Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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E I Einführung in das Vergü... / h) Androhung des Stellens eines Insolvenzantrages

Rz. 80 In besonderen Fällen mag auch die Honorardurchsetzung mit der Androhung des Stellens eines Insolvenzantrages gegen den (säumigen) ehemaligen Mandanten verbunden werden. Die Nichtzahlung impliziert den Insolvenzgrund der "drohenden Zahlungsunfähigkeit". Dies sollte aber im Hinblick auf die von dem Berater zu beachtende Verhältnismäßigkeit und Verschwiegenheitspflicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Kapitalflussrechnung

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS[1] oder US-GAAP[2] ist die Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) gleichberechtigt zu Bilanz, GuV und Anhang. Sie ist wie diese Pflichtbestandteil der jährlichen Rechnungslegung. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sehen eine entsprechende Verpflichtung nur für Konzernabschlüsse[3] und kapitalmarktorientiert...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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Vorbemerkung zum Sechsten A... / 4 Inkrafttreten des KostRÄG zum 01. 01. 2021

Zum 01. 01. 2021 ist das "Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" – kurz das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) – in Kraft getreten (BGBl. I 2020, S. 3229). Es beinhaltet u. a. sowohl Änderungen im Gerichts...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 40 Sanierungsberater

Rz. 34 Der StB kann im Auftrag seines Mandanten die Sanierung des Unternehmens zur Abwendung der Insolvenz beraten und begleiten. Zu beachten ist jedoch, dass bei dieser Tätigkeit ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vermieden wird. Bei dieser Tätigkeit ist eine Fortbestehensprognose unter Ermittlung der nach der Sanierung sich ergebenden Ertrags-, Finanz- und Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.2 Unbillige Härte der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 86 Alternativ zur AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts soll nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO und § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 FGO diese auch dann erfolgen, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hat. Da nur ein vorläufiger Rechtsschutz gew...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 5 Strukturmaßnahmen nach dem neuen Stiftungsrecht

Besonders umfassende Neuregelungen gibt es im neuen Stiftungsrecht zu Strukturmaßnahmen. Unter diesen Begriff fallen alle Maßnahmen, die die Grundlagen der Stiftung betreffen, also Satzungsänderungen Zusammenlegungen Zulegungen Auflösungen bzw. Aufhebungen Trotz der erheblichen Bedeutung solcher Maßnahmen für eine Stiftung war bislang die gesetzliche Regelung lückenhaft und häufi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Insolvenzeröffnungsgrund

Rz. 643 Das Gesetz kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Insolvenzantragspflicht

Rz. 652 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 390 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist (vgl. Muster "Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht" § 17 Rdn 30). Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den g...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 15. Erfüllung eines Vermächtnisses ohne Gläubigeraufgebot – Fallbeispiel

Rz. 670 Fallbeispiel Dem Vermächtnisnehmer VN hat der Erblasser eines seiner Grundstücke zugewandt. Der Erbe erfüllt in formgerechter Weise den Vermächtnisanspruch, ohne vorher ein Aufgebot der Nachlassgläubiger veranlasst zu haben. Nach Bekanntwerden einer großen Zahl von Nachlassverbindlichkeiten beantragt er die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Das Insolvenzgeri...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Mehrere Beschenkte nach § 2329 Abs. 3 BGB

Rz. 202 Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so ist bezüglich der Haftung eine besondere Reihenfolge der Inanspruchnahme zu beachten. Es gilt der in § 2329 Abs. 3 BGB niedergelegte Grundsatz, dass vorrangig immer nur derjenige, der das jüngste Geschenk erhalten hat, haftet. Ein früherer Beschenkter haftet nur, wenn ein späterer nicht verpflichtet ist. An der Haftung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 311 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[343] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Antragsberechtigte

Rz. 644 Antragsberechtigt sind, § 317 Abs. 1 InsO: Rz. 645 Welche Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung desjenigen zu stellen sind, welc...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Feststellung der Pflichtteilsberechtigung

Rz. 391 Der Pflichtteilsberechtigte ist in folgenden Konstellationen nicht forderungsberechtigt:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Universalzwangsvollstreckung gegen den Erben

Rz. 281 Im Insolvenzverfahren in das Eigenvermögen des Erben fällt nicht dessen Anteil an den Nachlassgegenständen in die Insolvenzmasse, sondern sein Erbanteil. Die zu diesem Anteil gehörenden Mitwirkungs- und Verfügungsrechte bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses gehen auf den Insolvenzverwalter über. Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinsc...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Gläubiger

Rz. 82 Gegenüber Gläubigern der Erben ist das Auseinandersetzungsverbot bei Pfändung des Erbteils wirkungslos (§§ 2044 Abs. 1 S. 2, 751 S. 2 BGB), sobald der Erbteil aufgrund eines endgültig vollstreckbaren Titels gepfändet wurde. Das Auseinandersetzungsverbot ist auch wirkungslos in der Insolvenz des Miterben nach § 84 Abs. 2 InsO. Wichtiger Grund: Die Anordnung wird bei Vor...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Ermittlung der Bezugsberechtigung

Rz. 30 Bei der Ermittlung der Bezugsberechtigung ist zunächst zu prüfen, ob diese widerruflich oder unwiderruflich festgelegt wurde. Den Regelfall bildet nach wie vor die widerrufliche Bezugsberechtigung, die dem Begünstigten nicht mehr als eine bloße Aussicht gibt. Sie erstarkt erst nach dem Tod der versicherten Person zum Vollrecht. Anders liegt der Fall bei der ausdrückli...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / h) Prämienleistungen auf Lebensversicherung als Schenkungsgegenstand

Rz. 40 Dazu das OLG Köln mit Urt. v. 26.11.2008 – 2 U 8/08:[65] Zitat Bei einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten kann ein Vertragserbe gemäß § 2287 Abs. 1 BGB nur die vom Erblasser aufgewandten Prämienleistungen erstattet verlangen, da nicht die Versicherungssumme, sondern die gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen sind. … Nach der ständigen Rechtsp...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Auseinandersetzungsverbot

Rz. 229 Der Erblasser hat im Falle der Anordnung oder des Eintritts einer Erbengemeinschaft die Möglichkeit, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auszuschließen (vgl. Muster zum Auseinandersetzungsausschluss Rdn 484). Die Auseinandersetzung kann auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Das Auseinandersetzungsverbot wird jedoch grundsätzlich in de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.1 Tatsächliche Unmöglichkeit

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.[1] Damit werden die Fälle der tatsächlichen Unmöglichkeit erfasst, gleich ob es sich dabei um eine anfängliche oder nachträgliche, eine subjektive oder objektive ( "für den Schuldner oder für jedermann unmöglich..."), eine teilweise ( "soweit ...") oder eine vollstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 3 Insolvenzrechtliche und zivilprozessuale Wirkungen

Realsicherheiten bewirken, dass der Sicherungsgegenstand zur Befriedigung der Forderung des gesicherten Gläubigers reserviert ist. Je nach Sicherheit kann der Gläubiger die Verwertung durch andere Gläubiger verhindern oder er wird wenigstens aus dem Verwertungserlös vorrangig befriedigt. Der Sicherungseigentümer ist formal Eigentümer, hat wirtschaftlich gesehen aber nur ein b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 3 Reverse-Charge-Verfahren und Sicherungsübereignung

Erfolgt die Lieferung des Sicherungsguts im Rahmen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, wird der Leistungsempfänger (Sicherungsnehmer) nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer aus der Lieferung an ihn, wenn Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer Unternehmer sind. Wi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 4 Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags

Ein Leasingvertrag kann aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte auch vorzeitig beendet werden, z. B. im Fall eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers. Soweit die Leasingverträge für derartige Fälle Zahlungen als Ersatz für künftige Leasingraten vorsehen, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Der BFH entschied bereits mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 4 Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich einer Krankenkasse (Bezirk) ergibt sich aus ihrer Satzung.[1] Der Bezirk von Ortskrankenkassen erstreckt sich auf abgegrenzte Regionen und umfasst ein oder mehrere Bundesländer.[2] Betriebskrankenkassen sind für einen oder mehrere Betriebe eines oder mehrerer Arbeitgebers zuständig.[3] Innungskrankenkassen sind für die Handwerksbetriebe errichtet, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 8 Strafrechtliche Folgen bei Verletzung der Buchführungspflicht

Gerät ein Unternehmen (vor allem: GmbH) in die Insolvenz, werden die Insolvenzakten vom Insolvenzrichter regelmäßig dem Strafrichter vorgelegt, der die Begehung von Insolvenzstraftaten[1] seitens des Geschäftsführers prüft.[2] Bei Verletzung von Buchführungspflichten riskiert der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 4 Folgen eines unrichtigen Umsatzsteuerausweises

Weist der Veräußerer trotz der Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung im Ganzen die Umsatzsteuer im Kaufvertrag oder in einer Rechnung unzulässig gesondert aus, schuldet er die zu hoch ausgewiesene Steuer dem Finanzamt.[1] Er ist jedoch berechtigt, die Rechnung zu berichtigen durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger, dass der bisherige Steuerausweis i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 1.1 Steuersubjekt

Steuersubjekt ist stets der einzelne Steuerpflichtige. Das gilt auch bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten. So wie jedem Steuerpflichtigen nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, kann er auch nur solche Aufwendungen davon abziehen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern.[1] Schuldzinsen, die ein Ehegatte auf seine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr