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15.09.2017
Aktivieren oder als Betriebsausgaben abziehen?
Wird ein Haus gebaut, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten nur über die Abschreibung steuerlich abzugsfähig. Werden nach der Fertigstellung noch Baumaßnahmen vorgenommen, muss geprüft werden, ob sie zu den so genannten anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören und aktiviert werden müssen, oder ob die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Das Finanzministerium Berlin hat in einem Erlaß nun zu Zweifelsfragen zu diesem Thema Stellung genommen.
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