Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Anhörung im Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Ablehnung des Vergütungsfestsetzungsantrags des Antragstellers ist aufzuheben und das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist fortzuführen. 1. Die Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf Vergütungsfestsetzung ist rechtsfehlerhaft. Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung auf Antrag des Rechtsanwalts durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. Gem....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Erhöhung des ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Voraussetzungen nach § 850f Abs. 1 ZPO Nach § 850f ZPO kann das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag einen Teil seines Einkommens belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen dies erfordern oder ansonsten sein Sozialhilfebedarf nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht gedeckt ist und überwiegende Belange des Gläubig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Keine Bezugnah... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nebst den ergänzenden Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss, denen sich der Senat nach eigener Prüfung und unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens inhaltlich in vollem Umfang anschließt, zurückzuweisen. Mangels Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 S. 2 ZPO). Ein gesetzlich bestimmter Fall der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) bindet den Senat nicht. 1. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Sofortige Besc... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 51 Der Anspruch eins Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Testamentsvollstreckung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 1. § 780 ZPO

Rz. 264 Das Gesetz bietet in § 780 ZPO die Möglichkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung für reine Nachlassverbindlichkeiten, nicht für (auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben.[466] Um eine Haftungsbeschränkung während der Zwangsvollstreckung geltend machen zu können, muss die beschränkte Haftung im Urteil [467] vorbehalten werden. Dazu muss der Erbe grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 1. Überblick

Rz. 46 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben (zu Einzelheiten siehe auch § 6 Rdn 229 ff.). Rz. 47 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 74...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 4. § 785 ZPO

Rz. 275 Für die Durchsetzung der vorbehaltenen Rechte nach §§ 780, 782, 783 ZPO sowie im Falle von § 784 ZPO ist Klage nach §§ 785, 767 ZPO zu erheben. Zusätzlich sind einstweilige Anordnungen nach §§ 785, 769, 770 ZPO möglich. Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.[498] Prozessführungsbefugt ist der betroffene Miterbe, der Testamentsvollstrecker, ein betro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / VI. Pfändung nach § 859 Abs. 2 ZPO

Rz. 277 Die Anteile der Miterben an der Erbengemeinschaft unterliegen gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Pfändung. Da der Anteil nur bis zur Auseinandersetzung besteht, ist diese Pfändungsart dementsprechend auf den Zeitraum bis zur Teilung beschränkt. Das Pfandrecht erstreckt sich nach der Teilung kraft dinglicher Surrogation auf die bei der Auseinandersetzung erworbenen Forderungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 2. §§ 782, 783 ZPO und § 305 ZPO

Rz. 273 In den §§ 305 Abs. 1, 782, 783 ZPO ist für die Einreden nach §§ 2014, 2015 BGB eine Spezialregelung enthalten. Diese Einreden können nach §§ 305 Abs. 1, 780 ZPO im Urteil vorbehalten werden.[493] Während der Fristen der §§ 2014, 2015 BGB ist gem. § 782 S. 1 ZPO nur die Vollstreckung zulässig, die bei Arrestvollzug möglich wäre, damit §§ 930–932 ZPO. Nach § 782 S. 2 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Umwandlungsbeschluss durch die Erben

Rz. 268 Unproblematisch kann eine Umwandlung von zum Nachlass gehörenden Beteiligungen erfolgen, soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, da insoweit die Gesellschafter-Erben selbst über ggf. vorhandene Haftungsrisiken aus dieser Umwandlung entscheiden können. Gehörte zum Vermögen des Erblassers ein Anteil an einer Personengesellschaft, geht dieser Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / F. Gegenstandswerte im Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / IV. Titelumschreibung

Rz. 262 Möglich ist auch die Titelumschreibung eines Titels gegen den Erblasser nach § 727 ZPO. Liegen die für § 727 ZPO erforderlichen Nachweise nicht vor, ist Klage nach § 732 ZPO zu erheben.[460] Als Nachweis ist ein Teilerbschein für einen der Miterben ausreichend – der Titel kann gegen diesen Erben umgeschrieben werden, denn dieser haftet nach § 2058 BGB ohnehin gesamts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 3. § 784 ZPO

Rz. 274 § 784 ZPO sieht Sonderregeln für die Fälle vor, in denen ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder Nachlassverwaltung angeordnet wurde. Nach Abs. 1 kann der betroffene Miterbe verlangen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eines Nachlassgläubigers gegen das Eigenvermögen aufgehoben werden, sofern der Erbe noch nicht unbeschränkt haftet und einen Vorbehalt nach § 78...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / a) Ausländische Urkunden

Rz. 163 Was den Nachweis der Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben anbelangt ist noch verfahrensrechtlich bedeutsam, ob dies durch ausländische Urkunden erfolgen kann.[345] Die Vorlage der Originale ist im Erbscheinsverfahren in der Regel nicht notwendig. Ausreichend ist es, wenn beglaubigte Abschriften gefertigt werden. Dies gilt auch für ausländische öffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / A. Kommentare

Andres/Leithaus, Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 3. Auflage 2014 Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2012 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Auflage 2018 Beuthien, Kurzkommentar Genossenschaftsgesetz, 16. Auflage 2018 Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, Kommentar, 6. Auflage 2016 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG Freiwillige Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / a) Zuständiges Gericht

Rz. 91 Eine abweichende Zuständigkeit von Erbengemeinschaften mit ausländischem Erbstatut könnte sich aus geschlossenen bilateralen Verträgen ergeben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVVO, findet ebenso wenig Anwendung wie das Lugano...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 & Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des Nachlasses beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Nachlassgläubiger können nach Art. 144 ErbG binnen drei Monaten eine Trennung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Transaction Costs

Tz. 92 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Transaktionskosten bezeichnet der IASB inkrementelle Kosten, die einem Kauf, einer Emission oder einem Verkauf eines Finanzinstruments unmittelbar zurechenbar sind. Als inkrementell gelten Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Geschäftsvorfall nicht aufgetreten wäre. Zu diesen gehören an Vermittler, Berater, Broker und Händler gezah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist an, wenn die Zollfahndungsämter oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden (s. § 208 AO) vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen beginnen. Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Abgaben

Tz. 3a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der von der Streitigkeit betroffenen Abgaben muss die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben sein. Diese richtet sich nach Art. 105 GG. Erfasst sind daher Zoll- und Monopolsachen, für der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat (für den Zoll hat dies wegen des UZK nur noch für das Truppenzollrecht Bedeutung),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 5 Verfassung der Finanzgerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 FGO folgt, dass die FG in Senate gegliederte Kollegialgerichte sind. Die Zahl der Senate wird durch das Land bestimmt, welches das FG errichtet hat. Eines gesetzgeberischen Aktes (entsprechend § 3 FGO) bedarf es dazu nach h. M. nicht. Eine Mindestanzahl von Senaten ist durch das Gesetz nicht vorgegeben (FG Sa v....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unterscheidung nach dem Besteuerungsgegenstand

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach dem Besteuerungsgegenstand wird unterschieden zwischen Besitz- und Verkehrsteuern einerseits und Zöllen bzw. Ein- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern andererseits. Diese Unterscheidung ist in erster Linie für die sachliche Zuständigkeit der Bundes- und Landesfinanzbehörden maßgeblich (vgl. §§ 12 Abs. 2 und 17 Abs. 2 FVG), aber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 389 Zusammenhängende Strafsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erstreckt die örtliche Zuständigkeit (s. § 388 AO) auf personell oder der Sache nach zusammenhängende Strafsachen. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn jemand mehrerer Steuerstraftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Steuerstraftat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Begünstigung, Strafvereitelung od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 171 Abs. 4 AO hemmen die Ermittlungen nicht den gesamten Steueranspruch, sondern nur die Sachverhaltsmerkmale, auf die sich die Ermittlungen tatsächlich beziehen (BFH v. 08.07.2009, VIII R 5/07, BStBl II 2010, 583 m. w. N.; BFH v. 17.11.2015, VIII R 68/13, BStBl II 2016, 571; AEAO zu § 171, Nr. 4). Folglich kann es ins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 1 AO gestattet den von der Finanzbehörde mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern (§ 7 AO) das Betreten von Grundstücken und Räumen solcher Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben oder denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist. Das Betretungsrecht steht A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zur Sicherheitsleistung Verpflichteter

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Sicherheit zu leisten hat. Wer Sicherheit zu leisten hat, bestimmen die Steuergesetze (s. § 241 Abs. 1 AO). Insbesondere wird in den Zoll- und Verbrauchsteuergesetzen Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit dem Zahlungsaufschub verlangt (s. § 223 AO). Häufig wird der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete gleich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Augenscheinsbeweis

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beweis durch Augenschein gelten die §§ 371 bis 372a ZPO. § 371 ZPO Beweis durch Augenschein (1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständiger Amtsträger

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welcher Amtsträger der Finanzbehörde die Ermittlungsbefugnisse im Einzelfall auszuüben hat, richtet sich nach der behördlichen Organisation und den Dienstvorschriften (AG Kempten v. 24.03.1986, 2 Gs 517/86, wistra 1986, 271). In erster Linie sind die Angehörigen der Strafsachenstellen angesprochen. Wegen der Amtsträger, denen kraft Gese...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; Iwanek, Aufhebung der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung, DStR 1993, 1394; Streck, Die "tatsächliche Verständigung" in der Praxis, StuW 1993, 366; Seer, Verträge, Vergleiche und sonstige Verständigungen im deutschen Steuerrecht, StuW 1995, 213; Schmidt-Liebi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 217 Steuerhilfspersonen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, soll der Entlastung der Steueraufsicht dienen. Der Steuerhilfsperson darf lediglich die Feststellung von Tatsachen übertragen werden, die für die Besteuerung erheblich sein können (s. z. B. § 62 Abs. 2 EnergieStG)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Weidemann, Steuerschuldnerschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verbringung von Tabakwaren, wistra 2013, 422; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Entfallen der ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel gegen den die Kosten des erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss des LG vom 27.10.2017 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) statthaft und auch i.Ü. zulässig. Soweit die Kostenerstattungspflicht des Antragstellers zu 1 betroffen ist, kann eine Sachentscheidung nicht ergehen. gem. § 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 10 Verfassung des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FGO legt fest, dass der BFH ebenso wie die FG ein in Senate gegliedertes Kollegialgericht ist. Die Bildung der Senate – zurzeit sind es elf – erfolgt durch die Justizverwaltung (BMJV; so auch Brandis in Tipke/Kruse, § 10 FGO Rz. 2; Sunder-Plassmann in HHSp, § 10 FGO Rz. 27). Dies ist kein Akt der Geschäftsverteilun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sorgenfrei, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Der Versuc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 209–217

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die "Steueraufsicht in besonderen Fällen" betrifft die steuerliche Aufsicht bei Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36); für Zölle gelten seit dem 01.05.2016 Art. 15, 134 und 267 UZK. Weitere Bestimmungen enthält das ZollVG (§§ 1, 10 ZollVG). Die Bestimmungen der §§ 209 bis 217 AO gelten, soweit die EU-Vorschriften keine eigene Regelung tref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtanwendung auf Verbrauchsteuern, Sonderfall Stromsteuer (§ 170 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 AO wird durch § 170 Abs. 2 Satz 2 AO für Verbrauchsteuern mit Ausnahme der StromSt sowie der EnergieSt aus Erdgas ausdrücklich ausgeschlossen. Typische Verbrauchsteuern sind auf Bundesebene die StromSt, die EnergieSt, die TabSt, die KaffeeSt, die SchaumwSt, die AlkopopSt und die BierSt (vgl. BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat grundsätzlich anerkannt (st. Rspr., u. a. BFH v. 08.10.2008, I R 63/07, BStBl II 2009, 121 m. w. N.), dass durch eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten, d. h. dem FA und dem Stpfl., die Annahme eines bestimmten Sachverhalts oder eine bestimmte Sachbehandlung vereinbart werden können. Ihr Zweck ist es, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2018, Keine Aufhebung des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft nach Teilleistung

Der BGH hat sich aktuell mit der Frage befasst, wann ein zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassener Haftbefehl wieder aufzuheben ist, wenn es zu Teilleistungen, nicht aber zum vollständigen Ausgleich der titulierten Forderung kommt (Beschl. v. 17.7.2018 – I ZB 54/17). Die Ausgangslage Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Amtsgericht nach § 802g ZPO gegen den Schuldner zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bewirkt eine haftungsbegründende Zurechnung fremden Verschuldens und verpflichtet zum Ausgleich entstandener Schäden. Ähnlich § 831 BGB wird ein eigenes Verschulden des Haftenden angenommen, wen er die für ihn tätigen Personen nicht ordnungsgemäß ausgewählt und überwacht hat. Die Haftung ist gerechtfertigt, wenn bei pflich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 RAO 1919 lautete: "Bei der Auslegung der Steuergesetze sind ihr Zweck, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen." Diese Norm, die 1977 nicht in die AO übernommen wurde, ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht und entspricht sinngemäß auch heute noch dem herrsch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 1 FGO bestimmt, dass die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 FGO genannten organisatorischen Maßnahmen nur durch ein förmliches Gesetz geregelt werden können (vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 FGO z. B. BFH v. 14.08.1980, V R 142/75, BStBl II 1981, 71); untergesetzliche Normen, z. B. Rechtsverordnungen reichen daher nicht aus. Die Vorschrift trägt...mehr