Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 19 Zeugen / III. Tipp: Beistand eines Anwaltes

Rz. 5 Der Zeuge hat in jedem Stadium des Verfahrens ein Recht auf anwaltschaftlichen Beistand (BVerfGE 38, 105).[1] Der anwaltschaftliche Zeugenbeistand erhält dann übrigens die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, also in der Regel auch die Grund- und die Verfahrensgebühr (OLG Koblenz AGS 2006, 598).mehr

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§ 19 Zeugen / 3. Spontanäußerungen

Rz. 37 Ein Verwertungsverbot besteht allerdings nur für die in einer Vernehmung gemachten Angaben, hier lösen bereits informatorische Befragungen den Schutz des § 252 StPO aus (LG Zweibrücken MittlBl 2006, 173). Dies gilt auch dann, wenn die Initiative zum Kontakt mit der Behörde vom Zeugen ausgegangen ist (BGH NStZ 2007, 652) oder wenn der Zeuge von sich aus mit dem Wunsch,...mehr

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§ 19 Zeugen / Literaturtipps

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§ 19 Zeugen / E. Taktik

Rz. 44 Der Verteidiger darf und muss im Falle einer belastenden Aussage dem Zeugen zur Aussageverweigerung raten. Bereits im ersten Beratungsgespräch sollte er den Mandanten auf das seinen Angehörigen zustehende Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen. Selbstverständlich darf er auch selbst mit den Zeugen sprechen, sie belehren und ihnen zur Aussageverweigerung raten (siehe § 1 ...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Fehlende Erinnerung

Rz. 61 Grundsätzlich sind frühere Angaben eines Zeugen nur insoweit verwertbar, als er sie - gegebenenfalls auf Vorhalt - in der Hauptverhandlung wiederholt. Schriftliche Angaben eines Polizeizeugen sollen dagegen selbst dann verwertbar sein, wenn er sich nicht mehr an Einzelheiten erinnert, sondern lediglich die volle Verantwortung für die von ihm gemachte Anzeige übernimmt ...mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Angehörige

Rz. 33 Die Aussage eines über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrten Angehörigen ist grundsätzlich nicht verwertbar (BayObLG bei Rüdt, DAR 1980, 269; BGH NStZ 1990, 25). Das gilt selbstverständlich auch für die vom Zeugen in einer lediglich informatorischen Befragung gemachten Angaben (BayObLG NZV 2005, 492; OLG Zweibrücken MittBl 2006, 173; OLG Bamberg DAR 2012, 32)....mehr

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§ 19 Zeugen / 1. Angehörige

Rz. 9 Die in § 52 StPO genannten Angehörigen des Angeklagten (Betroffenen) haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Soweit Angehörige die Aussage verweigern wollen, gibt es im Allgemeinen keine Probleme. Schwierigkeiten können dann entstehen, wenn der Richter Zeugen mit einer unkorrekten Belehrung in Bedrängnis bringt, sie z.B. mit folgendem Wortlaut belehrt: "Wenn Sie od...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Ablehnung von Beweisanträgen

Rz. 66 Nach der Vernehmung eines Polizeibeamten kann u.U. ein Beweisantrag auf Vernehmung weiterer Polizeizeugen, die mit ihm gemeinsam den Verkehrsvorgang beobachtet haben, abgelehnt werden (OLG Hamm NJW 1984, 462).mehr

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§ 19 Zeugen / II. Unfallgegner sowie Verwandte

Rz. 54 Zivilrechtliche, dem Grundgedanken nach auch für das Strafverfahren nutzbare Entscheidungen zum Beweiswert des Unfallgegners als Zeuge: OLG München zfs 1982, 261. Rz. 55 Aussagen von Verwandten und Beifahrern sind nicht von vornherein unbeachtlich (BGH DAR 1988, 54). Rz. 56 Achtung Soll der Betroffene allein aufgrund der Angaben unfallbeteiligter Zeugen überführt werden...mehr

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§ 19 Zeugen / A. Zeugnispflicht

Rz. 1 Tipp: Selbstladungsrecht der Verteidigung (§§ 220, 38 StPO, § 46 OWiG) Auch der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen oder Sachverständige zum Termin zu laden. Daran wird der Verteidiger vor allem dann denken müssen, wenn mit einer Ablehnung des im Termin gestellten Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 StPO zu rechnen ist. Der Verteidiger bewirkt dann die Ladung über de...mehr

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§ 19 Zeugen / C. Auskunftsverweigerungsrecht

I. Gefahr der Strafverfolgung Rz. 24 Droht dem Zeugen oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, kann er gem. § 55 StPO die Auskunft auf bestimmte Fragen verweigern. Rz. 25 Das Recht, die Aussage zu verweigern, besteht selbstverständlich auch dann, wenn weder der Zeuge noch sein Angehöriger die Tat tatsächlich begang...mehr

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§ 19 Zeugen / G. Fragerecht

I. Zusammenhängender Bericht des Zeugen Rz. 47 Der Zeuge (wie im Übrigen auch der Angeklagte) hat das Recht, im Zusammenhang zu berichten, ohne durch Zwischenfragen gestört zu werden (§ 69 StPO). Deshalb muss der Verteidiger einschreiten, wenn der Vorsitzende den ohne abzuschweifen berichtenden Zeugen unterbricht. Das ist nämlich eine häufig zu beobachtende Unsitte gerade von...mehr

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§ 19 Zeugen / 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 14 Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben - gegen eine im Vordringen befindliche Meinung - (derzeit noch) kein Zeugnisverweigerungsrecht.mehr

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§ 19 Zeugen / B. Zeugnisverweigerungsrecht

I. Keine nachteiligen Schlüsse Rz. 6 Achtung Es ist grundsätzlich unzulässig, aus der Geltendmachung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGH, Urt. v. 12.1.2009 - 4 StR 275/09). II. Bedeutung für Verkehrssachen Rz. 7 Im Verkehrsprozess spielt das Recht, das Zeugnis verweigern zu können, eine wichtige und oft vorentscheidende Rolle: Viel...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Zur Verweigerung berechtigt

1. Angehörige Rz. 9 Die in § 52 StPO genannten Angehörigen des Angeklagten (Betroffenen) haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Soweit Angehörige die Aussage verweigern wollen, gibt es im Allgemeinen keine Probleme. Schwierigkeiten können dann entstehen, wenn der Richter Zeugen mit einer unkorrekten Belehrung in Bedrängnis bringt, sie z.B. mit folgendem Wortlaut belehrt:...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Aussage mit anschließender Verweigerung

1. Nichtrichterliche Vernehmung Rz. 41 Selbst wenn der aussageverweigerungsberechtigte Angehörige ordnungsgemäß über sein Verweigerungsrecht belehrt worden war, dürfen seine in einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben bei anschließender Aussageverweigerung gem. § 252 StPO nicht verwertet werden (BGH NJW 1980, 1533; NStZ 2007, 652), auch nicht über den Umweg der V...mehr

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§ 19 Zeugen / D. Verwertungsverbote

I. Nicht belehrter Zeuge 1. Schweigepflicht Rz. 32 Das Gericht braucht einen von seiner Schweigepflicht nicht entbundenen Zeugen über seine Pflicht zu schweigen nicht zu belehren (BGH NJW 1991, 2846). Sagt der Zeuge aus, ohne von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein, macht er sich zwar gem. § 203 StGB strafbar, seine Aussage ist jedoch verwertbar (BGH NJW 1963, 723). 2....mehr

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§ 19 Zeugen / III. Unerreichbarkeit

Rz. 71 Lehnt allerdings das Gericht die Vernehmung eines Auslandszeugen mit der Begründung ab, der Zeuge sei unerreichbar, muss es (ohne dass es eines ausdrücklichen Antrages des Verteidigers bedürfte) von Amts wegen prüfen, ob nicht eine audiovisuelle Zeugenvernehmung gem. § 247a StPO möglich ist. Die Entscheidung selbst steht zwar im Ermessen des Gerichtes und ist als solc...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Ungestörtes Fragerecht des Verteidigers

Rz. 48 Die Reihenfolge, in der die Zeugen zu vernehmen sind, bestimmt aufgrund seiner Sachleitungsbefugnis zwar der Vorsitzende. Sobald er aber dem Verteidiger das Fragerecht eingeräumt hat, hat dieser nach Auffassung des OLG Hamm (StV 1993, 462) das Recht auf nicht durch Zwischenfragen gestörte Befragung des Zeugen, während nach Auffassung des BGH (StV 1995, 172) die Sachle...mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Richterliche Vernehmung

Rz. 43 Die in einer richterlichen Vernehmung und nach ordnungsgemäßer Belehrung gemachten Angaben können dagegen nach bisher einhelliger Meinung auch im Falle anschließender Aussageverweigerung durch Vernehmung des Richters (BGHSt 22, 219; 45, 342; 57, 254 [256]), nicht aber durch Vernehmung anderer bei der Zeugenvernehmung anwesender Personen (BGHSt 13, 394) verwertet werde...mehr

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§ 19 Zeugen / V. Berufsgeheimnis

Rz. 17 Die in § 53 StPO genannten Angehörigen bestimmter Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Pfarrer) haben, solange sie nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden sind, ein Aussageverweigerungsrecht. Sind sie allerdings von der Schweigepflicht entbunden, müssen sie (mit Ausnahme der Pfarrer § 53 Abs. 2 StPO) aussagen. Rz. 18 Achtung: Vorlage eines ärztlichen Attestes Die Recht...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Bedeutung für Verkehrssachen

Rz. 7 Im Verkehrsprozess spielt das Recht, das Zeugnis verweigern zu können, eine wichtige und oft vorentscheidende Rolle: Vielfach sind die einzigen Zeugen eines Vorfalles Angehörige des Beschuldigten. Nicht selten kommt es vor, dass der Beschuldigte nur durch Aussagen seiner Angehörigen in Tatverdacht geraten ist bzw. überführt werden kann, so z.B. wenn sie ihn den nach ei...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Schätzung

Rz. 63 Schätzungen von Polizeibeamten zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtzeiten oder Abständen sind in der Regel auch dann nicht verwertbar, wenn der Beamte in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (BayObLG DAR 2001, 38; KG NZV 2002, 50; OLG Köln NZV 2004, 651). Rz. 64 Anderes mag gelten, wenn es sich um sehr viel längere Rotlichtzeiten gehandelt hat oder der Beamte ...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Bedeutung der Sache

Rz. 72 Die frühere Rechtsprechung (OLG Frankfurt StraFo 1998, 271), nach der bei der Entscheidung des Beweisantrages zumindest im Strafverfahren nicht auf die Bedeutung der Sache abgestellt werden durfte, ist überholt. Der BGH (NJW 2002, 2403) stellt nämlich sowohl auf das Gewicht der Strafsache als auch auf die Bedeutung und den Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Umfang

Rz. 28 Das Auskunftsverweigerungsrecht besteht bezüglich sämtlicher Fragen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen (BGHSt 10, 104), und kann u.U. zum Recht werden, die Aussage insgesamt zu verweigern = Mosaiktheorie (BGH StV 1987, 328; BGH bei Tepperwien, DAR 2007, 246). Es endet mit eindeutig feststehendem Verfahrenshindernis (z.B. Verjährung; BGHSt 9, 34).mehr

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§ 19 Zeugen / I. Keine nachteiligen Schlüsse

Rz. 6 Achtung Es ist grundsätzlich unzulässig, aus der Geltendmachung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGH, Urt. v. 12.1.2009 - 4 StR 275/09).mehr

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§ 19 Zeugen / 3. (Gleichgeschlechtliche) Ehe-/Lebenspartner

Rz. 13 Der Lebenspartner des Beschuldigten hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2a StPO), auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht.mehr

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§ 19 Zeugen / II. Polizei

Rz. 4 Vor der Polizei braucht er - soweit diese nicht selbst Bußgeldbehörde ist - weder auszusagen noch überhaupt nur zu erscheinen. Zur Rücksendung eines ihm überlassenen Zeugenfragebogens ist er nicht verpflichtet.mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Mehrere Angeklagte

Rz. 15 In einem gegen mehrere Angeklagte geführten Verfahren kann der Angehörige das Zeugnis in vollem Umfang verweigern, wenn die Aussage auch seinen Angehörigen betrifft (BGH NJW 1974, 758), auch dann, wenn das Verfahren gegen seinen Angehörigen abgetrennt wurde (BGH NStZ 1988, 18). Es genügt, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt einmal eine prozessuale Gemeinsamkeit be...mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Verlobte

Rz. 10 Problematisch kann das Zeugnisverweigerungsrecht eines mit dem Beschuldigten Verlobten (dessen Abschaffung geplant ist) sein. Da Verlöbnisse gelegentlich als taktisches Verteidigungsmittel eingesetzt werden, entstehen immer dann Zweifel, wenn ein Verlöbnis erst nach der Tat - es kommt nur auf den Zeitpunkt der Aussage an (BGH NJW 1969, 1623) - stattgefunden haben soll...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / III. Eigene Ermittlungen

Rz. 15 Eigene Ermittlungen des Verteidigers sind zulässig. Er darf Zeugen hören und ihre Aussagen schriftlich fixieren (OLG Frankfurt NStZ 1981, 144).[4] Generell darf der Verteidiger - er kann hierzu seinem Mandanten gegenüber geradezu verpflichtet sein - mit allen Personen Kontakt aufnehmen, die für die Verteidigung von Bedeutung sein können und auf einen Zeugen dahingehen...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / VI. Kennzeichenanzeigen (Wiedererkennen)

Rz. 22 Erteilt der Anwalt, um eine aufdringliche Ermittlungstätigkeit zu unterbinden, schon im Voraus sämtlichen Polizeibeamten der ermittelnden Dienststelle Hausverbot, ist dies - auch aus standesrechtlicher Sicht - nicht zu beanstanden. Rz. 23 In Verkehrssachen wird das eigentlich vorgeschriebene Gegenüberstellungsverfahren zumeist nicht durchgeführt. Es besteht deshalb die...mehr

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§ 51 Nebenklage / I. Taktik: Anwesenheitsrecht trotz Zeugenstellung

Rz. 12 Der Nebenkläger hat auch als Zeuge das Recht zur ununterbrochenen Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 397 Abs. 1 StPO). Damit der Nebenkläger seine Zeugenaussage nicht auf die Einlassung des Angeklagten hin ausrichten kann, sollte der Verteidiger den Nebenkläger bitten, mit den Zeugen freiwillig den Saal zu verlassen. Lehnt er dies ab, kann der Angeklagte seine Aus...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 2. Angriff gegen Beweismittel

Rz. 33 Angriffe gegen die seinen Mandanten belastenden Beweismittel sind selbst dann legitim, wenn der Verteidiger aufgrund eines Geständnisses die Schuld seines Mandanten kennt. Er darf z.B. die Aussagen eines Zeugen mit der Behauptung infrage stellen, dieser habe das Geschehen ohne Brille gar nicht beobachten können, obwohl er von seinem Mandanten weiß, dass der Zeuge alle...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / e) Ohne verständigen Grund

Rz. 70 Ein verständiger Grund kann allenfalls dann vorliegen, wenn dem Betroffenen ein früheres Vorbringen möglich und vor allem auch zumutbar war. Es versteht sich somit von selbst, dass ein Beweisantrag nicht als verspätet zurückgewiesen werden darf, wenn sich erst in der Hauptverhandlung (z.B. durch die Aussage eines Zeugen) Hinweise auf das Beweismittel ergeben haben. Rz...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / b) Relativ geringe Anforderungen

Rz. 83 Das Bundesverwaltungsgericht (zfs 1992, 286) und das OVG NRW (zfs 1992, 250) stellen relativ geringe Anforderungen an die durchzuführende Ermittlungstätigkeit. Rz. 84 Tipp: Hohe Anforderungen Erheblich höhere Anforderungen stellen dagegen das VG Dresden (DAR 1994, 128) und das VG des Saarlandes (zfs 1995, 158). Das gilt vor allem bei einem "Praxisfahrzeug", das nach An...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / I. In der Ladung nicht angegebene Beweismittel

Rz. 35 Sämtliche Beweismittel – außer Urkunden und Augenscheinsgegenstände, für die § 222 StPO nicht gilt – müssen dem Betroffenen (und seinem Verteidiger) in der Ladung bekanntgegeben werden. Nimmt der Betroffene an der Hauptverhandlung nicht teil und ist er auch nicht anwaltschaftlich vertreten, dürfen die Aussagen von Zeugen, die in der Ladung nicht angekündigt waren, nic...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 1. Verfahren

Rz. 24 Der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen und Sachverständige zu laden (§ 220 StPO). Die von der Verteidigung ordnungsgemäß geladenen Zeugen und Sachverständigen sind zum Erscheinen verpflichtet. Rz. 25 Ordnungsgemäß lädt der Verteidiger über den Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig mit der Ladung muss er den Zeugen bzw. Sachverständigen die voraussichtlich entstehenden...mehr

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§ 18 Einlassung / 4. Vorausgegangene Vernehmung in einem Zivilverfahren

Rz. 24 Das gilt selbst für ein zivilrichterliches Protokoll über die Vernehmung des jetzigen Angeklagten als Zeuge, allerdings nur, wenn die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit im Strafprozess (BGHSt 38, 214) erfüllt sind (BGH bei Tolksdorf, DAR 1997, 181).mehr

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§ 23 Rotlichtverstöße / IX. Urteilsfeststellungen

Rz. 47 Früher verlangte die Rechtsprechung grundsätzlich Feststellungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und der vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie Angaben dazu, wie weit er noch von der Ampel entfernt war, als diese von Grün auf Gelb bzw. auf Rot umsprang. So jetzt noch das OLG Brandenburg (DAR 2004, 658) und, zumindest, wenn der Rotlichtverstoß nich...mehr

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§ 18 Einlassung / a) Des Beschuldigten

Rz. 59 In Verkehrssachen kommt es immer wieder vor, dass das einzige Beweismittel gegen den Betroffenen seine gegenüber Polizeibeamten gemachten Angaben sind. Oft antwortet der Betroffene auf Fragen der ermittelnden Polizeibeamten, ohne zuvor belehrt worden zu sein. Dies führte immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen, denn nach früherer Rechtsprechung (BGHSt 31, 395) wa...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / VIII. Entschädigungsanspruch des Halters für die Bekanntgabe des Fahrers

Rz. 53 Aufgrund § 59 OWiG waren früher die Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) maßgeblich, seit Einführung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes vom 5.5.2004 (JVEG) sind die §§ 19-23 JVEG für die Entschädigung von Zeugen einschlägig. Rz. 54 Umstritten ist neuerdings die Frage, ob der Halter, der der Bußgeldstelle ...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 4. Präsente Beweismittel

Rz. 29 Sachverständige und Zeugen – auch die von der Verteidigung ordnungsgemäß geladenen – sind präsente Beweismittel gem. § 245 StPO. Die Beweiserhebungspflicht des Gerichts erstreckt sich im Strafverfahren auf alle vorgeladenen und erschienenen Zeugen sowie Sachverständige, es sei denn, alle Beteiligten (auch der Verteidiger und der Angeklagte) würden auf die weitere Bewe...mehr

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§ 18 Einlassung / H. Praktisches Beispiel für Verwertungsverbot

Rz. 77 Beispiel (AG Homburg zfs 1993, 247; 1994, 29) Ein Ehepaar verunfallt mit dem auf den Ehemann zugelassenen Pkw. Als die ersten Zeugen an der Unfallstelle eintreffen, haben die Eheleute das Fahrzeug bereits verlassen. Die Zeugen können daher nicht angeben, wer von beiden Fahrer war. Auf Befragen erklären die Eheleute den eintreffenden Polizeibeamten übereinstimmend, die...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / D. Anwaltschaftliche Verschwiegenheitspflicht

Rz. 55 Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht des Anwaltes ist das Fundament, auf dem der Anwaltsberuf überhaupt nur sinnvoll ausgeübt werden kann. Die Verletzung dieser Pflicht ist in § 203 StGB unter Strafe gestellt. Als Konsequenz aus der Pflicht zur Verschwiegenheit steht dem Anwalt ein Schweigerecht zu, das vom Schutzumfang des Art. 12 Abs. 1 GG, de...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / a) Rechtzeitige Information des Halters

Rz. 85 Die Fahrtenbuchauflage ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dem Halter vorgeworfen werden kann, an der Aufklärung nicht mitgewirkt zu haben. Das setzt wiederum voraus, dass er rechtzeitig informiert worden ist. Rechtzeitig ist die Benachrichtigung des Halters nach immer noch geltender Rechtsprechung nur dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / VI. Offenkundige oder gerichtsbekannte Tatsachen

Rz. 26 Die Verteidigung wird oft dadurch überrascht, dass sich das Gericht in der Urteilsbegründung auf angeblich offenkundige oder ihm aus anderen Verfahren bekannte Tatsachen beruft, ohne dass diese Tatsachen in der Hauptverhandlung zur Sprache gekommen wären. Rz. 27 Dies ist nicht zulässig, denn dem Urteil dürfen auch offenkundige Tatsachen nur zugrunde gelegt werden, wenn...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / III. Anhörungsbogen

Rz. 35 Tipp: Eindeutige Beschuldigung Nur ein Anhörungsbogen, auf dem der Adressat eindeutig als Beschuldigter zu erkennen ist, unterbricht die Verjährung (OLG Brandenburg DAR 2007, 396). Das ist dann nicht der Fall, wenn dem Halter ein "Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen" nur zugestellt wird (OLG Hamm NZV 1998, 34); auch nicht im Fall einer von einem Polizeibeamten in den Brie...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / I. Fußgänger

Rz. 83 An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, Vorrang. Dies bedeutet aber nicht, dass der Kraftfahrer beim Herannahen eines Fußgängers in allen Fällen anhalten muss. Er verletzt den Vorrang des Fußgängers dann nicht, wenn er dessen Verhalten nicht beeinflusst (OLG Celle NZV 1992, 122; OLG Hamm DAR 1995, 501). Rz. 84 Dies gilt auch, w...mehr

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§ 13 Gebühren in Verkehrssa... / ii) Nebenklage

Rz. 52 Als Vertreter des Nebenklägers erhält der Anwalt nach der VV Vorb. 4 Abs. 1 dieselben Gebühren wie der Verteidiger (siehe auch LG Nürnberg NZV 2008, 163). Das gilt auch für sonstige Tätigkeiten, wie die des Vertreters eines Privatklägers, eines Zeugen oder Sachverständigen, was das Gesetz jetzt ausdrücklich feststellt.mehr