Serie
12.10.2021
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis
Ein Schaden an der Halswirbelsäule einer Getränkeverräumerin, der nicht durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter entsteht, sondern seine Ursache im alleinigen Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten hat, ist keine Listen-BK. Ein solcher Schaden sei auch nicht als eine sog. "Wie-BK" anzuerkennen. Arbeitsschutzvorschriften wie die Lastenhandhabungsverordnung sind keine neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.
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