 42 Handelsrechtliche Bilanzierungsverbote ergeben sich aus Einzelvorschriften.mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.3 Beteiligung berufsfremder Personen bei Personengesellschaften

Neben der gemischten Tätigkeit von ausschließlich freiberuflich Tätigen führt auch die Beteiligung einer berufsfremden Person zur Gewerblichkeit der gesamten Betätigung. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist jedoch nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.[1] Als berufsfre...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.6 Besonderheiten bei der Umrechnung nach IFRS

Rz. 130 Ziel des IAS 21 ist die Regelung, wie Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe in den Abschluss eines Unternehmens einzubeziehen sind und wie ein Abschluss in eine Darstellungswährung umzurechnen ist, d. h. es sind Regelungen zum Einzelabschluss und zum Konzernabschluss enthalten.[1] Die in IAS 21 enthaltenen Regelungen zur Währungsumrechnung unt...mehr

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Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern

Zusammenfassung Begriff Bei der degressiven Abschreibungsmethode sind die Jahres-Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzung relativ hoch, sie werden aber von Jahr zu Jahr geringer. In den ersten Jahren wird am stärksten abgeschrieben, in den letzten Jahren am geringsten (fallende Jahresbeträge). Man unterscheidet vor allem folgende Formen der degressiven AfA, die n...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.5 Welche Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden?

Steuerlich gibt es die degressive Abschreibung nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Ob sie gebraucht oder neu sind spielt, wie erwähnt, keine Rolle. Auch aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter dürfen degressiv abgeschrieben werden. Einlagewert und damit AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung ist grundsätzlich der Teil...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.4 Berechnung der AfA im letzten Jahr der Abschreibung

Im letzten Abschreibungsjahr lässt man in der Praxis bei der direkten Abschreibung einen Erinnerungswert von einem EUR stehen. Das Wirtschaftsgut ist zwar noch im Betrieb vorhanden, aber steuerlich – bis auf den Erinnerungswert – voll abgeschrieben. Dieses Prinzip der vollständigen Abschreibung gilt aber nur dann, wenn das Wirtschaftsgut auch tatsächlich bis zum Ende seiner ...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Manchmal kommen noch in einem späteren Jahr Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzu. Das kann z. B. der Einbau weiterer neuer Teile sein, aber auch die Erhöhung des Kaufpreises nach einer Auseinandersetzung. Werden auf ein Wirtschaftsgut nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, muss dieser Aufwand aktiviert werden. Da die nachträglichen Anschaffun...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.2 Wie hoch ist die degressive AfA?

Kennzeichnend für alle AfA-Methoden ist, dass unabhängig von der Wahl der AfA-Methode der Grundsatz der Verteilung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu beachten ist. Somit ist vor Bestimmung der jeweiligen AfA-Methode die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu ermitteln. Bei der degressiven AfA leitet sich die H...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.3 Berechnung der AfA im ersten Jahr der Abschreibung

Wird ein Wirtschaftsgut im Lauf des Geschäftsjahrs angeschafft oder hergestellt, dürfen nur zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen werden ("pro rata temporis"). Es gelten die gleichen Regeln wie bei der linearen AfA. § 7 Abs. 2 Satz 3 EStG verweist ausdrücklich auf § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wonach bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt ...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / Zusammenfassung

Begriff Bei der degressiven Abschreibungsmethode sind die Jahres-Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzung relativ hoch, sie werden aber von Jahr zu Jahr geringer. In den ersten Jahren wird am stärksten abgeschrieben, in den letzten Jahren am geringsten (fallende Jahresbeträge). Man unterscheidet vor allem folgende Formen der degressiven AfA, die nach § 253 Abs. ...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.7.2 Optimaler Übergangszeitpunkt

Bei der degressiven AfA werden die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr niedriger. Das beste steuerliche Ergebnis in Gestalt möglichst hoher Abschreibungen wird deshalb bei der degressiven Abschreibung nur erzielt, wenn zum richtigen Zeitpunkt zur linearen AfA übergewechselt wird. Diese Option sieht das Gesetz ausdrücklich vor.[1] Nach dem Wechsel zur linearen AfA bemisst s...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2 Geometrisch-degressive Abschreibung ist anfangs höher

2.1 So funktioniert die degressive AfA Die Hauptvariante der degressiven Abschreibung ist die geometrisch-degressive Methode, bei der die Degression der Abschreibungsquoten in Form einer geometrischen Reihe erfolgt. Zunächst wird ein gleichbleibender (unveränderlicher) Abschreibungsprozentsatz gewählt, der regelmäßig höher ist als der Abschreibungssatz bei linearer AfA. Ausga...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.7 Planmäßiger Übergang zur linearen AfA

2.7.1 Eigenständige Abschreibungsmethode Ein Nachteil der geometrisch-degressiven Abschreibung kann darin erblickt werden, dass dieses Verfahren (die geometrische Reihe) nie zu einem Restwert von 0 EUR führt (sog. unendliche Abschreibung). Das hat zur Folge, dass sich bei Anlagegütern mit verhältnismäßig kurzer Nutzungsdauer am Ende der Nutzungsdauer ein hoher Restwert ergibt...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.7.1 Eigenständige Abschreibungsmethode

Ein Nachteil der geometrisch-degressiven Abschreibung kann darin erblickt werden, dass dieses Verfahren (die geometrische Reihe) nie zu einem Restwert von 0 EUR führt (sog. unendliche Abschreibung). Das hat zur Folge, dass sich bei Anlagegütern mit verhältnismäßig kurzer Nutzungsdauer am Ende der Nutzungsdauer ein hoher Restwert ergibt, der im letzten Jahr der zugrunde geleg...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 3 Arithmetisch-degressive Abschreibung nur in der Handelsbilanz

Die wichtigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist die sog. digitale Abschreibung. Bei ihr vermindern sich die jährlichen Abschreibungsbeträge stets um den gleichen (absoluten) Betrag, die Differenz zwischen den jährlichen Ab­schreibungsbeträgen bleibt also jeweils gleich hoch. Auf diese Weise wird ein Restbuchwert von "Null" erreicht. Achtung Methode steuerrec...mehr

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Degressive Abschreibung bei... / 2.1 So funktioniert die degressive AfA

Die Hauptvariante der degressiven Abschreibung ist die geometrisch-degressive Methode, bei der die Degression der Abschreibungsquoten in Form einer geometrischen Reihe erfolgt. Zunächst wird ein gleichbleibender (unveränderlicher) Abschreibungsprozentsatz gewählt, der regelmäßig höher ist als der Abschreibungssatz bei linearer AfA. Ausgangspunkt für die Ermittlung des unverä...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.5 Investitionszulage

Rz. 846 Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens 5 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung (Fünfjahreszeitraum) zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören, in einer Betriebsstätte eines Betriebs des verarbeitenden Gewe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 17 EStG: Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlusts aus der Auflösung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Für die Beurteilung, ob bereits vor abgeschlossener Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Auflösungsverlust i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG entstanden ist, ist unbeachtlich, ob die Gesellschaft bei Konkurseröffnung überschuldet oder zahlungsunfähig war. Entscheidend ist, ob die Konkursschuldnerin aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter hatte. FG Nds. v. 14.12.2022 – 9 K 87/19, rkr.mehr

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Handelsvertreter / 2.4 Unterschiede der Gewinnermittlungsarten

Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung stehen als Gewinnermittlungsvorschriften dem Grunde nach gleichberechtigt gegenüber. Bezogen auf den einzelnen Gewinnermittlungszeitraum ergeben sich bei den verschiedenen Gewinnermittlungsarten unterschiedliche Ergebnisse. Diese resultieren daraus, dass sich die Einnahmen-Überschussrechnung am Prinzip des Zu- und Abflusses [1] ori...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / III. Übertragbarkeit der BFH-Rechtsprechung auf bisher nicht entschiedene Konstellationen

§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG lautet wie folgt: "Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam, so ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen." Bedeutung der Norm für finanzielle Eingliederung: Diese Vorschrift ist für die Frage einer ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.4 Spätere Veräußerung der KG-Anteile

Rz. 827 Werden nach der Umwandlung die KG-Anteile veräußert, so liegen bei der Einkommensteuer gewerbliche Einkünfte i., d. §§ 16, 34 EStG vor. Dabei mindert der Veräußerungsgewinn eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten für den Erwerb seines Gesellschaftsanteils der formwechselnd in die KG umgewandelten GmbH-Antei...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

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Wirtschaftsgut

Zusammenfassung Begriff "Wirtschaftsgut" ist ein zentraler Begriff im Einkommensteuerrecht. Seine Definition ergibt sich im Wesentlichen aus der Rechtsprechung. Das Wirtschaftsgut entspricht handelsrechtlich dem "Vermögensgegenstand". Eine gesetzliche Definition fehlt. § 4 Abs. 1 EStG umschreibt in einem Klammerzusatz die Wirtschaftsgüter, die Gegenstand von Entnahmen sein kö...mehr

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Wirtschaftsgut / 3.4 (Betriebs‐)Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit gemischt genutzten Wirtschaftsgütern

3.4.1 Zuordnung der Aufwendungen 3.4.1.1 Grundsatz Aufwendungen sind dann als durch eine Einkunftsart veranlasst anzusehen, wenn sie hierzu in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum ander...mehr