Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 9 Ehesache / 5. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 39 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da e...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Eheaufhebung

Rz. 348 Die Folgen, die eine Eheaufhebung nach sich zieht, sind in § 1318 BGB geregelt. Danach hat grundsätzlich nur der gutgläubige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, es sei denn, dass beide Ehegatten von der Eheaufhebbarkeit bzw. dem Vorliegen des jeweiligen Aufhebungsgrundes wussten. Rz. 349 Außerdem verweist § 1318 Abs. 3 BGB auf die Vorschriften über den Zugewinnausgleic...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Überblick

Rz. 188 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Folgesachen zu...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahrensrecht

Rz. 511 Ein wirklicher Vorteil des Verbundes ist vor allem die im Vergleich zur isolierten Rechtsverfolgung bestehende Beschleunigung des Verfahrens. Scheidung und Folgesachen werden gemeinsam entschieden, § 142 Abs. 1 FamFG. Die Verfahrenskostenhilfeentscheidung gilt für die Scheidung samt Folgesachen, § 149 FamFG. Leider muss trotzdem für jede Sache eine separate Erklärung...mehr

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§ 4 Ehe / I. Nichtigkeit

Rz. 4 Diese Voraussetzung muss nach deutschem Recht ausnahmslos gegeben sein. Wird die Ehe nicht vor einem Standesbeamten, sondern zum Beispiel ausschließlich kirchlich geschlossen, ist sie nicht wirksam.[8] Dann liegt eine "Nichtehe" vor, die wegen ihrer Nichtigkeit keine Rechtswirkungen entfaltet.[9] Die sogenannte "Schlüsselgewalt" im Sinne des § 1357 BGB kommt somit nich...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / T. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 87 Auch für ein selbstständiges Beweisverfahren ist Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[76] Rz. 88 Die Erfolgsaussicht besteht hier nicht nur dann, wenn sich der entsprechende Anspruch durchsetzen lässt, sondern auch dann, wenn das selbstständige Beweisverfahren der Streitvermeidung dient. Bedeutung hat dies insbesondere in Zugewinnsachen. Beispiel 47: VKH für Selbststän...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IV. Außergerichtliche Vertretung/gerichtliches Verfahren

Rz. 10 Die außergerichtliche Vertretung und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren sind immer verschiedene Angelegenheiten, so dass die Anwendung des Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist. Richtet sich die außergerichtliche Vertretung nach altem Recht, das gerichtliche Verfahren aber nach neuem Recht, so ist die Geschäftsgebühr nur nach den alten Beträgen anzurechnen. Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB)

Rz. 155 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist nicht der Wert der Forderung, deren Stundung begehrt wird, sondern das Interesse des Antragstellers an der Stundung.[46] Das OLG Köln[47] orientiert sich insoweit an dem Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Forderung zu ersparen. Beispiel 70:...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ee) Verfahren auf Sicherheitsleistung bei der Stundung (§ 1382 Abs. 3 BGB)

Rz. 160 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Maßgebend ist das Interesse, das der Antragsteller an der Sicherheitsleistung hat. Dieses Interesse wird umso höher zu bewerten sein, je größer sein Ausfallrisiko ist. Je geringer das Risiko, den Zuge...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / gg) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB) und Antrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 163 Der Gegenstandswert des Übertragungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 162). Rz. 164 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung richtet sich wiederum nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsi...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Vermögensrechtliche Beziehungen

Rz. 106 Die für die nichteheliche Lebensgemeinschaft charakteristische Unverbindlichkeit prägt für die Zeit ihres Bestehens die vermögensrechtlichen Beziehungen der Partner zueinander. Innerhalb der Gemeinschaft gibt es die zwei voneinander getrennten Vermögensmassen der beiden Partner. Jeder hat die volle Freiheit, jederzeit mit Dritten Verträge zu schließen und frei über s...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / Q. Recht auf Vorschuss

Rz. 80 Auch der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt hat ein Recht auf Vorschuss (§ 47 RVG). Rz. 81 Der Vorschuss erstreckt sich hinsichtlich der Gebühren allerdings nur auf solche, deren Tatbestände bereits ausgelöst worden sind. Rz. 82 Hinsichtlich der Auslagen besteht keine Einschränkung. Hier können auch zukünftige Auslagen vorschussweise geltend gemacht w...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 387 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nrn. 3500 ff. VV abgerechnet.[102] Rz. 388 Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung. Beispiel 219: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nach übereinstimmender Erledigungserklärung legt das Gericht im Verfahren auf Zugewinna...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 307 Wird einerseits Zahlung beansprucht und andererseits im Wege des Widerantrags Auskunft verlangt oder umgekehrt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungs- oder Auskunftsanträgen. Hier kann ebenfalls nicht derselbe Gegenstand angenommen werden. Rz. 308 Auch greift hier nicht die Regelung des § 38 FamGKG. Wird mit einem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorleg...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / III. Arrestverfahren

Rz. 7 Arrestverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem Arrestverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält der Anwalt im Arrestverfahren die Vergütung nach altem Recht und im Hauptsacheverfahren nach neuem Recht. Be...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Unterhaltsansprüche

Rz. 108 Das Kind hat dieselben Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern oder Elternteile wie ein Kind, das aus einer Ehe hervorgegangen ist. Sind Eltern miteinander verheiratet und trennen sich, regelt § 1629 BGB, wer für das gemeinsame Kind wie den Kindesunterhaltsanspruch geltend macht. Dort heißt es in Absatz 3: Zitat "Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet oder b...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Das Mahnverfahren ist auch in Familiensachen insoweit eröffnet, als Zahlungsansprüche in Familienstreitsachen geltend gemacht werden (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 688 ff. ZPO). Dies betrifft vor allem Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt oder auch sonstige Zahlungsansprüche, die unter § 266 Abs. 1 FamFG fallen (Gesamtschuldnerausgleich, Zahlung ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Überblick

Rz. 84 Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit von Amts wegen (§ 55 FamGKG) einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Geg...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 342 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 190: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Zahlung des Zugewinnausgleichs Die Ehefrau beantragt, gem. § 1385 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben und gleichzeitig den Antragsgegner zu verpflichten, einen Zugewinn in Höhe von 60.000,00 EUR zahlen. Über beide Anträge wird m...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Rz. 367 Die Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV auch unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, also bei einer Entscheidung im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Dieser Fall dürfte allerdings im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG selten sein. In Betracht kommt dieser Fall, wenn bereits erstinstanzlich ohne münd...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Rücknahme des Scheidungsantrags

Rz. 544 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO kann der Scheidungsantrag in jeder Instanz zurückgenommen werden. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Beteiligten die Anträge stellen, § 137 Abs....mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 4 Ehe / III. Umfang der Vollmacht

Rz. 390 Gemäß § 114 Abs. 5 FamFG bedarf der Bevollmächtigte einer Ehesache einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die erteilte Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich dann automatisch auf die Folgesachen. Das bedeutet, dass für Ehesachen nicht lediglich die ansonsten übliche für Zivilrechtsverfahren vorformulierte Vollmacht ausreichend ist. Stattd...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 4 Ehe / 7. Tod eines Ehegatten

Rz. 540 Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt, § 131 FamFG. Hierzu bedarf es keiner Erledigungserklärung oder eines gerichtlichen Ausspruchs, sondern die Wirkung tritt kraft Gesetzes ein.[441] Die Kosten sind gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 FamFG gegeneinander aufzuheben, die Kostenentschei...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 464 Bis zum Jahr 2008 ging die Rechtsprechung noch davon aus, dass durch den rein tatsächlichen Zusammenschluss zweier Menschen zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Rechtsgemeinschaft begründet wird, so dass – solange sie ihre Beziehung nicht besonders regeln – das Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht die Geschäftsgrundlage für innerhalb der ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 177 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV wenn die Beteiligten unter Mitwirkung ihrer Anwälte eine Einigung erzielen. Beispiel 82: Verfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt im Januar für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR bis zum Jahresende. Im Erörterungstermin einigen sich die Ehe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 168 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[52] Beispiel 75: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Eheman...mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Fällige Geldforderung

Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehefrau gegen den Ehemann a...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 303 Ebenso ist zu addieren, wenn der eine Ehegatte Zahlung verlangt und der andere Ehegatte im Wege des Stufenantrags vorgeht.[85] Beispiel 177: Zahlungsantrag und Stufenwiderantrag Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Zahlung eines Zugewinns in Höhe von 30.000,00 EUR. Der Ehemann stellt einen Widerantrag auf Auskunft und Zahlung eines nach Auskunftserteilung noch zu beziffer...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 301 Zu addieren ist auch bei wechselseitigen Stufenanträgen. Werden wechselseitige Stufenanträge gestellt, so ist zunächst einmal jeder Stufenantrag nach § 38 FamGKG zu bewerten. Maßgebend ist also jeweils der höhere Anspruch. Die so gefundenen Werte sind dann nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor (siehe Beispiel...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 321 Wird neben der Zahlung des Zugewinnausgleichs gleichzeitig beantragt, dass unter Anrechnung bestimmte Vermögensgegenstände zu übertragen sind, so ist dem Wert der Zugewinnausgleichsforderung ein weiterer Wert für den Übertragungsantrag hinzuzurechnen. Auch hier gilt für die Gerichtsgebühren eine Wertaddition nur dann, wenn über den Zuweisungsantrag entschieden wird (...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 276 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 277 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 159: Zugewinnverfahren mit besonders umfangr...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Zusammenstellen der Unterlagen

Rz. 585 Um errechnen zu können, ob Ehegatten im Falle einer Scheidung gegenseitige Ansprüche haben, müssen viele Unterlagen eingesehen und ausgewertet werden. Hierzu zählen unter anderem die Einkommensnachweise, wie zum Beispiel die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Ehegatten. Die Darlehens­verträge müssen eingesehen werden. Denn nur aus diesen ergibt sich die Höhe der Schul...mehr

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§ 4 Ehe / bb) "Verfrühter Scheidungsantrag"

Rz. 478 Wird ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, ohne dass es sich um einen Härtefall handelt, liegt ein "verfrühter Scheidungsantrag" vor. Dieser Antrag ist unbegründet. Das Gericht hat eigentlich zwingend und umgehend einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzu­beraumen, um eine möglichst frühzeitige Abweisung des unbegründeten Sch...mehr