Ein Vorkaufsrecht eines Mieters kann auch entstehen, wenn die Teilungserklärung schon vor Überlassung der Wohnung an den Mieter beurkundet ist. Dann kommt es entscheidend darauf an, ob der Kaufvertrag vor oder nach Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch geschlossen worden ist.mehr
Der Erwerber einer vermieteten Wohnung tritt nur dann als Vermieter in den Mietvertrag ein, wenn der Mieter die Wohnung zum Erwerbszeitpunkt in Besitz hat.mehr
Deutschland ist aufgrund seiner föderalen Struktur in manchen Bereichen ein rechtlicher Flickenteppich, so etwa bei den Vorschriften über Rauchwarnmelder. In jedem Bundesland gelten andere Regeln und Fristen, sodass der Überblick leicht verloren geht. In diesem Top-Thema sind die Vorschriften der einzelnen Bundesländer übersichtlich dargestellt.mehr
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden in Brandenburg Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Für Bestandsbauten gilt eine mehrjährige Übergangsfrist.mehr
Auch in einer aus nur zwei Einheiten bestehenden WEG setzt ein Zahlungsanspruch der Gemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer voraus, dass zuvor ein Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung oder eine Sonderumlage beschlossen worden ist.mehr
Rechnet der Vermieter die Kosten für die Abfallbeseitigung anhand des verursachten und erfassten Restmülls ab, darf er eine angemessene Mindestmenge ansetzen, auch wenn einzelne Mieter benachteiligt werden, die tatsächlich weniger Müll verursachen.mehr
Bei Beschlussfassungen in Eigentümerversammlungen werden häufig die gleichen Fehler wiederholt, teilweise mit weitreichenden Folgen. Diese „Klassiker“ können Verwalter leicht vermeiden.mehr
Bei einer Anfechtungsklage gegen die Entlastung des Verwalters ist der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, in der Regel mit 1.000 Euro zu veranschlagen. Dieser Wert tritt zum Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen den Verwalter hinzu.mehr
Der Verwalter kann eine Lastschriftabrede mit einem Wohnungseigentümer kündigen, wenn dieser darauf beharrt, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der WEG aufrechnen zu können, und daher weitere Konflikte zu erwarten sind. Dann muss der Eigentümer das Hausgeld überweisen.mehr
Der Mieter darf außen an der Wohnungstür zumindest dann eine Dekoration anbringen, um Besucher willkommen zu heißen, wenn sich andere Mieter hiervon nicht gestört fühlen.mehr
Seit Anfang 2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Umstritten war bisher, inwieweit Messdienstleister hier in der Pflicht sind. Diese Unklarheit ist nun durch eine Gesetzesänderung ausgeräumt worden.mehr
Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Das gilt auch, wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind.mehr
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.mehr
Räumt ein wegen Eigenbedarfs zu Recht gekündigter Mieter die Wohnung nicht fristgerecht, muss er bis zum Anfang der Mietzahlungen durch den Berechtigten des Eigenbedarfs für die Differenz zwischen seiner Miete und einer höheren Miete des Berechtigten aufkommen.mehr
Ein bei Abschluss des Mietvertrages über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vorhandener Aufzug gehört zum vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache. Der Vermieter darf den Aufzug daher nicht ersatzlos entfernen.mehr
Lagert der Mieter einer Wohnung eine ursprünglich vorhandene Einbauküche in Absprache mit dem Vermieter im Keller, um – bei unveränderter Miethöhe – eine eigene Küche einzubauen, begründet der Diebstahl der eingelagerten Küche keine Mietminderung.mehr
Die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung, die eine Eigenbedarfskündigung nach der Umwandlung und Veräußerung einer Wohnung für zehn Jahre ausschließt, greift auch, wenn der Vermieter den Wohnraum bereits vor Inkrafttreten der Verordnung im Oktober 2013 erworben hat.mehr
Erlaubt die Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern Umbauten, ist die WEG nicht befugt, die von einer Baugenehmigung gedeckten Baumaßnahmen während der Durchführung zu kontrollieren.mehr
Bei der Wahl eines WEG-Verwalters müssen wesentliche Punkte wie Bestellungsdauer, Vergütung und wesentliche Konditionen des Verwaltervertrages im Vorfeld geklärt sein.mehr
In den meisten Eigentümergemeinschaften sind zugunsten einiger Eigentümer Sondernutzungsrechte bestellt. Diese erlauben es dem Berechtigten, Gemeinschaftseigentum unter Ausschluss der anderen Eigentümer zu nutzen. Vor allem die Reichweite und die Kostentragung sind hier oft Anlass für Streit. Dieses Top-Thema zeigt die wichtigsten Aspekte.mehr
Der Erwerber einer neuen Eigentumswohnung kann nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen an eine durch andere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gebunden werden. Dies würde die Verjährungsfrist unzulässig verkürzen.mehr
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer kraft Gesetzes passiv prozessführungsbefugt.mehr
Werden mehrere Personen zum Verwalter einer WEG bestellt, ist dieser Beschluss grundsätzlich nichtig. Haben die Wohnungseigentümer gleichzeitig einen Verwalter und einen Stellvertreter bestellt, kann der Beschluss aber hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.mehr
Jeder fünfte deutsche Mieter (19 Prozent) hatte wegen der Nebenkostenabrechnung schon einmal Ärger mit dem Vermieter. Das zeigt eine Umfrage des Immobilienportals immowelt.de. Häufigster Reklamationsgrund: Rechenfehler oder falsche Angaben (29 Prozent). Fünf Prozent der Mieter bezahlen Forderungen ungeprüft und legen die Rechnung dann zu den Akten.mehr
Wird eine Grenzwand, an die vom Nachbargrundstück aus ein anderes Gebäude angebaut ist, beim Abriss des Anbaus beschädigt, muss der Nachbar für Schäden an der Grenzwand aufkommen. Dies auch dann, wenn die Schäden unvermeidbare Folge des Abrisses sind.mehr
Nicht selten haben Eigentümer und Mieter das Gefühl, der Immobilienverwalter wendet den Datenschutz nicht angemessen an. Ein Überblick über die Sorgen und Nöte von Hausverwaltern in puncto Datenschutz mit praktischen Hilfestellungen.mehr
Bei der Prüfung, ob ein Immobilienkaufvertrag wegen eines besonders groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert sittenwidrig ist, sind vom Verkäufer übernommene, normalerweise vom Käufer zu tragende Erwerbsnebenkosten von der Leistung des Käufers abzuziehen.mehr
Die Wohnungseigentümer können per Mehrheitsbeschluss über den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft entscheiden, wenn der Erwerb ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.mehr
Legt eine Mieterin gegenüber der Ehefrau des Vermieters Details eines intimen Verhältnisses mit dem Vermieter offen, um diesem Schwierigkeiten zu machen und seine Ehefrau zu verletzen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.mehr
Zahlt der wegen Verzugs gekündigte Mieter die Mietrückstände innerhalb der sog. Schonfrist, entfällt zwar eine fristlose, nicht aber eine ordentliche Kündigung. Auch wenn sich der Mieter im Übrigen vertragstreu verhalten hat und kein weiterer Verzug zu erwarten ist, ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.mehr
Bleibt in einer vom Vermieter gestellten AGB-Klausel in einem Gewerbemietvertrag, die nur Erhöhungen der Grundsteuer dem Mieter aufbürdet, der Ausgangswert unklar, muss der Vermieter die Erhöhungen selbst tragen.mehr
Selbst wenn der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts den Grundstückseigentümer getötet hat, muss er das Wohnungsrecht nicht aufgeben. Allerdings darf er es unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben.mehr
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem Sachverständigengutachten reicht es, wenn dieses Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die Einordnung der Wohnung enthält.mehr
Streitigkeiten über die persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Hausgeldrückstände sind Wohnungseigentumssachen im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG.mehr
Sind Garten- oder Parkflächen einer Wohnanlage für die öffentliche Nutzung gewidmet, kann der Vermieter die Kosten für deren Pflege nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegen. Soweit Gartenpflegekosten umlagefähig sind, fallen hierunter auch Kosten für die Beseitigung fremden Unrats.mehr
Der Vermieter darf während des laufenden Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchführen und diese zum Anlass einer Modernisierungsmieterhöhung nehmen. Was es hierbei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Top-Thema.mehr
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich.mehr
Der Mieter kann bei Mängeln neben der Minderung grundsätzlich auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Insgesamt darf er aber nur einen Betrag einbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.mehr
Eigentümern, die aufgrund eines (nichtigen) Beschlusses auf eigene Kosten Fenster ausgetauscht haben, darf die WEG grundsätzlich Kosten erstatten. Eine nahezu vollständige Erstattung nach fast 30 Jahren geht aber zu weit.mehr
Ist ein Werkvertrag wegen einer Schwarzgeldabrede nichtig, bestehen von vornherein keine Gewährleistungsansprüche. Deshalb besteht kein rechtliches Interesse für ein selbstständiges Beweisverfahren über angebliche Mängel der Arbeiten.mehr
Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen mit Verbrauchern müssen sich nicht optisch vom restlichen Vertragstext abheben. Sie dürfen auch Elemente zum Ankreuzen enthalten, sofern diese nur in speziellen Fällen relevant sind.mehr
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über eine Auftragsvergabe muss hinreichend bestimmt sein. Hieran fehlt es, wenn das Angebot, das dem Beschluss zugrunde liegt, noch zu verhandeln ist.mehr
Der "Widerrufsjoker" bei Kreditverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gehört bald der Vergangenheit an. Nur noch bis zum 21.6.2016 können sich Kreditnehmer unter Berufung auf den Fehler von Altverträgen lösen.mehr
Lässt sich ein Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten, darf er nicht selbst an der Versammlung teilnehmen. Nehmen beide teil, verstößt dies gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.mehr
Eine vor September 2001 vom Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellte Formularklausel, dass spätestens am 30.6. jeden Jahres über die vorige Heizperiode abzurechnen ist, hat nicht zur Folge, dass der Vermieter nach Fristablauf keine Nachforderungen verlangen kann.mehr
Werdender Wohnungseigentümer ist nur, wer - neben einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Eigentumserwerb - den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.mehr
Auch wenn der Vermieter den Wärmeverbrauch mangels Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen fehlerhaft ermittelt hat, ist der Heizkostenabrechnung in der Regel der ermittelte Verbrauch zu Grunde zu legen und diese nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen.mehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gelockert. Vermieter, die Kosten auf mehrere Gebäude verteilen oder um nicht umlagefähige Anteile bereinigen, müssen nicht mehr aufschlüsseln, wie sie die Kosten ermittelt haben, die sie in der jeweiligen Abrechnungseinheit letztlich umlegen.mehr
Wer auf einem kostenpflichtigen Privatparkplatz ohne zu zahlen parkt, begeht verbotene Eigenmacht und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch gegen den Fahrzeughalter besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn sich dieser weigert, den Fahrer zu nennen.mehr
Fast jede dritte Wohnung ist einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge inzwischen von der Mietpreisbremse betroffen. Das seien rund 6,5 Millionen der 22 Millionen Wohnungen, so die Zeitung unter Verweis auf Zahlen des Deutschen Mieterbunds.mehr