Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Entgeltzahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 KSchG ist der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit berechtigt, die Vergütung der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen. Umstritten ist, ob bei der Vergütung von Auszubildenden § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG zu beachten ist.[1] Dies ist allerdings abzulehnen, da einer wirksam vereinbarten Kurzarbeitsregelung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bis Ende der Sperrfrist

Rz. 9 Hinzukommen muss, dass der Arbeitgeber bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG bezeichneten Zeitpunkt, d. h. bis zum Ende der Sperrfrist, nicht in der Lage sein darf, einen Teil oder die gesamte Belegschaft voll zu beschäftigen. Nicht notwendig ist dementsprechend, dass dem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unmöglich ist. Ausr...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

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E-Health-Lösungen im BGM / 2.2 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Im Digitale-Versorgung-Gesetz ist u. a. die Möglichkeit verankert, dass Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps auf Rezepten oder über Verordnungen verschreiben. So können die anfallenden Kosten durch die Krankenversicherungen übernommen werden. Voraussetzung für eine verschreibungsfähige App ist die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfAr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.3 Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung

Ausgeschlossen von der Antragspflichtversicherung in der Rentenversicherung sind auch die befreiten Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung[1] und Lehrer an Ersatzschulen. Da diese Personen nicht immer die Möglichkeit haben, die anderweitige Alterssicherung beim Bezug von Sozialleistungen auszubauen, sollen sie von der Antragspflichtversi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.4 Nicht ausgeschlossener Personenkreis

Die Einschränkungen für die Zulassung der Antragspflichtversicherung gelten nur, wenn die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht sich nur auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht und für sie nicht die Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Alterssicherungssystem Voraussetzung war. Deshalb werden von der Antragspflichtversicherung w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Ausdrückliche Regelung im DBA oder im internationalen Abkommen erforderlich?

Rz. 52 Zweifelhaft war in der Vergangenheit, ob der Progressionsvorbehalt für ausl. Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 – 5 EStG nur anwendbar ist, wenn das jeweilige DBA oder internationale Abkommen die Berücksichtigung der steuerfreien (ausl.) Einkünfte bei der Ermittlung der Progressionsstufe für die inländischen Einkünfte vorsieht, oder ob die Anwendung des Progressi...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / C. Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung

I. Verspätete Klageerhebung Rz. 10 Die nachträgliche Zulassung setzt voraus, dass die Klage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben worden ist. Ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs streitig, so ist nach hier vertretener Auffassung darüber zunächst Beweis zu erheben. Erst wenn das Arbeitsgericht nach einer entsprechenden Beweisaufnahme zum Ergebnis gekommen ist, dass ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / D. Antrag auf nachträgliche Zulassung

I. Form des Antrags Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung setzt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. KSchG einen Antrag auf nachträgliche Zulassung voraus. An die Form des Antrags werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es muss aber deutlich werden, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird. Die verspätete Klageerhebung allein beinhaltet keinen Zulassungsantrag. Es...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage

Rz. 164 Der Streit der Parteien gemäß § 5 KSchG um die nachträgliche Zulassung einer nach § 4 KSchG verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage hat seit der Neufassung des § 4 KSchG, wonach die Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung jetzt für alle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung gilt, noch an Bedeutung gewonnen. Zu begrüßen ist daher, dass der Gesetzgeber auch das Verfahren ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / Literaturtipps

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§ 22 Zulassung verspäteter Klagen

A. Einführung Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspru...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Einzelfälle zur Versäumung der Klagefrist

1. Abwarten Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwarte...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Form des Antrags

Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung setzt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. KSchG einen Antrag auf nachträgliche Zulassung voraus. An die Form des Antrags werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es muss aber deutlich werden, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird. Die verspätete Klageerhebung allein beinhaltet keinen Zulassungsantrag. Es muss der Wille für...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / V. Fristberechnung

Rz. 39 Der Tag, an dem das Hindernis für die Klageerhebung entfällt, wird nicht mitgerechnet. Es gelten insoweit die allgemeinen Vorschriften, §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, läuft die Antragsfrist erst am darauf folgenden Werktag ab, § 193 BGB.[84]mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Verspätete Klageerhebung

Rz. 10 Die nachträgliche Zulassung setzt voraus, dass die Klage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben worden ist. Ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs streitig, so ist nach hier vertretener Auffassung darüber zunächst Beweis zu erheben. Erst wenn das Arbeitsgericht nach einer entsprechenden Beweisaufnahme zum Ergebnis gekommen ist, dass die Kündigungsschutzklage a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 104. Gesetz über die Zulassung von Stückaktien vom 25.03.1998, BStBl I 1998, 379

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Grundlage des Gesetzes ist die Einführung des EURO am 01.01.1999. Um die auf EURO umgerechneten "krummen" Aktien-Nennbeträge durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu glätten, wären ggf nicht unerhebliche Rücklagenbeträge in Grundkapital umzuwandeln. Das neue Gesetz sieht die Zulassung nennbetragsloser Aktien vor. Art 3, § 7 StückAG ...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / III. Zulassung der weiteren Beschwerde

Die weitere Beschwerde ist zuzulassen (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG), da die Frage einer Streitwertbemessung einer Klage auf Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung an eine Lebensgefährtin, soweit ersichtlich, obergerichtlich noch nicht entschieden ist und außerdem, soweit sie für entsprechend anwendbar gehalten wird, die Streitwertbemessung einer Klage auf Zusti...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / E. Entscheidung über den Antrag

I. Zuständigkeit Rz. 42 Nach dem bis zum 31.3.2008 geltenden § 5 Abs. 4 KSchG hatte das Arbeitsgericht über den Antrag gesondert durch Beschluss zu entscheiden.[88] Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen. Daher war es unzulässig, über eine verspätete Klage und einen hierzu gestellten Zulassungsantrag zusammen im Urteil zu entscheiden.[89] Wurde also über d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Zuständigkeit

Rz. 42 Nach dem bis zum 31.3.2008 geltenden § 5 Abs. 4 KSchG hatte das Arbeitsgericht über den Antrag gesondert durch Beschluss zu entscheiden.[88] Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen. Daher war es unzulässig, über eine verspätete Klage und einen hierzu gestellten Zulassungsantrag zusammen im Urteil zu entscheiden.[89] Wurde also über die Zulassung im ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründetheit des Antrags

Rz. 44 Im Rahmen der Begründetheit des Antrags ist nur zu prüfen, ob die zur Begründung der nachträglichen Zulassung vorgetragenen Tatsachen die nachträgliche Klagezulassung rechtfertigen und ob ausreichende Glaubhaftmachung vorliegt. Rz. 45 Die erleichterte Beweisführung im Verfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die – etwa verspätete – Klageerhebung versch...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 4. Ausländische Arbeitnehmer

Rz. 16 Den Arbeitgeber trifft auch gegenüber einem ausländischen Arbeitnehmer keine Pflicht, auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Klagefrist hinzuweisen.[32] Die Unkenntnis des Arbeitnehmers von der dreiwöchigen Klagefrist führt nicht zur nachträglichen Zulassung, weil heute jeder Arbeitnehmer die Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes kennen muss oder sich diese Kenntnis...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 1. Abwarten

Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwartet und dadur...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Inhalt des Antrags

Rz. 30 Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 KSchG ist mit dem Antrag die Klageerhebung zu verbinden. Ist die Klage bereits eingereicht, so ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Die Klageerhebung kann aber auch noch nach Antragseinreichung nachgeholt werden, wenn dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist geschieht.[71] Rz. 31 Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KSchG muss der Antrag ferner die Angabe der die na...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / IV. Antragsfrist

Rz. 36 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG). Gem. § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG kann er nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, nicht mehr gestellt werden. Die Frist des § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gilt allerdings nicht absolut. Ist das Versäumen der Frist...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 5. Auskunftseinholung/falsche Auskunft

Rz. 17 Holt der Arbeitnehmer bei einer zuverlässigen Stelle Auskunft über die Klagefrist oder über die Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorgehen zu können, ein, und wird ihm falsche Auskunft erteilt, führt dies zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage.[36] Der Arbeitnehmer muss gegenüber der um Auskunft ersuchten Stelle sein Anliegen konkret deutlich machen....mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 2. Arbeitgeber

Rz. 14 Den Arbeitgeber trifft keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf die Klagefrist hinzuweisen.[23] Hält der Arbeitgeber den Arbeitnehmer arglistig von der rechtzeitigen Erhebung der Kündigungsschutzklage ab, ist die Kündigungsschutzklage zuzulassen.[24] Allerdings rechtfertigt der im Kündigungsschreiben erklärte Vorbehalt, die Kündigung bei Erfüll...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 3. Nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG)

Rz. 52 Nach den dargestellten Grundsätzen ist der Anspruch mit Verstreichenlassen der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG aufschiebend bedingt entstanden. Wie das Schicksal des Anspruchs sich entscheidet, wenn der Arbeitnehmer nach Verstreichenlassen der Klagefrist die Möglichkeit des § 5 KSchG wählt, ist streitig. Nach einer Ansicht soll der Anspruch des Arbeitnehmers "entfalle...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründungsfrist

Rz. 33 Die Begründung des Antrags und die Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung können auch noch nach dem Antrag nachgeholt werden, soweit dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG) geschieht. Es reicht also aus, dass der Antrag nebst Begründung und Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung am Ende der Antragsfrist vorliegen.[73] Nach Ablauf der Frist vorgetr...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / VI. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 40 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Zwei-Wochen-Frist wie auch bei Versäumung der Sechs-Monats-Frist ist ausgeschlossen.[85] Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gibt es keine prozessuale Möglichkeit mehr (zur Ausnahme vgl. Rdn 36), die Folgen einer unterlassenen Feststellungsklage – und dies bezieht sich nun auf alle...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 3. Arbeitsgericht

Rz. 15 Der Arbeitnehmer darf darauf vertrauen, dass das Arbeitsgericht über einen Nachtbriefkasten verfügt, der den Zeitpunkt des Klageeinwurfs dokumentiert.[28] Ist ein Nachtbriefkasten indessen nicht vorhanden und wirft der Arbeitnehmer die Klageschrift am letzten Tag der Klagefrist in den regulären Briefkasten des Gerichts ein, ist die Klage rechtzeitig eingereicht.[29] E...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 7. Familienangehörige

Rz. 20 Den Arbeitnehmer trifft bei Zugang der Kündigung (Aushändigung an einen Familienangehörigen) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Zugang der Kündigung keine Kenntnis gehabt hat.[48] Kein Verschulden soll vorliegen, wenn der Briefkasten regelmäßig durch ein bestimmtes Familienmitglied geleert wird und dieses die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht aushändigt....mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 10. Verschulden des Vertreters

Rz. 25 Handelt der Arbeitnehmer durch einen gesetzlichen Vertreter, muss er sich dessen Verschulden gem. § 51 Abs. 2 ZPO anrechnen lassen.[63] Rz. 26 Bei rechtsgeschäftlicher Vertretung muss sich der Arbeitnehmer nur dann das Verschulden dieses Vertreters zurechnen lassen, wenn sich die Vertretungsmacht auf die Prozessführung bezieht.[64] Rz. 27 War es über Jahrzehnte hinweg l...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 11. Vergleichsverhandlungen

Rz. 28 Schweben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vergleichsverhandlungen, wird die dreiwöchige Klagefrist weder gehemmt noch unterbrochen. Der Arbeitnehmer muss fristgerecht Feststellungsklage erheben.[67] Hat indessen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Hinweis auf die schwebenden Vergleichsverhandlungen veranlasst, vorerst von einer Klageerhebung abzusehen, wird di...mehr

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zfs 04/2024, Neuerteilung Fahrerlaubnis; Anordnung MPU-Gutachten; einmalige Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille mit Zusatztatsache; dem absoluten Alkoholverbot unterliegender jugendlicher Fahrer mit BAK von 1,56 Promille; Zulassung Berufung: Gründe; Prozesskostenhilfe

StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4 S. 1, Abs. 8 § 24c; FeV § 11 Abs. 1, 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 § 20 Abs. 1; FeV Nr. 8.1 Anl. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Leitsatz Ist einem 18-Jährigen vom Strafgericht die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt (hier: BAK von 1,56 Promille) entzogen worden, so kann im Neuerteilungsverfahren bei der Prüfung, ob Zusatztatsachen vorliegen, d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 6. Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

Rz. 19 Beurteilungsfehler in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bilden keinen ausreichenden Entschuldigungsgrund für die verspätete Klagerhebung. Ebenso kann der bloße Irrtum über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage nicht die nachträgliche Klagezulassung rechtfertigen. Es gehört zur Sorgfaltspflicht bzw. Obliegenheit eines jeden Arbeitnehmers, sich zeitnah ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zulässigkeit des Antrags

Rz. 43 Der Antrag ist zulässig, wenn die Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung erhoben ist, ferner die Antragsfrist gewahrt ist und innerhalb der Antragsfrist der Antrag begründet worden ist und die Mittel der Glaubhaftmachung bezeichnet sind. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, ist der Antrag durch Urteil als unzulässig abzuweisen.mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / A. Einführung

Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betri...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 8. Krankheit

Rz. 21 Krankheit kann nur dann die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen, wenn die Erkrankung die rechtzeitige Klageerhebung objektiv unmöglich gemacht hat.[50] Solange die Krankheit nicht die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer seine Rechte auch dadurch ausreichend wahrnehmen, indem er Angehörige oder Bekannte mit der Klage...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zuzumutende Sorgfalt

Rz. 11 Den Arbeitnehmer darf an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist kein Verschulden treffen. Regelmäßig darf ihm noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein.[15] Aus der Formulierung in § 5 Abs. 1 KSchG, wonach ein Arbeitnehmer "trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war …", schließt die herrschende Meinung, dass auf ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 9. Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 23 Zum Problemkreis des Zugangs der Kündigung gegenüber einem Abwesenden vgl. zunächst § 1 in diesem Handbuch. Gem. § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung (Kündigung), die einem Abwesenden gegenüber abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht. Die Kündigungserklärung ist in dem Zeitpunkt zugegangen, indem sie so in den Machtbereich des Empfängers...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 29 Kann die Drei-Wochen-Frist – sei es aus Gründen, die beim Arbeitnehmer liegen, sei es aufgrund von fehlerhafter Behandlung des Anwalts oder seiner Angestellten – nicht eingehalten werden, muss der Versuch der Heilung mit besonderer Sorgfalt angegangen werden. Es gelten hierfür nicht die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Entgegen der Ansicht des LG bedurfte der über das besondere Behördenpostfach elektronisch übermittelte Antrag des Hauptzollamts auf Zulassung des Beitritts zu dem Zwangsversteigerungsverfahren (§§ 15, 27 ZVG) weder einer qualifizierten Signatur noch eines Dienstsiegels. Verwaltungsvollstreckung über die AO nach ZPO und ZVG Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen e...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Revision

Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulassungsgründe ...mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 1 Der Fall

Auf Antrag der Beteiligten zu 1 hat das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners angeordnet und den Beitritt der Beteiligten zu 2 zugelassen. Die Beteiligte zu 3, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Hauptzollamt (nachfolgend: Hauptzollamt), hat dann über das besondere elektronische Behördenpostfach (eBO) einen Antrag nach § 322 Abs. 3 AO au...mehr