Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 17 Besonderheiten bei der... / Q. Recht auf Vorschuss

Rz. 80 Auch der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt hat ein Recht auf Vorschuss (§ 47 RVG). Rz. 81 Der Vorschuss erstreckt sich hinsichtlich der Gebühren allerdings nur auf solche, deren Tatbestände bereits ausgelöst worden sind. Rz. 82 Hinsichtlich der Auslagen besteht keine Einschränkung. Hier können auch zukünftige Auslagen vorschussweise geltend gemacht w...mehr

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§ 4 Ehe / I. Nichtigkeit

Rz. 4 Diese Voraussetzung muss nach deutschem Recht ausnahmslos gegeben sein. Wird die Ehe nicht vor einem Standesbeamten, sondern zum Beispiel ausschließlich kirchlich geschlossen, ist sie nicht wirksam.[8] Dann liegt eine "Nichtehe" vor, die wegen ihrer Nichtigkeit keine Rechtswirkungen entfaltet.[9] Die sogenannte "Schlüsselgewalt" im Sinne des § 1357 BGB kommt somit nich...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 307 Wird einerseits Zahlung beansprucht und andererseits im Wege des Widerantrags Auskunft verlangt oder umgekehrt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungs- oder Auskunftsanträgen. Hier kann ebenfalls nicht derselbe Gegenstand angenommen werden. Rz. 308 Auch greift hier nicht die Regelung des § 38 FamGKG. Wird mit einem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorleg...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / III. Arrestverfahren

Rz. 7 Arrestverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem Arrestverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält der Anwalt im Arrestverfahren die Vergütung nach altem Recht und im Hauptsacheverfahren nach neuem Recht. Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Überblick

Rz. 84 Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit von Amts wegen (§ 55 FamGKG) einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Geg...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 342 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 190: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Zahlung des Zugewinnausgleichs Die Ehefrau beantragt, gem. § 1385 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben und gleichzeitig den Antragsgegner zu verpflichten, einen Zugewinn in Höhe von 60.000,00 EUR zahlen. Über beide Anträge wird m...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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§ 4 Ehe / 7. Tod eines Ehegatten

Rz. 540 Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt, § 131 FamFG. Hierzu bedarf es keiner Erledigungserklärung oder eines gerichtlichen Ausspruchs, sondern die Wirkung tritt kraft Gesetzes ein.[441] Die Kosten sind gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 FamFG gegeneinander aufzuheben, die Kostenentschei...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 464 Bis zum Jahr 2008 ging die Rechtsprechung noch davon aus, dass durch den rein tatsächlichen Zusammenschluss zweier Menschen zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Rechtsgemeinschaft begründet wird, so dass – solange sie ihre Beziehung nicht besonders regeln – das Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht die Geschäftsgrundlage für innerhalb der ...mehr

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§ 4 Ehe / III. Umfang der Vollmacht

Rz. 390 Gemäß § 114 Abs. 5 FamFG bedarf der Bevollmächtigte einer Ehesache einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die erteilte Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich dann automatisch auf die Folgesachen. Das bedeutet, dass für Ehesachen nicht lediglich die ansonsten übliche für Zivilrechtsverfahren vorformulierte Vollmacht ausreichend ist. Stattd...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Rz. 367 Die Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV auch unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, also bei einer Entscheidung im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Dieser Fall dürfte allerdings im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG selten sein. In Betracht kommt dieser Fall, wenn bereits erstinstanzlich ohne münd...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 177 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV wenn die Beteiligten unter Mitwirkung ihrer Anwälte eine Einigung erzielen. Beispiel 82: Verfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt im Januar für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR bis zum Jahresende. Im Erörterungstermin einigen sich die Ehe...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Rücknahme des Scheidungsantrags

Rz. 544 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO kann der Scheidungsantrag in jeder Instanz zurückgenommen werden. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Beteiligten die Anträge stellen, § 137 Abs....mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Fällige Geldforderung

Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehefrau gegen den Ehemann a...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 168 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[52] Beispiel 75: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Eheman...mehr

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§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 303 Ebenso ist zu addieren, wenn der eine Ehegatte Zahlung verlangt und der andere Ehegatte im Wege des Stufenantrags vorgeht.[85] Beispiel 177: Zahlungsantrag und Stufenwiderantrag Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Zahlung eines Zugewinns in Höhe von 30.000,00 EUR. Der Ehemann stellt einen Widerantrag auf Auskunft und Zahlung eines nach Auskunftserteilung noch zu beziffer...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 301 Zu addieren ist auch bei wechselseitigen Stufenanträgen. Werden wechselseitige Stufenanträge gestellt, so ist zunächst einmal jeder Stufenantrag nach § 38 FamGKG zu bewerten. Maßgebend ist also jeweils der höhere Anspruch. Die so gefundenen Werte sind dann nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor (siehe Beispiel...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 321 Wird neben der Zahlung des Zugewinnausgleichs gleichzeitig beantragt, dass unter Anrechnung bestimmte Vermögensgegenstände zu übertragen sind, so ist dem Wert der Zugewinnausgleichsforderung ein weiterer Wert für den Übertragungsantrag hinzuzurechnen. Auch hier gilt für die Gerichtsgebühren eine Wertaddition nur dann, wenn über den Zuweisungsantrag entschieden wird (...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Zusammenstellen der Unterlagen

Rz. 585 Um errechnen zu können, ob Ehegatten im Falle einer Scheidung gegenseitige Ansprüche haben, müssen viele Unterlagen eingesehen und ausgewertet werden. Hierzu zählen unter anderem die Einkommensnachweise, wie zum Beispiel die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Ehegatten. Die Darlehens­verträge müssen eingesehen werden. Denn nur aus diesen ergibt sich die Höhe der Schul...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 276 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 277 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 159: Zugewinnverfahren mit besonders umfangr...mehr

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§ 4 Ehe / bb) "Verfrühter Scheidungsantrag"

Rz. 478 Wird ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, ohne dass es sich um einen Härtefall handelt, liegt ein "verfrühter Scheidungsantrag" vor. Dieser Antrag ist unbegründet. Das Gericht hat eigentlich zwingend und umgehend einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzu­beraumen, um eine möglichst frühzeitige Abweisung des unbegründeten Sch...mehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim FamG die Scheidung der Ehe beantragt. Dabei wies er darauf hin, dass die Beteiligten einen Ehevertrag geschlossen hatten, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten und die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich modifizierten. Ferner bezifferte er vorläufig den Verfahrenswert auf 12.600,00...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / IV. Maßgeblicher Zeitraum (§ 140 Abs. 4 FamFG)

Die Vorschrift des § 140 Abs. 4 FamFG stellt klar, welche Zeiträume im Fall eines verfrühten Scheidungsantrags anzurechnen sind. Mit einem derart vorzeitig, d.h. in der Regel vor Ablauf des Trennungsjahres rechtshängig gemachten Scheidungsantrag wird oft die Vorverlagerung des Berechnungsstichtags für den VA und den Zugewinnausgleich zum Nachteil des Ausgleichsberechtigten be...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / E. Exkurs: Abtrennung von "Nicht-Folgesachen"

Obwohl im Scheidungsverbundverfahren nur bestimmte Familiensachen als Folgesache anhängig gemacht werden können, kommt es immer wieder vor, dass auch nicht verbundfähige Gegenstände irrtümlich als scheinbare Folgesache anhängig gemacht werden. Dies wirft verfahrens- und kostenrechtliche Probleme auf.[176] Nicht verbundfähig sind solche Verfahren, die nicht unter die Kataloge ...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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AGkompakt 11/2017, Vermögen der Eheleute bei der Verfahrenswertberechnung einer Ehesache

Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach § 43 FamGKG. § 43 Ehesachen (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Milli...mehr

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FF 11/2017, Zeitaufwand bei... / 1 Gründe:

[1] I. Die 18-jährige, in Ausbildung befindliche und im Haushalt ihrer Mutter lebende Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, auf näher spezifizierte Auskunft über sein Einkommen und Vorlage entsprechender Belege in Anspruch, um die Abänderbarkeit eines am 20.6.2011 geschlossenen Unterhaltsvergleichs zu überprüfen. Das Amtsgericht hat den Anträgen stattgegeben....mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame Familienheim: Gesamtschuldnerausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt

Einleitung Ein beim Scheitern der Ehe recht alltäglicher Sachverhalt führt zu einer juristisch komplizierten Gemengelage von schuldrechtlichen, güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Illustriert sei dies an folgendem Fall: Praxis-Beispiel Die Ehegatten sind hälftige Miteigentümer des von ihnen bewohnten Familienhauses. Zu dessen Finanzierung haben sie gemeinsam...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 1. Gesamtschuld im Endvermögen

Zunächst ist die Gesamtschuld als Passivposten in das Endvermögen beider Ehegatten einzustellen – und zwar jeweils in voller Höhe, denn beide haften dem Gläubiger gegenüber für die gesamte Verbindlichkeit (§ 421 BGB). Als Aktivposition ist dann im Endvermögen der Ehegatten aber auch jeweils der Ausgleichsanspruch einzustellen, der aus der gesetzlich für den Fall des Fehlens e...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 7. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen von Wohnvorteil und Gesamtschuld

Bei der Unterhaltsberechnung sind unentgeltlich erlangte Wohnvorteile ebenso wie Nutzungsvergütungszahlungen zu berücksichtigen – und zwar sowohl bei der Feststellung der Bedürftigkeit wie bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit. Die bei unentgeltlichem Wohnen ersparte Miete mindert die Bedürftigkeit des in der Wohnung verbliebenen unterhaltsberechtigten Ehegatten, wie d...mehr

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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zerb 10/2017, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Die gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers ist zulässig. In der Sache hat die Beschwerde jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg hat zutreffend die Voraussetzungen einer Arrestanordnung nach den §§ 916 ff ZPO verneint. Beim Arrestverfahren handelt es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtssch...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / Einleitung

Ein beim Scheitern der Ehe recht alltäglicher Sachverhalt führt zu einer juristisch komplizierten Gemengelage von schuldrechtlichen, güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Illustriert sei dies an folgendem Fall: Praxis-Beispiel Die Ehegatten sind hälftige Miteigentümer des von ihnen bewohnten Familienhauses. Zu dessen Finanzierung haben sie gemeinsam ein Darle...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr