Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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zfs 03/2019, Abgrenzung von... / 3 Anmerkung:

Dass die neugestaltete Norm betreffend die Nutzung elektronischer Geräte als Fahrzeugführer über kurz oder lang zu neuen Interpretationen und Ausnahmen führen würde (vgl. schon OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.10. 2018 – 2 Rb 9 Ss 627/18; KG zfs 2018, 649), war zu erwarten. Die Gerichte setzen sich intensiv mit der Norm und der – leider häufig im Vagen verbleibenden – Gesetzesbeg...mehr

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FF 03/2019, Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18 (AG Freising Beschl. v. 29.6.2015 – XVII 157/12; LG Landshut – Beschl. v. 8.2.2018 – 64 T 1826/15) Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung, die richtige... / 6.2 Formelle Fehler allein genügen nicht

Formelle Fehler, ohne Anhaltspunkte dafür, dass die Buchführung (Kasse) unrichtig oder unvollständig ist, reichen für eine Schätzung grundsätzlich nicht aus.[1] Bei formellen und auch bei unwesentlichen Fehlern sollte der Betriebsprüfer von sich aus klären, ob die Zweifel oder Unklarheiten, die sich aus den Fehlern ergeben, auf andere Art und Weise als durch eine Schätzung b...mehr

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zfs 02/2019, Erschütterung ... / 2 Aus den Gründen:

"… [2] Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Schadensersatz aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall, der sich am 3.2.2016 gegen 14.50 Uhr in X außerorts auf der C Straße ereignet hat, nach §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 2, 3, 18 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zu." [3] Die Bekl. haften bereits dem Grunde nach...mehr

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zfs 02/2019, Überholvorgang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Rechtsmittel hat mit der alleine in zulässiger Weise erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts den sich aus dem Tenor ergebenen Erfolg." 1. Nach den Feststellungen des LG brach der Angeklagte am 15.3.2016 gegen 7:40 Uhr mit seinem Pkw A (…), amtliches Kennzeichen (…), von zu Hause auf, um zu seinem Arbeitsplatz am W-Weg auf kürzester Strecke zu gelangen. Sein Fa...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / C. Gesetzliche Grundlagen

Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens wird auf die Vorschriften der §§ 359–373a StPO, soweit sich aus § 85 OWiG nichts anderes ergibt, verwiesen. Die Wiederaufnahmegründe zugunsten des Verurteilten sind in § 359 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG aufgelistet. So ist die Wiederaufnahme etwa zulässig, wenn eine in der Hauptv...mehr

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zfs 02/2019, Taggenaue Beme... / 2 Aus den Gründen:

"… a) Verdienstausfall" [22] Der Kl. hat bis zum 12.4.2014 Leistungen des Arbeitgebers nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, die vorliegend nicht in Frage stehen. Er macht für den Zeitraum vom 13.4. bis zum 31.7.2014 den ihm entstandenen Lohnausfall geltend und behauptet, ein Nettoeinkommen von 10.169,64 EUR ohne den Unfall monatlich erhalten zu haben. Dass dies der Fa...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, bei einer erneuten Auslegung der Patientenverfügung vom 25. Januar 1998 sei unter Berücksichtigung der Ausführungen in der vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass diese hinreichend bestimmt und damit wirksam sei. Sie beinhalte die Ents...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / I. Additionsverfahren

Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag gem. § 368 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG als unzulässig zu verwerfen. Durch die bloße Behauptung des Gegenteils einer festgestellten Tatsache wird nicht bereits eine neue Tatsache ...mehr

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zfs 02/2019, Erschütterung ... / Sachverhalt

Das von dem Zeugen M gesteuerte Fahrzeug der Kl. fuhr beim Befahren des Kreisverkehrs auf den Pkw der Bekl. auf. Die Kl. machte wegen der an ihrem Pkw entstandenen Schäden Ersatzansprüche geltend und führte zur Begründung an, die Bekl. zu 2) habe bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ihr Fahrzeug abrupt abgebremst. Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kl. hatte k...mehr

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zfs 02/2019, Keine Obliegen... / 1 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 5.050 EUR nebst Zinsen und außergerichtlicher Anwaltskosten aus der bestehenden Vollkaskoversicherung zu." 1. a) Der Senat hält es nach § 286 ZPO für erwiesen, dass der Kl. mit dem bei der Bekl. versicherten Fahrzeug in den frühen Morgenstunden des 1.4.2015 auf der BAB (…) eine Mittelleitplanke beschädigt und damit...mehr

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zfs 02/2019, Bedeutung eine... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ist von einer Aktivlegitimation des ASt. auszugehen." Zwar hat er unstreitig seine gesamte Ladeneinrichtung im Januar 2016 zur Sicherheit an die O.S. übereignet und zugleich mit dieser vereinbart, die streitgegenständliche Inhaltsversicherung für fremde Rechnung aufrecht zu erhalten. Auswirkungen auf die Aktivlegitimation ...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.2 Verwertungsverbot im Strafverfahren

Im Schrifttum war lange Zeit umstritten, ob die infolge von Straftaten, z. B. Geheimnisverrat von Bankbediensteten, Ankauf von Steuer-CDs durch den Bundesnachrichtendienst oder Finanzbehörden, erlangten Erkenntnisse im Steuerstrafverfahren verwertet werden dürfen oder ob ein Verwertungsverbot besteht. Ein entsprechender Musterprozess ist über das AG bzw. LG Bochum dem BVerfG...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.1 Durchsuchungszeugen

Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigte kann auf die Durchsuchu...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Allgemeines

Rz. 92 Den vermeintlich Geschädigten trifft nämlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität und des konkreten Schadens, auch wenn dies durch die Bestimmung des § 287 ZPO abgemildert sein kann. Grds. lassen mitwirkende Fehler und Säumnisse insbesondere von Gerichten oder parallel bzw. nachgeschaltet tätigen Anwälten nicht den Kausalzusa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 634 Das Medizinrecht weist sowohl im materiell als auch im prozessualen Recht Besonderheiten auf und birgt damit Haftungsrisiken. Vor allem das Arzthaftungsrecht stellt eine anspruchsvolle Materie dar, sowohl für den Anwalt des Arztes als auch für den Patientenanwalt. Rz. 635 Im Bereich der prozessrechtlichen Bezüge der Arzthaftung haben die Komplexe "Tatsachenermittlung"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Beweise und Beweissicherung

Rz. 691 Nimmt der klagende Mandant seinen Rechtsanwalt wegen eines Prozessverlustes im Vorprozess wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Ausgangsprozess bei richtigem Verhalten des Anwalts einen positiven Ausgang genommen hätte. Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO verhe...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / ff) Der sachverständige Zeuge

Rz. 200 Soweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen sind, spricht man von sachverständigen Zeugen. Nach § 414 ZPO sind für diese die Vorschriften über den Zeugenbeweis entsprechend zur Anwendung zu bringen. Rz. 201 Im Unterschied zum Sachverständigen soll der sachverst...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / f) Das Ausbleiben des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und die Ordnungsmittel gegen den Zeugen

Rz. 226 Nach § 377 Abs. 1 ZPO ist der Zeuge von Amts wegen von der Geschäftsstelle des Prozessgerichts unter Beifügung des Beweisbeschlusses formlos oder auf entsprechende richterliche Anordnung auch förmlich zu laden. Rz. 227 Die Ladung muss nach § 377 Abs. 2 ZPO zunächst die Prozessparteien und den Gegenstand der Vernehmung erkennen lassen. Darüber hinaus muss die Ladung di...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / a) Wer kann Zeuge sein?

Rz. 114 Als Zeuge kommt nur diejenige Person in Betracht, die nicht Partei des Rechtsstreites ist und nicht als Partei vernommen werden kann.[49] Rz. 115 Beispiel Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht selbst Partei. Da die GmbH selbst als Partei jedoch nur durch ihre Organe, d.h. den Geschäftsführer, handeln kann, tritt dieser an die Stelle der Partei und wird als Partei v...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / ee) Der fremdsprachige Zeuge

Rz. 195 Ist der Zeuge der deutschen Sprache nicht mächtig, muss das Gericht nach § 185 GVG einen Dolmetscher hinzuziehen. Da dem Gericht regelmäßig nicht bekannt sein wird, ob ein Zeuge der deutschen Sprache mächtig ist, sollte der Beweisführer zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bereits mit der Benennung des Zeugen darauf hinweisen, dass dieser der deutschen Sprache...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / aa) Die Belehrung und Vernehmung des Zeugen durch das Gericht

Rz. 281 Bevor der Zeuge im Sinne von § 394 ZPO einzeln und in Abwesenheit der später zu vernehmenden Zeugen anzuhören ist, ist der Zeuge nach § 395 Abs. 1 ZPO zur Wahrheit zu ermahnen. Rz. 282 Hinweis Der Rechtsanwalt sollte darauf achten, dass das Gericht den Zeugen nicht nur zur Wahrheit ermahnt, sondern ihm zugleich vor Augen führt, dass die falsche uneidliche Aussage gem....mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / IX. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe

Rz. 724 Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________ Zwisc...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / b) Die Geeignetheit des Zeugen als Beweismittel

Rz. 123 Als Zeuge kommt grundsätzlich nur in Betracht, wer aus eigener Wahrnehmung Kenntnisse über die beweisbedürftige Tatsache hat. Rz. 124 Stehen keine Beweismittel, insbesondere auch keine Zeugen für den Nachweis der beweisbedürftigen Tatsachen zur Verfügung, so kann Zeuge auch sein, wer über Indizienwahrnehmungen Auskunft geben kann, die im Wege des Indizienbeweises zur ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / bb) Die Vernehmung des Zeugen vor einem ersuchten Richter

Rz. 272 Unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen eine Vernehmung des Zeugen durch einen beauftragten Richter möglich ist, kann dieser nach § 375 ZPO auch durch einen ersuchten Richter eines anderen Gerichts, regelmäßig des Wohnsitzgerichts des Zeugen, vernommen werden, wenn anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne den unmittelbaren Eindruck...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / aa) Die Vernehmung des Zeugen vor dem beauftragten Richter

Rz. 270 Nach § 375 Abs. 1 ZPO kann das Prozessgericht, soweit es als Kammer entscheidet, einem seiner Mitglieder die Vernehmung des Zeugen übertragen, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag und weitere noch darzustellende Gründe vorliegen. ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / d) Die Zeugenladung und die Unerreichbarkeit des Zeugen

Rz. 209 Die Ladung des Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht. Rz. 210 Tipp Wurde der Zeuge sehr spät benannt und deshalb seine Ladung erst kurz vor dem Termin zu der bereits zuvor angeordneten mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme veranlasst, sollte die Partei und der Bevollmächtigte sich aber gleichwohl auch darum bemühen, dass der von ihn...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / dd) Die Vernehmung des Zeugen und das Fragerecht der Parteien

Rz. 326 Die Zeugen sind nach § 394 Abs. 1 ZPO durch das Gericht einzeln und in Abwesenheit der später anzuhörenden Zeugen zu vernehmen. Rz. 327 Dabei soll der Zeuge nach § 396 Abs. 1 ZPO sein Wissen zunächst im Zusammenhang bekunden. Rz. 328 Hinweis Gerade wenn der Bevollmächtigte des Beweisgegners Anlass zu der Annahme hat, dass der Zeuge seine Aussage lediglich "auswendig ge...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / bb) Die Bezeichnung der in das Wissen des Zeugen gestellten Tatsachen

Rz. 161 Schon aus den Gründen des neuen Berufungsrechtes und der eingeschränkten neuen Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz gem. § 529 ZPO sowie der nach § 520 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. § 531 ZPO beschränkten Möglichkeit, neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz vorzubringen, ist erforderlich, dass der Bevollmächtigte noch sorgfältiger als vor der ZP...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / V. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist

Rz. 720 Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist Muster 11.5: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XVII. Muster: Vorherige Entschuldigung des Zeugen für einen Beweisaufnahmetermin

Rz. 732 Muster 11.17: Vorherige Entschuldigung des Zeugen für einen Beweisaufnahmetermin Muster 11.17: Vorherige Entschuldigung des Zeugen für einen Beweisaufnahmetermin An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wurde ich als Zeuge benannt und soll im Termin zur mündlichen Ve...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / aa) Die Bezeichnung des Zeugen

Rz. 139 Die Benennung eines Zeugen erfolgt zunächst durch die Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens. Darüber hinaus ist die ladungsfähige Anschrift des Zeugen anzugeben. Rz. 140 Als ladungsfähige Anschrift ist grundsätzlich die Privatanschrift des Zeugen anzugeben. Die Anschrift des Arbeitgebers genügt nur in Einzelfällen.[74] Rz. 141 Hinweis Es muss beachtet werden, da...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / VIII. Muster: Anregung an das Gericht, dem Beweisführer gem. § 356 ZPO eine Ausschlussfrist zur ordnungsgemäßen Benennung eines Zeugen zu setzen

Rz. 723 Muster 11.8: Anregung an das Gericht, dem Beweisführer gem. § 356 ZPO eine Ausschlussfrist zur ordnungsgemäßen Benennung eines Zeugen zu setzen Muster 11.8: Anregung an das Gericht, dem Beweisführer gem. § 356 ZPO eine Ausschlussfrist zur ordnungsgemäßen Benennung eines Zeugen zu setzen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläge...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XII. Muster: Antrag auf Vorführung eines Zeugen

Rz. 727 Muster 11.12: Antrag auf Vorführung eines Zeugen Muster 11.12: Antrag auf Vorführung eines Zeugen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des _________________________ beantragt,mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / VI. Muster: Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen Zeugen

Rz. 721 Muster 11.6: Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen Zeugen Muster 11.6: Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen Zeugen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________. Der Vortrag des Kl...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XIII. Muster: Auslagen- und Gebührenverzichtserklärung des Zeugen

Rz. 728 Muster 11.13: Auslagen- und Gebührenverzichtserklärung des Zeugen Muster 11.13: Auslagen- und Gebührenverzichtserklärung des Zeugen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wurde ich als Zeuge benannt und soll im Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme a...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / g) Die Vernehmung des Zeugen durch den gesetzlichen Richter

Rz. 269 Der Zeuge ist grundsätzlich vor dem gesamten Prozessgericht, d.h. beim Landgericht vor der Kammer oder dem zuständigen originären oder obligatorischen Einzelrichter zu vernehmen. aa) Die Vernehmung des Zeugen vor dem beauftragten Richter Rz. 270 Nach § 375 Abs. 1 ZPO kann das Prozessgericht, soweit es als Kammer entscheidet, einem seiner Mitglieder die Vernehmung des Z...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / III. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Möglichkeit, die Beweisfrage schriftlich zu beantworten

Rz. 718 Muster 11.3: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Möglichkeit, die Beweisfrage schriftlich zu beantworten Muster 11.3: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Möglichkeit, die Beweisfrage schriftlich zu beantworten An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung de...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / VII. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist

Rz. 722 Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird noch wie folgt vorgetragen: _____...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / II. Muster: Antrag auf Vernehmung von Zeugen mit der Aufforderung nach § 378 Abs. 1 ZPO

Rz. 717 Muster 11.2: Antrag auf Vernehmung von Zeugen mit der Aufforderung nach § 378 Abs. 1 ZPO Muster 11.2: Antrag auf Vernehmung von Zeugen mit der Aufforderung nach § 378 Abs. 1 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgefüh...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XVIII. Muster: Nachträgliche Entschuldigung des Zeugen wegen seines Fernbleibens zu einem Beweisaufnahmetermin

Rz. 733 Muster 11.18: Nachträgliche Entschuldigung des Zeugen wegen seines Fernbleibens zu einem Beweisaufnahmetermin Muster 11.18: Nachträgliche Entschuldigung des Zeugen wegen seines Fernbleibens zu einem Beweisaufnahmetermin An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ entsch...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / IV. Muster: Antrag des Zeugen, die Beweisfrage schriftlich beantworten zu dürfen

Rz. 719 Muster 11.4: Antrag des Zeugen, die Beweisfrage schriftlich beantworten zu dürfen Muster 11.4: Antrag des Zeugen, die Beweisfrage schriftlich beantworten zu dürfen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ ist der Unterzeichner als Zeuge vor das erkennende Gericht mit Schreiben vom ___...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / I. Muster: Antrag auf Vernehmung von Zeugen

Rz. 716 Muster 11.1: Antrag auf Vernehmung von Zeugen Muster 11.1: Antrag auf Vernehmung von Zeugen An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: Das Unfallereignis hat sich im Einzelnen wie folgt zugetragen: Der Kläger befuhr die...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / h) Die Vernehmung des Zeugen

aa) Die Belehrung und Vernehmung des Zeugen durch das Gericht Rz. 281 Bevor der Zeuge im Sinne von § 394 ZPO einzeln und in Abwesenheit der später zu vernehmenden Zeugen anzuhören ist, ist der Zeuge nach § 395 Abs. 1 ZPO zur Wahrheit zu ermahnen. Rz. 282 Hinweis Der Rechtsanwalt sollte darauf achten, dass das Gericht den Zeugen nicht nur zur Wahrheit ermahnt, sondern ihm zugle...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / e) Der Auslagenvorschuss für den Zeugen

Rz. 217 Nach § 379 ZPO kann das Gericht die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen angemessenen Auslagenvorschuss innerhalb einer zu bestimmenden Frist zahlt. Rz. 218 Hinweis Es ist hier zwischen dem Beweisführer und der beweisbelasteten Partei zu unterscheiden. Beweisführer ist, wer den Beweis angeboten hat. Dies gilt unabhängig von der Beweisla...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XIX. Muster: Sofortige Beschwerde des Zeugen gegen die Auferlegung der Kosten und die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 380 Abs. 3 ZPO

Rz. 734 Muster 11.19: Sofortige Beschwerde des Zeugen gegen die Auferlegung der Kosten und die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 380 Abs. 3 ZPO Muster 11.19: Sofortige Beschwerde des Zeugen gegen die Auferlegung der Kosten und die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 380 Abs. 3 ZPO An das Landgericht/Oberlandesgericht – Beschwerdekammer/Beschwerdesenat – in ________________...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XXI. Muster: Sofortige Beschwerde des Zeugen nach § 387 Abs. 3 ZPO gegen ein Zwischenurteil über das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes

Rz. 736 Muster 11.21: Sofortige Beschwerde des Zeugen nach § 387 Abs. 3 ZPO gegen ein Zwischenurteil über das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes Muster 11.21: Sofortige Beschwerde des Zeugen nach § 387 Abs. 3 ZPO gegen ein Zwischenurteil über das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes An das Landgericht/Oberlandesgericht – Beschwerdekammer/Beschwerdesenat – in ______...mehr