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03.04.2017
Firmenwagen
Der Firmenwagen ist für viele Angestellte inzwischen ein Muss, für manchen Arbeitgeber eine Möglichkeit, Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Wer allerdings die laufenden Kosten trägt, ist in den Betrieben ganz unterschiedlich geregelt. Hier spendiert der Chef den Dienstwagen all inklusiv, dort beteiligt der Arbeitgeber seinen Angestellten an den Benzinkosten. Arbeitnehmer, die für die laufenden Ausgaben selbst etwas dazu tun, dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof.
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